Physiotherapeut/-in oder
Masseur-med. Bademeister/-in
gesucht:
Du bist Berufsanfänger und
engagiert, arbeitest
selbstverantwortlich oder hast
schon Berufserfahrung und suchst
eine neues Wirkungsfeld?! ...dann
freuen wir uns auf eine Mail von
Dir.
Wir bieten Dir regelmäßige
interne sowie externe Fortbildungen
und gute Verdienstmöglichkeiten in
einem engagiertem Team.
Wir sind orthopädisch ausgerichtet
und haben einen vielfältigen
Trainingsbereich.
Der Arbeitsbeginn erfolgt nach ...
Masseur-med. Bademeister/-in
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Der Arbeitsbeginn erfolgt nach ...
ich arbeite in einer Senioreneinrichtung und habe meine Stammpatienten.
Meine Chefin, die dort eine Praxis hat, sprach mir nun die Aufhebung des Vertrages aus. Ich habe nur Hausbesuche gemacht auf der Pflegestation oder in den einzelnen Appartements. Als ich die Patienten davon informierte und mich verabschieden wollte, war kein einziger Patient der zur Praxis wollte. Ich soll bei allen bleiben. Sogar au der Pflege die Angehörigen baten mich darum weiter zu behandeln. Ich arbeite freiberuflich noch für eine andere Praxis und könnte dieses sehr wohl machen. Ist dieses erlaubt oder mache ich mich strafbar ? Könnte der Leiter der Einrichtung mir sogar verbieten dort tätig zu sein ? Ich wäre für brauchbare Antworten sehr dankbar
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
hallo ihr,
ich arbeite in einer Senioreneinrichtung und habe meine Stammpatienten.
Meine Chefin, die dort eine Praxis hat, sprach mir nun die Aufhebung des Vertrages aus. Ich habe nur Hausbesuche gemacht auf der Pflegestation oder in den einzelnen Appartements. Als ich die Patienten davon informierte und mich verabschieden wollte, war kein einziger Patient der zur Praxis wollte. Ich soll bei allen bleiben. Sogar au der Pflege die Angehörigen baten mich darum weiter zu behandeln. Ich arbeite freiberuflich noch für eine andere Praxis und könnte dieses sehr wohl machen. Ist dieses erlaubt oder mache ich mich strafbar ? Könnte der Leiter der Einrichtung mir sogar verbieten dort tätig zu sein ? Ich wäre für brauchbare Antworten sehr dankbar
Die Patienten sind automatisch bei der Praxis, weil Du ohne eigene Zulassung gar keine Rezepte annehmen darfst.
Der Patient hat jedoch freie Praxiswahl...
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Oder ein Wechsel zur anderen Praxis ist notwendig.
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LogoMijo schrieb:
So isses. Freie Praxiswahl. Das bedeutet, dass du eine eigene Zulassung haben musst.
Oder ein Wechsel zur anderen Praxis ist notwendig.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
freiberuflich
Sie kann Dir höchstens kündigen. Und dann hast Du natürlich gar nichts mehr mit "Deinen" Patienten mehr zu tun.
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Wonderwoman schrieb:
Dann bist Du AN und Deine Chefin kann nicht einfach Deinen Arbeitsvertrag "aufheben".
Sie kann Dir höchstens kündigen. Und dann hast Du natürlich gar nichts mehr mit "Deinen" Patienten mehr zu tun.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
sorry freier mitarbeiter
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Wonderwoman schrieb:
Freiberuflich? Oder vielmehr als Freier Mitarbeiter?
Die Patienten sind automatisch bei der Praxis, weil Du ohne eigene Zulassung gar keine Rezepte annehmen darfst.
Der Patient hat jedoch freie Praxiswahl...
Daher dürfen alle weiter von dir behandelt werden, die das wünschen.
Vgl. HM-Richtlinie.
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Wonderwoman schrieb:
Hmmm... dann lies Dir bitte Deinen andere Antwort nochmal durch. Da stimmt was nicht... :point_up:
Mir persönlich wäre es zu anstrengend unter diesen Voraussetzungen dort weiter zu arbeiten und als "Patientendieb" betrachtet zu werden.
Such doch erstmal das Gespräch mit der Chefin, vielleicht gibt es eine Lösung des Dilemmas?
urmel
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urmel schrieb:
Eine sehr schwierige Situation. Zum einen werden die Patienten von der Praxis der Einrichtung betreut, welche dich beauftragt hat. Zum anderen möchten die Patienten mit dir mitgehen, wohnen aber alle in der Einrichtung, in der die Chefin die Praxis hat.
Mir persönlich wäre es zu anstrengend unter diesen Voraussetzungen dort weiter zu arbeiten und als "Patientendieb" betrachtet zu werden.
Such doch erstmal das Gespräch mit der Chefin, vielleicht gibt es eine Lösung des Dilemmas?
urmel
meine vorraussetzung ist das ich den Patienten mitgeteilt habe das ich nicht mehr für die Praxis arbeite und sie ganz klar gesagt haben das sie bei mir bleiben möchten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
kein patientendieb da diese Patienten mich aufgesucht haben, teilweise weil sie dachten das ich nicht für die Praxis arbeite. mit der " Chefin " kann man nicht reden. zum anderen werde die Patienten nicht in der hauseigenen Praxis betreut, es sind alles Hausbesuche, ich habe / hatte nie in der Praxis gearbeitet. ich bin freiberuflich und arbeite noch für eine andere Praxis.
meine vorraussetzung ist das ich den Patienten mitgeteilt habe das ich nicht mehr für die Praxis arbeite und sie ganz klar gesagt haben das sie bei mir bleiben möchten.
Zitat "ich bin freiberuflich und arbeite noch für eine andere Praxis."
Nur indem man die Wörter austauscht, bzw. falsch anwendet, ändert man nichts am eigenen Stand.
----------------
Zitat: "kein patientendieb da diese Patienten mich aufgesucht haben, teilweise weil sie dachten das ich nicht für die Praxis arbeite. mit der " Chefin " kann man nicht reden. zum anderen werde die Patienten nicht in der hauseigenen Praxis betreut, es sind alles Hausbesuche, ich habe / hatte nie in der Praxis gearbeitet."
...........
Da Du keine eigene Praxis hast und nicht selbst mit den Kassen abrechnest, werden sie aber von der Praxis abgerechnet, für die Du gearbeitet hast.
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die neue schrieb:
ich glaube, Du googelst besser nochmal nach den Begriffen "Freiberuflichkeit" und "Freier Mitarbeiter". In Deinem Post von 06:56 antwortest Du auf die explizite Frage von Wonderwoman mit "freiberuflich", schreibst aber hier:
Zitat "ich bin freiberuflich und arbeite noch für eine andere Praxis."
Nur indem man die Wörter austauscht, bzw. falsch anwendet, ändert man nichts am eigenen Stand.
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Zitat: "kein patientendieb da diese Patienten mich aufgesucht haben, teilweise weil sie dachten das ich nicht für die Praxis arbeite. mit der " Chefin " kann man nicht reden. zum anderen werde die Patienten nicht in der hauseigenen Praxis betreut, es sind alles Hausbesuche, ich habe / hatte nie in der Praxis gearbeitet."
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Da Du keine eigene Praxis hast und nicht selbst mit den Kassen abrechnest, werden sie aber von der Praxis abgerechnet, für die Du gearbeitet hast.
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LogoMijo schrieb:
Die Patientin / der Patient hat die freie Therapeutenwahl.
Daher dürfen alle weiter von dir behandelt werden, die das wünschen.
Vgl. HM-Richtlinie.
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