für unsere Physiotherapie - Praxis
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
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Mache ich eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung für die Steuererklärung gilt folgendes.
Als Einnahmen gilt alles was in dem Betriebsjahr konkret auf mein Konto eingegangen ist, als Ausgabe als was ich in diesem Betriebsjahr bezahlt habe. Das Datum der Rechnungsstellung ist dabei nicht wichtig - z.B: das Rechnungsdatum ist der 02.12.2016 und Zahlungseingang war im Januar 2017 so ist die Einnahme 2017 zu verbuchen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Habe ich das richtig verstanden.
Mache ich eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung für die Steuererklärung gilt folgendes.
Als Einnahmen gilt alles was in dem Betriebsjahr konkret auf mein Konto eingegangen ist, als Ausgabe als was ich in diesem Betriebsjahr bezahlt habe. Das Datum der Rechnungsstellung ist dabei nicht wichtig - z.B: das Rechnungsdatum ist der 02.12.2016 und Zahlungseingang war im Januar 2017 so ist die Einnahme 2017 zu verbuchen
Ansonsten stimmt es. Es handelt sich um das Zufluss-/Abfluss-Prinzip. Die Einnahmen/Ausgaben sind dem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen, in denen sie zugeflossen sind bzw. geleistet wurden. Es geht also um den tatsächlichen Zeitpunkt der Einnahme bzw. Ausgabe.
Bei der Abschreibung von abnutzbaren Anlagegütern (AfA) ist es jedoch noch mal ein wenig anders. Das betrifft Anschaffungen mit größerem Wert. Die kannst du bei den Ausgaben nicht in einem Jahr zu 100% ansetzen, sondern Computer werden zum Beispiel über 3 Jahre abgeschrieben. Da gibt es auch die Möglichkeit Sammelposten zu bilden. Am Besten informierst du dich dazu auch und/oder fragst einen Steuerberater zu dem Thema.
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Zu den Einnahmen gehören natürlich auch Bareinnahmen (z.B. wenn Ausfallgebühren bar bezahlt wurden).
Ansonsten stimmt es. Es handelt sich um das Zufluss-/Abfluss-Prinzip. Die Einnahmen/Ausgaben sind dem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen, in denen sie zugeflossen sind bzw. geleistet wurden. Es geht also um den tatsächlichen Zeitpunkt der Einnahme bzw. Ausgabe.
Bei der Abschreibung von abnutzbaren Anlagegütern (AfA) ist es jedoch noch mal ein wenig anders. Das betrifft Anschaffungen mit größerem Wert. Die kannst du bei den Ausgaben nicht in einem Jahr zu 100% ansetzen, sondern Computer werden zum Beispiel über 3 Jahre abgeschrieben. Da gibt es auch die Möglichkeit Sammelposten zu bilden. Am Besten informierst du dich dazu auch und/oder fragst einen Steuerberater zu dem Thema.
... und Rezeptgebühren / Zuzahlungen und alles was bar bezahlt wird :blush:
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
thea123 schrieb am 9.5.17 09:08:
Zu den Einnahmen gehören natürlich auch Bareinnahmen (z.B. wenn Ausfallgebühren bar bezahlt wurden).
Ansonsten stimmt es. Es handelt sich um das Zufluss-/Abfluss-Prinzip. Die Einnahmen/Ausgaben sind dem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen, in denen sie zugeflossen sind bzw. geleistet wurden. Es geht also um den tatsächlichen Zeitpunkt der Einnahme bzw. Ausgabe.
Bei der Abschreibung von abnutzbaren Anlagegütern (AfA) ist es jedoch noch mal ein wenig anders. Das betrifft Anschaffungen mit größerem Wert. Die kannst du bei den Ausgaben nicht in einem Jahr zu 100% ansetzen, sondern Computer werden zum Beispiel über 3 Jahre abgeschrieben. Da gibt es auch die Möglichkeit Sammelposten zu bilden. Am Besten informierst du dich dazu auch und/oder fragst einen Steuerberater zu dem Thema.
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Inche schrieb:
Kassen u Bankbuch immer Zeitnah über belegbare Ein u Ausgänge führen zb Lexwaere benutzen auch viele Steuerberater Fahrtenbuch nicht vergessen
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thea123 schrieb:
Zu den Einnahmen gehören natürlich auch Bareinnahmen (z.B. wenn Ausfallgebühren bar bezahlt wurden).
Ansonsten stimmt es. Es handelt sich um das Zufluss-/Abfluss-Prinzip. Die Einnahmen/Ausgaben sind dem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen, in denen sie zugeflossen sind bzw. geleistet wurden. Es geht also um den tatsächlichen Zeitpunkt der Einnahme bzw. Ausgabe.
Bei der Abschreibung von abnutzbaren Anlagegütern (AfA) ist es jedoch noch mal ein wenig anders. Das betrifft Anschaffungen mit größerem Wert. Die kannst du bei den Ausgaben nicht in einem Jahr zu 100% ansetzen, sondern Computer werden zum Beispiel über 3 Jahre abgeschrieben. Da gibt es auch die Möglichkeit Sammelposten zu bilden. Am Besten informierst du dich dazu auch und/oder fragst einen Steuerberater zu dem Thema.
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
Genau so ist es. Maßgebend sind die tatsächlichen Zu- Abgänge in einem Kalenderjahr.
Walli :hushed:
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