Wir bieten ab sofort eine spannende
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Eine Kollegin die ich aus diversen Fortbildungen kenne hat mich gefragt ob ich in ihre Praxis einsteigen möchte.
Mit meinem Einstieg hat sie den Plan etwas zu vergrößern und einen neuen Trainingsraum anzuschaffen.
Nun zu meinen Fragen: Meine Kollegin hat in etwa gleich viel Berufserahrung, aber ich habe ein paar mehr Fortbildung die sie nicht hat ( z.B. Osteopathie, Heilpraktiker). Sie hat allerdings schon ein paar Jahre Erfahrung in Sachen Selbstständigkeit.
Was ist hier ein guter Ansatz im Sinne der Aufteilung? Ich möchte natürlich nicht dass Sie über meinen Kopf bestimmen kann, also denke ich über eine 50/50 Teilung nach. Aber wie werden hier die selbst geleisteten Arbeitsstunden gerechnet?
Hypothetisch gesehen Arbeitet sie 35 Stunden nur auf KG/MT und ich die gleiche Zeit Osteo, da setze ich ja deutlich mehr um als sie.
Oder wird der Lohn der beiden Teilhaber weggerechnet und auf die jeweilige geschoben und der Umsatz der restlichen Mitarbeiter 50/50 aufgeteilt, nach Abzug der Fixkosten und Rücklagen?
Oder wird einfach ein Stundensatz der beiden Teilhaber ausgemacht und fertig?
Wie werden die Kosten bei Einstieg in die Praxis berechnet? Die komplette Ausstattung wurde die letzten Jahreangeschafft, die wird dann anteilig gerechnet, aber wie wird der Kundenstamm berechnet?
Die BWA werde ich nächste Woche von ihr erhalten und damit zu einem befreundeten Steuerberater gehen.
Ih möchte nur bei unserem Gespräch nicht vollkommen blank da sitzen.
Vielen Dank für eure Hilfe und eventuellen Tips :)
VG Humaira
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humeros schrieb:
Hallo zusammen,
Eine Kollegin die ich aus diversen Fortbildungen kenne hat mich gefragt ob ich in ihre Praxis einsteigen möchte.
Mit meinem Einstieg hat sie den Plan etwas zu vergrößern und einen neuen Trainingsraum anzuschaffen.
Nun zu meinen Fragen: Meine Kollegin hat in etwa gleich viel Berufserahrung, aber ich habe ein paar mehr Fortbildung die sie nicht hat ( z.B. Osteopathie, Heilpraktiker). Sie hat allerdings schon ein paar Jahre Erfahrung in Sachen Selbstständigkeit.
Was ist hier ein guter Ansatz im Sinne der Aufteilung? Ich möchte natürlich nicht dass Sie über meinen Kopf bestimmen kann, also denke ich über eine 50/50 Teilung nach. Aber wie werden hier die selbst geleisteten Arbeitsstunden gerechnet?
Hypothetisch gesehen Arbeitet sie 35 Stunden nur auf KG/MT und ich die gleiche Zeit Osteo, da setze ich ja deutlich mehr um als sie.
Oder wird der Lohn der beiden Teilhaber weggerechnet und auf die jeweilige geschoben und der Umsatz der restlichen Mitarbeiter 50/50 aufgeteilt, nach Abzug der Fixkosten und Rücklagen?
Oder wird einfach ein Stundensatz der beiden Teilhaber ausgemacht und fertig?
Wie werden die Kosten bei Einstieg in die Praxis berechnet? Die komplette Ausstattung wurde die letzten Jahreangeschafft, die wird dann anteilig gerechnet, aber wie wird der Kundenstamm berechnet?
Die BWA werde ich nächste Woche von ihr erhalten und damit zu einem befreundeten Steuerberater gehen.
Ih möchte nur bei unserem Gespräch nicht vollkommen blank da sitzen.
Vielen Dank für eure Hilfe und eventuellen Tips :)
VG Humaira
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mark760 schrieb:
Bei nicht hälftiger Gewinnaufteilung ist der Ärger schon vorprogrammiert. Ein Kaufpreis ist hier schwierig zu gestalten, da du anscheinend nicht die Patienten der PI komplett oder hälftig übernimmst, sondern Patienten akquirierst, die so vorher dort nicht behandelt wurden. Die Praxisausstattung kann ein Steuerberater vom Wert her recht schnell und einfach bestimmen.
Ihr könnt z.B. nicht gleichzeitig in einer Praxis HP/Osteopathie und Physio für Kassenpatienten anbieten.
Entweder - oder, oder räumlich getrennt!
Darüberhinaus müßt ihr euch über die Rechtsform einig werden...
Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis
In einer Praxisgemeinschaft gehören dir die Einnahmen die du erwirtschaftest, die Erträge der AN werden evtl. hälftig geteilt....Kosten evtl. ebenso
Vielleicht wäre es schlau eine juristische Beratung eines Berufsverbandes in Anspruch zu nehmen und sich erst mal über die Basics zu informieren
Hier gibt es nur Stückwerk und das nicht immer richtig
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pt ani schrieb:
Nur zum Verständnis..: Ich gebe doch in der Praxis auch Behandlungen für Kassenpatienten ab und auch private Behandlungen als HP. Wo ist da das Problem?
Ich gebe mal meinen Wissensstand weiter......man möge mich korrigieren wenn ich falsch liege
Die Arbeit als HP und als Physio muß klar erkennbar getrennt sein
entweder räumlich oder zeitlich
d.h. z.B.
von 8 bis 15 Uhr Physio Kassenpatienten und danach HP sofern es keine klare räumliche Trennung gibt
gleichzeitig beides in einer Praxis anzubieten ist meines Wissens nicht erlaubt
.........wo ist Bernie?
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mbone schrieb:
@pt ani
Ich gebe mal meinen Wissensstand weiter......man möge mich korrigieren wenn ich falsch liege
Die Arbeit als HP und als Physio muß klar erkennbar getrennt sein
entweder räumlich oder zeitlich
d.h. z.B.
von 8 bis 15 Uhr Physio Kassenpatienten und danach HP sofern es keine klare räumliche Trennung gibt
gleichzeitig beides in einer Praxis anzubieten ist meines Wissens nicht erlaubt
.........wo ist Bernie?
die gleiche Info hatte ich (allerdings vor 15 Jahren) auch von der Kasse bekommen.
Sogar mit dem Zusatz, das, bei zeitlicher Trennung, während der HP-Zeit auch kein anderer Therapeut Kassenbehandlungen in der gleichen Praxis durchführen darf
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Bojo schrieb:
@mbone
die gleiche Info hatte ich (allerdings vor 15 Jahren) auch von der Kasse bekommen.
Sogar mit dem Zusatz, das, bei zeitlicher Trennung, während der HP-Zeit auch kein anderer Therapeut Kassenbehandlungen in der gleichen Praxis durchführen darf
Ich denke eher, dass in einer PG jeder Inhaber eigene AN beschäftigt, andernfalls wäre es dann doch eine GP.
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Irishalb schrieb:
mbone schrieb am 25.02.2022 21:55 Uhr:In einer Praxisgemeinschaft gehören dir die Einnahmen die du erwirtschaftest, die Erträge der AN werden evtl. hälftig geteilt....Kosten evtl. ebenso
Ich denke eher, dass in einer PG jeder Inhaber eigene AN beschäftigt, andernfalls wäre es dann doch eine GP.
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mbone schrieb:
Da gehen ja einige Sachen durcheinander........
Ihr könnt z.B. nicht gleichzeitig in einer Praxis HP/Osteopathie und Physio für Kassenpatienten anbieten.
Entweder - oder, oder räumlich getrennt!
Darüberhinaus müßt ihr euch über die Rechtsform einig werden...
Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis
In einer Praxisgemeinschaft gehören dir die Einnahmen die du erwirtschaftest, die Erträge der AN werden evtl. hälftig geteilt....Kosten evtl. ebenso
Vielleicht wäre es schlau eine juristische Beratung eines Berufsverbandes in Anspruch zu nehmen und sich erst mal über die Basics zu informieren
Hier gibt es nur Stückwerk und das nicht immer richtig
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Bojo schrieb:
Neben Praxisgemeinschaft und Gemeinschaftspraxis gibt es auch noch die Partnerschaftsgesellschaft. bei dieser kann die Aufteilung noch individuelle per Vertrag geregelt werden. z. Bsp. könnten die Umsätze jedem selbst zugerechnet werden und die Kosten nach einem best. Schlüssel (z.B. 50/50 oder auch jede andere Verteilung) verteilt werden.
erstmal vielen Dank für eure Beiträge.
In meiner momentanen Praxis wird neben der normalen Kassentätigkeit auch ganz normal Osteopathie abgerechnet. Sowohl auf Rezept als auch als Selbstzahlerleistung.
Die klassische Heilpraktik (die ich eigentlich nicht ausführen möchte und auch nicht werde) muss klar räumlich getrennt sein, meines Wissensstand nach reicht hierfür ein seperates Zimmer, welches dann nicht für physiotherapeutische Zwecke benutzt werden darf. Die restlichen Dinge ( Rezeption, Wartebereich, Toiletten) dürfen gemeinsam benutzt werden. Falls nicht, müsste es ja reichen vor dem HP Zimmer einen Wartebereich zuz installieren ( 2-3 Stühle?).
Falls dies immer noch nicht reicht, die erweiterte Praxis hat 2 seperate Eingänge. Damit müssten dann alle größeren Probleme aus der Welt geschafft sein.
Gemeinschaftspraxis und Praxisgemeinschaft kenne ich, Partnerschaftsgesellschaft ist mir tatsächlich neu, darüber werde ich mich mal einlesen.
Ist hier jemand mit einer Gemeinschaftspraxis und unterschiedlicher einkommensverteilung und kann mir sagen wie es bei euch läuft?
LG
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Wenn das in eurer Praxis anders gehandhabt wird ist das schlicht illegal.
Eine Gemeinschaftspraxis kann ich nicht empfehlen.
Hatte ich selbst viele Jahre und bereitet im Falle der Trennung erhebliche Probleme.
Und nochmal
Ich empfehle dringend eine gute juristische Beratung durch einen Berufsverband.
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mbone schrieb:
Osteopathie kann nur als HP Leistung angeboten und abgerechnet werden mit den entsprechend schon beschriebenen Vorraussetzungen.
Wenn das in eurer Praxis anders gehandhabt wird ist das schlicht illegal.
Eine Gemeinschaftspraxis kann ich nicht empfehlen.
Hatte ich selbst viele Jahre und bereitet im Falle der Trennung erhebliche Probleme.
Und nochmal
Ich empfehle dringend eine gute juristische Beratung durch einen Berufsverband.
Die klassische Heilpraktik....."
Häääääh?
Osteopathie auf Rezept geht schon mal nicht. Auch wenn es viele machen. Die Unterscheidung "klassische Heilpraktik" gibt es auch nicht. Heilpraktiker ist keine Behandlungsform, sondern eine Erlaubnis. Da Du selbst HP bist solltest Du das wissen. Da ist leider in den letzten Jahren ein völliges Durcheinander mit von den gesetzlcihen Krankenkassen und den Verbänden verbreiteten Halbwahrheiten entstanden. Dann kommt so was dabei raus......
BTW Die Praxistrennung wurde doch bei den neuen Rahmenvertarägen abgeschwächt, oder? Sonst müssten die GKVen Ihr Osteopathie -Geschwurbel selbst eindämme. Das wollten Die ja auf gar keinen Fall.yum
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Bernie schrieb:
"ganz normal Osteopathie abgerechnet. Sowohl auf Rezept als auch als Selbstzahlerleistung.
Die klassische Heilpraktik....."
Häääääh?
Osteopathie auf Rezept geht schon mal nicht. Auch wenn es viele machen. Die Unterscheidung "klassische Heilpraktik" gibt es auch nicht. Heilpraktiker ist keine Behandlungsform, sondern eine Erlaubnis. Da Du selbst HP bist solltest Du das wissen. Da ist leider in den letzten Jahren ein völliges Durcheinander mit von den gesetzlcihen Krankenkassen und den Verbänden verbreiteten Halbwahrheiten entstanden. Dann kommt so was dabei raus......
BTW Die Praxistrennung wurde doch bei den neuen Rahmenvertarägen abgeschwächt, oder? Sonst müssten die GKVen Ihr Osteopathie -Geschwurbel selbst eindämme. Das wollten Die ja auf gar keinen Fall.yum
Klassische Heilpraktik bezeichne ich das Gedöns mit Globuli, Pulsdiagnostik oder sonst was. Ich will einfach nur im rechntlich erlaubten Rahmen Osteopathie ausführen.
Deshalb auch meine Frage wegen den räumlichen Vorrsaussetzungen, da ich überall unterschiedliches lese.
Ich kann einen Raum reservieren in dem ich nur Osteopathie bzw Selbstzahlerleistungen anbiete.
Ich hätte für diesen Teil der Praxis einen seperaten Eingang. Mit etwas Kunst wäre sogar eine seperate Toilette möglich. Lediglich die Gänge und die Rezeption wären die gleiche.
Ist das genug oder muss ich noch etwas dabei beachten?
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humeros schrieb:
@Bernie
Klassische Heilpraktik bezeichne ich das Gedöns mit Globuli, Pulsdiagnostik oder sonst was. Ich will einfach nur im rechntlich erlaubten Rahmen Osteopathie ausführen.
Deshalb auch meine Frage wegen den räumlichen Vorrsaussetzungen, da ich überall unterschiedliches lese.
Ich kann einen Raum reservieren in dem ich nur Osteopathie bzw Selbstzahlerleistungen anbiete.
Ich hätte für diesen Teil der Praxis einen seperaten Eingang. Mit etwas Kunst wäre sogar eine seperate Toilette möglich. Lediglich die Gänge und die Rezeption wären die gleiche.
Ist das genug oder muss ich noch etwas dabei beachten?
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Bernie schrieb:
Aus meiner Sicht - nach den neuem Rahmenbedingungen - völlig o.k.. Da ich jedoch selbst keine Praxis mit Kassenzulassung habe bin ich da nicht 100 % sicher. Kannst Du aber selbst hier bei physio.de selbst nachlesen. Wichtig ist aber, dass Du die Heilpraktikerpraxis dementsprechend kenntlich machst. Heilparktiker ist HP und Physio ist Physio. Das sind zwei Praxen.
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Badde schrieb:
@mbone Diese Trennung ist alter Stand und kalter Kaffee.
Welche Trennung meinst du?
Es ist hilfreich wenn man sich beim Antworten Mühe gibt klarzustellen auf was man antwortet.
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mbone schrieb:
@Badde
Welche Trennung meinst du?
Es ist hilfreich wenn man sich beim Antworten Mühe gibt klarzustellen auf was man antwortet.
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Badde schrieb:
@mbone Trennung HP und Physio Leistung. Welche Trennung hattest Du im Visier?
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Bernie schrieb:
"Trennung HP und Physio Leistung." Das kommt darauf an. Du meinst vermutlich die Trennung im Sinne der Zulassungsvoraussetzungen für die GKV?Oder?
DerSatz mit der Trennung bezieht sich auf den vorangestellten Satz mit Bezug auf das Konstrukt einer Gemeinschaftspraxis.
Eigentlich klar und eindeutig wenn man es liest - zumal die beiden Sätze auch abgesetzt sind.
Also noch einmal:
Löst man eine Gemeinschaftspraxis auf, kann es bei der Trennung der Partner zu großen Problemen kommen
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mbone schrieb:
@Badde
DerSatz mit der Trennung bezieht sich auf den vorangestellten Satz mit Bezug auf das Konstrukt einer Gemeinschaftspraxis.
Eigentlich klar und eindeutig wenn man es liest - zumal die beiden Sätze auch abgesetzt sind.
Also noch einmal:
Löst man eine Gemeinschaftspraxis auf, kann es bei der Trennung der Partner zu großen Problemen kommen
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Badde schrieb:
@mbone Ohne Frage. Es kann im Leben immer zu Problemen kommen. Selbst beim Klogang.
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Badde schrieb:
@Bernie Ich wollte nur damit zum Ausdruck bringen, dass es heute die alte räumliche Trennung nicht mehr gibt.
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humeros schrieb:
Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für eure Beiträge.
In meiner momentanen Praxis wird neben der normalen Kassentätigkeit auch ganz normal Osteopathie abgerechnet. Sowohl auf Rezept als auch als Selbstzahlerleistung.
Die klassische Heilpraktik (die ich eigentlich nicht ausführen möchte und auch nicht werde) muss klar räumlich getrennt sein, meines Wissensstand nach reicht hierfür ein seperates Zimmer, welches dann nicht für physiotherapeutische Zwecke benutzt werden darf. Die restlichen Dinge ( Rezeption, Wartebereich, Toiletten) dürfen gemeinsam benutzt werden. Falls nicht, müsste es ja reichen vor dem HP Zimmer einen Wartebereich zuz installieren ( 2-3 Stühle?).
Falls dies immer noch nicht reicht, die erweiterte Praxis hat 2 seperate Eingänge. Damit müssten dann alle größeren Probleme aus der Welt geschafft sein.
Gemeinschaftspraxis und Praxisgemeinschaft kenne ich, Partnerschaftsgesellschaft ist mir tatsächlich neu, darüber werde ich mich mal einlesen.
Ist hier jemand mit einer Gemeinschaftspraxis und unterschiedlicher einkommensverteilung und kann mir sagen wie es bei euch läuft?
LG
Räume für „weitere Leistungen“
Sollte eine Praxis während der regulären Öffnungszeiten weitere Leistungen außerhalb der Heilmitteldisziplin anbieten, muss sie dafür separate Räume vorhalten, die keine „Durchgangsräume“ für Physiotherapie-Patienten darstellen dürfen. Wartebereich und Toiletten können aber gemeinsam genutzt werden.
Und auch vorher war es doch so, dass ich einen Patienten sogar erst "auf Kasse" behandeln darf, und danach zusätzliche Zeit als HP erbringen kann. Mit Ansage, hier hört das eine auf und das andere fängt an.
Das sollte man tatsächlich kommunizieren. Aber es darf dann auch im gleichen Raum, direkt am Anschluss sein. Zugebuchte Zeit sozusagen.
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pt ani schrieb:
Und wenn Du es nicht verquickst, dann: siehe Zusammenfassung
Das sollte man tatsächlich kommunizieren. Aber es darf dann auch im gleichen Raum, direkt am Anschluss sein. Zugebuchte Zeit sozusagen."
Und das steht wo? Quelle?
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Bernie schrieb:
"Und auch vorher war es doch so, dass ich einen Patienten sogar erst "auf Kasse" behandeln darf, und danach zusätzliche Zeit als HP erbringen kann. Mit Ansage, hier hört das eine auf und das andere fängt an.
Das sollte man tatsächlich kommunizieren. Aber es darf dann auch im gleichen Raum, direkt am Anschluss sein. Zugebuchte Zeit sozusagen."
Und das steht wo? Quelle?
das gilt für den sektoralen HP
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mbone schrieb:
@pt ani
das gilt für den sektoralen HP
Ja, ach so, da auch wieder ein Unterschied. Ich halte mich lieber raus :-).
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pt ani schrieb:
@mbone
Ja, ach so, da auch wieder ein Unterschied. Ich halte mich lieber raus :-).
Solange die Räume eine theoretisch gelagerte Differenzierung hergeben, passts....
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Badde schrieb:
Ich fürchte den genauen Ablauf wird nie jemand kontrollieren....
Solange die Räume eine theoretisch gelagerte Differenzierung hergeben, passts....
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pt ani schrieb:
Aus der Zusammenfassung von Physio.de, Rahmenvertrag:
Räume für „weitere Leistungen“
Sollte eine Praxis während der regulären Öffnungszeiten weitere Leistungen außerhalb der Heilmitteldisziplin anbieten, muss sie dafür separate Räume vorhalten, die keine „Durchgangsräume“ für Physiotherapie-Patienten darstellen dürfen. Wartebereich und Toiletten können aber gemeinsam genutzt werden.
Und auch vorher war es doch so, dass ich einen Patienten sogar erst "auf Kasse" behandeln darf, und danach zusätzliche Zeit als HP erbringen kann. Mit Ansage, hier hört das eine auf und das andere fängt an.
Das sollte man tatsächlich kommunizieren. Aber es darf dann auch im gleichen Raum, direkt am Anschluss sein. Zugebuchte Zeit sozusagen.
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