Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
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canna41 schrieb:
Hallo. Wohne in einem Gebiet wo der VdaK im Jahr 2009 Gespräche über die Einrichtung einer interdisziplinären Frühförderstelle mit entsprechenden Institutionen geführt. Es bestand kein Bedarf. Jetzt tritt eine Heilpädagogin des ortansässigen Gesundheitsamtes an mich heran und möchte bei meinen Behandlungen zuschauen. Da ich in der Vergangenheit leider festellen musste, dass sich die Damen der Frühförderung (Heilpädagoginnen - abgerechnet wird wohl über das Sozialamt) jedes mal von den Patienteneltern erklären lassen, was ich mit deren Kindern mache und diese Informationen an andere Betroffene - ohne das medizinische Hintergrundwisen zu haben - weiterleiten, möchte ich dies gerne unterbinden, zumal die Übungen die ich als Bobaththerapeutin mit den Kindern mache nicht einfach auf ein anderes Kind projeziert werden können. Ich selbst habe meine Ausbildung als Bobaththerapeutin im interdisziplinärer Kursteam am Frühförderderzentrum in Köln gemacht. Dieses Wissen würde ich gerne natürlich gegen entsprechendes Entgeld - den betroffenen Kindern zu Verfügung stellen zumal die ortsansässigen Kinderärzte so gut wie keine Verordnungen ausstellen. Hat zufällig einer von Euch Erfahrungen damit gemacht wie man eventuell mit dem zuständigen Sozialamt verhandeln kann und welche Preise - wenn die sich überhaupt auf etwas einlassen - dort verhandelbar wären. Leider konnte mir die nette Dame der VdaK keine konkreten Preise nennen, da bei einer interdiziplinären Frühförderstelle das Gesamtpaket von den Krankenkassen bezahlt wird.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Rezepte zu LAsten gesetzlicher Kassen dürfen nurÄrzte (w/m) ausstellen, die an der Versorgung beteiligt sind. Das sind Vertragsärzte und ermächtigte Ärzte, die entweder an einem Krankenhaus oder Reha arbeiten oder sonst privat tätig sind.
mfg hgb :wink:
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