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Berufsanfänger sind willkommen.
Weiterbildungen in Manuelle
Lymphdrainage, Manuelle Therapie
sind gewünscht, aber kein muss.
Wir sind ein kleines harmonisches
Team mit schöner Praxis. Flexible
Arbeitsz...
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Arbeitsz...
weiß jemand zufällig, wie lange der Fachliche Mitarbeiter mindestens pro Woche anwesend sein muss laut Rahmenvertrag?
Danke Euch'
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ihr Lieben,
weiß jemand zufällig, wie lange der Fachliche Mitarbeiter mindestens pro Woche anwesend sein muss laut Rahmenvertrag?
Danke Euch'
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don schrieb:
Darin steht, dass der fachliche Leiter mindestens 30 Stunden pro Woche anwesend sein muss. Die fachliche Leitung kann auch im Job-Sharing geleistet werden, aber auch hier müssen max zwei Personen die 30 Stunden leisten.
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Wonderwoman schrieb:
Aha... es gelten die Rahmenverträge und nicht, was die Kassen sich nebenbei ausdenken und veröffentlichen.
Bei uns in Hessen sagen die netten Damen sogar 35 Std. auch wenn das wie morpheus schon sagt jede rechtliche Grundlage entbehrt...
So lange wir nicht klagen, sitzen die am lämgeren Hebel...Bin es inzwischen leid mich mit den Damen von der Zulassungsstelle anzulegen. Je mehr ich da mache, desto mehr Knüppel bekomme ich zwischen die Beine Geworfen... Von wegen VERTRAGSPARTNER :rage: Das ist eine Institution, die zum Selbstzweck hat, uns klein zu halten, uns zwingen unnötige Bestimmungen umzusetzen, so dass es immer schwerer wird tatsächlich einen funktionierenden Praxisbetrieb wirtschaftlich aufrecht zu halten!!!
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agil93 schrieb:
Ja, aber die Kassen erteilen die Zulassung oder sie lassen es und Du kannst Dir dann aussuchen ob Du den entspanten Klageweg gehst oder nicht. Macht vor allem Sinn wenn Du gerade am Beginn einer neuen Praxiszulassung stehst, da sind immer ordendich Gelder für Rechtsanwalt und Gerichtskosten über...
Bei uns in Hessen sagen die netten Damen sogar 35 Std. auch wenn das wie morpheus schon sagt jede rechtliche Grundlage entbehrt...
So lange wir nicht klagen, sitzen die am lämgeren Hebel...Bin es inzwischen leid mich mit den Damen von der Zulassungsstelle anzulegen. Je mehr ich da mache, desto mehr Knüppel bekomme ich zwischen die Beine Geworfen... Von wegen VERTRAGSPARTNER :rage: Das ist eine Institution, die zum Selbstzweck hat, uns klein zu halten, uns zwingen unnötige Bestimmungen umzusetzen, so dass es immer schwerer wird tatsächlich einen funktionierenden Praxisbetrieb wirtschaftlich aufrecht zu halten!!!
Wenn ich mich allerdings mal zur Ruhe setze, dann würde ich das nicht den Kassen melden, da meine ANs die personellen Voraussetzungen bringen. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Solange Du selbst in Deiner Praxis arbeitest (wie wohl die Meisten), wird es kein Problem geben.
Wenn ich mich allerdings mal zur Ruhe setze, dann würde ich das nicht den Kassen melden, da meine ANs die personellen Voraussetzungen bringen. :smile:
Ich habe nichts von 30 h gelesen nur:
1. Aus der Einbindung der Leistungserbringer für Heilmittel in den Sicherstellungsauftrag
der Krankenkassen (§ 2 Abs. 2 SGB V) ergibt sich, dass eine Zulassung
nur erteilt werden kann, wenn die jeweilige Tätigkeit des Zugelassenen/
der fachlichen Leitung von wirtschaftlicher Bedeutung ist sowie zeitlich
die übrige Erwerbstätigkeit übersteigt. Der Zugelassene/die fachliche Leitung
hat in seiner/ihrer Praxis ganztägig als Behandler zur Verfügung zu stehen
oder die qualifizierte Durchführung der Behandlung der Anspruchsberechtigten
anderweitig sicher zu stellen. Hiervon ausgenommen sind Hausbesuche
und die Erbringung von Therapien in Einrichtungen, sowie Krankheit, Urlaub
oder berufliche Fortbildung bis zur Dauer von 8 Wochen
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Gandalf333 schrieb:
2. Anforderungen an die fachliche Leitung einer Heilmittelpraxis
Ich habe nichts von 30 h gelesen nur:
1. Aus der Einbindung der Leistungserbringer für Heilmittel in den Sicherstellungsauftrag
der Krankenkassen (§ 2 Abs. 2 SGB V) ergibt sich, dass eine Zulassung
nur erteilt werden kann, wenn die jeweilige Tätigkeit des Zugelassenen/
der fachlichen Leitung von wirtschaftlicher Bedeutung ist sowie zeitlich
die übrige Erwerbstätigkeit übersteigt. Der Zugelassene/die fachliche Leitung
hat in seiner/ihrer Praxis ganztägig als Behandler zur Verfügung zu stehen
oder die qualifizierte Durchführung der Behandlung der Anspruchsberechtigten
anderweitig sicher zu stellen. Hiervon ausgenommen sind Hausbesuche
und die Erbringung von Therapien in Einrichtungen, sowie Krankheit, Urlaub
oder berufliche Fortbildung bis zur Dauer von 8 Wochen
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Lamaca schrieb:
Www.aok-gesundheitspartner.de/..../heilmi_zulass_krankengymnastik
Darin steht, dass der fachliche Leiter mindestens 30 Stunden pro Woche anwesend sein muss. Die fachliche Leitung kann auch im Job-Sharing geleistet werden, aber auch hier müssen max zwei Personen die 30 Stunden leisten.
Zulassungsantrag - Krankengymnastik
Seite 7 von 7
Stand 08/2012
zpgps12 - 0205aa
Anlage zum Zulassungsantrag
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Hinweise
für den Bestand Ihrer Zulassung verbindlich zu beachten sind:
Anwesenheitspflicht des fachlichen Leiters
Die Anwesenheitspflicht der fachlichen Leitung beträgt mindestens 30 Stunden pro Woche.Die Tätigkeit der fachlichen Leitung kann im Job-Sharing auf maximal zwei Mitarbeiter übertragen werden, die zusammen die Anwesenheitspflicht von mindestens 30 Stunden pro Woche erfüllen müssen.
Wenn die fachliche Leitung nicht durch den Inhaberselbst sondern auf einen Mitarbeiter übertragen wird, so muss dieser in einem abhängigen
(sozialversicherungspflichtigen) Beschäftigungsverhältnis angestellt sein
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Wonderwoman schrieb:
Jup... das hat sich die Kasse schön ausgedacht. Soweit ich weiß gibt es hierfür keine gesetzliche Grundlage.
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Gandalf333 schrieb:
Hab doch noch was gefunden:
Zulassungsantrag - Krankengymnastik
Seite 7 von 7
Stand 08/2012
zpgps12 - 0205aa
Anlage zum Zulassungsantrag
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Hinweise
für den Bestand Ihrer Zulassung verbindlich zu beachten sind:
Anwesenheitspflicht des fachlichen Leiters
Die Anwesenheitspflicht der fachlichen Leitung beträgt mindestens 30 Stunden pro Woche.Die Tätigkeit der fachlichen Leitung kann im Job-Sharing auf maximal zwei Mitarbeiter übertragen werden, die zusammen die Anwesenheitspflicht von mindestens 30 Stunden pro Woche erfüllen müssen.
Wenn die fachliche Leitung nicht durch den Inhaberselbst sondern auf einen Mitarbeiter übertragen wird, so muss dieser in einem abhängigen
(sozialversicherungspflichtigen) Beschäftigungsverhältnis angestellt sein
Ja was nun?
30 h oder 35 h?
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Gandalf333 schrieb:
Also doch 30 h in BW verlangt die AOK mind. 35 h.
Ja was nun?
30 h oder 35 h?
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