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Dortmund Kaiserstrassenviertel

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Durchgangsraum nicht als Behandlungsraum

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Durchgangsraum nicht als Behandlungsraum
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babette791
11.11.2024 11:11
Liebe Physios,
wir haben das Problem, dass der 15 qm²-Raum ein Durchgangszimmer ist. Kann man den mit einem Paravant oder ähnlichem abgrenzen oder muss da wirklich eine Tür rein?
Grüße
Babette
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Liebe Physios, wir haben das Problem, dass der 15 qm²-Raum ein Durchgangszimmer ist. Kann man den mit einem Paravant oder ähnlichem abgrenzen oder muss da wirklich eine Tür rein? Grüße Babette
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Lars van Ravenzwaaij
11.11.2024 13:13
Der Raum muss effektiv getrennt werden. Ein Paravant oder lose Stellwand reicht nicht. Du musst einen Teil der 15 m² als "Flur" mittels fester Wand und Tür zum Behandlungsraum bautechnisch abtrennen.

Aber, hast du noch einen weiteren Raum mit 15 m²? Eins brauchst du ja zwingend.
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• Dorsovolar
Der Raum muss effektiv getrennt werden. Ein Paravant oder lose Stellwand reicht nicht. Du musst einen Teil der 15 m² als "Flur" mittels fester Wand und Tür zum Behandlungsraum bautechnisch abtrennen. Aber, hast du noch einen weiteren Raum mit 15 m²? Eins brauchst du ja zwingend.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Der Raum muss effektiv getrennt werden. Ein Paravant oder lose Stellwand reicht nicht. Du musst einen Teil der 15 m² als "Flur" mittels fester Wand und Tür zum Behandlungsraum bautechnisch abtrennen.

Aber, hast du noch einen weiteren Raum mit 15 m²? Eins brauchst du ja zwingend.

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Olaf Seifert
11.11.2024 13:17
Wobei dann die Therapiefläche keine 15qm mehr hat...
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• JürgenK
Wobei dann die Therapiefläche keine 15qm mehr hat...
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Olaf Seifert schrieb:

Wobei dann die Therapiefläche keine 15qm mehr hat...

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babette791
11.11.2024 17:25
@Olaf Seifert Der Raum ist bereits durch einen blickdichten Vorhang abgetrennt. Er hat so schon etwas mehr als 15qm². Ich weiß nur nicht, ob ein Vorhang ausreicht.
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[mention]Olaf Seifert[/mention] Der Raum ist bereits durch einen blickdichten Vorhang abgetrennt. Er hat so schon etwas mehr als 15qm². Ich weiß nur nicht, ob ein Vorhang ausreicht.
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babette791 schrieb:

@Olaf Seifert Der Raum ist bereits durch einen blickdichten Vorhang abgetrennt. Er hat so schon etwas mehr als 15qm². Ich weiß nur nicht, ob ein Vorhang ausreicht.

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Lars van Ravenzwaaij
11.11.2024 17:34
@babette791 Wie gesagt, reicht nicht. Bautechnisch ist es dann immer noch ein Raum.

Im Übrigen braucht der Flur, aufgrund der Bauvorschriften, auch einen bestimmten Mindestbreite. D. H., der Raum muss schon deutlich über 15 m² haben.
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• vanessa831
[mention]babette791[/mention] Wie gesagt, reicht nicht. Bautechnisch ist es dann immer noch ein Raum. Im Übrigen braucht der Flur, aufgrund der Bauvorschriften, auch einen bestimmten Mindestbreite. D. H., der Raum muss schon deutlich über 15 m² haben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@babette791 Wie gesagt, reicht nicht. Bautechnisch ist es dann immer noch ein Raum.

Im Übrigen braucht der Flur, aufgrund der Bauvorschriften, auch einen bestimmten Mindestbreite. D. H., der Raum muss schon deutlich über 15 m² haben.

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babette791
11.11.2024 17:46
Weißt du, welche Mindestbestellmenge der Flur haben muss?
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Weißt du, welche Mindestbestellmenge der Flur haben muss?
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babette791 schrieb:

Weißt du, welche Mindestbestellmenge der Flur haben muss?

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babette791
11.11.2024 17:47
Sorry "Mindestbreite" nicht Mindestbestellmenge smile
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Sorry "Mindestbreite" nicht Mindestbestellmenge [emoji]smile[/emoji]
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babette791 schrieb:

Sorry "Mindestbreite" nicht Mindestbestellmenge smile

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Lars van Ravenzwaaij
11.11.2024 18:09
@babette791 joy

Laut DIN 18040-Teil 2 genügt eine Flurbreite von 120 cm, wenn mindestens einmal eine Bewegungsfläche von 150 cm x 150 cm zum Wenden vorhanden ist.

Besser ist eine Breite von mindestens 150 cm, v. a. wegen Rollstuhl.
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[mention]babette791[/mention] [emoji]joy[/emoji] Laut DIN 18040-Teil 2 genügt eine Flurbreite von 120 cm, wenn mindestens einmal eine Bewegungsfläche von 150 cm x 150 cm zum Wenden vorhanden ist. Besser ist eine Breite von mindestens 150 cm, v. a. wegen Rollstuhl.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@babette791 joy

Laut DIN 18040-Teil 2 genügt eine Flurbreite von 120 cm, wenn mindestens einmal eine Bewegungsfläche von 150 cm x 150 cm zum Wenden vorhanden ist.

Besser ist eine Breite von mindestens 150 cm, v. a. wegen Rollstuhl.

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babette791
11.11.2024 18:24
Guck mal, das steht in den Voraussetzungen :
Eine physiotherapeutische Praxis braucht insgesamt eine Therapiefläche von
mindestens 23 m², davon muss ein Behandlungsbereich mindestens 15 m² und
ein Behandlungsbereich mindestens 8 m² umfassen.
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Guck mal, das steht in den Voraussetzungen : Eine physiotherapeutische Praxis braucht insgesamt eine Therapiefläche von mindestens 23 m², davon muss ein Behandlungsbereich mindestens 15 m² und ein Behandlungsbereich mindestens 8 m² umfassen.
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babette791 schrieb:

Guck mal, das steht in den Voraussetzungen :
Eine physiotherapeutische Praxis braucht insgesamt eine Therapiefläche von
mindestens 23 m², davon muss ein Behandlungsbereich mindestens 15 m² und
ein Behandlungsbereich mindestens 8 m² umfassen.

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Lars van Ravenzwaaij
11.11.2024 18:27
@babette791
2.3 Behandlungsräume oder Behandlungsbereiche dürfen keine Durchgangsräume sein, es sei denn, dahinter befinden sich ausschließlich Räume, die für den Praxisbetrieb während der Therapie nicht genutzt werden.

Du brauchst 2 Bereiche, einmal 15 m² und einmal 8 m². Beide dürfen kein Durchgangsraum sein, es sei denn, dahinter liegt eine Abstellkammer o. ä.

Wenn du also ein Raum von z. B. 20 m² hast, kannst du 5 m² für Wand und Flur abknapsen. Ist dein Raum z. B. nur 16 m² kannst du es vergessen.

BTW, für mich persönlich wären Behandlungsbereiche mit Vorhänge, sowohl als Therapeut wie auch als Patient, aus Privacy-Gründe ein absoluter No-Go. Das bestätigen mir meine Patienten auch immer wieder.
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• JürgenK
• holger302
• die neue
• tinki
[mention]babette791[/mention] [zitat]2.3 Behandlungsräume oder Behandlungsbereiche dürfen keine Durchgangsräume sein, es sei denn, dahinter befinden sich ausschließlich Räume, die für den Praxisbetrieb während der Therapie nicht genutzt werden. [/zitat] Du brauchst 2 Bereiche, einmal 15 m² und einmal 8 m². Beide dürfen kein Durchgangsraum sein, es sei denn, dahinter liegt eine Abstellkammer o. ä. Wenn du also ein Raum von z. B. 20 m² hast, kannst du 5 m² für Wand und Flur abknapsen. Ist dein Raum z. B. nur 16 m² kannst du es vergessen. BTW, für mich persönlich wären Behandlungsbereiche mit Vorhänge, sowohl als Therapeut wie auch als Patient, aus Privacy-Gründe ein absoluter No-Go. Das bestätigen mir meine Patienten auch immer wieder.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@babette791
2.3 Behandlungsräume oder Behandlungsbereiche dürfen keine Durchgangsräume sein, es sei denn, dahinter befinden sich ausschließlich Räume, die für den Praxisbetrieb während der Therapie nicht genutzt werden.

Du brauchst 2 Bereiche, einmal 15 m² und einmal 8 m². Beide dürfen kein Durchgangsraum sein, es sei denn, dahinter liegt eine Abstellkammer o. ä.

Wenn du also ein Raum von z. B. 20 m² hast, kannst du 5 m² für Wand und Flur abknapsen. Ist dein Raum z. B. nur 16 m² kannst du es vergessen.

BTW, für mich persönlich wären Behandlungsbereiche mit Vorhänge, sowohl als Therapeut wie auch als Patient, aus Privacy-Gründe ein absoluter No-Go. Das bestätigen mir meine Patienten auch immer wieder.

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babette791 schrieb:

Liebe Physios,
wir haben das Problem, dass der 15 qm²-Raum ein Durchgangszimmer ist. Kann man den mit einem Paravant oder ähnlichem abgrenzen oder muss da wirklich eine Tür rein?
Grüße
Babette

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Kalle1
11.11.2024 12:08
Arge Fragen
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Arge Fragen
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babette791
11.11.2024 12:13
das wollte ich umgehen.
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das wollte ich umgehen.
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babette791 schrieb:

das wollte ich umgehen.

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Kalle1
11.11.2024 19:10
@babette791 tja wirst du aber müssen
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[mention]babette791[/mention] tja wirst du aber müssen
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Kalle1 schrieb:

@babette791 tja wirst du aber müssen

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Kalle1 schrieb:

Arge Fragen

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484
11.11.2024 19:44
Trenne wände sind nicht mehr erlaubt. Gott seit dank,…. Und 15 qm mmhhhh ist schon ziemlich klein für ein Behandlungsraum . Ich meine auch das in jedem Raum ein Fenster sein muss.

die alten Zeiten sind zum Glück vorbei.
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Trenne wände sind nicht mehr erlaubt. Gott seit dank,…. Und 15 qm mmhhhh ist schon ziemlich klein für ein Behandlungsraum . Ich meine auch das in jedem Raum ein Fenster sein muss. die alten Zeiten sind zum Glück vorbei.
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484 schrieb:

Trenne wände sind nicht mehr erlaubt. Gott seit dank,…. Und 15 qm mmhhhh ist schon ziemlich klein für ein Behandlungsraum . Ich meine auch das in jedem Raum ein Fenster sein muss.

die alten Zeiten sind zum Glück vorbei.



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