Wir sind eine Praxis in Velbert
Langenberg mit unterschiedlichen
Schwerpunkten.
2 Therapeutinnen, 2 Therapeuten und
eine Rezeptionskraft bedienen bei
uns die Fachbereiche:
KG, MT, Sportphysio, KG-ZNS und
auch Osteopathie.
Wir sind stehts bemüht unser
Spektrum zu erweitern und unsere
Behandlungsfelder
zu vergrößern und Allen die
Möglichkeiten zu geben sich
beruflich und menschlich frei zu
entfalten!
Es müssen keine Hausbesuche
gemacht werden und auch unsere MLD
Termine sind und werden ...
Langenberg mit unterschiedlichen
Schwerpunkten.
2 Therapeutinnen, 2 Therapeuten und
eine Rezeptionskraft bedienen bei
uns die Fachbereiche:
KG, MT, Sportphysio, KG-ZNS und
auch Osteopathie.
Wir sind stehts bemüht unser
Spektrum zu erweitern und unsere
Behandlungsfelder
zu vergrößern und Allen die
Möglichkeiten zu geben sich
beruflich und menschlich frei zu
entfalten!
Es müssen keine Hausbesuche
gemacht werden und auch unsere MLD
Termine sind und werden ...
Und muss ich mich in Schleswig - Holstein auch beim Gesundheitsamt anmelden?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Abend, ich möchte mich gerne im kommenden Jahr mit einer privaten Physiotherapiepraxis selbständig machen. Nun meine Frage. Können die Räumlichkeiten auch im eigenen Wohnhaus sein oder müssen externe Räumlichkeiten angemietet werden und gibt es dort auch Vorschriften?
Und muss ich mich in Schleswig - Holstein auch beim Gesundheitsamt anmelden?
Nutzungsänderung von Wohn auf Gewerberäume
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Inche schrieb:
Ja die Räume können im Privaten Wohngebäude sein weiteres sollt es du auf deinem Zuständigen Amt erfahren Parkplätze Brandschutz usw.Daher ab zum Bauamt Gesundheitsamt Ordnungsamt
Nutzungsänderung von Wohn auf Gewerberäume
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Eberhard schrieb:
Es gibt tausende Physiotherapeuten, Masseure usw., die ihre Praxis im eigen Haus haben. Allerdings müssen dabei vor allem Baurechtsfragen beachtet werden. Wie mein Vorschreiber schon richtig schrieb, sollte das zuständige Bauamt befragt werden.
habe ich gerade erfolgreich durch....auch in SH
Bauamt- Nutzungsänderung- schauen was geändert werden muss....bei uns war es ein zweiter Notausgang.....und dann gehts los....Gesundheitsamt brauchst du nicht
Finanzamt- Meldung der Selbstständigkeit...ebenso bei KV und RV und Berufshaftpflicht abschliessen
und los gehts.....
kauf dir das Buch...die eigene Praxis und such dir nen Steuerberater
viel Erfolg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke schön für eure Antworten! Ist mir eine große Hilfe!!!
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Claudiia schrieb:
Hey,
habe ich gerade erfolgreich durch....auch in SH
Bauamt- Nutzungsänderung- schauen was geändert werden muss....bei uns war es ein zweiter Notausgang.....und dann gehts los....Gesundheitsamt brauchst du nicht
Finanzamt- Meldung der Selbstständigkeit...ebenso bei KV und RV und Berufshaftpflicht abschliessen
und los gehts.....
kauf dir das Buch...die eigene Praxis und such dir nen Steuerberater
viel Erfolg
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