Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
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Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
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- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
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orthopädische, neurologische,
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und Beschwerden bei Säuglingen,
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wir haben das Problem, dass der 15 qm²-Raum ein Durchgangszimmer ist. Kann man den mit einem Paravant oder ähnlichem abgrenzen oder muss da wirklich eine Tür rein?
Grüße
Babette
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Aber, hast du noch einen weiteren Raum mit 15 m²? Eins brauchst du ja zwingend.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Der Raum muss effektiv getrennt werden. Ein Paravant oder lose Stellwand reicht nicht. Du musst einen Teil der 15 m² als "Flur" mittels fester Wand und Tür zum Behandlungsraum bautechnisch abtrennen.
Aber, hast du noch einen weiteren Raum mit 15 m²? Eins brauchst du ja zwingend.
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Olaf Seifert schrieb:
Wobei dann die Therapiefläche keine 15qm mehr hat...
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babette791 schrieb:
@Olaf Seifert Der Raum ist bereits durch einen blickdichten Vorhang abgetrennt. Er hat so schon etwas mehr als 15qm². Ich weiß nur nicht, ob ein Vorhang ausreicht.
Im Übrigen braucht der Flur, aufgrund der Bauvorschriften, auch einen bestimmten Mindestbreite. D. H., der Raum muss schon deutlich über 15 m² haben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@babette791 Wie gesagt, reicht nicht. Bautechnisch ist es dann immer noch ein Raum.
Im Übrigen braucht der Flur, aufgrund der Bauvorschriften, auch einen bestimmten Mindestbreite. D. H., der Raum muss schon deutlich über 15 m² haben.
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babette791 schrieb:
Weißt du, welche Mindestbestellmenge der Flur haben muss?
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babette791 schrieb:
Sorry "Mindestbreite" nicht Mindestbestellmenge smile
Laut DIN 18040-Teil 2 genügt eine Flurbreite von 120 cm, wenn mindestens einmal eine Bewegungsfläche von 150 cm x 150 cm zum Wenden vorhanden ist.
Besser ist eine Breite von mindestens 150 cm, v. a. wegen Rollstuhl.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@babette791 joy
Laut DIN 18040-Teil 2 genügt eine Flurbreite von 120 cm, wenn mindestens einmal eine Bewegungsfläche von 150 cm x 150 cm zum Wenden vorhanden ist.
Besser ist eine Breite von mindestens 150 cm, v. a. wegen Rollstuhl.
Eine physiotherapeutische Praxis braucht insgesamt eine Therapiefläche von
mindestens 23 m², davon muss ein Behandlungsbereich mindestens 15 m² und
ein Behandlungsbereich mindestens 8 m² umfassen.
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babette791 schrieb:
Guck mal, das steht in den Voraussetzungen :
Eine physiotherapeutische Praxis braucht insgesamt eine Therapiefläche von
mindestens 23 m², davon muss ein Behandlungsbereich mindestens 15 m² und
ein Behandlungsbereich mindestens 8 m² umfassen.
Du brauchst 2 Bereiche, einmal 15 m² und einmal 8 m². Beide dürfen kein Durchgangsraum sein, es sei denn, dahinter liegt eine Abstellkammer o. ä.
Wenn du also ein Raum von z. B. 20 m² hast, kannst du 5 m² für Wand und Flur abknapsen. Ist dein Raum z. B. nur 16 m² kannst du es vergessen.
BTW, für mich persönlich wären Behandlungsbereiche mit Vorhänge, sowohl als Therapeut wie auch als Patient, aus Privacy-Gründe ein absoluter No-Go. Das bestätigen mir meine Patienten auch immer wieder.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@babette791
2.3 Behandlungsräume oder Behandlungsbereiche dürfen keine Durchgangsräume sein, es sei denn, dahinter befinden sich ausschließlich Räume, die für den Praxisbetrieb während der Therapie nicht genutzt werden.
Du brauchst 2 Bereiche, einmal 15 m² und einmal 8 m². Beide dürfen kein Durchgangsraum sein, es sei denn, dahinter liegt eine Abstellkammer o. ä.
Wenn du also ein Raum von z. B. 20 m² hast, kannst du 5 m² für Wand und Flur abknapsen. Ist dein Raum z. B. nur 16 m² kannst du es vergessen.
BTW, für mich persönlich wären Behandlungsbereiche mit Vorhänge, sowohl als Therapeut wie auch als Patient, aus Privacy-Gründe ein absoluter No-Go. Das bestätigen mir meine Patienten auch immer wieder.
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babette791 schrieb:
Liebe Physios,
wir haben das Problem, dass der 15 qm²-Raum ein Durchgangszimmer ist. Kann man den mit einem Paravant oder ähnlichem abgrenzen oder muss da wirklich eine Tür rein?
Grüße
Babette
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babette791 schrieb:
das wollte ich umgehen.
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Kalle1 schrieb:
@babette791 tja wirst du aber müssen
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Kalle1 schrieb:
Arge Fragen
die alten Zeiten sind zum Glück vorbei.
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484 schrieb:
Trenne wände sind nicht mehr erlaubt. Gott seit dank,…. Und 15 qm mmhhhh ist schon ziemlich klein für ein Behandlungsraum . Ich meine auch das in jedem Raum ein Fenster sein muss.
die alten Zeiten sind zum Glück vorbei.
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