Zur Unterstützung unseres Teams in
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
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Habt ihr Erfahrungen mit dem Elithera Franchise-System?
Man kann wohl diesem Netzwerk beitreten (kostenpflichtig) und verpflichtet sich, entsprechend den Vorgaben,aufzutreten. Man gibt also seine gestalterischen Möglichkeiten und sein individuelles Praxisauftreten auf.
Dafür erhält man eine Art Anleitung bzw. Optimierung aller Geschäftsabläufe.
So habe ich es zumindest verstanden.
Seht ihr darin einen Nutzen bzw. habt Ihr Erfahrung darin?
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Zaberle schrieb:
Hallo,
Habt ihr Erfahrungen mit dem Elithera Franchise-System?
Man kann wohl diesem Netzwerk beitreten (kostenpflichtig) und verpflichtet sich, entsprechend den Vorgaben,aufzutreten. Man gibt also seine gestalterischen Möglichkeiten und sein individuelles Praxisauftreten auf.
Dafür erhält man eine Art Anleitung bzw. Optimierung aller Geschäftsabläufe.
So habe ich es zumindest verstanden.
Seht ihr darin einen Nutzen bzw. habt Ihr Erfahrung darin?
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Zaberle schrieb:
Das ist die Frage...
Alles andere ist reine Geschmacksache.
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stefan 302 schrieb:
Es ist ein Franchise-System. Das muss einem gefallen...
Alles andere ist reine Geschmacksache.
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Leni C. schrieb:
Und was soll das bringen ?
...sprich freundlich mit dem Chef, dann kriegst du evt. einen Einblick in die internen Abläufe.
Dann weißt du, ob du €350/Monat bzw. aufwärts investieren möchtest oder nicht...
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Aber ob es zu dir passt musst du entscheiden.
Gruß Markus
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ERGOFIT GmbH schrieb:
Das ist die beste Lösung, einfach jemand fragen, der das umgesetzt hat. Unter unseren Kunden (ERGO-FIT) sind einige sehr zufriedene elithera Partner.
Aber ob es zu dir passt musst du entscheiden.
Gruß Markus
Das ist die beste Lösung, einfach jemand fragen, der das umgesetzt hat. Unter unseren Kunden (ERGO-FIT) sind einige sehr zufriedene elithera Partner.
Aber ob es zu dir passt musst du entscheiden.
Gruß Markus
Dann bitte nicht vergessen, die möglichen Kunden gut aufzuklären, was nämlich passieren kann, wenn umsatzsteuerpflichtige Maßnahmen in eine GKV Praxis integriert werden.
Da kann es dann schon mal passieren, dass man die Kassenzulassung entzogen bekommt.
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stefan 302 schrieb:
Markus Hodyas schrieb am 26.4.17 15:55:
Das ist die beste Lösung, einfach jemand fragen, der das umgesetzt hat. Unter unseren Kunden (ERGO-FIT) sind einige sehr zufriedene elithera Partner.
Aber ob es zu dir passt musst du entscheiden.
Gruß Markus
Dann bitte nicht vergessen, die möglichen Kunden gut aufzuklären, was nämlich passieren kann, wenn umsatzsteuerpflichtige Maßnahmen in eine GKV Praxis integriert werden.
Da kann es dann schon mal passieren, dass man die Kassenzulassung entzogen bekommt.
mit Umsatzsteuer hat das wenig zu tun, vielmehr geht es um gewerbliche Umsätze bzw. die Ausübung eines Gewerbebetriebs. Allerdings kann eine Zulassung nicht alleine deshalb entzogen werden, weil der Zugelassene/die Praxis Selbstzahlerangebote anbietet. Und mit der Möglichkeit des sHP können selbst diese Selbstzahlerangebote schlichtweg verordnet werden.
MikeS
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MikeS schrieb:
stefan302,
mit Umsatzsteuer hat das wenig zu tun, vielmehr geht es um gewerbliche Umsätze bzw. die Ausübung eines Gewerbebetriebs. Allerdings kann eine Zulassung nicht alleine deshalb entzogen werden, weil der Zugelassene/die Praxis Selbstzahlerangebote anbietet. Und mit der Möglichkeit des sHP können selbst diese Selbstzahlerangebote schlichtweg verordnet werden.
MikeS
stefan302,
mit Umsatzsteuer hat das wenig zu tun, vielmehr geht es um gewerbliche Umsätze bzw. die Ausübung eines Gewerbebetriebs. Allerdings kann eine Zulassung nicht alleine deshalb entzogen werden, weil der Zugelassene/die Praxis Selbstzahlerangebote anbietet. Und mit der Möglichkeit des sHP können selbst diese Selbstzahlerangebote schlichtweg verordnet werden.
MikeS
Leider doch, denn in den RV ist explizit vermerkt, dass eine räumliche Trennung gewerblich/freiberuflich gegeben sein muss. Das heisst, es muss dann einen zweiten Eingang geben, oder zuvor um Einzelfallentscheidung ALLER Kassen angefragt werden. Zur Zeit (also aktuell, in der Vergangenheit gab es mehrere dieser Fälle) gibt es meines Wissens nach 3 laufende Verfahren, vor allem mit der Vdak und PI.
Bei uns läuft es so wie du es mit dem sekt.HP beschreibst, allerdings gibt es Firmen die anders PI beraten, ganz klar zum widerrechtlichen Vorgehen.
Und weil ich es nicht glauben wollte, habe ich mich in Leipzig auf der Messe selbst beraten lassen.....Bingo!
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stefan 302 schrieb:
MikeS schrieb am 27.4.17 09:15:
stefan302,
mit Umsatzsteuer hat das wenig zu tun, vielmehr geht es um gewerbliche Umsätze bzw. die Ausübung eines Gewerbebetriebs. Allerdings kann eine Zulassung nicht alleine deshalb entzogen werden, weil der Zugelassene/die Praxis Selbstzahlerangebote anbietet. Und mit der Möglichkeit des sHP können selbst diese Selbstzahlerangebote schlichtweg verordnet werden.
MikeS
Leider doch, denn in den RV ist explizit vermerkt, dass eine räumliche Trennung gewerblich/freiberuflich gegeben sein muss. Das heisst, es muss dann einen zweiten Eingang geben, oder zuvor um Einzelfallentscheidung ALLER Kassen angefragt werden. Zur Zeit (also aktuell, in der Vergangenheit gab es mehrere dieser Fälle) gibt es meines Wissens nach 3 laufende Verfahren, vor allem mit der Vdak und PI.
Bei uns läuft es so wie du es mit dem sekt.HP beschreibst, allerdings gibt es Firmen die anders PI beraten, ganz klar zum widerrechtlichen Vorgehen.
Und weil ich es nicht glauben wollte, habe ich mich in Leipzig auf der Messe selbst beraten lassen.....Bingo!
ich glaube diese Diskussion ist etwas verwirrend.
Wird hier die Frage nach Heilbehandlung oder nicht (Prävention/Wellness usw.) und die Frage der Steuerpflicht nicht unnötig, mit den Zulassungskriterien und der legitimen Leistungserbringung von GKV- und Privat-Leistungen, innerhalb gemeinsamer Räumlichkeiten, vermischt?
Umsatzsteuerpflicht entsteht, wenn ich umsatzsteuerpflichtige Umsätze generiere.
Gewerbesteuerpflicht entsteht, wenn ich mit einem gewerbesteuerpflichtigen Betrieb (z. B. Praxis als GmbH) Gewinne erziele.
Umsatzsteuer entfällt bei Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin (§4 Abs.14 UStG).
Daraus ergeben sich unterschiedliche Konstellationen.
Beispiele:
Ein Gewerbesteuerpflichtiger bezahlt Gewerbesteuer, auch aus Gewinnen die er umsatzsteuerbefreit erzielt.
Oder
Ein Heilbehandlungserbringer (kein Gewerbebetrieb) ist umsatzsteuerpflichtig, wenn er umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt. Gewinne sind nicht relevant.
Dann,
Oder geht es bei Selbstzahler-Leistungen (auch IGeL oder "ZPP-Gesegnetes") um Verordnetes und Nichtverordnetes nebeneinander?
Also bitte, um welchen Konstrukt geht es hier?
mfg mocca
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mocca schrieb:
sorry,
ich glaube diese Diskussion ist etwas verwirrend.
Wird hier die Frage nach Heilbehandlung oder nicht (Prävention/Wellness usw.) und die Frage der Steuerpflicht nicht unnötig, mit den Zulassungskriterien und der legitimen Leistungserbringung von GKV- und Privat-Leistungen, innerhalb gemeinsamer Räumlichkeiten, vermischt?
Umsatzsteuerpflicht entsteht, wenn ich umsatzsteuerpflichtige Umsätze generiere.
Gewerbesteuerpflicht entsteht, wenn ich mit einem gewerbesteuerpflichtigen Betrieb (z. B. Praxis als GmbH) Gewinne erziele.
Umsatzsteuer entfällt bei Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin (§4 Abs.14 UStG).
Daraus ergeben sich unterschiedliche Konstellationen.
Beispiele:
Ein Gewerbesteuerpflichtiger bezahlt Gewerbesteuer, auch aus Gewinnen die er umsatzsteuerbefreit erzielt.
Oder
Ein Heilbehandlungserbringer (kein Gewerbebetrieb) ist umsatzsteuerpflichtig, wenn er umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt. Gewinne sind nicht relevant.
Dann,
Oder geht es bei Selbstzahler-Leistungen (auch IGeL oder "ZPP-Gesegnetes") um Verordnetes und Nichtverordnetes nebeneinander?
Also bitte, um welchen Konstrukt geht es hier?
mfg mocca
..."wenn umsatzsteuerpflichtige Maßnahmen in eine GKV Praxis integriert werden"...
Was meinst du hier mit "GKV Praxis"?
Eine freiberufliche und/oder gewerbliche Praxis mit einer zusätzlichen (sozial orientierten) GKV-Zulassung?
Oder,
einen Dienstleistungsbetrieb, der den GKV-Kassen gehört (z.B. AOK-eigene Betriebe, die unter dem Deckmäntelchen der Prävention "verdeckte Billigtherapie" verteilen)?
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo stefan 302,
..."wenn umsatzsteuerpflichtige Maßnahmen in eine GKV Praxis integriert werden"...
Was meinst du hier mit "GKV Praxis"?
Eine freiberufliche und/oder gewerbliche Praxis mit einer zusätzlichen (sozial orientierten) GKV-Zulassung?
Oder,
einen Dienstleistungsbetrieb, der den GKV-Kassen gehört (z.B. AOK-eigene Betriebe, die unter dem Deckmäntelchen der Prävention "verdeckte Billigtherapie" verteilen)?
mfg mocca
hallo stefan 302,
..."wenn umsatzsteuerpflichtige Maßnahmen in eine GKV Praxis integriert werden"...
Was meinst du hier mit "GKV Praxis"?
Eine freiberufliche und/oder gewerbliche Praxis mit einer zusätzlichen (sozial orientierten) GKV-Zulassung?
Oder,
einen Dienstleistungsbetrieb, der den GKV-Kassen gehört (z.B. AOK-eigene Betriebe, die unter dem Deckmäntelchen der Prävention "verdeckte Billigtherapie" verteilen)?
mfg mocca
Nun, machen wir es kurz:
Ließ im RV der Kassen nach, dort steht unmissverständlich drin, was sein kann und was nicht.
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stefan 302 schrieb:
mocca schrieb am 29.4.17 11:52:
hallo stefan 302,
..."wenn umsatzsteuerpflichtige Maßnahmen in eine GKV Praxis integriert werden"...
Was meinst du hier mit "GKV Praxis"?
Eine freiberufliche und/oder gewerbliche Praxis mit einer zusätzlichen (sozial orientierten) GKV-Zulassung?
Oder,
einen Dienstleistungsbetrieb, der den GKV-Kassen gehört (z.B. AOK-eigene Betriebe, die unter dem Deckmäntelchen der Prävention "verdeckte Billigtherapie" verteilen)?
mfg mocca
Nun, machen wir es kurz:
Ließ im RV der Kassen nach, dort steht unmissverständlich drin, was sein kann und was nicht.
da ist sie schon wieder, die "unterwürfige" Wortwahl.
..."Ließ im RV der Kassen nach"...
Herrgott nochmal, wenn, dann lese ich einen Vertrag - mit - den Kassen nach!
oder muss ich überspitzen und den Vertrag unserer selbsternannten Standesvertretungen nachlesen.
Warum schiebst du "Standesverantwortlichkeit" so von dir. Bist du durch deinen Arbeitnehmer-Verein so stark geprägt?
mfg mocca
Aber zur Sache, was wollen unsere Standesvertreter uns mit diesem RV sagen?
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mocca schrieb:
hallo stefan 302,
da ist sie schon wieder, die "unterwürfige" Wortwahl.
..."Ließ im RV der Kassen nach"...
Herrgott nochmal, wenn, dann lese ich einen Vertrag - mit - den Kassen nach!
oder muss ich überspitzen und den Vertrag unserer selbsternannten Standesvertretungen nachlesen.
Warum schiebst du "Standesverantwortlichkeit" so von dir. Bist du durch deinen Arbeitnehmer-Verein so stark geprägt?
mfg mocca
Aber zur Sache, was wollen unsere Standesvertreter uns mit diesem RV sagen?
hallo stefan 302,
da ist sie schon wieder, die "unterwürfige" Wortwahl.
..."Ließ im RV der Kassen nach"...
Herrgott nochmal, wenn, dann lese ich einen Vertrag - mit - den Kassen nach!
oder muss ich überspitzen und den Vertrag unserer selbsternannten Standesvertretungen nachlesen.
Warum schiebst du "Standesverantwortlichkeit" so von dir. Bist du durch deinen Arbeitnehmer-Verein so stark geprägt?
mfg mocca
Aber zur Sache, was wollen unsere Standesvertreter uns mit diesem RV sagen?
Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 124 Abs. 4 SGB V zur einheitlichen Anwendung der
Zulassungsbedingungen nach § 124 Abs. 2 SGB V für Leistungserbringer von Heilmitteln, die als Dienstleistung an
Versicherte abgegeben werden (Zulassungsempfehlungen)in der Fassung vom 07.03.2016
unter
§ 3
Art, Umfang und Abgabe der Leistungen
dann bei:
3. Die Durchführung einer Behandlung darf nur von hierfür gemäß den Gemeinsamen Empfehlungen nach § 124 Abs. 4 SGB V qualifizierten Leistungserbringern und in nach § 124 Abs. 2 SGB V zugelassenen Praxen erfolgen.
Link
9. Allgemeine Anforderungen an die Praxisausstattung
dann unter:
2. Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn-und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein.
"Aber zur Sache, was wollen unsere Standesvertreter uns mit diesem RV sagen?"
= dass man bevor man sich selbständig macht und Verträge unterschreibt oder akzeptiert, sich das geltende Recht aus dem SGB V und die geltenden Verträge durchlesen sollte. So einfach kann es sein, ohne Verbandsmitglied sein zu müssen. Eigentlich verständlich für alle.....war mein Gedanke.
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stefan 302 schrieb:
mocca schrieb am 29.4.17 12:30:
hallo stefan 302,
da ist sie schon wieder, die "unterwürfige" Wortwahl.
..."Ließ im RV der Kassen nach"...
Herrgott nochmal, wenn, dann lese ich einen Vertrag - mit - den Kassen nach!
oder muss ich überspitzen und den Vertrag unserer selbsternannten Standesvertretungen nachlesen.
Warum schiebst du "Standesverantwortlichkeit" so von dir. Bist du durch deinen Arbeitnehmer-Verein so stark geprägt?
mfg mocca
Aber zur Sache, was wollen unsere Standesvertreter uns mit diesem RV sagen?
Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 124 Abs. 4 SGB V zur einheitlichen Anwendung der
Zulassungsbedingungen nach § 124 Abs. 2 SGB V für Leistungserbringer von Heilmitteln, die als Dienstleistung an
Versicherte abgegeben werden (Zulassungsempfehlungen)in der Fassung vom 07.03.2016
unter
§ 3
Art, Umfang und Abgabe der Leistungen
dann bei:
3. Die Durchführung einer Behandlung darf nur von hierfür gemäß den Gemeinsamen Empfehlungen nach § 124 Abs. 4 SGB V qualifizierten Leistungserbringern und in nach § 124 Abs. 2 SGB V zugelassenen Praxen erfolgen.
Link
9. Allgemeine Anforderungen an die Praxisausstattung
dann unter:
2. Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn-und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein.
"Aber zur Sache, was wollen unsere Standesvertreter uns mit diesem RV sagen?"
= dass man bevor man sich selbständig macht und Verträge unterschreibt oder akzeptiert, sich das geltende Recht aus dem SGB V und die geltenden Verträge durchlesen sollte. So einfach kann es sein, ohne Verbandsmitglied sein zu müssen. Eigentlich verständlich für alle.....war mein Gedanke.
habe ich doch tatsächlich noch nicht nach dem Begriff "Empfehlung" und seiner eigenen Bedeutung im GKV-System gegoogelt.
Werde es nachholen.
mfg mocca
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mocca schrieb:
oh je,
habe ich doch tatsächlich noch nicht nach dem Begriff "Empfehlung" und seiner eigenen Bedeutung im GKV-System gegoogelt.
Werde es nachholen.
mfg mocca
oh je,
habe ich doch tatsächlich noch nicht nach dem Begriff "Empfehlung" und seiner eigenen Bedeutung im GKV-System gegoogelt.
Werde es nachholen.
mfg mocca
Klaro, ich habe Nachsicht.
Dann hast du sicher diese Empfehlung nicht akzeptiert bzw. unterschrieben; ich vergaß, dass du immer ein Stück weiter denkst... :wink:
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stefan 302 schrieb:
mocca schrieb am 29.4.17 15:19:
oh je,
habe ich doch tatsächlich noch nicht nach dem Begriff "Empfehlung" und seiner eigenen Bedeutung im GKV-System gegoogelt.
Werde es nachholen.
mfg mocca
Klaro, ich habe Nachsicht.
Dann hast du sicher diese Empfehlung nicht akzeptiert bzw. unterschrieben; ich vergaß, dass du immer ein Stück weiter denkst... :wink:
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Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
...schau dir eine Elithera-Praxis an, daran kannst du abschätzen wo du stehst.
...sprich freundlich mit dem Chef, dann kriegst du evt. einen Einblick in die internen Abläufe.
Dann weißt du, ob du €350/Monat bzw. aufwärts investieren möchtest oder nicht...
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