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Köln-Marienburg

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Eine ehemalige Arztpraxis braucht kein neues Nutzungsrecht?

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Eine ehemalige Arztpraxis braucht kein neues Nutzungsrecht?
Es gibt 10 Beiträge
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Hands22
10.08.2020 06:17
Ich habe eine Frage zum Nutzungsrecht von Räumen als Physikalische Therapie.

Aktuell stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

Eine Option sind Räume die als Büroräume für einen Verein dienten, davor aber als Zahnarztpraxis vergeben waren. Der Hausverwalter meinte das es hier kein Problem sei, wenn ich eine physikalische Therapie betreibe.
Zweite Möglichkeit wären Praxisräume wo zuvor eine Kinderärztin praktizierte.

Meine Frage hierzu: Brauche ich nicht trotzdem ein aktuelles Nutzungsrecht als physikalische Therapie, oder reicht es zu wissen das zuvor ein Zahnarzt die Praxis hatte?

Vielleicht hat schon jemand von euch mit diesem Thema Erfahrung?

Habe die ARGE auch mit der Frage angeschrieben.

Einen guten Start in die Woche!!
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Ich habe eine Frage zum Nutzungsrecht von Räumen als Physikalische Therapie. Aktuell stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Eine Option sind Räume die als Büroräume für einen Verein dienten, davor aber als Zahnarztpraxis vergeben waren. Der Hausverwalter meinte das es hier kein Problem sei, wenn ich eine physikalische Therapie betreibe. Zweite Möglichkeit wären Praxisräume wo zuvor eine Kinderärztin praktizierte. Meine Frage hierzu: Brauche ich nicht trotzdem ein aktuelles Nutzungsrecht als physikalische Therapie, oder reicht es zu wissen das zuvor ein Zahnarzt die Praxis hatte? Vielleicht hat schon jemand von euch mit diesem Thema Erfahrung? Habe die ARGE auch mit der Frage angeschrieben. Einen guten Start in die Woche!!
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Hands22 schrieb:

Ich habe eine Frage zum Nutzungsrecht von Räumen als Physikalische Therapie.

Aktuell stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

Eine Option sind Räume die als Büroräume für einen Verein dienten, davor aber als Zahnarztpraxis vergeben waren. Der Hausverwalter meinte das es hier kein Problem sei, wenn ich eine physikalische Therapie betreibe.
Zweite Möglichkeit wären Praxisräume wo zuvor eine Kinderärztin praktizierte.

Meine Frage hierzu: Brauche ich nicht trotzdem ein aktuelles Nutzungsrecht als physikalische Therapie, oder reicht es zu wissen das zuvor ein Zahnarzt die Praxis hatte?

Vielleicht hat schon jemand von euch mit diesem Thema Erfahrung?

Habe die ARGE auch mit der Frage angeschrieben.

Einen guten Start in die Woche!!

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ali
10.08.2020 08:10
Da ist die ARGE der falsche Ansprechpartner. Die örtliche Baubehörde entscheidet hier insbesondere auch über barrierefreien Zugang oder net.....

Vermutlich geht das jeweils noch so durch....
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Da ist die ARGE der falsche Ansprechpartner. Die örtliche Baubehörde entscheidet hier insbesondere auch über barrierefreien Zugang oder net..... Vermutlich geht das jeweils noch so durch....
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Hands22
10.08.2020 09:05
Danke!
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Hands22 schrieb:

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ali schrieb:

Da ist die ARGE der falsche Ansprechpartner. Die örtliche Baubehörde entscheidet hier insbesondere auch über barrierefreien Zugang oder net.....

Vermutlich geht das jeweils noch so durch....

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Tempelritter
10.08.2020 09:50
Ein Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauamt/Baubehörde ist immer ein Muss. Ich kenne genau diesen Fall, Zahnarzt raus, Physio rein ohne Antrag auf Nutzungsänderung. Am Tag der Eröffnung macht das Bauamt die Praxis dicht aufgrund der geänderten LBO in BaWü.
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Ein Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauamt/Baubehörde ist immer ein Muss. Ich kenne genau diesen Fall, Zahnarzt raus, Physio rein ohne Antrag auf Nutzungsänderung. Am Tag der Eröffnung macht das Bauamt die Praxis dicht aufgrund der geänderten LBO in BaWü.
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Tempelritter schrieb:

Ein Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauamt/Baubehörde ist immer ein Muss. Ich kenne genau diesen Fall, Zahnarzt raus, Physio rein ohne Antrag auf Nutzungsänderung. Am Tag der Eröffnung macht das Bauamt die Praxis dicht aufgrund der geänderten LBO in BaWü.

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Hands22
10.08.2020 13:33
Danke!
Habe das Bauamt angerufen.Die Dame war sehr freundlich und meinte ich soll auf jeden Fall die Frage schriftlich und ausführlich (Was ich genau vorhabe) an das Bauamt senden. Sie sehe zwar keine Bedenken, aber der schriftliche Weg an die richtige Abteilung gibt Klarheit.
Und wenn es geändert werden muss ist das auch kein Problem, weil die Räumlichen Voraussetzungen (ARGE) passen.
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• e.r.
Danke! Habe das Bauamt angerufen.Die Dame war sehr freundlich und meinte ich soll auf jeden Fall die Frage schriftlich und ausführlich (Was ich genau vorhabe) an das Bauamt senden. Sie sehe zwar keine Bedenken, aber der schriftliche Weg an die richtige Abteilung gibt Klarheit. Und wenn es geändert werden muss ist das auch kein Problem, weil die Räumlichen Voraussetzungen (ARGE) passen.
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Hands22 schrieb:

Danke!
Habe das Bauamt angerufen.Die Dame war sehr freundlich und meinte ich soll auf jeden Fall die Frage schriftlich und ausführlich (Was ich genau vorhabe) an das Bauamt senden. Sie sehe zwar keine Bedenken, aber der schriftliche Weg an die richtige Abteilung gibt Klarheit.
Und wenn es geändert werden muss ist das auch kein Problem, weil die Räumlichen Voraussetzungen (ARGE) passen.

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Eberhard
11.08.2020 15:17
Aber nicht vergessen, ein Zulassungsantrag muß trotzdem gestellt werden. Das hat mit der baurchtlichen Sache nicht zu tun.
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Aber nicht vergessen, ein Zulassungsantrag muß trotzdem gestellt werden. Das hat mit der baurchtlichen Sache nicht zu tun.
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Eberhard schrieb:

Aber nicht vergessen, ein Zulassungsantrag muß trotzdem gestellt werden. Das hat mit der baurchtlichen Sache nicht zu tun.

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Hands22
11.08.2020 19:16
OK, Danke!
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Hands22 schrieb:

OK, Danke!

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Maria S G
29.08.2020 22:41
Hallo,
wo muß man denn den Zulassungsantrag stellen?
Bei mir ist es ähnlich. Ich erhielt ein Praxisangebot, vorher war es eine Heilpraktikerpraxis.
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Hallo, wo muß man denn den Zulassungsantrag stellen? Bei mir ist es ähnlich. Ich erhielt ein Praxisangebot, vorher war es eine Heilpraktikerpraxis.
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Maria S G schrieb:

Hallo,
wo muß man denn den Zulassungsantrag stellen?
Bei mir ist es ähnlich. Ich erhielt ein Praxisangebot, vorher war es eine Heilpraktikerpraxis.

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Hands22
30.08.2020 11:01
Hallo!
Siehe oben.....Bauamt.
Ich habe durch eigene Recherche über die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen einen Link bekommen. Mit diesem Antrag könnte es schneller gehen. „ Antrag auf Vorbescheid“.
Hätte mir das Bauamt auch geben können.........
Leider ist das Bauamt nicht bereit Auskunft zu geben wie lange die Bearbeitung dauern könnte.
Ich habe diesen Antrag der Hausverwaltung gegeben.Die sollen sich um das weitere kümmern.
Guten Tag,

wir bestätigen den Eingang Ihrer Email. In der Anlage senden wir Ihnen den Link zum einfachen Baugenehmigungsverfahren zur Kenntnisnahme. Dort können Sie die Nutzungsänderung entsprechend eintragen:

[kaputter Link]

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.




Einen schönen Sonntag!
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Hallo! Siehe oben.....Bauamt. Ich habe durch eigene Recherche über die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen einen Link bekommen. Mit diesem Antrag könnte es schneller gehen. „ Antrag auf Vorbescheid“. Hätte mir das Bauamt auch geben können......... Leider ist das Bauamt nicht bereit Auskunft zu geben wie lange die Bearbeitung dauern könnte. Ich habe diesen Antrag der Hausverwaltung gegeben.Die sollen sich um das weitere kümmern. [i]Guten Tag,[/i] [i] [/i] [i]wir bestätigen den Eingang Ihrer Email. In der Anlage senden wir Ihnen den Link zum einfachen Baugenehmigungsverfahren zur Kenntnisnahme. Dort können Sie die Nutzungsänderung entsprechend eintragen:[/i] [i] [/i] [i]https://www.aknw.de/fileadmin/user_upload/Formulare-Frageboegen/Bauantragsformular_Anlage_I_2_-_Einfaches_Baugenehmigungsverfahren.pdf[/i] [i] [/i] [i]Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.[/i] [i] [/i] [i] [/i] Einen schönen Sonntag!
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Hands22 schrieb:

Hallo!
Siehe oben.....Bauamt.
Ich habe durch eigene Recherche über die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen einen Link bekommen. Mit diesem Antrag könnte es schneller gehen. „ Antrag auf Vorbescheid“.
Hätte mir das Bauamt auch geben können.........
Leider ist das Bauamt nicht bereit Auskunft zu geben wie lange die Bearbeitung dauern könnte.
Ich habe diesen Antrag der Hausverwaltung gegeben.Die sollen sich um das weitere kümmern.
Guten Tag,

wir bestätigen den Eingang Ihrer Email. In der Anlage senden wir Ihnen den Link zum einfachen Baugenehmigungsverfahren zur Kenntnisnahme. Dort können Sie die Nutzungsänderung entsprechend eintragen:

[kaputter Link]

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.




Einen schönen Sonntag!

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Hands22
30.08.2020 11:02
Oh, sorry das hab ich jetzt mit Nutzungsrecht verwechselt.

Zulassung= ARGE
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Oh, sorry das hab ich jetzt mit Nutzungsrecht verwechselt. Zulassung= ARGE
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Hands22 schrieb:

Oh, sorry das hab ich jetzt mit Nutzungsrecht verwechselt.

Zulassung= ARGE



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