Berufseinstieg oder Zeit für
Veränderung?
...verkehrsgünstig zwischen
Krefeld und Moers Kapellen liegt
auf einem ländlichen Gutshof
unsere Physiowerkstatt. Hier ein
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www.physiowerkstatt.com –
Wer sind wir?
Wir behandeln orthopädische sowie
neurologische Patienten aller
Altersklassen, arbeiten neben der
Physiotherapie auch Intensiv im
Bereich der Sportmedizin.
Was darfst Du erwarten?
• flexible auf Dein Lebensmodell
z...
Veränderung?
...verkehrsgünstig zwischen
Krefeld und Moers Kapellen liegt
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immer wieder haben wir Pat. die nicht zu Beginn der Behandlungen ihren Eigenanteil bezahlen wollen. Da WIR ES ABER LEID SIND NACH Abschluss der Behandlungen hinter dem Geld herzurennen frage ich Euch, wo es schriftlich formuliert ist, daß zu Beginn bezahlt werden sollte.
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kryo schrieb:
Liebe Kollegen/innen,
immer wieder haben wir Pat. die nicht zu Beginn der Behandlungen ihren Eigenanteil bezahlen wollen. Da WIR ES ABER LEID SIND NACH Abschluss der Behandlungen hinter dem Geld herzurennen frage ich Euch, wo es schriftlich formuliert ist, daß zu Beginn bezahlt werden sollte.
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morpheus-06 schrieb:
"sage ich, dass wir durch die KK verpflichtet sind diese spätestens bei der 2. Behandlung einzuziehen."
Quelle?
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C. DBO schrieb:
Dass stimmt so nicht. Die 10 Euro "Verordnungsblattgebühr" sind bis zur 2. Std. einzuziehen - der Eigenteil ist in dieser Form nicht geregelt.
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Wonderwoman schrieb:
Wenn ich dauernd hinterher rennen muss, dann fliegt der Patient raus. So einfach ist das...
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rudibam schrieb:
Kann man dem Patienten das so sagen? Nein! Also sind wir für den Patienten verpflichtet die Zuzahlung spätestens bei der zweiten Behandlung zu kassieren!
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canna41 schrieb:
Hallo mamdu, bei mir gibt es da überhaupt keine Diskussionen. Wenn ich das Rezept entgegennehme frage ich den Patienten ob die Zuzahlung jetzt bezahlen möchte. Wenn er verneint, sage ich dass diese dann bei der nächsten Behandlung fällig ist und sage ihm den ungefähren Preis. Bei uneinsichtigen Patienten sage ich, dass wir durch die KK verpflichtet sind diese spätestens bei der 2. Behandlung einzuziehen. Damit gibt es dann kein Problem und ich wüsste nicht, dass ich irgendwann einmal hinter der Selbstbeteilung hergelaufen bin. Also einfach nicht auf Diskussionen einlassen. Viel Erfolg.
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C. DBO schrieb:
Im SGB 5 - ich habs jetzt grade nicht mehr finden können, aber vor kurzem noch für meine Zwecke kopiert.
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kryo schrieb:
C.DBO wo steht das denn geschrieben mit den 10€ ?
siehe Rahmenvertrag VdAK §6 Absatz 6
Die pauschale Zuzahlung je Verordnungsblatt ist regelmäßig bei der ersten Behandlung durch den Zugelassenen einzuziehen.
Gruß Manfred
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mein Laden meine Regeln, die Bananen werden im Laden bezahlt und erst zuhause wenn ich die Schale abmache.
Mfg Stefan
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nafets schrieb:
Egal wo,
mein Laden meine Regeln, die Bananen werden im Laden bezahlt und erst zuhause wenn ich die Schale abmache.
Mfg Stefan
> Hallo mamadu,
>
> siehe Rahmenvertrag VdAK §6 Absatz 6
> Die pauschale Zuzahlung je Verordnungsblatt ist regelmäßig bei
> der ersten Behandlung durch den Zugelassenen einzuziehen.
>
> Gruß Manfred
>
und der Rest?
Es zählen hier doch die AGB`s der Praxis, wenn es nicht in den RV geregelt ist. Die bekommt jeder Patient bei der Neuanmeldung und weiss was Sache ist
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morpheus-06 schrieb:
CM Müller schrieb:
> Hallo mamadu,
>
> siehe Rahmenvertrag VdAK §6 Absatz 6
> Die pauschale Zuzahlung je Verordnungsblatt ist regelmäßig bei
> der ersten Behandlung durch den Zugelassenen einzuziehen.
>
> Gruß Manfred
>
und der Rest?
Es zählen hier doch die AGB`s der Praxis, wenn es nicht in den RV geregelt ist. Die bekommt jeder Patient bei der Neuanmeldung und weiss was Sache ist
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don schrieb:
Was für ein Rest? Ich interpretiere den Satz so, dass Die "pauschale" Zuzahlung bei der ersten Behandlung zu leisten ist, fertig! Die Patienten werden hierauf bei der Anmeldung oder bei telefonischer Anmeldung darauf hingewiesen und dann wird bezahlt. Diese Info wird mit vielen anderen Informationen im Übrigen vom Patieten noch bevor irgendwas geschieht an der ANmeldung unterschrieben. Hier wird nicht diskutiert.
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Robikinobi schrieb:
Wir haben ein Poster, von der IFK in der Praxis hängen wodrauf steht dass der Eigenanteil innerhalb von zwei Behandlungen bezahlt werden muss..
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CM Müller schrieb:
Hallo mamadu,
siehe Rahmenvertrag VdAK §6 Absatz 6
Die pauschale Zuzahlung je Verordnungsblatt ist regelmäßig bei der ersten Behandlung durch den Zugelassenen einzuziehen.
Gruß Manfred
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rotha71 schrieb:
Wir kassieren auch immer bei der 1.Behandlung. Wenn einer nörgelt das er ja noch gar nicht alle Therapien erhalten habe, kommt von mir nur das Argument: in der Apotheke muß auch gleich bezahlt werden und nicht erst wenn alle Pillen geschluckt sind.
Ein paar der Wartenden haben gelacht, andere betreten geguckt. Pat. hat bezahlt ...
Gruß eska
[bearbeitet am 28.02.14 14:15]
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eska schrieb:
Ich war mal recht frech und habe gefragt, bei welchem Bäcker man sein Brot erst bezahlen muss, wenn man es aufgegessen hat.
Ein paar der Wartenden haben gelacht, andere betreten geguckt. Pat. hat bezahlt ...
Gruß eska
[bearbeitet am 28.02.14 14:15]
Die Zuzahlung ist für die gesamte Behandlungsserie bei Behandlungsbeginn an die Praxis zu entrichten, weil die gesamte Behandlungsserie ein einheitliches Heilmittel darstellt.
(Urteil BSG 09.12.1984 / Aktenzeichen: 8RK / 35 / 84)
Ich persönlich verfahre so ohne Diskussion - auch bei abgebrochenen Rezepten, wo Patienten kein Interesse an der Therapie haben rechne ich nicht zurück. Patienten können doch mit der Quittung zur Krankenkasse gehen und dort um Erstattung bitten.
Erst fallen vereinbarte Termine aus bzw. ich muss mein gesamtes Terminbuch umstellen und dann investiere ich noch meine kostbare Zeit um die Zuzahlung neu zu errechnen. Jeder Patient weiß im Vorfeld beim Einlösen des Rezeptes und Termine vereinbaren was los ist
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Bezahlt wird am Beginn der Therapie bzw. spätestens bei der 2. Behandlung.
Wo bleibt unser Selbstbewustsein das wir uns hier schon wieder über Kleinigkeiten uneins werden.
MfG
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Fuzziguzzi schrieb:
Diese Diskussion sollte es eigentlich nicht geben.
Bezahlt wird am Beginn der Therapie bzw. spätestens bei der 2. Behandlung.
Wo bleibt unser Selbstbewustsein das wir uns hier schon wieder über Kleinigkeiten uneins werden.
MfG
das finde ich sehr gut und absolut gerechtfertigt. Hast Du dann umgekehrt Rechnerei mit der Krankenkasse gehabt, dass die was von Dir zurück haben wollten? Das würde dann ja auch den Verwaltungsaufwand erhöhen.
LG
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Kristine 22 schrieb:
Hallo paracelsus65,
das finde ich sehr gut und absolut gerechtfertigt. Hast Du dann umgekehrt Rechnerei mit der Krankenkasse gehabt, dass die was von Dir zurück haben wollten? Das würde dann ja auch den Verwaltungsaufwand erhöhen.
LG
Wir sind als Inkassounternehmen für die KK tätig, wenn der patient wegen Abbruchs seine Zuzahlung wiederhaben will, soll er das bitte mit seiner KK klären.
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Magarethe schrieb:
Wir machens genauso wie paracelsus und ziehen dann einfach den "erhöhten" kassierten Eigenanteil bei der Forderung an die KK ab.
Wir sind als Inkassounternehmen für die KK tätig, wenn der patient wegen Abbruchs seine Zuzahlung wiederhaben will, soll er das bitte mit seiner KK klären.
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paracelsus65 schrieb:
Es gibt ein interessantes Urteil des Bundessozialgerichts bezüglich der Zuzahlungen:
Die Zuzahlung ist für die gesamte Behandlungsserie bei Behandlungsbeginn an die Praxis zu entrichten, weil die gesamte Behandlungsserie ein einheitliches Heilmittel darstellt.
(Urteil BSG 09.12.1984 / Aktenzeichen: 8RK / 35 / 84)
Ich persönlich verfahre so ohne Diskussion - auch bei abgebrochenen Rezepten, wo Patienten kein Interesse an der Therapie haben rechne ich nicht zurück. Patienten können doch mit der Quittung zur Krankenkasse gehen und dort um Erstattung bitten.
Erst fallen vereinbarte Termine aus bzw. ich muss mein gesamtes Terminbuch umstellen und dann investiere ich noch meine kostbare Zeit um die Zuzahlung neu zu errechnen. Jeder Patient weiß im Vorfeld beim Einlösen des Rezeptes und Termine vereinbaren was los ist
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