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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mein MA wurde von mir gekündigt, weil viele Verfehlungen sich aneinandergereiht haben. Aus Boshaftigkeit oder Rache hat dieser seine Doku nicht gemacht. (das aber schon weit vor Kündigung, es geht um 3 Monate ohne Doku) Kann ich das noch nacharbeiten oder muss ich abrechnen und immer bangen oder muss ich die VO's in die Tonne haun?
Danke für Hilfe
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danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Aus dem Umstand heraus, dass die KK nicht Dokumentierte Behandlungen später zurückverlangen können. Patientenrechtegesetz in kombination "keine Doku = Behandlung nicht erbracht!"
danke
Da steht normalerweise das Behandlungsdatum, die erbrachte Leistung, welche sogar vom Patienten per Unterschrift bestätigt wurde.
Wo ist das Problem?
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die neue schrieb:
Auf der Rückseite der Verordnung ist doch dokumentiert, daß die Behandlung erbracht wurde, oder?
Da steht normalerweise das Behandlungsdatum, die erbrachte Leistung, welche sogar vom Patienten per Unterschrift bestätigt wurde.
Wo ist das Problem?
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K. Leistritz schrieb:
Die Dokumentation bezieht sich auf die Angabe auf dem Rezept. Aufgrund dieser Doku vergütet die KK die erbrachte Leistung. Dies ist unabhängig von der Patientendoku, die natürlich auch gemacht werden sollte.
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Wonderwoman schrieb:
So ist es. Ich muss nicht zu jedem Termin einen Bericht schreiben.
Alles drauf was drauf sein muss.
Reicht aus, laut Anwalt eines Verbandes.
Gruß
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redbi schrieb:
Rezepte kopieren und rein in die Kartei. Doku der Behandlung und des Datums :wink:
Alles drauf was drauf sein muss.
Reicht aus, laut Anwalt eines Verbandes.
Gruß
Rezepte kopieren und rein in die Kartei. Doku der Behandlung und des Datums :wink:
Alles drauf was drauf sein muss.
Reicht aus, laut Anwalt eines Verbandes.
Gruß
Diese Aussage ist, denke ich, schon Jahre alt. Seit dem Patientenrechtegesetz reicht das nicht mehr aus.
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morpheus-06 schrieb:
redbi schrieb am 19.12.14 12:48:
Rezepte kopieren und rein in die Kartei. Doku der Behandlung und des Datums :wink:
Alles drauf was drauf sein muss.
Reicht aus, laut Anwalt eines Verbandes.
Gruß
Diese Aussage ist, denke ich, schon Jahre alt. Seit dem Patientenrechtegesetz reicht das nicht mehr aus.
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Wonderwoman schrieb:
Wo kann ich nachlesen, dass das nicht ausreicht?
Man kann auch Probleme aufbauen, wo gar keine sind.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Meine Güte, macht es doch nicht komplizierter, als es ist. Selbst wenn die KK mal kontrollieren (die haben ganz andere Interessen), ist es immer noch fraglich, ob sie mit den Vermerken der Therapeuten und mit der oft unleserlichen Schrift überhaupt was anfangen können.
Man kann auch Probleme aufbauen, wo gar keine sind.
Gruß Britt
Wo kann ich nachlesen, dass das nicht ausreicht?
Im §630f:
(1) Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. Dies ist auch für elektronisch geführte Patientenakten sicherzustellen.
(2) Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen.
(3) Der Behandelnde hat die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen.
Solange mir nicht jemand zeigt das ich im Sinne des Patientenrechtegesetzes kein Behandelnder sondern Behandlungsassistent bin halte ich mich daran.
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Papa Alpaka schrieb:
Gefährliche Gedanken, Britt, sofern du nicht den Insolvenzantrag ausgefüllt in der Schublade hast um ihn herauszuziehen wenn in 10 Jahren die Kontrolle der Dokumentationen beginnt. Nicht dokumentierte Behandlungen gelten als nicht durchgeführt [§630h BGB]; ein Schelm wer Böses dabei denkt das unsere Freunde in Grün und Orange das gerade als Verbesserung ihres Service bezeichnen ;).
Wonderwoman schrieb am 19.12.14 15:52:
BGB § 630f - Dokumentation der Behandlung
Wo kann ich nachlesen, dass das nicht ausreicht?
Im §630f:
(1) Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. Dies ist auch für elektronisch geführte Patientenakten sicherzustellen.
(2) Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen.
(3) Der Behandelnde hat die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen.
Solange mir nicht jemand zeigt das ich im Sinne des Patientenrechtegesetzes kein Behandelnder sondern Behandlungsassistent bin halte ich mich daran.
... wenn in 10 Jahren die Kontrolle der Dokumentationen beginnt. Nicht dokumentierte Behandlungen gelten als nicht durchgeführt [§630h BGB];
1) Patientendoku: Es geht in § 630h BGB um die Frage, wer die Beweislast trägt. Dabei geht es weniger um die Abrechnung als um das Thema Schadenersatz bei fehlerhafter Behandlung. Mit der neuen Regelung ist klar, dass der Arzt in der Beweispflicht ist und sich dabei auf seine Dokumentation beziehen kann. Eine nicht dokumentierte Behandlung _gilt_ nicht als nicht durchgeführt, sondern es wird gesetzlich _vermutet_, dass die Behandlung nicht durchgeführt wurde. Der Behandler hat aber natürlich die Möglichkeit, den Beweis anders anzutreten, auch wenn das für ihn ungleich schwieriger sein dürfte. Beispiel: vor einem operativen Eingriff wird über einen spezialisierten Facharzt ein bestimmter Aspekt der Operationsfähigkeit geklärt. Der operierende Arzt hat in seiner Doku weder vermerkt, dass der andere Facharzt beauftragt wurde noch steht in der Doku, welches Ergebnis die Untersuchung gebracht hat. Nun wird dem Operateur (nach missglückter OP) nach Studium der Patientendoku vom Patientenanwalt vorgeworfen, er habe die Operationsfähigkeit nicht ausreichend geprüft. Gelingt es dem Operateur auf anderem Wege nachzuweisen, dass die Untersuchung erfolgt ist (z.B., weil der beauftragte Facharzt in seiner Patientenakte gut dokumentiert hat), ist die gesetzliche _Vermutung_ widerlegt.
2) Prüfung durch die Kassen ist im Rahmenvertrag geregelt, nicht im BGB: in meinem Rahmenvertrag verpflichte ich mich zur Dokumentation. Als Sanktion ist nicht vorgesehen, die Behandlungen nicht zu bezahlen, vielmehr ist eine durchaus schmerzhafte Strafzahlung (bis zu 50.000 €) vereinbart. Der Zeitraum der Prüfung ist in meinem Vertrag auf vier Jahre begrenzt.
3) Ja, es ist sinnvoll, gut zu dokumentieren.
Beste Grüße
Änderungsgrund: Format des Zitats bearbeitet
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PhysioBull schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 19.12.14 20:44:
... wenn in 10 Jahren die Kontrolle der Dokumentationen beginnt. Nicht dokumentierte Behandlungen gelten als nicht durchgeführt [§630h BGB];
1) Patientendoku: Es geht in § 630h BGB um die Frage, wer die Beweislast trägt. Dabei geht es weniger um die Abrechnung als um das Thema Schadenersatz bei fehlerhafter Behandlung. Mit der neuen Regelung ist klar, dass der Arzt in der Beweispflicht ist und sich dabei auf seine Dokumentation beziehen kann. Eine nicht dokumentierte Behandlung _gilt_ nicht als nicht durchgeführt, sondern es wird gesetzlich _vermutet_, dass die Behandlung nicht durchgeführt wurde. Der Behandler hat aber natürlich die Möglichkeit, den Beweis anders anzutreten, auch wenn das für ihn ungleich schwieriger sein dürfte. Beispiel: vor einem operativen Eingriff wird über einen spezialisierten Facharzt ein bestimmter Aspekt der Operationsfähigkeit geklärt. Der operierende Arzt hat in seiner Doku weder vermerkt, dass der andere Facharzt beauftragt wurde noch steht in der Doku, welches Ergebnis die Untersuchung gebracht hat. Nun wird dem Operateur (nach missglückter OP) nach Studium der Patientendoku vom Patientenanwalt vorgeworfen, er habe die Operationsfähigkeit nicht ausreichend geprüft. Gelingt es dem Operateur auf anderem Wege nachzuweisen, dass die Untersuchung erfolgt ist (z.B., weil der beauftragte Facharzt in seiner Patientenakte gut dokumentiert hat), ist die gesetzliche _Vermutung_ widerlegt.
2) Prüfung durch die Kassen ist im Rahmenvertrag geregelt, nicht im BGB: in meinem Rahmenvertrag verpflichte ich mich zur Dokumentation. Als Sanktion ist nicht vorgesehen, die Behandlungen nicht zu bezahlen, vielmehr ist eine durchaus schmerzhafte Strafzahlung (bis zu 50.000 €) vereinbart. Der Zeitraum der Prüfung ist in meinem Vertrag auf vier Jahre begrenzt.
3) Ja, es ist sinnvoll, gut zu dokumentieren.
Beste Grüße
Änderungsgrund: Format des Zitats bearbeitet
(ich traue es unseren Kontrolleuren trotzdem zu die Argumentation des §630h auf die Abrechnung anzuwenden und ggf. eine passende Gesetzesinitiative zu lanzieren...)
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Papa Alpaka schrieb:
Das ist das wesentliche Problem an einfachen Antworten auf komplexe Fragen, ein Punkt für dich ;)
(ich traue es unseren Kontrolleuren trotzdem zu die Argumentation des §630h auf die Abrechnung anzuwenden und ggf. eine passende Gesetzesinitiative zu lanzieren...)
Da steht nirgends, dass ich zu jeder Behandlung was schreiben muss.
Weiter ist "unmittelbar zeitlicher Zusammenhang" juristisch auszulegen... ich würde mir hier gar keine Sorgen machen.
Es ist nun mal Fakt, dass sich viele hier in die Hosen machen, wenn Sie was mit dem Gesetz zu tun haben. Alles halb so schlimm und die Anderen müssen beweisen... außer, wenn Dir ein Patient irgendwas anhängen will. Dann musst Du mittels der Doku nachweisen.
Aber wem ist sowas schon passiert? Niemandem? Aha... :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Ja, das habe ich mir gedacht, dass das zitiert wird. :wink:
Da steht nirgends, dass ich zu jeder Behandlung was schreiben muss.
Weiter ist "unmittelbar zeitlicher Zusammenhang" juristisch auszulegen... ich würde mir hier gar keine Sorgen machen.
Es ist nun mal Fakt, dass sich viele hier in die Hosen machen, wenn Sie was mit dem Gesetz zu tun haben. Alles halb so schlimm und die Anderen müssen beweisen... außer, wenn Dir ein Patient irgendwas anhängen will. Dann musst Du mittels der Doku nachweisen.
Aber wem ist sowas schon passiert? Niemandem? Aha... :smile:
(ich traue es unseren Kontrolleuren trotzdem zu die Argumentation des §630h auf die Abrechnung anzuwenden und ggf. eine passende Gesetzesinitiative zu lanzieren...)
auch wieder wahr.
Ich würde allerdings vermuten, dass die Initiative von unseren Verbänden ausgeht. :yum:
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PhysioBull schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 19.12.14 23:04:
(ich traue es unseren Kontrolleuren trotzdem zu die Argumentation des §630h auf die Abrechnung anzuwenden und ggf. eine passende Gesetzesinitiative zu lanzieren...)
auch wieder wahr.
Ich würde allerdings vermuten, dass die Initiative von unseren Verbänden ausgeht. :yum:
Wenn ich mich recht entsinne wurde bereits auf (juristischer) Bundesebene geklärt das eine Behandlungsserie gemäß VO als einheitliches Heilmittel zu verstehen ist (damals in Bezug auf die Zuzahlung: Vollständiger Zuzahlungsbetrag bei Beginn der Behandlung zu zahlen); demnach wäre es sinnvoll spätestens am Ende einer VO die Behandlungsdaten und -inhalte zu notieren. Man muss sich zum Glück nicht regelmäßig an Tolkien orientieren, 1-2 Zeilen mit komprimiertem Inhalt gespickt reichen.
Was die Unlesbarkeit betrifft: Ist die Doku bei Bedarf nicht lesbar gibt's Probleme. Wenn's brennt kann man sich zwecks Entschlüsselung an die Kripo wenden, ansonsten sollte man schon beim schreiben auf Lesbarkeit achten - und sich hier kein Vorbild an "den Ärzten" nehmen :p
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Papa Alpaka schrieb:
Den "unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang" lege ich so aus das ich die Doku erledigt haben sollte solange ich mich noch an die Behandlungsinhalte, v.a. Besonderheiten, erinnere. Alles was später passiert wird ärgerlich ;)
Wenn ich mich recht entsinne wurde bereits auf (juristischer) Bundesebene geklärt das eine Behandlungsserie gemäß VO als einheitliches Heilmittel zu verstehen ist (damals in Bezug auf die Zuzahlung: Vollständiger Zuzahlungsbetrag bei Beginn der Behandlung zu zahlen); demnach wäre es sinnvoll spätestens am Ende einer VO die Behandlungsdaten und -inhalte zu notieren. Man muss sich zum Glück nicht regelmäßig an Tolkien orientieren, 1-2 Zeilen mit komprimiertem Inhalt gespickt reichen.
Was die Unlesbarkeit betrifft: Ist die Doku bei Bedarf nicht lesbar gibt's Probleme. Wenn's brennt kann man sich zwecks Entschlüsselung an die Kripo wenden, ansonsten sollte man schon beim schreiben auf Lesbarkeit achten - und sich hier kein Vorbild an "den Ärzten" nehmen :p
Ja, das habe ich mir gedacht, dass das zitiert wird. :wink:
Da steht nirgends, dass ich zu jeder Behandlung was schreiben muss.
Weiter ist "unmittelbar zeitlicher Zusammenhang" juristisch auszulegen... ich würde mir hier gar keine Sorgen machen.
Es ist nun mal Fakt, dass sich viele hier in die Hosen machen, wenn Sie was mit dem Gesetz zu tun haben. Alles halb so schlimm und die Anderen müssen beweisen... außer, wenn Dir ein Patient irgendwas anhängen will. Dann musst Du mittels der Doku nachweisen.
Aber wem ist sowas schon passiert? Niemandem? Aha... :smile:
Vor 12 Jahren hatte ich eine Kalkaneus-Fraktur (Ossifziert mit den umliegenden FW-Knochen).
Die Dame kam 11 Wo. nach dem Vorfall zur Therapie, der Fuss war so gut wie steif!
Ja, nach 11 Wochen hat sich der BG-Arzt bequemt, mal MT aufzuschreiben, weil der Fuss
ja steif bleiben könnte :rage:
Und nun dürft Ihr Raten, wer schuld daran war, dass die Mobilität im Mittelfuss dahin war !
Ich hatte bis dato klassisch Dokumentiert (Eingangsbefunderhebung etc.) aber leider
keine Verlaufsdoku der 5-monatigen Behandlung geführt (mit regelmässigem Umfangmessen,
Tumor, Dolor, Funktio laesa... etc)!
Der BG Arzt hatte nen Schuldigen und meine Berufshaftpflicht hat dann eine vierstellige
Summe für mein Versagen bezahlt, weil wir (die Haftpflicht und ich) keinen Bock auf nen Prozess hatten.
Die Berushaftpflicht hat mir (Erfahrungsgemäss) zu diesem Vergleich geraten, Mangels Doku.
Soviel zur unterlassenen Verlaufsdoku.
Frau Janssen war zu dem Zeitpunkt schon pleite und hat sich über die Penunzen gefreut.
Ihr Mann war im übrigen kürzlich als Patient hier !
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dhammann1 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 19.12.14 23:26:
Ja, das habe ich mir gedacht, dass das zitiert wird. :wink:
Da steht nirgends, dass ich zu jeder Behandlung was schreiben muss.
Weiter ist "unmittelbar zeitlicher Zusammenhang" juristisch auszulegen... ich würde mir hier gar keine Sorgen machen.
Es ist nun mal Fakt, dass sich viele hier in die Hosen machen, wenn Sie was mit dem Gesetz zu tun haben. Alles halb so schlimm und die Anderen müssen beweisen... außer, wenn Dir ein Patient irgendwas anhängen will. Dann musst Du mittels der Doku nachweisen.
Aber wem ist sowas schon passiert? Niemandem? Aha... :smile:
Vor 12 Jahren hatte ich eine Kalkaneus-Fraktur (Ossifziert mit den umliegenden FW-Knochen).
Die Dame kam 11 Wo. nach dem Vorfall zur Therapie, der Fuss war so gut wie steif!
Ja, nach 11 Wochen hat sich der BG-Arzt bequemt, mal MT aufzuschreiben, weil der Fuss
ja steif bleiben könnte :rage:
Und nun dürft Ihr Raten, wer schuld daran war, dass die Mobilität im Mittelfuss dahin war !
Ich hatte bis dato klassisch Dokumentiert (Eingangsbefunderhebung etc.) aber leider
keine Verlaufsdoku der 5-monatigen Behandlung geführt (mit regelmässigem Umfangmessen,
Tumor, Dolor, Funktio laesa... etc)!
Der BG Arzt hatte nen Schuldigen und meine Berufshaftpflicht hat dann eine vierstellige
Summe für mein Versagen bezahlt, weil wir (die Haftpflicht und ich) keinen Bock auf nen Prozess hatten.
Die Berushaftpflicht hat mir (Erfahrungsgemäss) zu diesem Vergleich geraten, Mangels Doku.
Soviel zur unterlassenen Verlaufsdoku.
Frau Janssen war zu dem Zeitpunkt schon pleite und hat sich über die Penunzen gefreut.
Ihr Mann war im übrigen kürzlich als Patient hier !
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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Achilles2 schrieb:
Ich habe vor kurzem von einem Fall gehört, wo ein Physio von einer Patientin auf Schmerzensgeld verklagt wurde, weil angeblich bei einer Behandlung vor 2 Jahren die Gallenblase gerissen ist (amerikanische Verhältnisse lassen grüßen).
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
Durch die Doku konnte Klage eingereicht und gewonnen werden.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Der Betreuer einer PP wollte die Rechnung nicht bezahlen, weil wir entweder nicht oder zu kurz oder zu schlecht behandelt hätten.
Durch die Doku konnte Klage eingereicht und gewonnen werden.
Aber es doch dreist, dass der "arzt" bzw. die BG mit sowas durchkommt.
Haaaalllllloooo......
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ali schrieb:
o.k. Doku hätte die Chancen erhöht.
Aber es doch dreist, dass der "arzt" bzw. die BG mit sowas durchkommt.
Haaaalllllloooo......
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Wonderwoman schrieb:
Naja... aber da war sicherlich nicht die Doku dran Schuld. Denn durch Unterschrift auf dem Rezept wurde die ordnungsgemäße Leistung bestätigt.
Diese Patienten verklagen Physios aus ziemlich abstrusen Zusammenhängen bez. Zuschreibungen.
Das wird in Zukunft wohl schon mehr Realität werden.
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physiobogen schrieb:
Laut Anwalt vom ZVK Baden-Württemberg, hat er bereits Fälle in denen Patienten dem Physio was anhängen wollen.
Diese Patienten verklagen Physios aus ziemlich abstrusen Zusammenhängen bez. Zuschreibungen.
Das wird in Zukunft wohl schon mehr Realität werden.
was glaubst du, welchen nachhaltigen Schutz dir Aussagen von angestellten Vereinanwälten im Streitfall bringen?
Macht es da nicht wesentlich mehr Sinn, seine Haftpflichtversicherung zu fragen, wie das Verhalten, zum Erhalt des Versicherungschutzes, gestaltet werden muss?
Oder glaubst du an eine Verantwortungsübernahme eines Vereins zu deinen Gunsten?
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mocca schrieb:
hallo physiobogen,
was glaubst du, welchen nachhaltigen Schutz dir Aussagen von angestellten Vereinanwälten im Streitfall bringen?
Macht es da nicht wesentlich mehr Sinn, seine Haftpflichtversicherung zu fragen, wie das Verhalten, zum Erhalt des Versicherungschutzes, gestaltet werden muss?
Oder glaubst du an eine Verantwortungsübernahme eines Vereins zu deinen Gunsten?
Dein Beitrag ist interessant. Inwiefern habt Ihr angeblich zu kurz gearbeitet??? Zuwenig Behandlungseinheiten? Oder soll die Behandlungseinheit zu kurz gewesen sein?? Dann müßte in Zukunft, so wie beim Schachspielen, eine Uhr laufen, ab Beginn der Behandlung bis zum Schluß. Danach muß der Patient die Therapiezeit schriftlich bestätigen, so wie wenn der Handwerker dagewesen wäre.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
P.S. Was schreiben denn dann die Ärzte auf, bezüglich der Zeit, die der Patient bei Ihm war? => Meine Vermutung: "Eingehende Beratung unter erschwerten Bedingungen" => Faktor 3,5!!!
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Achilles2 schrieb:
Hallo Ramona Völlkopf,
Dein Beitrag ist interessant. Inwiefern habt Ihr angeblich zu kurz gearbeitet??? Zuwenig Behandlungseinheiten? Oder soll die Behandlungseinheit zu kurz gewesen sein?? Dann müßte in Zukunft, so wie beim Schachspielen, eine Uhr laufen, ab Beginn der Behandlung bis zum Schluß. Danach muß der Patient die Therapiezeit schriftlich bestätigen, so wie wenn der Handwerker dagewesen wäre.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
P.S. Was schreiben denn dann die Ärzte auf, bezüglich der Zeit, die der Patient bei Ihm war? => Meine Vermutung: "Eingehende Beratung unter erschwerten Bedingungen" => Faktor 3,5!!!
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Ramona Völlkopf schrieb:
Es wurde behauptet, dass die Therapieeinheit entweder zu kurz oder fachlich nicht korrekt gewesen sei.
Ich bin felsenfest überzeugt, dass nicht ein einziger PI wegen Patientenbehauptungen ein negatives Urteil bekommen hat und auch nicht bekommen wird. Da muss schon handfester was vorfallen als eine nicht ganz korrekte Doku, was man dem PI nachweisen kann.
Deshalb solltet ihr endlich mit dieser übertriebenen Panikmache aufhören.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Wen soll denn das jucken? Die Klage hättet ihr sowieso gewonnen. Oder meinst du im Ernst, dass irgendein Richter sich von solchen Behauptungen beeindrucken läßt? Das ist doch Unsinn. Wenn es so wäre, könntet ihr ja trotzdem kürzer behandelt haben und schreibt es in der Doku anders auf. Papier ist geduldig. Da würde Aussage gegen Aussage stehen. Oder wie willst du beweisen, dass du die ganz korrekte Zeit behandelt hast.
Ich bin felsenfest überzeugt, dass nicht ein einziger PI wegen Patientenbehauptungen ein negatives Urteil bekommen hat und auch nicht bekommen wird. Da muss schon handfester was vorfallen als eine nicht ganz korrekte Doku, was man dem PI nachweisen kann.
Deshalb solltet ihr endlich mit dieser übertriebenen Panikmache aufhören.
Gruß Britt
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Wonderwoman schrieb:
Sehe ich auch so... der Patient quittiert die Einheit auf der Rückseite des Rezeptes. Wenn er meint, dass etwas nicht in Ordnung ist, dann muss das sofort moniert werden... und nicht wenn die Rechnung kommt.
In unserem Fall handelte es sich um einen dementen Hauspatienten mit wechselndem Pflegepersonal.
Eine Pflegerin mochte den Therapeuten nicht und hat einfach gelogen. Da stand dann für den Betreuer Aussage gegen Aussage.
Da war die Doku die Klagegrundlage.
Wer macht hier denn Panik?
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Ramona Völlkopf schrieb:
Es gibt nicht nur schwarz und weiß.
In unserem Fall handelte es sich um einen dementen Hauspatienten mit wechselndem Pflegepersonal.
Eine Pflegerin mochte den Therapeuten nicht und hat einfach gelogen. Da stand dann für den Betreuer Aussage gegen Aussage.
Da war die Doku die Klagegrundlage.
Wer macht hier denn Panik?
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Wonderwoman schrieb:
Wieso solltest Du eine VO in die Tonne hauen? Es wurde doch behandelt...
Schönen Abend
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Aber hier die ganze Angst vor Regressen und Rückzahlungen usw. halte ich für absolut überzogen. Kein Richter wird entscheiden, dass "eine Gallenblase gerissen" ist, weil ich in der Doku stehen habe, dass ich Dehnungen gemacht habe. Und wie willst du beweisen, dass der Fuß zu Behandlungsbeginn steif war? Schreiben kannst du vieles. Doe BG und der Doc können genauso behaupten, das stimmte gar nicht. Meinst ihr, das Stück Papier "rettet" euch dann? Ob man einen fahrlässigen Behandlunsfehler begangen hat, kann man ja heute relativ leicht nachweisen.
Kurz gesagt, ich halte eine stichpunktartige Doku im eigenen Interesse für wichtig und sinnvoll, aber die übertriebene Angst (muss ich die VO in die Tonne kopfen) für absolut überzogen.
Ich weiß, jetzt kommt gleich wieder "aber es könnte ja vielleicht, evtl,----- " und "aber es wird doch das und das und jenes verlang".
PT's haben einfach den Hang alles zu dramatisieren.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Diese "Hysterie" um die Doku ist mal wieder typisch für die Physiolandschaft. Eine Kurzdoku haben wir schon von Beginn an gemacht, als von Pflicht und Patientenrechtegesetz usw. noch gar keine Rede war. Das ist schon im ganz eigenen Interesse, wenn der Patient später (und wenn es nach Jahren ist) wiederkommt, reicht ein Blick und ich weiß wieder, was los war und was ich erreicht habe. Genauso kann ich anhand der Messdaten bei z. B. Frakturen den Verlauf erkennen, das kann man schließlich nicht alles im Kopf haben.
Aber hier die ganze Angst vor Regressen und Rückzahlungen usw. halte ich für absolut überzogen. Kein Richter wird entscheiden, dass "eine Gallenblase gerissen" ist, weil ich in der Doku stehen habe, dass ich Dehnungen gemacht habe. Und wie willst du beweisen, dass der Fuß zu Behandlungsbeginn steif war? Schreiben kannst du vieles. Doe BG und der Doc können genauso behaupten, das stimmte gar nicht. Meinst ihr, das Stück Papier "rettet" euch dann? Ob man einen fahrlässigen Behandlunsfehler begangen hat, kann man ja heute relativ leicht nachweisen.
Kurz gesagt, ich halte eine stichpunktartige Doku im eigenen Interesse für wichtig und sinnvoll, aber die übertriebene Angst (muss ich die VO in die Tonne kopfen) für absolut überzogen.
Ich weiß, jetzt kommt gleich wieder "aber es könnte ja vielleicht, evtl,----- " und "aber es wird doch das und das und jenes verlang".
PT's haben einfach den Hang alles zu dramatisieren.
Gruß Britt
Das steht nur durch Zufall unter deinem Beitrag. Ich wollte damit nicht dich ansprechen, sondern einfach die Überängstlichen.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
@paulissi
Das steht nur durch Zufall unter deinem Beitrag. Ich wollte damit nicht dich ansprechen, sondern einfach die Überängstlichen.
Gruß Britt
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paulisissi schrieb:
Nach dem neuen Patientengesetz ist es von Vorteil eine Doku zu machen. Den wenn der Pat. einmal gegen Dich klagen will ist es gut eine Doku zu haben. Man kann dann den Behandlungsverlauf nachkontrollieren( Besonderheiten während der Behandlung). Aber wenn man den Pat.sehr gut therapiert muß man über eine Klage sich keine Sorgen machen .
Schönen Abend
die fehlenden Einträge müssen nichts mit Boshaftigkeit oder Rachsucht zu tun haben. Ich habe viele liebe, nette schnarchnasige Therapeuten kennengelernt, die nie oder selten ihre Doku geschrieben haben. Mit der Begründung: "Es tut sich ja eh nichts." :confused:
Hast du mit dem betreffenden Therapeuten bereits gesprochen, vielleicht trägt er es ja freiwillig nach. Wenn er sich weigert, hast du ihm schon sein Zeugnis gegeben? Und wenn nicht, gibt es die Möglichkeit es so lange zurück zu halten, bis er die Doku selbst nachgetragen hat? Wenn du ihm das Zeugnis schon gegeben hast, und er sich weigert, würde ich die Doku selbst nachtragen. Dann hast du es aus dem Kopf. Langsam kann ich die Kontrollfreaks unter den PI's verstehen.
Ich wünsch dir viel Erfolg und dass er es selbst nachträgt.
Ursula
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ursula417 schrieb:
Hallo AT,
die fehlenden Einträge müssen nichts mit Boshaftigkeit oder Rachsucht zu tun haben. Ich habe viele liebe, nette schnarchnasige Therapeuten kennengelernt, die nie oder selten ihre Doku geschrieben haben. Mit der Begründung: "Es tut sich ja eh nichts." :confused:
Hast du mit dem betreffenden Therapeuten bereits gesprochen, vielleicht trägt er es ja freiwillig nach. Wenn er sich weigert, hast du ihm schon sein Zeugnis gegeben? Und wenn nicht, gibt es die Möglichkeit es so lange zurück zu halten, bis er die Doku selbst nachgetragen hat? Wenn du ihm das Zeugnis schon gegeben hast, und er sich weigert, würde ich die Doku selbst nachtragen. Dann hast du es aus dem Kopf. Langsam kann ich die Kontrollfreaks unter den PI's verstehen.
Ich wünsch dir viel Erfolg und dass er es selbst nachträgt.
Ursula
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