wir suchen Dich, eine/n
Teamfähige/n freundliche/n
Physiotherapeut/in die uns mit
Freude an ihrer Arbeit und
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möchten in Vollzeit,Teilzeit oder
Minijob
Wir bieten leistungsgerechte
attraktive Vergütung, einen
modernen klimatisierten
Arbeitsplatz , Flexible
Arbeitszeiten,uvm
Wir erwarten:
-Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut/in
-Abgeschlossene Weiterbildung in
manueller Lymphdrainage aber nicht
ein muss
-Teamgeist und Freude am Beruf
Wir freuen...
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ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Heute erfuhr ich von meiner Mitarbeiterin das sie schwanger ist und ein Beschäftigungsverbot bekommen hat. Sie teilt sich mit mir die fachliche Leitung und wurde im Oktober von mir als Hilfe in meiner Elternzeit eingestellt. Vielleicht erkennen manche hier schon die Ironie?
Nun kann ich (Elternzeit) selbst nicht so viel aufstocken, dass ich selbst wieder alleinige fachliche Leitung sein könnte. Das schaffe ich zeitlich beim besten Willen nicht.
Vielleicht war ja schon einmal jemand in ähnlicher Situation? Habe ich jetzt nur die acht Wochen Zeit jemanden als Ersatz zu finden? Muss ich meine gut laufende Praxis ansonsten wirklich schließen? Leider war ich bereits schon über ein Jahr auf der Suche nach Unterstützung und bin mir sehr sicher so kurzfristig niemanden finden zu können. Eine Kooperation mit anderen Praxen ist leider auch nicht möglich, hier herrscht kein so gutes Klima...
Es geht übrigens um Logo in NRW Westfalen-Lippe...
Viele Grüße
Tolkinchen
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Tolkinchen schrieb:
Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Heute erfuhr ich von meiner Mitarbeiterin das sie schwanger ist und ein Beschäftigungsverbot bekommen hat. Sie teilt sich mit mir die fachliche Leitung und wurde im Oktober von mir als Hilfe in meiner Elternzeit eingestellt. Vielleicht erkennen manche hier schon die Ironie?
Nun kann ich (Elternzeit) selbst nicht so viel aufstocken, dass ich selbst wieder alleinige fachliche Leitung sein könnte. Das schaffe ich zeitlich beim besten Willen nicht.
Vielleicht war ja schon einmal jemand in ähnlicher Situation? Habe ich jetzt nur die acht Wochen Zeit jemanden als Ersatz zu finden? Muss ich meine gut laufende Praxis ansonsten wirklich schließen? Leider war ich bereits schon über ein Jahr auf der Suche nach Unterstützung und bin mir sehr sicher so kurzfristig niemanden finden zu können. Eine Kooperation mit anderen Praxen ist leider auch nicht möglich, hier herrscht kein so gutes Klima...
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Viele Grüße
Tolkinchen
§ 12 Vertretung
(1) Der Zugelassene/fachliche Leiter kann bis zur Dauer von sechs Monaten bei Verhinderung durch Krankheit, Urlaub oder Fortbildung sowie bei Schwangerschaft/ Mutterschaft entspre- chend der Dauer des Mutterschutzes/der Elternzeit nach dem Mutterschutzgesetz/Bun- deselterngeldgesetz in seiner Praxis vertreten werden. Der Zugelassene hat die Personalien des Vertreters, dessen fachliche Qualifikation und die voraussichtliche Dauer der Vertretung mitzuteilen. Der Vertreter muss die Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nummer 1 SGB V erfül- len und nachweisen. Erfüllt der benannte Vertreter die Zulassungsvoraussetzungen nicht, wird die Zulassung beendet.
(2)
Im übrigen bedürfen Vertretungen für länger als sechs Monate der Genehmigung durch die AOK Bayern und sind vom Zugelassenen grundsätzlich sechs Wochen im Voraus zu beantra- gen. Abs. 1 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.
Der Zugelassene haftet für die Tätigkeit des Vertreters.
Vielleicht hast du auch die Möglichkeit von 6 Monaten.
Viele Grüße
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vielen Dank für deine Antwort!
Genau so steht es auch in unseren Rahmenverträgen.
Das Problem ist aber, dass ich keine Vertretung für meine Kollegin habe und befürchte innerhalb von acht Wochen, die ein fachlicher Leiter ja ohne Vertretung krank sein darf, auch niemanden finden zu können.
Die Praxis könnte ich finanziell in der Zeit ihres Ausfalls durchaus aufrecht erhalten, aber leider keinen fachlichen Leiter vorweisen, der ganztägig als Behandler zur Verfügung steht.
Ich kann einfach nicht glauben das ich die Praxis eventuell schließen muss.
Viele Grüße
Tolkinchen
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Tolkinchen schrieb:
Hallo Dän,
vielen Dank für deine Antwort!
Genau so steht es auch in unseren Rahmenverträgen.
Das Problem ist aber, dass ich keine Vertretung für meine Kollegin habe und befürchte innerhalb von acht Wochen, die ein fachlicher Leiter ja ohne Vertretung krank sein darf, auch niemanden finden zu können.
Die Praxis könnte ich finanziell in der Zeit ihres Ausfalls durchaus aufrecht erhalten, aber leider keinen fachlichen Leiter vorweisen, der ganztägig als Behandler zur Verfügung steht.
Ich kann einfach nicht glauben das ich die Praxis eventuell schließen muss.
Viele Grüße
Tolkinchen
Ich denke da ist das Feedback vielleicht auch besser als auf eine normale Stelle?
Für viele ist das ja eine Stufe höher auf der Karriereleiter!
Liebe Grüße
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MeFe89 schrieb:
Inseriere doch erstmal eine Stelle mit fachl. Leitungsposition.
Ich denke da ist das Feedback vielleicht auch besser als auf eine normale Stelle?
Für viele ist das ja eine Stufe höher auf der Karriereleiter!
Liebe Grüße
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dän schrieb:
Bei uns in Bayern (Physio) lautet es in den Rahmenverträgen so:
§ 12 Vertretung
(1) Der Zugelassene/fachliche Leiter kann bis zur Dauer von sechs Monaten bei Verhinderung durch Krankheit, Urlaub oder Fortbildung sowie bei Schwangerschaft/ Mutterschaft entspre- chend der Dauer des Mutterschutzes/der Elternzeit nach dem Mutterschutzgesetz/Bun- deselterngeldgesetz in seiner Praxis vertreten werden. Der Zugelassene hat die Personalien des Vertreters, dessen fachliche Qualifikation und die voraussichtliche Dauer der Vertretung mitzuteilen. Der Vertreter muss die Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nummer 1 SGB V erfül- len und nachweisen. Erfüllt der benannte Vertreter die Zulassungsvoraussetzungen nicht, wird die Zulassung beendet.
(2)
Im übrigen bedürfen Vertretungen für länger als sechs Monate der Genehmigung durch die AOK Bayern und sind vom Zugelassenen grundsätzlich sechs Wochen im Voraus zu beantra- gen. Abs. 1 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.
Der Zugelassene haftet für die Tätigkeit des Vertreters.
Vielleicht hast du auch die Möglichkeit von 6 Monaten.
Viele Grüße
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Im Grunde wird eine fachliche Leitung nicht benötigt. Du musst nach den Rahmenverträgen nur die qualifizierte Behandlung der Versicherten sicher stellen.
Der Vertragspartner oder sein Vertreter muss aber Vollzeit da sein. Arbeiten während der Elternzeit geht aber nur bis 30 Stunden. Ich gehe mal davon aus, dass Tolkinchen es so "gedreht" hat, dass am Ende kein Gewinn übrig bleibt, sodass es volles Elterngeld gibt.
Ich sehe die einzige Möglichkeit eine FM zu beauftragen. Wichtiger ist es die Praxis weiter laufen zu lassen, als maximalen Gewinn zu erzielen.
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tom1350 schrieb:
Tempelritter schrieb am 17.6.17 09:00:
Im Grunde wird eine fachliche Leitung nicht benötigt. Du musst nach den Rahmenverträgen nur die qualifizierte Behandlung der Versicherten sicher stellen.
Der Vertragspartner oder sein Vertreter muss aber Vollzeit da sein. Arbeiten während der Elternzeit geht aber nur bis 30 Stunden. Ich gehe mal davon aus, dass Tolkinchen es so "gedreht" hat, dass am Ende kein Gewinn übrig bleibt, sodass es volles Elterngeld gibt.
Ich sehe die einzige Möglichkeit eine FM zu beauftragen. Wichtiger ist es die Praxis weiter laufen zu lassen, als maximalen Gewinn zu erzielen.
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WinnieE schrieb:
ich hab es in 30 Jahren nicht erlebt, dass jemand danach gefragt hat, wie viele Stunden ich in der Praxis bin. Ich muss ja auch meine HB´s bedienen und kann nicht immer in der Praxis präsent sein.
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tom1350 schrieb:
Das mag sein. Nur wenn man schon offiziell nur maximal 30 Stunden machen kann hat man ein Problem.
Jetzt müsste ich also jemanden finden, der die fehlenden Stunden zur Vollzeit auffängt. Und das innerhalb von acht Wochen. Blöde Misere...
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Tolkinchen schrieb:
Ich habe die Elternzeit auf zwei Jahre ausgelegt und bin selbst noch im ersten Jahr. Tom hat recht, ich darf max 30 Stunden wöchentlich arbeiten und selbst das kann ich momentan einfach zeitlich nicht. Maximal 20 Stunden.
Jetzt müsste ich also jemanden finden, der die fehlenden Stunden zur Vollzeit auffängt. Und das innerhalb von acht Wochen. Blöde Misere...
Wenn du dann weniger als 30 hast, weil die Auftragslage z.B. nicht mehr hergibt, wird dir keiner mehr ans Bein pinkeln....
Viel Glück - auch mit deinen Kleinen :blush:
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Susulo schrieb:
Sprich doch einfach mal mit der Zulassungsstelle der KK. Gelegentlich sitzen da Menschen. Schildere den Fall, so wie er ist, nur musst du ja nicht dazu sagen, dass du nur 20 h schaffst. Sag einfach, dass du 30 h darfst und mehr nicht geht und ob es nicht eine Ausnahmeregelung gibt. So von wegen strukturschwaches Gebiet usw. Ich wäre da nicht so pessimistisch. War selbst einmal mit nur 80% FL.
Wenn du dann weniger als 30 hast, weil die Auftragslage z.B. nicht mehr hergibt, wird dir keiner mehr ans Bein pinkeln....
Viel Glück - auch mit deinen Kleinen :blush:
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Leni C. schrieb:
Im letzten Jahr der Krankheit meines Mannes habe ich so gut wie gar nicht mehr am Patienten gearbeitet und war nur für meine MA am Telefon zu erreichen . Orga habe ich von zu Hause aus gemacht . Der AB ist immer an . Das wird die KK mit Sicherheit nicht mitbekommen haben , daß ich nicht vor Ort war .
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Tempelritter schrieb:
Im Grunde wird eine fachliche Leitung nicht benötigt. Du musst nach den Rahmenverträgen nur die qualifizierte Behandlung der Versicherten sicher stellen.
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Das sind alles prima Hinweise, danke! Genau, ich brauche eine Vertretung für die Kollegin, aber woher nehmen... Wir sind hier sehr ländlich und ab vom Schuss.
Lies dir die Antwort von Tempelritter noch einmal ganz in Ruhe durch.
Ggfs kannst du per PN noch einmal genauer nachfragen.
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RoFo schrieb:
Tolkinchen schrieb am 17.6.17 12:32:
Das sind alles prima Hinweise, danke! Genau, ich brauche eine Vertretung für die Kollegin, aber woher nehmen... Wir sind hier sehr ländlich und ab vom Schuss.
Lies dir die Antwort von Tempelritter noch einmal ganz in Ruhe durch.
Ggfs kannst du per PN noch einmal genauer nachfragen.
Das sind alles prima Hinweise, danke! Genau, ich brauche eine Vertretung für die Kollegin, aber woher nehmen... Wir sind hier sehr ländlich und ab vom Schuss.
Lies dir die Antwort von Tempelritter noch einmal ganz in Ruhe durch.
Ggfs kannst du per PN noch einmal genauer nachfragen.
So ist es, das hören die Kassen gar nicht gerne und beharren oft auf einem FK obwohl nach RV gar nicht benötigt.
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morpheus-06 schrieb:
RoFo schrieb am 17.6.17 12:51:
Tolkinchen schrieb am 17.6.17 12:32:
Das sind alles prima Hinweise, danke! Genau, ich brauche eine Vertretung für die Kollegin, aber woher nehmen... Wir sind hier sehr ländlich und ab vom Schuss.
Lies dir die Antwort von Tempelritter noch einmal ganz in Ruhe durch.
Ggfs kannst du per PN noch einmal genauer nachfragen.
So ist es, das hören die Kassen gar nicht gerne und beharren oft auf einem FK obwohl nach RV gar nicht benötigt.
Am Montag werde ich mal mit dem Herrn der Zulassungsstelle telefonieren, der meine Praxisabnahme gemacht hat. Der ist eigentlich sehr freundlich und zugänglich. Wenn er hilfreich sein kann, wird er bestimmt sein möglichstes tun.
Ich verstehe den Rahmenvertrag nach wie vor recht eindeutig. Entweder der FL ist selbst ganztägig als Behandler anwesend oder muss die Behandlung durch qualifizierte Mitarbeiter garantieren können. Längstens für eine Dauer von acht Wochen, z. B. wegen Krankheit, ist das nicht nötig. Und das kann ich einfach nicht bieten. Es fehlt an Mitarbeitern und ich schaffe nur 20 Stunden, daran gibt es leider nichts zu rütteln.
Aber vielleicht erfahre ich ja tatsächlich von einer Ausnahmemöglichkeit. Es kann ja im Interesse von niemandem liegen, dass zwei Therapeuten arbeitslos werden...
Viele Grüße
Tolkinchen
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Tolkinchen schrieb:
Hallo und nochmal herzlichen Dank an euch alle! Toll das so viele mitdenken und helfen möchten! Jetzt bin ich inzwischen etwas weniger zerstört. :wink:
Am Montag werde ich mal mit dem Herrn der Zulassungsstelle telefonieren, der meine Praxisabnahme gemacht hat. Der ist eigentlich sehr freundlich und zugänglich. Wenn er hilfreich sein kann, wird er bestimmt sein möglichstes tun.
Ich verstehe den Rahmenvertrag nach wie vor recht eindeutig. Entweder der FL ist selbst ganztägig als Behandler anwesend oder muss die Behandlung durch qualifizierte Mitarbeiter garantieren können. Längstens für eine Dauer von acht Wochen, z. B. wegen Krankheit, ist das nicht nötig. Und das kann ich einfach nicht bieten. Es fehlt an Mitarbeitern und ich schaffe nur 20 Stunden, daran gibt es leider nichts zu rütteln.
Aber vielleicht erfahre ich ja tatsächlich von einer Ausnahmemöglichkeit. Es kann ja im Interesse von niemandem liegen, dass zwei Therapeuten arbeitslos werden...
Viele Grüße
Tolkinchen
......Ich verstehe den Rahmenvertrag nach wie vor recht eindeutig. .......
Viele Grüße
Tolkinchen
Das Gefühl habe ich nicht.
Dabei wäre die Lösung so einfach....
Wünsche dir alles Gute! !!
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RoFo schrieb:
Tolkinchen schrieb am 18.6.17 13:01:
......Ich verstehe den Rahmenvertrag nach wie vor recht eindeutig. .......
Viele Grüße
Tolkinchen
Das Gefühl habe ich nicht.
Dabei wäre die Lösung so einfach....
Wünsche dir alles Gute! !!
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tom1350 schrieb:
Wenn sie legal wäre würdest du es posten.
Für die GKV-Versichertengemeinschaft ist die Versorgung gebietsweise grenzwertig. Nicht Praxen buhlen um Patienten sondern umgekehrt. Eine Praxis mit stundenweiser Versorgung wird wohl besser sein als eine Praxis weniger. Wenn das mit der Praxis mit 20 Stunden kein finanzielles Desaster wird machs doch einfach. Bevor ich meine Existenz aufgebe sollte wenn vorhanden der Partner mal etwas mehr Verantwortung zeigen.
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Vielleicht solltest du das etwas unkomplizierter sehen und dich da nicht so stressen.....
Für die GKV-Versichertengemeinschaft ist die Versorgung gebietsweise grenzwertig. Nicht Praxen buhlen um Patienten sondern umgekehrt. Eine Praxis mit stundenweiser Versorgung wird wohl besser sein als eine Praxis weniger. Wenn das mit der Praxis mit 20 Stunden kein finanzielles Desaster wird machs doch einfach. Bevor ich meine Existenz aufgebe sollte wenn vorhanden der Partner mal etwas mehr Verantwortung zeigen.
MfG
In dem RV steht es wie folgt:
§ 11 Organisatorische Voraussetzungen (1)Der Zugelassene/fachliche Leiter hat als Behandler ganztägig in seiner Praxis zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte Durchführung der Behandlung der Anspruchsberechtigten in seiner Praxis sicherzustellen. Zur Anwesenheit zählt auch die Durchführung von Hausbesuchen. Hiervon ausgenommen sind Krankheit, Urlaub oder berufliche Fortbildung bis zur Dauer von 8 Wochen.
Was verstehe ich denn da falsch? Stehe ich wirklich einfach nur auf dem Schlauch?
Viele Grüße
Tolkinchen
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Tolkinchen schrieb:
RoFo, jetzt machst du mich sehr neugierig! :blush:
In dem RV steht es wie folgt:
§ 11 Organisatorische Voraussetzungen (1)Der Zugelassene/fachliche Leiter hat als Behandler ganztägig in seiner Praxis zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte Durchführung der Behandlung der Anspruchsberechtigten in seiner Praxis sicherzustellen. Zur Anwesenheit zählt auch die Durchführung von Hausbesuchen. Hiervon ausgenommen sind Krankheit, Urlaub oder berufliche Fortbildung bis zur Dauer von 8 Wochen.
Was verstehe ich denn da falsch? Stehe ich wirklich einfach nur auf dem Schlauch?
Viele Grüße
Tolkinchen
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Tolkinchen: Bei den Ausnahmen steht nicht drin.....pro Jahr.
MfG :)
ganztägig in seiner Praxis zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte Durchführung der Behandlung der Anspruchsberechtigten in seiner Praxis sicherzustellen
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Tempelritter schrieb:
Da steht auch, dass ein fachlicher Leiter wird gar nicht benötigt, wenn der Zugelassene (Du) oder der FL die qualifizierte Durchführung der Behandlung der Anspruchsberechtigten in seiner Praxis sicherstellt. Dazu muss er auch nicht ganztägig anwesend sein
ganztägig in seiner Praxis zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte Durchführung der Behandlung der Anspruchsberechtigten in seiner Praxis sicherzustellen
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tom1350 schrieb:
Viel Erfolg bei der Suche nach einer FM als Unterstützung.
mfg mocca
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mocca schrieb:
Vorsicht Falle !!!!!
mfg mocca
@ Ingo: Mein Partner unterstützt mich glücklicherweise vollkommen. :blush:
@ Tempelritter: Stimmt, aber ich bin ja zur Hälfte FL und momentan komplett ohne Unterstützung (wegen des Beschäftigungsverbotes meiner Kollegin).
@ Tom: FM findet man in unserem Raum gar nicht, aber danke für den Hinweis!
@ mocca: Welche Falle?
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Tolkinchen schrieb:
So ihr Lieben, ich habe jetzt mit der Zulassungsstelle der AOK telefoniert. Leider ist wirklich keine Ausnahme von der Regel vorgesehen. Wir sind jetzt so verblieben, dass ich mein bestes tun werde Ersatz und Unterstützung zu finden. Sollte das binnen der vorgegebenen acht Wochen nicht klappen, was auch die Einschätzung des Herrn von der AOK war (er kennt die Fachkraftprobleme der Region sehr gut), telefonieren wir erneut und schauen ob man eine Ausnahmeregelung mit allen Kassen finden kann.
@ Ingo: Mein Partner unterstützt mich glücklicherweise vollkommen. :blush:
@ Tempelritter: Stimmt, aber ich bin ja zur Hälfte FL und momentan komplett ohne Unterstützung (wegen des Beschäftigungsverbotes meiner Kollegin).
@ Tom: FM findet man in unserem Raum gar nicht, aber danke für den Hinweis!
@ mocca: Welche Falle?
@ Tempelritter: Stimmt, aber ich bin ja zur Hälfte FL und momentan komplett ohne Unterstützung (wegen des Beschäftigungsverbotes meiner Kollegin).
Wer ist der Zugelassene?
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Tempelritter schrieb:
Tolkinchen schrieb am 19.6.17 11:37:
@ Tempelritter: Stimmt, aber ich bin ja zur Hälfte FL und momentan komplett ohne Unterstützung (wegen des Beschäftigungsverbotes meiner Kollegin).
Wer ist der Zugelassene?
RoFo, jetzt machst du mich sehr neugierig! :blush:
........
Viele Grüße
Tolkinchen
Wenn der PI auch Therapeut ist, braucht er keinen fachlichen Leiter.
Ich würde diesen abmelden und gut ist.
In welcher Form genau und an welchem Ort wörtlich du den Kassenpatienten zur Verfügung stehst und wie lange du für eine Behandlung brauchst oder für einen HB, ist deine unternehmerische Freiheit.
Dein Problem ist aus meiner Sicht hausgemacht.
Schade, dass du heute schon mit der AOK telefoniert hast...
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RoFo schrieb:
Tolkinchen schrieb am 18.6.17 20:53:
RoFo, jetzt machst du mich sehr neugierig! :blush:
........
Viele Grüße
Tolkinchen
Wenn der PI auch Therapeut ist, braucht er keinen fachlichen Leiter.
Ich würde diesen abmelden und gut ist.
In welcher Form genau und an welchem Ort wörtlich du den Kassenpatienten zur Verfügung stehst und wie lange du für eine Behandlung brauchst oder für einen HB, ist deine unternehmerische Freiheit.
Dein Problem ist aus meiner Sicht hausgemacht.
Schade, dass du heute schon mit der AOK telefoniert hast...
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Tolkinchen schrieb:
Das sind alles prima Hinweise, danke! Genau, ich brauche eine Vertretung für die Kollegin, aber woher nehmen... Wir sind hier sehr ländlich und ab vom Schuss.
soweit ich informiert bin, hast Du eine Anwesentheitspflicht von 30 Stunden wöchentlich als fachlicher Leiter, das heißt doch nicht, dass Du 30 Stunden arbeiten musst (in Bayern).
Grüße mcfly
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Ganztägig heißt nicht 40 Stunden inder Woche und auch nicht 24 Stunden am Tag...
Vollzeit ist auch nur eine Definition innerhalb des Betriebes.
Wir sind mit 30 Stunden während der Elternzeit gut durchgekommen, was auch daran lag, dass wir mit im Haus wohnen und dementsprechend sowieso immer vor Ort sind.
Es heißt ja nur, der FL muss zur Verfügung stehen. Vom Arbeitsumfang am Patienten direkt steht da nix.
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TheStonie schrieb:
Meiner meinung nach ist ganztägig nicht definiert.
Ganztägig heißt nicht 40 Stunden inder Woche und auch nicht 24 Stunden am Tag...
Vollzeit ist auch nur eine Definition innerhalb des Betriebes.
Wir sind mit 30 Stunden während der Elternzeit gut durchgekommen, was auch daran lag, dass wir mit im Haus wohnen und dementsprechend sowieso immer vor Ort sind.
Es heißt ja nur, der FL muss zur Verfügung stehen. Vom Arbeitsumfang am Patienten direkt steht da nix.
Da sehe ich keinen Interpretationsspielraum.
@ Tempelritter: Das bin auch ich. Ich bin die Zugelassene und zur Hälfte die FL.
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Tolkinchen schrieb:
@ TheStonie: Was den Stundenumfang betrifft hast du bestimmt recht, das ist in gewisser Weise interpretierbar. Aber es steht dort "Der Zugelassene/fachliche Leiter hat als Behandler ganztägig in seiner Praxis zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte Durchführung der Behandlung der Anspruchsberechtigten in seiner Praxis sicherzustellen."
Da sehe ich keinen Interpretationsspielraum.
@ Tempelritter: Das bin auch ich. Ich bin die Zugelassene und zur Hälfte die FL.
@ TheStonie: Was den Stundenumfang betrifft hast du bestimmt recht, das ist in gewisser Weise interpretierbar. Aber es steht dort "Der Zugelassene/fachliche Leiter hat als Behandler ganztägig in seiner Praxis zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte Durchführung der Behandlung der Anspruchsberechtigten in seiner Praxis sicherzustellen."
Da sehe ich keinen Interpretationsspielraum.
@ Tempelritter: Das bin auch ich. Ich bin die Zugelassene und zur Hälfte die FL.
Die FL zu teilen wäre nicht notwendig gewesen, du hast keine Anwesenheitspflicht, wenn du die qualifizierte Durchführung der Behandlung sicherstellst.
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Tempelritter schrieb:
Tolkinchen schrieb am 19.6.17 15:33:
@ TheStonie: Was den Stundenumfang betrifft hast du bestimmt recht, das ist in gewisser Weise interpretierbar. Aber es steht dort "Der Zugelassene/fachliche Leiter hat als Behandler ganztägig in seiner Praxis zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte Durchführung der Behandlung der Anspruchsberechtigten in seiner Praxis sicherzustellen."
Da sehe ich keinen Interpretationsspielraum.
@ Tempelritter: Das bin auch ich. Ich bin die Zugelassene und zur Hälfte die FL.
Die FL zu teilen wäre nicht notwendig gewesen, du hast keine Anwesenheitspflicht, wenn du die qualifizierte Durchführung der Behandlung sicherstellst.
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Tolkinchen schrieb:
@ Tempelritter: Das sahen die Krankenkassen bei Zulassungserteilung anders. :anguished:
jetzt hast du natürlich mit dem netten Herrn von der AOK schon telefoniert ..... ich war ja jetzt nicht dabei, aber manchmal habe ich den Verdacht, dass wir von vorneherein "zu unseren Ungunsten" Fragen stellen. Will heißen - es macht einen großen Unterschied ob du so kommunizierst:
" ich hab da mal ne Frage, es heißt ja, dass der Zugelassene ganztags zur Verfügung stehen soll, wenn ich aber jetzt in Elternzeit nur 20 Std schaffe und meine FL Beschäftigungsverbot hat, dann geht das nicht, oder? "
oder so:
" Hallo, bei mir in der Praxis ist jetzt meine Angestellte im Beschäftigungsverbot. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass ich die Zulassung für die Praxis alleine weiterführe - habe ja in der Elternzeit 30 Stunden zur Verfügung und bin via AB ganztags zu erreichen. So kann die Versorgung der Patienten in unserem strukturschwachen Gebiet optimal sichergestellt werden"
Das löst zumindest meist ein anders geartetes Gespräch aus....Wird oft viel zu wenig vorher reflektiert.
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Susulo schrieb:
guck mal, was ich hier schon mal zum Thema geschrieben habe: https://www.physio.de/forum5/logopaedie/muss-eine-logopaedische-praxisleitung-40h-arbeiten/4/117905/117960#msg-117960
jetzt hast du natürlich mit dem netten Herrn von der AOK schon telefoniert ..... ich war ja jetzt nicht dabei, aber manchmal habe ich den Verdacht, dass wir von vorneherein "zu unseren Ungunsten" Fragen stellen. Will heißen - es macht einen großen Unterschied ob du so kommunizierst:
" ich hab da mal ne Frage, es heißt ja, dass der Zugelassene ganztags zur Verfügung stehen soll, wenn ich aber jetzt in Elternzeit nur 20 Std schaffe und meine FL Beschäftigungsverbot hat, dann geht das nicht, oder? "
oder so:
" Hallo, bei mir in der Praxis ist jetzt meine Angestellte im Beschäftigungsverbot. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass ich die Zulassung für die Praxis alleine weiterführe - habe ja in der Elternzeit 30 Stunden zur Verfügung und bin via AB ganztags zu erreichen. So kann die Versorgung der Patienten in unserem strukturschwachen Gebiet optimal sichergestellt werden"
Das löst zumindest meist ein anders geartetes Gespräch aus....Wird oft viel zu wenig vorher reflektiert.
@ Tempelritter: Das sahen die Krankenkassen bei Zulassungserteilung anders. :anguished:
Das war mir klar und richtig wird es deshalb nicht. Ich kenne Beispiele wo es funktioniert, wie ich geschrieben hatte.
Hast noch mehr AN die die FL mit übernehmen können oder befrage einen Anwalt. Für mich hast du im Vorfeld die Kasse zu viel gefragt.
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Tempelritter schrieb:
Tolkinchen schrieb am 19.6.17 16:39:
@ Tempelritter: Das sahen die Krankenkassen bei Zulassungserteilung anders. :anguished:
Das war mir klar und richtig wird es deshalb nicht. Ich kenne Beispiele wo es funktioniert, wie ich geschrieben hatte.
Hast noch mehr AN die die FL mit übernehmen können oder befrage einen Anwalt. Für mich hast du im Vorfeld die Kasse zu viel gefragt.
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morpheus-06 schrieb:
Ich hatte selbst 2 Praxen ohne FL. Das haben die Kassen aufgrund der RV akzeptieren müssen.
Jetzt muss ich abwarten was die Stellenanzeigen ergeben und schauen was passiert.
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Tolkinchen schrieb:
Ich sah die Sachlage immer eindeutig so wie ich es bisher beschrieben habe und so wurde es mir auch im Vorfeld (vor der Zulassung) gesagt, ohne Suggestivfragen meinerseits. Aber es ist ja gut zu wissen dass es auch anders geht. Danke für die Tipps.
Jetzt muss ich abwarten was die Stellenanzeigen ergeben und schauen was passiert.
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mcfly schrieb:
Hallo,
soweit ich informiert bin, hast Du eine Anwesentheitspflicht von 30 Stunden wöchentlich als fachlicher Leiter, das heißt doch nicht, dass Du 30 Stunden arbeiten musst (in Bayern).
Grüße mcfly
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