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Rottenburg am Neckar

Arbeite in einer Praxis als
Physiotherapeut (m/w/d):

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(digitale Laufanalyse / stapp one)
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gemeinsam Patienten behandeln
- im Therapiezentrum der 2.
Bundesliga Volleyballer des TV
Rottenburg, des FC Rottenburg
und anderen Leistungssportlern
- mit wöchentlichem Austausch /
Fortbildung im Team
- die Ausbildungspraxis der Medi
Schulen Tübingen ist
- in der die Organisation der
Termine über Rezeptionskräfte
erfolgt
- die pap...
  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Fachliche Leitung/ Kompetenz an MA abgeben

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Fachliche Leitung/ Kompetenz an MA abgeben
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susanne846
Vor 2 Monaten
Hallo,

ich überlege, dass ich eine Mitarbeiterin zur fachlichen Leitung mache (bisher habe ich das übernommen) und an ihr somit mehr Kompetenzen abtrete.
Welche Aufgaben übernimmt bei euch die FL?
Vorbereitung und Durchführung von internen Fobis?
.....?
.....?

Und wieviele Std. werden ihr/ ihm dafür genehmigt? Wieviel mehr an Gehalt bekommt sie/ er dafür als die anderen Therapeut:innen?
Es geht nicht um Terminierungen und Telefondienst, dafür habe ich eine Rezeptionskraft.

Danke vorab für eure Feedbacks und ein tolles lange WE! sunny
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Hallo, ich überlege, dass ich eine Mitarbeiterin zur fachlichen Leitung mache (bisher habe ich das übernommen) und an ihr somit mehr Kompetenzen abtrete. Welche Aufgaben übernimmt bei euch die FL? Vorbereitung und Durchführung von internen Fobis? .....? .....? Und wieviele Std. werden ihr/ ihm dafür genehmigt? Wieviel mehr an Gehalt bekommt sie/ er dafür als die anderen Therapeut:innen? Es geht nicht um Terminierungen und Telefondienst, dafür habe ich eine Rezeptionskraft. Danke vorab für eure Feedbacks und ein tolles lange WE! [emoji]sunny[/emoji]
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MeFe89
Vor 2 Monaten
Die Frage ist doch vielmehr: In welchen Dingen benötigst du Unterstützung/soll dich die FL entlasten und welche Kompetenzen bringt die Ma mit.

Da gibt es keine pauschale Aufgabenbeschreibung einer FL
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Die Frage ist doch vielmehr: In welchen Dingen benötigst du Unterstützung/soll dich die FL entlasten und welche Kompetenzen bringt die Ma mit. Da gibt es keine pauschale Aufgabenbeschreibung einer FL
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MeFe89 schrieb:

Die Frage ist doch vielmehr: In welchen Dingen benötigst du Unterstützung/soll dich die FL entlasten und welche Kompetenzen bringt die Ma mit.

Da gibt es keine pauschale Aufgabenbeschreibung einer FL

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susanne846 schrieb:

Hallo,

ich überlege, dass ich eine Mitarbeiterin zur fachlichen Leitung mache (bisher habe ich das übernommen) und an ihr somit mehr Kompetenzen abtrete.
Welche Aufgaben übernimmt bei euch die FL?
Vorbereitung und Durchführung von internen Fobis?
.....?
.....?

Und wieviele Std. werden ihr/ ihm dafür genehmigt? Wieviel mehr an Gehalt bekommt sie/ er dafür als die anderen Therapeut:innen?
Es geht nicht um Terminierungen und Telefondienst, dafür habe ich eine Rezeptionskraft.

Danke vorab für eure Feedbacks und ein tolles lange WE! sunny

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LogoMijo
Vor 2 Monaten
Ich kann nur für die Logopädie sprechen, doch ich spreche:

Der Begriff "fachliche Leitung" ist eine Erfindung der Krankenkassen, weil gerne solche Sachen in Verträgen zur Mehrung der Verwaltungsakten reingebastelt werden. Und das Abnicken durch die Verbände war eh´ nie ein Problem.

Die "fachliche Leitung" hat keine besondere Qualifikation und macht auch nichts anderes als die KollegInnen ohne "Dienstgrad".
Außer natürlich, wenn sie zur Übernahme von zusätzlichen Aufgaben durch die/den Praxisinhaberin/-inhaber vertraglich verpflichtet wird. Das führt normalerweise zu einer Lohn-/Gehaltsanpassung und vielleicht auch zu sonstigen Zusatzleistungen.

In meinen Praxen weiß ich aus dem Stegreif gar nicht, wer wo diese Bezeichnung hat. Wenn die KK regelmäßig fragt, wer dies sei: Dann frage ich die KK gerne, wer es denn bisher war und bestätige die weitere Gültigkeit.
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Ich kann nur für die Logopädie sprechen, doch ich spreche: Der Begriff "fachliche Leitung" ist eine Erfindung der Krankenkassen, weil gerne solche Sachen in Verträgen zur Mehrung der Verwaltungsakten reingebastelt werden. Und das Abnicken durch die Verbände war eh´ nie ein Problem. Die "fachliche Leitung" hat keine besondere Qualifikation und macht auch nichts anderes als die KollegInnen ohne "Dienstgrad". Außer natürlich, wenn sie zur Übernahme von zusätzlichen Aufgaben durch die/den Praxisinhaberin/-inhaber vertraglich verpflichtet wird. Das führt normalerweise zu einer Lohn-/Gehaltsanpassung und vielleicht auch zu sonstigen Zusatzleistungen. In meinen Praxen weiß ich aus dem Stegreif gar nicht, wer wo diese Bezeichnung hat. Wenn die KK regelmäßig fragt, wer dies sei: Dann frage ich die KK gerne, wer es denn bisher war und bestätige die weitere Gültigkeit.
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Alex Moro
Vor 2 Monaten
wie verhält sichs dabei eigentlich finanzamt/geschäfts-technisch. gerade bei mehreren praxen. die umsatzsteuer entfällt ja bei ärztlichen verordnungen, solange man selbst der obermacker ist und alle zügel in der hand hält. sobald man aber die verantwortung überträgt und spätestens die dritte praxis aufmacht, mutiert man vom therapeuten zum geschäftsmann und müsste demnach auch steuern abdrücken.
klärt mich auf :)
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wie verhält sichs dabei eigentlich finanzamt/geschäfts-technisch. gerade bei mehreren praxen. die umsatzsteuer entfällt ja bei ärztlichen verordnungen, solange man selbst der obermacker ist und alle zügel in der hand hält. sobald man aber die verantwortung überträgt und spätestens die dritte praxis aufmacht, mutiert man vom therapeuten zum geschäftsmann und müsste demnach auch steuern abdrücken. klärt mich auf :)
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Alex Moro schrieb:

wie verhält sichs dabei eigentlich finanzamt/geschäfts-technisch. gerade bei mehreren praxen. die umsatzsteuer entfällt ja bei ärztlichen verordnungen, solange man selbst der obermacker ist und alle zügel in der hand hält. sobald man aber die verantwortung überträgt und spätestens die dritte praxis aufmacht, mutiert man vom therapeuten zum geschäftsmann und müsste demnach auch steuern abdrücken.
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LogoMijo schrieb:

Ich kann nur für die Logopädie sprechen, doch ich spreche:

Der Begriff "fachliche Leitung" ist eine Erfindung der Krankenkassen, weil gerne solche Sachen in Verträgen zur Mehrung der Verwaltungsakten reingebastelt werden. Und das Abnicken durch die Verbände war eh´ nie ein Problem.

Die "fachliche Leitung" hat keine besondere Qualifikation und macht auch nichts anderes als die KollegInnen ohne "Dienstgrad".
Außer natürlich, wenn sie zur Übernahme von zusätzlichen Aufgaben durch die/den Praxisinhaberin/-inhaber vertraglich verpflichtet wird. Das führt normalerweise zu einer Lohn-/Gehaltsanpassung und vielleicht auch zu sonstigen Zusatzleistungen.

In meinen Praxen weiß ich aus dem Stegreif gar nicht, wer wo diese Bezeichnung hat. Wenn die KK regelmäßig fragt, wer dies sei: Dann frage ich die KK gerne, wer es denn bisher war und bestätige die weitere Gültigkeit.

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Olaf Seifert
Vor 2 Monaten
@ alex moro: Die physiotherapeutischen Leistungen auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung sind per se von der Umsatzsteuer (§4 Abs. 14 UmStGes.)befreit, auch bei Betreiben mehrerer Praxen. Allerdings kann Gewerbesteuer, bei Betrieb mehrerer Praxen, aber auch bei Praxen mit höherem Personalstand (nicht genau definiert), anfallen, da die freiberufliche Definition nach §4 Abs. 3 EKstrGstz. nach Ansicht der Finanzämter nicht mehr gegeben ist. Ein höheres Aufkommen an Gewerbesteuerforderungen seitens der Finanzämter ist diesbezüglich in Bayern, Niedersachsen und Berlin zu beobachten. Noch ein Geschmäckle oben drauf: Die Praxen, die zur Gewerbesteuernachzahlung verdonnert wurden, haben gleichzeitig auch eine Forderung der IHK auf dem Tisch, da "Gewerbebetriebe" Pflichtmitglieder der IHK sind..... Das hat aber alles nichts mit der Beschäftigung eines fachlichen Leiters zu tun. Der fachlichen Leitung obliegt die Kontrolle der Mitarbeiter hinsichtlich der Einhaltung der Rahmenverträge und seiner Anlagen, ggf. kann man organisatorische und administrative Aufgaben (auch ähnlich eines Geschäftsführers) an diese Leitung abgeben. Die Kassenzulassung ist an den fachlichen Leiter gebunden und wenn dieser aus der Praxis ausscheidet, muss sofort ein neuer fachlicher Leiter benannt und den Kassen gemeldet werden. So in etwa kann man die Funktion einer fachlichen Leitung beschreiben. Die Stunden die der Leitung zugestanden werden definiert sich, genau wie die Vergütung am Aufwand für diese Funktion innerhalb der Praxis.
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• Alex Moro
@ alex moro: Die physiotherapeutischen Leistungen auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung sind per se von der Umsatzsteuer (§4 Abs. 14 UmStGes.)befreit, auch bei Betreiben mehrerer Praxen. Allerdings kann Gewerbesteuer, bei Betrieb mehrerer Praxen, aber auch bei Praxen mit höherem Personalstand (nicht genau definiert), anfallen, da die freiberufliche Definition nach §4 Abs. 3 EKstrGstz. nach Ansicht der Finanzämter nicht mehr gegeben ist. Ein höheres Aufkommen an Gewerbesteuerforderungen seitens der Finanzämter ist diesbezüglich in Bayern, Niedersachsen und Berlin zu beobachten. Noch ein Geschmäckle oben drauf: Die Praxen, die zur Gewerbesteuernachzahlung verdonnert wurden, haben gleichzeitig auch eine Forderung der IHK auf dem Tisch, da "Gewerbebetriebe" Pflichtmitglieder der IHK sind..... Das hat aber alles nichts mit der Beschäftigung eines fachlichen Leiters zu tun. Der fachlichen Leitung obliegt die Kontrolle der Mitarbeiter hinsichtlich der Einhaltung der Rahmenverträge und seiner Anlagen, ggf. kann man organisatorische und administrative Aufgaben (auch ähnlich eines Geschäftsführers) an diese Leitung abgeben. Die Kassenzulassung ist an den fachlichen Leiter gebunden und wenn dieser aus der Praxis ausscheidet, muss sofort ein neuer fachlicher Leiter benannt und den Kassen gemeldet werden. So in etwa kann man die Funktion einer fachlichen Leitung beschreiben. Die Stunden die der Leitung zugestanden werden definiert sich, genau wie die Vergütung am Aufwand für diese Funktion innerhalb der Praxis.
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Olaf Seifert schrieb:

@ alex moro: Die physiotherapeutischen Leistungen auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung sind per se von der Umsatzsteuer (§4 Abs. 14 UmStGes.)befreit, auch bei Betreiben mehrerer Praxen. Allerdings kann Gewerbesteuer, bei Betrieb mehrerer Praxen, aber auch bei Praxen mit höherem Personalstand (nicht genau definiert), anfallen, da die freiberufliche Definition nach §4 Abs. 3 EKstrGstz. nach Ansicht der Finanzämter nicht mehr gegeben ist. Ein höheres Aufkommen an Gewerbesteuerforderungen seitens der Finanzämter ist diesbezüglich in Bayern, Niedersachsen und Berlin zu beobachten. Noch ein Geschmäckle oben drauf: Die Praxen, die zur Gewerbesteuernachzahlung verdonnert wurden, haben gleichzeitig auch eine Forderung der IHK auf dem Tisch, da "Gewerbebetriebe" Pflichtmitglieder der IHK sind..... Das hat aber alles nichts mit der Beschäftigung eines fachlichen Leiters zu tun. Der fachlichen Leitung obliegt die Kontrolle der Mitarbeiter hinsichtlich der Einhaltung der Rahmenverträge und seiner Anlagen, ggf. kann man organisatorische und administrative Aufgaben (auch ähnlich eines Geschäftsführers) an diese Leitung abgeben. Die Kassenzulassung ist an den fachlichen Leiter gebunden und wenn dieser aus der Praxis ausscheidet, muss sofort ein neuer fachlicher Leiter benannt und den Kassen gemeldet werden. So in etwa kann man die Funktion einer fachlichen Leitung beschreiben. Die Stunden die der Leitung zugestanden werden definiert sich, genau wie die Vergütung am Aufwand für diese Funktion innerhalb der Praxis.



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