Physiotherapeut/in (m/w/d)
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
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Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
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marcy schrieb:
Ich überlege aufgrund meiner neuen, komfortablen Raumsituation eine Ergotherapeutin als fachliche Leitung einzustellen. Gerade bin ich über einen Link gestolpert, in dem geschrieben stand, dass der Praxisinhaber (!) eine zweijährige Berufserfahrung vorweisen muss. Ist das bei Ergotherapeuten noch so? (bei uns Physios ja nicht mehr) Praxisinhaberin bin ja in dem Fall ich - aber halt Physio ohne Ergo - Berufserfahrung. Überträgt sich diese Pflicht dann automatisch auf die fachliche Leitung oder kann ich auch Gespräche mit Berufsanfängern führen?
Es darf also jede Berufsanfängerin PI oder FL werden.
Ob das empfehlenswert ist, steht auf einem anderen Blatt...
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Jerome Leserer schrieb:
Und denk dran, dass du dann ein Gewerbe anmelden musst und Gewerbesteuer abführen musst... Auch wenn die vom Amt was anderes sagen, die haben leider keine Ahnung meistens.
Das trifft ja nun alles auf mich zu. Ich bin Physio, freiberuflich, leite die Praxis und möchte mich der Mithilfe einer vorgebildeten Fachkraft bedienen.
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marcy schrieb:
Warum muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen? Habe ich was verpasst? Es heisst doch "Eine freiberufliche Tätigkeit finde auch dann statt, wenn sich ein Angehöriger eines freien Berufes der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient. Jedoch muß der Freiberufler dann immer noch die Leitung inne haben und eigenverantwortlich tätig sein".
Das trifft ja nun alles auf mich zu. Ich bin Physio, freiberuflich, leite die Praxis und möchte mich der Mithilfe einer vorgebildeten Fachkraft bedienen.
Praxis-Management f
Heilmittelbranche | BMWi-Existenzgründungsportal
hier steht alles was du wissen musst, wenn du einen Ergotherapeuten einstellst = Gewerbesteuerpflicht!
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stefan 302 schrieb:
Link
Praxis-Management f
Heilmittelbranche | BMWi-Existenzgründungsportal
hier steht alles was du wissen musst, wenn du einen Ergotherapeuten einstellst = Gewerbesteuerpflicht!
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marcy schrieb:
Danke für die Links- die Gewerbesteuerpflicht betrifft dann aber nur den Bereich Ergotherapie und infiziert nicht den Bereich Physiotherapie?
hier steht alles was du wissen musst, wenn du einen Ergotherapeuten einstellst = Gewerbesteuerpflicht!
Zitat aus deinem Link:
" Stellt beispielsweise eine Ergotherapeutin eine Logopädin ein, entsteht Gewerbesteuerpflicht, da der Arbeitgeber auf Grund seiner Ausbildung nicht in der Lage ist die Arbeit des Mitarbeiters zu überwachen oder diesen zu vertreten. Einzige Möglichkeit in diesem Zusammenhang ist, den Mitarbeiter als Mitgesellschafter in die Gesellschaft aufzunehmen oder einen Mitarbeiter dieser Berufsgruppe als leitenden Therapeuten einzustellen."
Im Normfall stellt man den HMErbringer ja schon wegen der Kassenzulassung als fachlichen Leiter ein. Demzufolge sollte das kein Problem sein.
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RoFo schrieb:
stefan 302 schrieb am 11.1.18 21:44:
hier steht alles was du wissen musst, wenn du einen Ergotherapeuten einstellst = Gewerbesteuerpflicht!
Zitat aus deinem Link:
" Stellt beispielsweise eine Ergotherapeutin eine Logopädin ein, entsteht Gewerbesteuerpflicht, da der Arbeitgeber auf Grund seiner Ausbildung nicht in der Lage ist die Arbeit des Mitarbeiters zu überwachen oder diesen zu vertreten. Einzige Möglichkeit in diesem Zusammenhang ist, den Mitarbeiter als Mitgesellschafter in die Gesellschaft aufzunehmen oder einen Mitarbeiter dieser Berufsgruppe als leitenden Therapeuten einzustellen."
Im Normfall stellt man den HMErbringer ja schon wegen der Kassenzulassung als fachlichen Leiter ein. Demzufolge sollte das kein Problem sein.
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bettina464 schrieb:
Der Nachweis der zweijährigen Berufserfahrung für eine ergotherapeutische Zulassung gilt schon seeehr lange nicht mehr!
Es darf also jede Berufsanfängerin PI oder FL werden.
Ob das empfehlenswert ist, steht auf einem anderen Blatt...
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