Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
soweit so gut. Ich kann jedoch nichts dazu finden, wie ich dieses Geld zurück bekomme. Hat da jemand Infos?
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Details konnte mir aber noch keiner unserer Steuerberater erläutern. Es ist aber glücklicherweise auch nicht geplant, dass du die 300 Euro an deine Mitarbeiter noch mit den Märzgehältern auszahlen musst.sweat_smile
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Jeverland schrieb:
Das soll über die Kürzung der abgegührten Lohnsteuer erfolgen.
Details konnte mir aber noch keiner unserer Steuerberater erläutern. Es ist aber glücklicherweise auch nicht geplant, dass du die 300 Euro an deine Mitarbeiter noch mit den Märzgehältern auszahlen musst.sweat_smile
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
... und dazu müssen auch erst die Lohnsoftware sowie das Elster-Modul ein Update erhalten. DAS geht aber erst, wenn das Bundesfinanzministerium eine Durchführungsverordnung mit technische Vorschriften erlassen hat. 🤦♂️ Mal sehen, wie lange das diesmal dauert.
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Adriane Fabian schrieb:
„…Jeder einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, der in den Steuerklassen 1-5 einsortiert ist, soll die Pauschale von einmalig 300 Euro brutto bekommen. Das Geld wird vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung gesenkt….“
soweit so gut. Ich kann jedoch nichts dazu finden, wie ich dieses Geld zurück bekomme. Hat da jemand Infos?
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daniel40 schrieb:
Und warum muss der Arbeitgeber dafür aufkommen ?
Der AG kommt nicht dafür auf. Er wickelt es lediglich, stellvertretend für das Finanzamt, ab. 🤦♂️ Das machen AG schon immer so (denke an Sozialversicherungsabgaben, Lohn-/Kirchensteuer usw.). 😬
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Und warum muss der Arbeitgeber dafür aufkommen ?
Der AG kommt nicht dafür auf. Er wickelt es lediglich, stellvertretend für das Finanzamt, ab. 🤦♂️ Das machen AG schon immer so (denke an Sozialversicherungsabgaben, Lohn-/Kirchensteuer usw.). 😬
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Schippi schrieb:
Neuigkeiten und schon kommen fragen fragen...!warum nicht mal abwarten bis alles wirklich geregelt ist und dann Fachleute,wie Steuerberater,befragen!Könnte ein einfacher Weg sein!
Suchfunktion benutzt und das Thema gefunden - möchte ich nochmal aufgreifen.
Frage an alle Selbständigen: Mindert Ihr (lt. der Info Mail eines Berufsverbandes letzter Woche...) Eure Einkommenssteuervorauszahlung im September? Auch wenn noch kein angepasster Bescheid vorliegt?
Grüße!
t.
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tinki schrieb:
Hallo in die Runde,
Suchfunktion benutzt und das Thema gefunden - möchte ich nochmal aufgreifen.
Frage an alle Selbständigen: Mindert Ihr (lt. der Info Mail eines Berufsverbandes letzter Woche...) Eure Einkommenssteuervorauszahlung im September? Auch wenn noch kein angepasster Bescheid vorliegt?
Grüße!
t.
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