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Rhein-Erft

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in Manuelle The...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Erweiterung Ergotherapie

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Neues Thema
Erweiterung Ergotherapie
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marcy
11.01.2018 08:01
Ich überlege aufgrund meiner neuen, komfortablen Raumsituation eine Ergotherapeutin als fachliche Leitung einzustellen. Gerade bin ich über einen Link gestolpert, in dem geschrieben stand, dass der Praxisinhaber (!) eine zweijährige Berufserfahrung vorweisen muss. Ist das bei Ergotherapeuten noch so? (bei uns Physios ja nicht mehr) Praxisinhaberin bin ja in dem Fall ich - aber halt Physio ohne Ergo - Berufserfahrung. Überträgt sich diese Pflicht dann automatisch auf die fachliche Leitung oder kann ich auch Gespräche mit Berufsanfängern führen?
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Ich überlege aufgrund meiner neuen, komfortablen Raumsituation eine Ergotherapeutin als fachliche Leitung einzustellen. Gerade bin ich über einen Link gestolpert, in dem geschrieben stand, dass der Praxisinhaber (!) eine zweijährige Berufserfahrung vorweisen muss. Ist das bei Ergotherapeuten noch so? (bei uns Physios ja nicht mehr) Praxisinhaberin bin ja in dem Fall ich - aber halt Physio ohne Ergo - Berufserfahrung. Überträgt sich diese Pflicht dann automatisch auf die fachliche Leitung oder kann ich auch Gespräche mit Berufsanfängern führen?
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marcy schrieb:

Ich überlege aufgrund meiner neuen, komfortablen Raumsituation eine Ergotherapeutin als fachliche Leitung einzustellen. Gerade bin ich über einen Link gestolpert, in dem geschrieben stand, dass der Praxisinhaber (!) eine zweijährige Berufserfahrung vorweisen muss. Ist das bei Ergotherapeuten noch so? (bei uns Physios ja nicht mehr) Praxisinhaberin bin ja in dem Fall ich - aber halt Physio ohne Ergo - Berufserfahrung. Überträgt sich diese Pflicht dann automatisch auf die fachliche Leitung oder kann ich auch Gespräche mit Berufsanfängern führen?

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bettina464
11.01.2018 11:30
Der Nachweis der zweijährigen Berufserfahrung für eine ergotherapeutische Zulassung gilt schon seeehr lange nicht mehr!
Es darf also jede Berufsanfängerin PI oder FL werden.
Ob das empfehlenswert ist, steht auf einem anderen Blatt...
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• marcy
Der Nachweis der zweijährigen Berufserfahrung für eine ergotherapeutische Zulassung gilt schon seeehr lange nicht mehr! Es darf also jede Berufsanfängerin PI oder FL werden. Ob das empfehlenswert ist, steht auf einem anderen Blatt...
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Jerome Leserer
11.01.2018 17:10
Und denk dran, dass du dann ein Gewerbe anmelden musst und Gewerbesteuer abführen musst... Auch wenn die vom Amt was anderes sagen, die haben leider keine Ahnung meistens.
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Und denk dran, dass du dann ein Gewerbe anmelden musst und Gewerbesteuer abführen musst... Auch wenn die vom Amt was anderes sagen, die haben leider keine Ahnung meistens.
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Jerome Leserer schrieb:

Und denk dran, dass du dann ein Gewerbe anmelden musst und Gewerbesteuer abführen musst... Auch wenn die vom Amt was anderes sagen, die haben leider keine Ahnung meistens.

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marcy
11.01.2018 20:20
Warum muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen? Habe ich was verpasst? Es heisst doch "Eine freiberufliche Tätigkeit finde auch dann statt, wenn sich ein Angehöriger eines freien Berufes der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient. Jedoch muß der Freiberufler dann immer noch die Leitung inne haben und eigenverantwortlich tätig sein".
Das trifft ja nun alles auf mich zu. Ich bin Physio, freiberuflich, leite die Praxis und möchte mich der Mithilfe einer vorgebildeten Fachkraft bedienen.
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Warum muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen? Habe ich was verpasst? Es heisst doch "Eine freiberufliche Tätigkeit finde auch dann statt, wenn sich ein Angehöriger eines freien Berufes der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient. Jedoch muß der Freiberufler dann immer noch die Leitung inne haben und eigenverantwortlich tätig sein". Das trifft ja nun alles auf mich zu. Ich bin Physio, freiberuflich, leite die Praxis und möchte mich der Mithilfe einer vorgebildeten Fachkraft bedienen.
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marcy schrieb:

Warum muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen? Habe ich was verpasst? Es heisst doch "Eine freiberufliche Tätigkeit finde auch dann statt, wenn sich ein Angehöriger eines freien Berufes der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient. Jedoch muß der Freiberufler dann immer noch die Leitung inne haben und eigenverantwortlich tätig sein".
Das trifft ja nun alles auf mich zu. Ich bin Physio, freiberuflich, leite die Praxis und möchte mich der Mithilfe einer vorgebildeten Fachkraft bedienen.

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stefan 302
11.01.2018 21:44
Link

Praxis-Management f

Heilmittelbranche | BMWi-Existenzgründungsportal


hier steht alles was du wissen musst, wenn du einen Ergotherapeuten einstellst = Gewerbesteuerpflicht!
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http://www.etl.de/advisa-muelheim/aktuelle-themen/krankengymnast-kann-in-gleicher-praxis-freiberuflich-und-gewerblich-taetig-werden https://books.google.de/books?id=PDnBBAAAQBAJ&pg=PA210&lpg=PA210&dq=gewerbesteuer+wenn+physiotherapeut+ergotherapeut+angestellt&source=bl&ots=BOmo1FijL7&sig=nXMFug1urTMoB_QFJZ6_drCyQoo&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwiW8e3v39DYAhUIcRQKHUExDqkQ6AEIRzAF#v=onepage&q=gewerbesteuer%20wenn%20physiotherapeut%20ergotherapeut%20angestellt&f=false http://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Entscheidung/Ihre-Branche/Heilmittelbranche/inhalt.html hier steht alles was du wissen musst, wenn du einen Ergotherapeuten einstellst = Gewerbesteuerpflicht!
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stefan 302 schrieb:

Link

Praxis-Management f

Heilmittelbranche | BMWi-Existenzgründungsportal


hier steht alles was du wissen musst, wenn du einen Ergotherapeuten einstellst = Gewerbesteuerpflicht!

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marcy
11.01.2018 22:09
Danke für die Links- die Gewerbesteuerpflicht betrifft dann aber nur den Bereich Ergotherapie und infiziert nicht den Bereich Physiotherapie?
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Danke für die Links- die Gewerbesteuerpflicht betrifft dann aber nur den Bereich Ergotherapie und infiziert nicht den Bereich Physiotherapie?
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marcy schrieb:

Danke für die Links- die Gewerbesteuerpflicht betrifft dann aber nur den Bereich Ergotherapie und infiziert nicht den Bereich Physiotherapie?

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RoFo
11.01.2018 23:47
stefan 302 schrieb am 11.1.18 21:44:







hier steht alles was du wissen musst, wenn du einen Ergotherapeuten einstellst = Gewerbesteuerpflicht!


Zitat aus deinem Link:
" Stellt beispielsweise eine Ergotherapeutin eine Logopädin ein, entsteht Gewerbesteuerpflicht, da der Arbeitgeber auf Grund seiner Ausbildung nicht in der Lage ist die Arbeit des Mitarbeiters zu überwachen oder diesen zu vertreten. Einzige Möglichkeit in diesem Zusammenhang ist, den Mitarbeiter als Mitgesellschafter in die Gesellschaft aufzunehmen oder einen Mitarbeiter dieser Berufsgruppe als leitenden Therapeuten einzustellen."

Im Normfall stellt man den HMErbringer ja schon wegen der Kassenzulassung als fachlichen Leiter ein. Demzufolge sollte das kein Problem sein.
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[zitat]stefan 302 schrieb am 11.1.18 21:44: http://ph.ys.io/6EQw http://ph.ys.io/MT41 http://ph.ys.io/NcKt hier steht alles was du wissen musst, wenn du einen Ergotherapeuten einstellst = Gewerbesteuerpflicht! [/zitat] Zitat aus deinem Link: " Stellt beispielsweise eine Ergotherapeutin eine Logopädin ein, entsteht Gewerbesteuerpflicht, da der Arbeitgeber auf Grund seiner Ausbildung nicht in der Lage ist die Arbeit des Mitarbeiters zu überwachen oder diesen zu vertreten. Einzige Möglichkeit in diesem Zusammenhang ist, den Mitarbeiter als Mitgesellschafter in die Gesellschaft aufzunehmen oder einen Mitarbeiter dieser Berufsgruppe als leitenden Therapeuten einzustellen." Im Normfall stellt man den HMErbringer ja schon wegen der Kassenzulassung als fachlichen Leiter ein. Demzufolge sollte das kein Problem sein.
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RoFo schrieb:

stefan 302 schrieb am 11.1.18 21:44:







hier steht alles was du wissen musst, wenn du einen Ergotherapeuten einstellst = Gewerbesteuerpflicht!


Zitat aus deinem Link:
" Stellt beispielsweise eine Ergotherapeutin eine Logopädin ein, entsteht Gewerbesteuerpflicht, da der Arbeitgeber auf Grund seiner Ausbildung nicht in der Lage ist die Arbeit des Mitarbeiters zu überwachen oder diesen zu vertreten. Einzige Möglichkeit in diesem Zusammenhang ist, den Mitarbeiter als Mitgesellschafter in die Gesellschaft aufzunehmen oder einen Mitarbeiter dieser Berufsgruppe als leitenden Therapeuten einzustellen."

Im Normfall stellt man den HMErbringer ja schon wegen der Kassenzulassung als fachlichen Leiter ein. Demzufolge sollte das kein Problem sein.

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bettina464 schrieb:

Der Nachweis der zweijährigen Berufserfahrung für eine ergotherapeutische Zulassung gilt schon seeehr lange nicht mehr!
Es darf also jede Berufsanfängerin PI oder FL werden.
Ob das empfehlenswert ist, steht auf einem anderen Blatt...



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