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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Dürfen Wellnessmasseure klassisch massieren?

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Neues Thema
Dürfen Wellnessmasseure klassisch massieren?
Es gibt 5 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
06.09.2020 19:01
Hallo,mein Vorhaben ist folgendermaßen, ich möchte nebenberuflich freiberuflich tätig werden. Zum einen möchte ich in einem Wellnessbereich, der zu einem Hotel gehört klassische und Wellnessmassagen durchführen und meine Dienstleistung dem Hotel in Rechnung stellen. Gleichzeitig möchte ich auch mobile Massagen anbieten.Nun meine Frage dazu, ich bin staatlich anerkannte Physiotherapeutin, möchte aber gar nicht mehr klassisch in dem Beruf arbeiten, lediglich Wellnessmassagen durchführen. Soll ich mich in meinem Fall unter der Bezeichnung Physiotherapeut selbstständig machen oder sollte ich mich nur Wellnesstherapeut nennen? Und bei letzterem darf ich dann trotzdem klassisch massieren oder ist der Begriff " klassische Massage " geschützt. Hat jemand einen Tipp für mich ?
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Hallo,mein Vorhaben ist folgendermaßen, ich möchte nebenberuflich freiberuflich tätig werden. Zum einen möchte ich in einem Wellnessbereich, der zu einem Hotel gehört klassische und Wellnessmassagen durchführen und meine Dienstleistung dem Hotel in Rechnung stellen. Gleichzeitig möchte ich auch mobile Massagen anbieten.Nun meine Frage dazu, ich bin staatlich anerkannte Physiotherapeutin, möchte aber gar nicht mehr klassisch in dem Beruf arbeiten, lediglich Wellnessmassagen durchführen. Soll ich mich in meinem Fall unter der Bezeichnung Physiotherapeut selbstständig machen oder sollte ich mich nur Wellnesstherapeut nennen? Und bei letzterem darf ich dann trotzdem klassisch massieren oder ist der Begriff " klassische Massage " geschützt. Hat jemand einen Tipp für mich ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,mein Vorhaben ist folgendermaßen, ich möchte nebenberuflich freiberuflich tätig werden. Zum einen möchte ich in einem Wellnessbereich, der zu einem Hotel gehört klassische und Wellnessmassagen durchführen und meine Dienstleistung dem Hotel in Rechnung stellen. Gleichzeitig möchte ich auch mobile Massagen anbieten.Nun meine Frage dazu, ich bin staatlich anerkannte Physiotherapeutin, möchte aber gar nicht mehr klassisch in dem Beruf arbeiten, lediglich Wellnessmassagen durchführen. Soll ich mich in meinem Fall unter der Bezeichnung Physiotherapeut selbstständig machen oder sollte ich mich nur Wellnesstherapeut nennen? Und bei letzterem darf ich dann trotzdem klassisch massieren oder ist der Begriff " klassische Massage " geschützt. Hat jemand einen Tipp für mich ?

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RoFo
06.09.2020 19:21
Wenn du tatsächlich ausschließlich Wellness anbieten willst, solltest du auf keinen Fall als PT firmieren. Unerlaubte Therapien sind sonst vorprogrammiert.

Klassische Massage ist m.W. nicht geschützt. Trotzdem wäre ich bei der Bezeichnung deines Angebotes sehr aufmerksam.

Finde Synonyme:
Entspannungsmassage
Wellnessmassage
Duftmassage
Schokomassage
Sportlermassage
Etc
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• Papa Alpaka
Wenn du tatsächlich ausschließlich Wellness anbieten willst, solltest du auf keinen Fall als PT firmieren. Unerlaubte Therapien sind sonst vorprogrammiert. Klassische Massage ist m.W. nicht geschützt. Trotzdem wäre ich bei der Bezeichnung deines Angebotes sehr aufmerksam. Finde Synonyme: Entspannungsmassage Wellnessmassage Duftmassage Schokomassage Sportlermassage Etc
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Anonymer Teilnehmer
06.09.2020 21:16
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

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Papa Alpaka
07.09.2020 13:52
...und verinnerliche: "keine Heilbehandlung ohne ärztliche Verordnung" (außer du hast einen HP zur Hand), danach fragen deine Gäste gerne wenn sie spitzkriegen das du Physiotherapeutin bist ("oh, mein Nacken tut so weh, ich glaub ich hab da 'ne Blockade, können Sie die geschwind lösen, bitte? Es gäb auch Extra-Trinkgeld...") während du dafür irgendwann den Ärger mit der unerlaubten Ausübung der Heilkunde hast. Besonders dann, wenn du die eine Zicke erwischt der nicht gefällt wie du ihren Mann angefasst hast oder, blöder noch, du das letzte stabile Stückchen von einem angebrochenen Knochen durchbrichst.

Du machst Schokomassagen, Honigsalzpeeling, Kräuterstempel und damit hat sich das; wer Schmerzen weggemacht haben will kann gerne eine Wohlfühlbehandlung haben, aber die Behandlung von Schmerzen gehört zum Arzt.

...davon ausgenommen sind die freundschaftlichen Nothilfebehandlungen unter Kollegen, allerdings auch nur weil man sein Problem als "von der Kollegin kurzfristig behebbar" einschätzt und nicht petzt wenn doch was anderes kaputt ist. Spätestens wenn die Kollegin sagt "geh mal besser zum Arzt, das fühlt sich komisch an" sollte das auch getan werden :wink:
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...und verinnerliche: "keine Heilbehandlung ohne ärztliche Verordnung" (außer du hast einen HP zur Hand), danach fragen deine Gäste gerne wenn sie spitzkriegen das du Physiotherapeutin bist ("oh, mein Nacken tut so weh, ich glaub ich hab da 'ne Blockade, können Sie die geschwind lösen, bitte? Es gäb auch Extra-Trinkgeld...") während du dafür irgendwann den Ärger mit der unerlaubten Ausübung der Heilkunde hast. Besonders dann, wenn du die eine Zicke erwischt der nicht gefällt wie du ihren Mann angefasst hast oder, blöder noch, du das letzte stabile Stückchen von einem angebrochenen Knochen durchbrichst. Du machst Schokomassagen, Honigsalzpeeling, Kräuterstempel und damit hat sich das; wer Schmerzen weggemacht haben will kann gerne eine Wohlfühlbehandlung haben, aber die Behandlung von Schmerzen gehört zum Arzt. ...davon ausgenommen sind die freundschaftlichen Nothilfebehandlungen unter Kollegen, allerdings auch nur weil man sein Problem als "von der Kollegin kurzfristig behebbar" einschätzt und nicht petzt wenn doch was anderes kaputt ist. Spätestens wenn die Kollegin sagt "geh mal besser zum Arzt, das fühlt sich komisch an" sollte das auch getan werden :wink:
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Papa Alpaka schrieb:

...und verinnerliche: "keine Heilbehandlung ohne ärztliche Verordnung" (außer du hast einen HP zur Hand), danach fragen deine Gäste gerne wenn sie spitzkriegen das du Physiotherapeutin bist ("oh, mein Nacken tut so weh, ich glaub ich hab da 'ne Blockade, können Sie die geschwind lösen, bitte? Es gäb auch Extra-Trinkgeld...") während du dafür irgendwann den Ärger mit der unerlaubten Ausübung der Heilkunde hast. Besonders dann, wenn du die eine Zicke erwischt der nicht gefällt wie du ihren Mann angefasst hast oder, blöder noch, du das letzte stabile Stückchen von einem angebrochenen Knochen durchbrichst.

Du machst Schokomassagen, Honigsalzpeeling, Kräuterstempel und damit hat sich das; wer Schmerzen weggemacht haben will kann gerne eine Wohlfühlbehandlung haben, aber die Behandlung von Schmerzen gehört zum Arzt.

...davon ausgenommen sind die freundschaftlichen Nothilfebehandlungen unter Kollegen, allerdings auch nur weil man sein Problem als "von der Kollegin kurzfristig behebbar" einschätzt und nicht petzt wenn doch was anderes kaputt ist. Spätestens wenn die Kollegin sagt "geh mal besser zum Arzt, das fühlt sich komisch an" sollte das auch getan werden :wink:

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Anonymer Teilnehmer
07.09.2020 19:41
Vielen Dank, werde ich beherzigen!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

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RoFo schrieb:

Wenn du tatsächlich ausschließlich Wellness anbieten willst, solltest du auf keinen Fall als PT firmieren. Unerlaubte Therapien sind sonst vorprogrammiert.

Klassische Massage ist m.W. nicht geschützt. Trotzdem wäre ich bei der Bezeichnung deines Angebotes sehr aufmerksam.

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