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Neues Thema
Elternzeitvereinbarung
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cople
05.06.2014 14:08
Hallo, eine MA bekommt im Juli ihr Baby. Dann steht eine schriftl. Elternzeitvereinbarung an. Da es unser erstes "Praxisbaby" ist, bin ich mit dem Thema nicht vertraut. Was gehört da rein? (Dauer, Zeitraum ist klar) Wird in dieser Vereinbarung auch gleich festgelegt, wieviele Std. sie danach arbeiten möchte und dass sie auch an 2 Nachmittagen arbeiten muss. Fragen über Fragen. Gibt es dazu vielleicht einen Vordruck oder ist alles selfmade?
Danke schon mal.
Cople
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Hallo, eine MA bekommt im Juli ihr Baby. Dann steht eine schriftl. Elternzeitvereinbarung an. Da es unser erstes "Praxisbaby" ist, bin ich mit dem Thema nicht vertraut. Was gehört da rein? (Dauer, Zeitraum ist klar) Wird in dieser Vereinbarung auch gleich festgelegt, wieviele Std. sie danach arbeiten möchte und dass sie auch an 2 Nachmittagen arbeiten muss. Fragen über Fragen. Gibt es dazu vielleicht einen Vordruck oder ist alles selfmade? Danke schon mal. Cople
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cople schrieb:

Hallo, eine MA bekommt im Juli ihr Baby. Dann steht eine schriftl. Elternzeitvereinbarung an. Da es unser erstes "Praxisbaby" ist, bin ich mit dem Thema nicht vertraut. Was gehört da rein? (Dauer, Zeitraum ist klar) Wird in dieser Vereinbarung auch gleich festgelegt, wieviele Std. sie danach arbeiten möchte und dass sie auch an 2 Nachmittagen arbeiten muss. Fragen über Fragen. Gibt es dazu vielleicht einen Vordruck oder ist alles selfmade?
Danke schon mal.
Cople

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charly
05.06.2014 19:51
der Brief sollte genauen Beginn und Ende der Elternzeit beinhalten. Er wird von der Schwangeren geschrieben und sollte per Einschreiben geschickt werden.Falls die MA sich für z.B. 1 Jahr Elternzeit entscheidet, fängt sie nach Beendigung der Elternzeit mit der selben Wochenstundenzahl an, die bis zum Beginn der Schwangerschaft im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Sollte sie diese Stundenzahl nicht weiter arbeiten können muß ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden. Die MA muß dann fristgerecht den alten Vertrag kündigen. Ich hoffe, dass ich etwas helfen konnte. Ist aber nur aus eigener Erfahrung; ob es rechtlich so ok ist, weiß ich nicht. Wir haben es so gehandhabt und alle Beteiligten waren zufrieden.
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der Brief sollte genauen Beginn und Ende der Elternzeit beinhalten. Er wird von der Schwangeren geschrieben und sollte per Einschreiben geschickt werden.Falls die MA sich für z.B. 1 Jahr Elternzeit entscheidet, fängt sie nach Beendigung der Elternzeit mit der selben Wochenstundenzahl an, die bis zum Beginn der Schwangerschaft im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Sollte sie diese Stundenzahl nicht weiter arbeiten können muß ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden. Die MA muß dann fristgerecht den alten Vertrag kündigen. Ich hoffe, dass ich etwas helfen konnte. Ist aber nur aus eigener Erfahrung; ob es rechtlich so ok ist, weiß ich nicht. Wir haben es so gehandhabt und alle Beteiligten waren zufrieden.
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cople
06.06.2014 09:24
Ok, vielen Dank. :blush:
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charly schrieb:

der Brief sollte genauen Beginn und Ende der Elternzeit beinhalten. Er wird von der Schwangeren geschrieben und sollte per Einschreiben geschickt werden.Falls die MA sich für z.B. 1 Jahr Elternzeit entscheidet, fängt sie nach Beendigung der Elternzeit mit der selben Wochenstundenzahl an, die bis zum Beginn der Schwangerschaft im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Sollte sie diese Stundenzahl nicht weiter arbeiten können muß ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden. Die MA muß dann fristgerecht den alten Vertrag kündigen. Ich hoffe, dass ich etwas helfen konnte. Ist aber nur aus eigener Erfahrung; ob es rechtlich so ok ist, weiß ich nicht. Wir haben es so gehandhabt und alle Beteiligten waren zufrieden.



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