Neues Crewmitglied gesucht
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Tag. Folgendes Problem: Ther. längerfristig schwer erkrankt. HB müssen von heut auf morgen abgebrochen werden. Alle verständig, nur eine Tochter droht mit Klage, wenn wir keinen Ersatz stellen bzw andere Praxis suchen. wäre lt.Anwalt unsere Aufgabe. Kann ich mir nicht vorstellen. Ist da was dran?
Gruß von Monique
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Shakespeare schrieb:
Das BGB ist wie alle Gesetze ohne Interpretation wenig aussagekräftig. Hier muss man schon die Rechtssprechung hinzuziehen, wenn man wissen möchte wie der beschriebene Fall zu bewerten ist. Ich kenne leider keine Urteile, wo ein solcher Fall einmal rechtskräftig entschieden wurde. Deshalb wäre ich vorsichtig mit Aussagen wie die von Papa und Monique. Man nimmt eine Verordnung an und damit auch eine rechtliche Verpflichtung, diese durchzuführen. Gründe für einen Abbruch kann es natürlich geben. Allerdings ist es die Frage, ob man bei einer langfristigen Erkrankung eines Mitarbeiters, nicht alle Möglichkeiten belegbar und dokumentiert ausschöpfen muss, bevor man die Patienten "im Regen stehen" lässt. Hat man versucht Ersatz zu beschaffen, hat man die Möglichkeiten Überstunden anzuordnen genutzt. Kann man die wöchentliche Frequenz anderer Patienten reduzieren um Freiräume zu schaffen usw.. Es geht ja nur um die restlichen Behandlungen, eine Folgeverordnung muss man nicht annehmen. Also wenn die Patientin einen fiesen Anwalt beauftragt und vor Gericht geht, kann ich Dir nur empfehlen o.g. Möglichkeiten auszuschöpfen bzw. dafür zu sorgen dass ein evtl. Scheitern aller Versuche nachweisbar ist und einen noch besseren Anwalt zu verpflichten. Sonst kann es vielleicht doch (teure) Probleme geben. Allerdings glaube ich nicht, dass der Patient einen derartigen und auch teuren Aufwand betreibt mit der geringen Chance etwas Schmerzensgeld oder sonst eine Entschädigung rauszuholen. Also der Tipp von Monique entspannt zu bleiben, ist sicherlich der gesündeste...
ich mein ja nur, habe nicht das Helfersyndrom wie die AltenpflegerInnen
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vdv schrieb:
Wenn kein Therapeut Zeit hat, oder das max. zuläassige Arbeitspensum erreicht ist, dann muss man gar nichts weitermachen. Bei uns wäre das problem ja schon, das die Fahrezeuge eh ununterbrochen gefahren werden, und mein PKW halt mein PKW ist, also nicht zur Verfügung steht ... und und und .... ich würde mich hier über eine Klage freuen, war da nicht gard ein Urteil aus Köln veröffentlicht worden, das dem Kläger (Pat) keine Recht auf Weiterbehandlung zusprach .?
ich mein ja nur, habe nicht das Helfersyndrom wie die AltenpflegerInnen
ich mein ja nur, habe nicht das Helfersyndrom wie die AltenpflegerInnen
Sorry, aber was soll denn bitte der verallgemeindernde Schwachsinn? :thumbsup:
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Tolkinchen schrieb:
vdv schrieb am 27.11.19 19:42:
ich mein ja nur, habe nicht das Helfersyndrom wie die AltenpflegerInnen
Sorry, aber was soll denn bitte der verallgemeindernde Schwachsinn? :thumbsup:
Rahmenvertrag RVO Bayern, § 16 Abs. 13:
Wäre hier meine erste Wahl!
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Rahmenvertrag VdEK, § 7 Abs. 5:
Der Heilmittelerbringer darf die Behandlung eines Versicherten in begründeten Einzelfällen nach Abstimmung mit dem verordnenden Vertragsarzt ablehnen. .
Der Zugelassene darf die Behandlung eines Versicherten in begründeten Einzelfällen nach Unterrichtung des verordnenden Vertragsarztes ablehnen.
Rahmenvertrag RVO Bayern, § 16 Abs. 13:
Wäre hier meine erste Wahl!
Gruß
Nora
ich mein ja nur, habe nicht das Helfersyndrom wie die AltenpflegerInnen
Sorry, aber was soll denn bitte der verallgemeindernde Schwachsinn? :thumbsup:
Daswar vor kurzem die Essenz aus einem gespräch mit einer leitenden Altenpflegerin, das Helfersyndrom ist in der Plege sehr verbreitet und hält eigentlich den Laden am Laufen.
Ich habe das nicht, was nicht geht wird auch nicht auf dem Rücken von Menschen gehend gemacht. Dieser Beruf ist so herrlich unerwachsen, die IGM hat die 35h/ Woche durchgeboxt und wir sind mit 50 schon total zufrieden.
Lernt mal NEIN sagen
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vdv schrieb:
Tolkinchen schrieb am 27.11.19 20:42:
vdv schrieb am 27.11.19 19:42:
ich mein ja nur, habe nicht das Helfersyndrom wie die AltenpflegerInnen
Sorry, aber was soll denn bitte der verallgemeindernde Schwachsinn? :thumbsup:
Daswar vor kurzem die Essenz aus einem gespräch mit einer leitenden Altenpflegerin, das Helfersyndrom ist in der Plege sehr verbreitet und hält eigentlich den Laden am Laufen.
Ich habe das nicht, was nicht geht wird auch nicht auf dem Rücken von Menschen gehend gemacht. Dieser Beruf ist so herrlich unerwachsen, die IGM hat die 35h/ Woche durchgeboxt und wir sind mit 50 schon total zufrieden.
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Shakespeare schrieb:
Auch nicht hilfreich. Welche Begründung ist denn in Ordnung und akzeptabel? Ist es ein Einzelfall, wenn man einen Haufen Patienten nicht mehr behandelt. Und hat man nicht mit der Annahme einer Verordnung dokumentiert, dass man diesen Patienten durchaus behandeln wollte und eine Verantwortung übernommen. Es bleibt da eher nur die Frage, kann man weiterbehandeln und hat man dafür alle zumutbaren Optionen überprüft bzw. ausgeschöpft? Wenn das der Fall ist, kann und muss man abbrechen, da gibt es keine zwei Meinungen. Wenn nicht, setzt man sich dem (allerdings geringen) Risiko aus, ethisch und juristisch zur Verantwortung gezogen werden zu können.
ich mein ja nur, habe nicht das Helfersyndrom wie die AltenpflegerInnen
Sorry, aber was soll denn bitte der verallgemeindernde Schwachsinn? :thumbsup:
Daswar vor kurzem die Essenz aus einem gespräch mit einer leitenden Altenpflegerin, das Helfersyndrom ist in der Plege sehr verbreitet und hält eigentlich den Laden am Laufen.
Ich habe das nicht, was nicht geht wird auch nicht auf dem Rücken von Menschen gehend gemacht. Dieser Beruf ist so herrlich unerwachsen, die IGM hat die 35h/ Woche durchgeboxt und wir sind mit 50 schon total zufrieden.
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Schon interessant was du für allgemein gültige Rückschlüsse aus dem Gespräch mit einer involvierten Person ziehen kannst.
Und würden viele der Altenpfleger nicht tun was sie tun, hätten wir ein riesiges Problem in der Versorgung. Hat vielleicht weniger was mit Helfersyndrom als mit hohem Verantwortungsgefühl und Empathie zu tun.
Das es so prinzipiell nicht weitergehen kann ist selbstverständlich.
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Tolkinchen schrieb:
vdv schrieb am 28.11.19 07:15:
Tolkinchen schrieb am 27.11.19 20:42:
vdv schrieb am 27.11.19 19:42:
ich mein ja nur, habe nicht das Helfersyndrom wie die AltenpflegerInnen
Sorry, aber was soll denn bitte der verallgemeindernde Schwachsinn? :thumbsup:
Daswar vor kurzem die Essenz aus einem gespräch mit einer leitenden Altenpflegerin, das Helfersyndrom ist in der Plege sehr verbreitet und hält eigentlich den Laden am Laufen.
Ich habe das nicht, was nicht geht wird auch nicht auf dem Rücken von Menschen gehend gemacht. Dieser Beruf ist so herrlich unerwachsen, die IGM hat die 35h/ Woche durchgeboxt und wir sind mit 50 schon total zufrieden.
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Schon interessant was du für allgemein gültige Rückschlüsse aus dem Gespräch mit einer involvierten Person ziehen kannst.
Und würden viele der Altenpfleger nicht tun was sie tun, hätten wir ein riesiges Problem in der Versorgung. Hat vielleicht weniger was mit Helfersyndrom als mit hohem Verantwortungsgefühl und Empathie zu tun.
Das es so prinzipiell nicht weitergehen kann ist selbstverständlich.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also wir haben natürlich angeboten das Rezept fertig zu machen. Die Dame bestand aber darauf das wir weiterbehandeln und es sogar derselbe Ther. sein soll. O-Ton: So schlimm kann es doch nicht sein, dann soll halt nur sie gemacht werden, das wär ja wohl möglich" Auch wenn man es nicht glauben kann. Ist genau so passiert. War beim Doc. Rezept abbruch sofort. Thema für mich erledigt.:)
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bundy007 schrieb:
sei einfach froh, dass ihr sie los seid :thumbsdown:
Ich schließe mich an, auf solche Energiefresser könnt ihr wirklich verzichten. Ihr habt offensichtlich euer möglichstes getan!
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Tolkinchen schrieb:
Zurück zum Thema, entschuldigt bitte meinen kleinen "Ausbruch":
Ich schließe mich an, auf solche Energiefresser könnt ihr wirklich verzichten. Ihr habt offensichtlich euer möglichstes getan!
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M0nique schrieb:
Gar nix ist da dran! Keep cool!
Gruß von Monique
Du hast getan was möglich ist; fällt ein Therapeut unvorhersehbar aus ist das Pech für diejenigen, die von diesem Therapeuten behandelt wurden. Anwälte erzählen gern viel wenn das Honorar stimmt ;)
(Nachtrag) es gibt natürlich auch Paragraphen dazu, z.B. BGB §275: § 275 BGB - Einzelnorm
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Top. Vielen Dank. War mir eigentlich auch sicher, aber in unsrem Gesundheitssystem würde es mich auch nicht wundern wenn es anders wäre. ;)
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Papa Alpaka schrieb:
In der Leistungspflicht ist die GKV, Privatversicherte müssen selbst sehen wo sie ihre Leistungen herbekommen.
Du hast getan was möglich ist; fällt ein Therapeut unvorhersehbar aus ist das Pech für diejenigen, die von diesem Therapeuten behandelt wurden. Anwälte erzählen gern viel wenn das Honorar stimmt ;)
(Nachtrag) es gibt natürlich auch Paragraphen dazu, z.B. BGB §275: § 275 BGB - Einzelnorm
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idefix- schrieb:
Ich würde der Tochter mitteilen, dass sie sich selber um einen Ersatz kümmern muss und das ganze auch dauerhaft. Rückkehr in eure Praxis ist nicht möglich
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Neuling schrieb:
Genau für die "zartfühlende Art, auf den kranken PT zu pochen" muß man nochmal "nachtreten"
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