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Kitane
31.03.2016 09:29
wir belegen nach einigert Zeit mal wieder einen 1.Hilfe Kurs. Eigentlich ist es ja eine Pflichtveranstaltung , die wir ja auch der BG nachweisdern müssen. Nun kommt die Frage einer MA das es ja wohl klar wäre dafür Überstunden aufuschreiben. Der Kurs läuft am Samstag. Wie seht ihr das ?
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wir belegen nach einigert Zeit mal wieder einen 1.Hilfe Kurs. Eigentlich ist es ja eine Pflichtveranstaltung , die wir ja auch der BG nachweisdern müssen. Nun kommt die Frage einer MA das es ja wohl klar wäre dafür Überstunden aufuschreiben. Der Kurs läuft am Samstag. Wie seht ihr das ?
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Kitane schrieb:

wir belegen nach einigert Zeit mal wieder einen 1.Hilfe Kurs. Eigentlich ist es ja eine Pflichtveranstaltung , die wir ja auch der BG nachweisdern müssen. Nun kommt die Frage einer MA das es ja wohl klar wäre dafür Überstunden aufuschreiben. Der Kurs läuft am Samstag. Wie seht ihr das ?

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Bernie
31.03.2016 10:26
Ersthelfer sind ab zwei MA Pflicht. Es gibt die Grundausbildung und als Auffrischung das sog. Training. Die BG bezahlt in der Regel die Kurse (keine SMU!!) Beide Kurse haben eine Zeitdauer von 9 Stunden.

So, jetzt ist es aber so, dass in der Regel Ersthelfer benannt werden können, wleche eine Ausbildung im Rettungsdienst haben, oder in einen anderen medizinischen Beruf. Z.B. Physios. Schau Dir einfach mal die DGUV Vorschrift an und setz Dich mit Deiner BG, bei der Du angemeldet bist in Verbindung.
Zur Frage: EH-Kurse sind selbstverständlich Arbeitszeit, da sie unabdingaber Voraussetzung zum Betrieb der Praxis sind.
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Ersthelfer sind ab zwei MA Pflicht. Es gibt die Grundausbildung und als Auffrischung das sog. Training. Die BG bezahlt in der Regel die Kurse (keine SMU!!) Beide Kurse haben eine Zeitdauer von 9 Stunden. So, jetzt ist es aber so, dass in der Regel Ersthelfer benannt werden können, wleche eine Ausbildung im Rettungsdienst haben, oder in einen anderen medizinischen Beruf. Z.B. Physios. Schau Dir einfach mal die DGUV Vorschrift an und setz Dich mit Deiner BG, bei der Du angemeldet bist in Verbindung. Zur Frage: EH-Kurse sind selbstverständlich Arbeitszeit, da sie unabdingaber Voraussetzung zum Betrieb der Praxis sind.
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Bernie schrieb:

Ersthelfer sind ab zwei MA Pflicht. Es gibt die Grundausbildung und als Auffrischung das sog. Training. Die BG bezahlt in der Regel die Kurse (keine SMU!!) Beide Kurse haben eine Zeitdauer von 9 Stunden.

So, jetzt ist es aber so, dass in der Regel Ersthelfer benannt werden können, wleche eine Ausbildung im Rettungsdienst haben, oder in einen anderen medizinischen Beruf. Z.B. Physios. Schau Dir einfach mal die DGUV Vorschrift an und setz Dich mit Deiner BG, bei der Du angemeldet bist in Verbindung.
Zur Frage: EH-Kurse sind selbstverständlich Arbeitszeit, da sie unabdingaber Voraussetzung zum Betrieb der Praxis sind.

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Helmut Fromberger
31.03.2016 10:40
Das ist Arbeitszeit. Kriegen die MA dann eben, so man vernünftig plant, dafür in einer der folgenden Wochen den tag als Freizeitausgleich.
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Helmut Fromberger schrieb:

Das ist Arbeitszeit. Kriegen die MA dann eben, so man vernünftig plant, dafür in einer der folgenden Wochen den tag als Freizeitausgleich.



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