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Leni C. schrieb:
Podologen dürfen weiter mit Rezept ( Nachweis der medizinischen Notwendigkeit ) behandeln . "Einfache" Fußpfleger nicht .
nein ist zur Zeit nicht erlaubt.
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steupel schrieb:
Hallo,
nein ist zur Zeit nicht erlaubt.
Hallo,
nein ist zur Zeit nicht erlaubt.
Doch!
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RoFo schrieb:
steupel schrieb am 14.12.2020 15:10:
Hallo,
nein ist zur Zeit nicht erlaubt.
Doch!
Erlaubt für Podologen bzw. Med. Fußpflege mit Staatsexamen auf Verordnung des Arztes.
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steupel schrieb:
Nicht erlaubt für Fachfusspfleger und sogenannte ärztlich geprüfte Fusspfleger.
Erlaubt für Podologen bzw. Med. Fußpflege mit Staatsexamen auf Verordnung des Arztes.
Nicht erlaubt für Fachfusspfleger und sogenannte ärztlich geprüfte Fusspfleger.
Erlaubt für Podologen bzw. Med. Fußpflege mit Staatsexamen auf Verordnung des Arztes.
Deine Quelle bitte!
Weiter unten sind zwei Quellen, wo das Gegenteil steht!
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RoFo schrieb:
steupel schrieb am 14.12.2020 16:37:
Nicht erlaubt für Fachfusspfleger und sogenannte ärztlich geprüfte Fusspfleger.
Erlaubt für Podologen bzw. Med. Fußpflege mit Staatsexamen auf Verordnung des Arztes.
Deine Quelle bitte!
Weiter unten sind zwei Quellen, wo das Gegenteil steht!
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steupel schrieb:
Dienstleistungen und Handwerk | Informationsportal Hessen
Dienstleistungen und Handwerk | Informationsportal Hessen
Danke!
Tja, wie soll man sich da zurechtfinden, wenn es verschiedene Aussagen gibt?
Wünsche allen nur das Beste!!!!
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RoFo schrieb:
steupel schrieb am 14.12.2020 17:17:
Dienstleistungen und Handwerk | Informationsportal Hessen
Danke!
Tja, wie soll man sich da zurechtfinden, wenn es verschiedene Aussagen gibt?
Wünsche allen nur das Beste!!!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ist einer von euch evtl. Fachfusspfleger und weiß ob er weiterhin behandeln darf? Wer entscheidet ob die Fusspflege medizinisch notwendig ist. Ich würde sagen der Arzt, aber es gibt Kollegen die meinen sie können entscheiden, und behandeln dementsprechend. ...
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Anscheinend reicht sogar auch eine Bescheinigung vom Arzt, auf der steht daß die Fusspflege medizinisch notwendig ist. Aber wie gesagt, ich höre mehr und mehr dass Kollegen nach eigenem Ermessen entscheiden und behandeln. Das verunsichert mich bzw. ich befürchte daß mir die Kunden wechseln
Was auch immer ein Fachfußpfleger sein soll, er ist grundsätzlich nicht berechtigt, medizinische Behandlungen durchzuführen.
Medizinische Behandlungen am Fuß darf nur und ausschließlich ein Podologe!
Medizinisch notwendig sind die Therapien, wenn eine Heilmittelverordnung vorliegt!
Das ist völlig unabhängig von Corona.
Während Corona gilt ausschließlich mit ärztlicher VO = Podologe.
Jetzt eindeutig?
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 13.12.2020 14:33:
Anscheinend reicht sogar auch eine Bescheinigung vom Arzt, auf der steht daß die Fusspflege medizinisch notwendig ist. Aber wie gesagt, ich höre mehr und mehr dass Kollegen nach eigenem Ermessen entscheiden und behandeln. Das verunsichert mich bzw. ich befürchte daß mir die Kunden wechseln
Was auch immer ein Fachfußpfleger sein soll, er ist grundsätzlich nicht berechtigt, medizinische Behandlungen durchzuführen.
Medizinische Behandlungen am Fuß darf nur und ausschließlich ein Podologe!
Medizinisch notwendig sind die Therapien, wenn eine Heilmittelverordnung vorliegt!
Das ist völlig unabhängig von Corona.
Während Corona gilt ausschließlich mit ärztlicher VO = Podologe.
Jetzt eindeutig?
Bin med. Fußpfleger, kein Podologe und mache med. Fußpflege.
Ja, das geht, weil ich meine Ausbildung vor 2000 gemacht habe und Bestandsschutz habe.
Bin quasi der Dinosaurier der Podologen.
Grüße Kaba
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KaBa schrieb:
Hallo Rofo;
Bin med. Fußpfleger, kein Podologe und mache med. Fußpflege.
Ja, das geht, weil ich meine Ausbildung vor 2000 gemacht habe und Bestandsschutz habe.
Bin quasi der Dinosaurier der Podologen.
Grüße Kaba
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Anscheinend reicht sogar auch eine Bescheinigung vom Arzt, auf der steht daß die Fusspflege medizinisch notwendig ist. Aber wie gesagt, ich höre mehr und mehr dass Kollegen nach eigenem Ermessen entscheiden und behandeln. Das verunsichert mich bzw. ich befürchte daß mir die Kunden wechseln
Hausärzte stellen Rezepte mit medizinischen Notwendigkeit aus, diese Kunden behandel' ich als Fachfusspfleger. Der Arzt wird schon unterscheiden können ob ein Besuch beim Podologen nötig ist, oder aber der Patient aus diversen Gründen einfach nicht in der Lage ist seine Füße in Ordnung zu halten. Unabhängig davon schicke ich Kunden bei denen ich mir unsicher bin sowieso zur Podologie
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Und was genau ist Medizinische Fusspflege? Es gibt die Podologie und die kosmetische Fusspflege. Die letztere scheint dann nicht medizinisch zu sein, oder?
Hausärzte stellen Rezepte mit medizinischen Notwendigkeit aus, diese Kunden behandel" ich als Fachfusspfleger. Der Arzt wird schon unterscheiden können ob ein Besuch beim Podologen nötig ist, oder aber der Patient aus diversen Gründen einfach nicht in der Lage ist seine Füße in Ordnung zu halten. Unabhängig davon schicke ich Kunden bei denen ich mir unsicher bin sowieso zur Podologie
Die ist eindeutig.
Es liegt an deiner Verantwortung.
Solange du nicht sagst, was ein Fachfußpfleger ist, kann ich deine Tätigkeit nicht beurteilen.
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 13.12.2020 17:29:
Und was genau ist Medizinische Fusspflege? Es gibt die Podologie und die kosmetische Fusspflege. Die letztere scheint dann nicht medizinisch zu sein, oder?
Hausärzte stellen Rezepte mit medizinischen Notwendigkeit aus, diese Kunden behandel" ich als Fachfusspfleger. Der Arzt wird schon unterscheiden können ob ein Besuch beim Podologen nötig ist, oder aber der Patient aus diversen Gründen einfach nicht in der Lage ist seine Füße in Ordnung zu halten. Unabhängig davon schicke ich Kunden bei denen ich mir unsicher bin sowieso zur Podologie
Die ist eindeutig.
Es liegt an deiner Verantwortung.
Solange du nicht sagst, was ein Fachfußpfleger ist, kann ich deine Tätigkeit nicht beurteilen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Und was genau ist Medizinische Fusspflege? Es gibt die Podologie und die kosmetische Fusspflege. Die letztere scheint dann nicht medizinisch zu sein, oder?
Hausärzte stellen Rezepte mit medizinischen Notwendigkeit aus, diese Kunden behandel' ich als Fachfusspfleger. Der Arzt wird schon unterscheiden können ob ein Besuch beim Podologen nötig ist, oder aber der Patient aus diversen Gründen einfach nicht in der Lage ist seine Füße in Ordnung zu halten. Unabhängig davon schicke ich Kunden bei denen ich mir unsicher bin sowieso zur Podologie
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Ein Fachfusspfleger bearbeitet und kürzt Nägel, bearbeitet die Nagelpfalz und darf im Gegensatz zur kosmetischen Fusspflege auch Hühneraugen entfernen, Schwielen bearbeiten, verhornte Nägel......
Danke.
So habe ich mir das gedacht.
Du darfst keine medizinische Behandlung durchführen.
Darfst also auch kein ärztliches Rezept annehmen.
Völlig unabhängig von Corona.
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 13.12.2020 20:47:
Ein Fachfusspfleger bearbeitet und kürzt Nägel, bearbeitet die Nagelpfalz und darf im Gegensatz zur kosmetischen Fusspflege auch Hühneraugen entfernen, Schwielen bearbeiten, verhornte Nägel......
Danke.
So habe ich mir das gedacht.
Du darfst keine medizinische Behandlung durchführen.
Darfst also auch kein ärztliches Rezept annehmen.
Völlig unabhängig von Corona.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ein Fachfusspfleger bearbeitet und kürzt Nägel, bearbeitet die Nagelpfalz und darf im Gegensatz zur kosmetischen Fusspflege auch Hühneraugen entfernen, Schwielen bearbeiten, verhornte Nägel......
Dürft ihr nun auf Rezept behandeln oder nicht?
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Aber da versteh ich dann die Abgrenzung zur Podoligie irgendwie nicht.
Dürft ihr nun auf Rezept behandeln oder nicht?
Podologe behandelt kranke Füße und kranke Fußnägel.
Auch diabetische Füße.
Was AT beschreibt gehört zur Körperpflege.
Auch, wenn die Kunden krank sind und diese Fußpflege nicht selbst durchführen können (Rückenbescherden, Arthrose etc.) bleibt es Pflege.
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RoFo schrieb:
kroetzi schrieb am 13.12.2020 21:25:
Aber da versteh ich dann die Abgrenzung zur Podoligie irgendwie nicht.
Dürft ihr nun auf Rezept behandeln oder nicht?
Podologe behandelt kranke Füße und kranke Fußnägel.
Auch diabetische Füße.
Was AT beschreibt gehört zur Körperpflege.
Auch, wenn die Kunden krank sind und diese Fußpflege nicht selbst durchführen können (Rückenbescherden, Arthrose etc.) bleibt es Pflege.
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kroetzi schrieb:
Aber da versteh ich dann die Abgrenzung zur Podoligie irgendwie nicht.
Dürft ihr nun auf Rezept behandeln oder nicht?
Ein Podologe ist in vielen Bereichen wesentlich geschulter. Als Beispiel fällt mir Diabetikerbehandlung ein, die er macht, oder Warzen entfernen...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nein, das dürfen wir nicht.
Ein Podologe ist in vielen Bereichen wesentlich geschulter. Als Beispiel fällt mir Diabetikerbehandlung ein, die er macht, oder Warzen entfernen...
beim Verband deutscher Podologen ist zu lesen:
Für den Bereich der Podologie und der Fußpflege wurde beschlossen, dass medizinisch notwendige Behandlungen weiter möglich bleiben.
Wir möchten an dieser Stelle aus einer Stellungsnahme des Ministeriums für Soziales in Baden-Württemberg zitieren, warum es zu dieser Formulierung in dieser Form kommt:
„Podologen können ihren Betrieb immer öffnen, die sonstigen Fußpflegedienstleister können dann jedenfalls für diejenige Kundschaft öffnen, die diese Dienstleistung unter gesundheitlichen Gesichtspunkten in Anspruch nehmen will. Es gibt nach unserer Kenntnis nicht genügend Podologinnen und Podologen, um diese wichtige Dienstleistung für alle älteren Menschen zu erbringen, die sie in Anspruch nehmen möchten.
Beispiele: Wenn eine Fußpflege-Dienstleisterin beim Schmücken von Nägeln einer jungen Frau angetroffen würde, dann hätte sie gegen die VO verstoßen. Wenn einer älteren Person die Nägel geschnitten werden, um ein Einwachsen derselben zu vermeiden, ist die Dienstleistung erlaubt.
COVID19/Corona-Bund-Länder-Beschluss vom 13. Dezember 2020 | VERBAND DEUTSCHER PODOLOGEN e.V.
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Aus dem Text:
"Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden laut dem Beschluss geschlossen. In diesem Bereich sei eine "körperliche Nähe unabdingbar".
Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben aber möglich."
Danke Ruhrpottvelosoph!
Hab da auch grad was allgemeines gelesen.
Das freut mich für die Fußpflegenden!
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RoFo schrieb:
Einzelhandel im Shutdown: Welche Geschäfte geöffnet bleiben - ZDFheute
Aus dem Text:
"Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden laut dem Beschluss geschlossen. In diesem Bereich sei eine "körperliche Nähe unabdingbar".
Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben aber möglich."
Danke Ruhrpottvelosoph!
Hab da auch grad was allgemeines gelesen.
Das freut mich für die Fußpflegenden!
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben aufgrund der Pandemieentwicklung ab dem 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 weitergehende Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen.
beim Verband deutscher Podologen ist zu lesen:
Für den Bereich der Podologie und der Fußpflege wurde beschlossen, dass medizinisch notwendige Behandlungen weiter möglich bleiben.
Wir möchten an dieser Stelle aus einer Stellungsnahme des Ministeriums für Soziales in Baden-Württemberg zitieren, warum es zu dieser Formulierung in dieser Form kommt:
„Podologen können ihren Betrieb immer öffnen, die sonstigen Fußpflegedienstleister können dann jedenfalls für diejenige Kundschaft öffnen, die diese Dienstleistung unter gesundheitlichen Gesichtspunkten in Anspruch nehmen will. Es gibt nach unserer Kenntnis nicht genügend Podologinnen und Podologen, um diese wichtige Dienstleistung für alle älteren Menschen zu erbringen, die sie in Anspruch nehmen möchten.
Beispiele: Wenn eine Fußpflege-Dienstleisterin beim Schmücken von Nägeln einer jungen Frau angetroffen würde, dann hätte sie gegen die VO verstoßen. Wenn einer älteren Person die Nägel geschnitten werden, um ein Einwachsen derselben zu vermeiden, ist die Dienstleistung erlaubt.
COVID19/Corona-Bund-Länder-Beschluss vom 13. Dezember 2020 | VERBAND DEUTSCHER PODOLOGEN e.V.
Wenn ich das lese, was hier geschrieben wird, bekomme ich schon wieder einen Hals. Nicht, weil Fußpfleger arbeiten möchten, das dürfen sie gern machen. Aber, dass sich ungelernte Kräfte eine medizinische Behandlung auf die Fahnen schreiben. Was halten denn die Physios hier von den Thai-Massagen?
Hier mein Text:
Was erwarten Sie, wenn auf einer Visitenkarte steht
Lieschen Fußfee
medizinische Fußpflege
doch nichts anderes, als wenn da steht
medizinische Fußpflegerin
Lieschen Fußfee
und was, wenn da jetzt steht
Lieschen Fußfee
Podologie
Jetzt werde ich Sie mal überraschen:
Eine Podologin / ein Podologe ist genau das Gleiche wie eine medizinische Fußpflegerin / er.
Beide unterliegen dem Podologengesetz. Dies ist ein gesetzlich geschützter Titel, der mit der Ausbildung und der erfolgreichen Abschlussprüfung erworben wird.
Und was ist jetzt mit der "medizinischen Fußpflege" eben der Tätigkeit?
Die wird nicht geschützt. Und das öffnet den Lieschen Fußfees Tür und Tor sich hervorzuheben. Das tun sie dann auch fleißig.
Warum?
Um besser dazustehen als der Mitbewerber.
Um sich selber besser zu fühlen.
Um eine Rechtfertigung zu haben Dinge zu tun, die eigentlich Verboten sind. Dazu gehören eingewachsene Zehnägel oder entzündete Hühneraugen. Man will ja keinen zahlenden Kunden wegschicken.
Auch die Kammerzugehörigkeit ist hier eine Frage. Fußpflege ist immer Handwerkskammerpflichtig. Wenn jetzt aber die Mitarbeiter in den Kammern sich nicht auskennen, dann kann man sich evtl. da mal rauswinden und in die vermeintlich günstigere Handelskammer einschreiben.
So kommt es, dass es Fußpflegen gibt, die zuvor nie eine medizinische Berührung hatten plötzlich medizinisch arbeiten.
Und jetzt kommt der Hammer:
In vielen Ämtern ist der Unterschied auch noch nicht angekommen.
So wird den normalen Fußpfleger/innen erlaubt z.B. während der Coronakrise weiterzuarbeiten. Weil auf der Gewerbeanmeldung medizinische Fußpflege steht. Oft ohne die grundlegenden Basiskenntnisse über Hygiene.
So steht zum Beispiel auf d
er Homepage des Landes BaWü die Erlaubnis zur medizinischen Fußpflege! Ist das da wirklich gemeint? Ich denke da ist genau das passiert. Der, der die Regelungen aufgeschrieben hat, weiß um den Unterschied nicht und ist der Meinung, dass es eine "besondere" Qualifikation gibt. So eine Mischding zwischen kosmetischer Fußpflege und Podologie. Gibt es jedoch nicht.
und was passiert noch?
Jede Fußpflegerin, die einen eingewachsenen Nagel oder ein entzündetes Hühnerauge behandelt verstößt gegen das Heilpraktikergesetz. Das kann mit bis zu 2500.-- € bestraft werden, wahlweise 1 Jahr Gefängnis
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rules schrieb:
Ich kopiere hier mal einen Text aus meinem Blog rein. (Ich weiß nicht, ob ich den Link hier reinsetzen darf)
Wenn ich das lese, was hier geschrieben wird, bekomme ich schon wieder einen Hals. Nicht, weil Fußpfleger arbeiten möchten, das dürfen sie gern machen. Aber, dass sich ungelernte Kräfte eine medizinische Behandlung auf die Fahnen schreiben. Was halten denn die Physios hier von den Thai-Massagen?
Hier mein Text:
Was erwarten Sie, wenn auf einer Visitenkarte steht
Lieschen Fußfee
medizinische Fußpflege
doch nichts anderes, als wenn da steht
medizinische Fußpflegerin
Lieschen Fußfee
und was, wenn da jetzt steht
Lieschen Fußfee
Podologie
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Eine Podologin / ein Podologe ist genau das Gleiche wie eine medizinische Fußpflegerin / er.
Beide unterliegen dem Podologengesetz. Dies ist ein gesetzlich geschützter Titel, der mit der Ausbildung und der erfolgreichen Abschlussprüfung erworben wird.
Und was ist jetzt mit der "medizinischen Fußpflege" eben der Tätigkeit?
Die wird nicht geschützt. Und das öffnet den Lieschen Fußfees Tür und Tor sich hervorzuheben. Das tun sie dann auch fleißig.
Warum?
Um besser dazustehen als der Mitbewerber.
Um sich selber besser zu fühlen.
Um eine Rechtfertigung zu haben Dinge zu tun, die eigentlich Verboten sind. Dazu gehören eingewachsene Zehnägel oder entzündete Hühneraugen. Man will ja keinen zahlenden Kunden wegschicken.
Auch die Kammerzugehörigkeit ist hier eine Frage. Fußpflege ist immer Handwerkskammerpflichtig. Wenn jetzt aber die Mitarbeiter in den Kammern sich nicht auskennen, dann kann man sich evtl. da mal rauswinden und in die vermeintlich günstigere Handelskammer einschreiben.
So kommt es, dass es Fußpflegen gibt, die zuvor nie eine medizinische Berührung hatten plötzlich medizinisch arbeiten.
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So wird den normalen Fußpfleger/innen erlaubt z.B. während der Coronakrise weiterzuarbeiten. Weil auf der Gewerbeanmeldung medizinische Fußpflege steht. Oft ohne die grundlegenden Basiskenntnisse über Hygiene.
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