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• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
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• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
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• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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Folgende frage: hab ca 15 jahre als angestellter ganz normal in die Rente einbezahlt. Nun möchte ich mich selbstständig machen und natürlich grad in der Anfangszeit so für 1-3jahre so wenig wie möglich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Sollen halt nur meine Zeiten weiterlaufen und keine Lücken entstehen. Spätestens wenn ich gut dastehen kann ich mir ja Gedanken machen wie ich meinen Beitrag erhöhen könnte. Wie habt ihr das in eurer enfangszeit gemacht?
Danke für die Hilfe
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an alle
Folgende frage: hab ca 15 jahre als angestellter ganz normal in die Rente einbezahlt. Nun möchte ich mich selbstständig machen und natürlich grad in der Anfangszeit so für 1-3jahre so wenig wie möglich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Sollen halt nur meine Zeiten weiterlaufen und keine Lücken entstehen. Spätestens wenn ich gut dastehen kann ich mir ja Gedanken machen wie ich meinen Beitrag erhöhen könnte. Wie habt ihr das in eurer enfangszeit gemacht?
Danke für die Hilfe
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Shakespeare schrieb:
Für das erste Jahr, wo noch kein Einkommensnachweis in Form einer Steuererklärung vorliegt, schätzt Du Dein Einkommen. Danach reicht man die Steuererklärung ein und die DRV bestimmt den Beitrag, 19,8% ist m. W. derzeit der Satz. So bleibt der Satz immer an die Einkommenshöhe angepasst, solange Du pflichtversichert bist. Hast Du Mitarbeiter über 450€ kannst Du Dich befreien lassen oder bleibst als freiwilliges Mitglied versichert. Als freiwilliges Mitglied, kannst Du die Mindestbeitragshöhe auf der Website der DRV finden. Denk aber an eine ergänzende private Vorsorge, sonst bis als Rentner ratzfatz ein "Sozialfall"...
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1. In der ersten 3 Jahren man kann Regelsatz halbieren d.H statt ca. €500 man wird ca. €250 zahlen.
2. Ab einen sozialversicherungspflichtigen Angestellten (über €450) man darf sich befreien lassen: sofort oder bis zu 4 Jahre danach. Dann man eine Rückestattung anfordern darf.
3. Laut meine Rentenversicherungsmensch für jetzige Rentnen zahlen 3 Arbeitskräfte und in 20 Jahren es wird nur 1,5 Arbeitskraft: weniger zahlende=geringere Rente. Vllt lohnt sich Privaterente? Oder Immobilien?
Hat jemand besseres Vorschlag?
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postri-77 schrieb:
Servus!
1. In der ersten 3 Jahren man kann Regelsatz halbieren d.H statt ca. €500 man wird ca. €250 zahlen.
2. Ab einen sozialversicherungspflichtigen Angestellten (über €450) man darf sich befreien lassen: sofort oder bis zu 4 Jahre danach. Dann man eine Rückestattung anfordern darf.
3. Laut meine Rentenversicherungsmensch für jetzige Rentnen zahlen 3 Arbeitskräfte und in 20 Jahren es wird nur 1,5 Arbeitskraft: weniger zahlende=geringere Rente. Vllt lohnt sich Privaterente? Oder Immobilien?
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Frank Wilms schrieb:
Ich bin PI, habe MA und bin dadurch von der Pflichtversicherung befreit. Zahle aber den Mindestbeitrag, um den Anspruch auf eine event. EU-Rente zu behalten (man weiß ja nie). Logisch, dass man privat vorsorgen muß (machen meine MA auch und bekommen von mir noch eine Direkt-VS dazu). Ob ich später mehr einzahlen möchte und wie lange, kann ich frei entscheiden (zB. zwei Jahre lang Regelbeitragssatz, dann wieder Mindestsatz).
....>... habe MA und bin dadurch von der Pflichtversicherung befreit....<<
Du erwckst mit dieser Bemerkung, dass man automatisch durch Beschäftigung von Mitarbeitern von der gesetzliche Rentenversicherung befreit ist, das stimmt aber nicht. Nur durch "Antragsstellung" kann man von der Rentenversicherung befreit werden.... Nur als kleiner Hinweis gedacht.
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Frank Wilms,
....>... habe MA und bin dadurch von der Pflichtversicherung befreit....<<
Du erwckst mit dieser Bemerkung, dass man automatisch durch Beschäftigung von Mitarbeitern von der gesetzliche Rentenversicherung befreit ist, das stimmt aber nicht. Nur durch "Antragsstellung" kann man von der Rentenversicherung befreit werden.... Nur als kleiner Hinweis gedacht.
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hi wieder. Laut meinem Rentenberater kann ich mich (auf Antrag) als Angehöriger der Heilberufe befreien lassen für ca 3 Jahre da ich ja anfangs vermutlich nicht so viel über haben werde und erstmal sehen muß wie es läuft. Danach, wenn wieder mehr Geld/Gewinn in der Kasse ist, kann ich wieder in die Pflichtversicherung einsteigen, meine Zeiten laufen weiter und alles ist gut. Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung usw habe ich in dieser Zeit voll.
Hi wieder. Laut meinem Rentenberater kann ich mich (auf Antrag) als Angehöriger der Heilberufe befreien lassen für ca 3 Jahre da ich ja anfangs vermutlich nicht so viel über haben werde und erstmal sehen muß wie es läuft. Danach, wenn wieder mehr Geld/Gewinn in der Kasse ist, kann ich wieder in die Pflichtversicherung einsteigen, meine Zeiten laufen weiter und alles ist gut. Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung usw habe ich in dieser Zeit voll.
DAS ist meiner Meinung nach nicht korrekt (oder es ist neu!!). Du kannst in den ersten 3 Jahren Deiner Selbständigkeit auf Antrag den halben Regelbeitrag zahlen - so kenne ich es. Hat Dir die obige Information jemand offiziell von der DRV schriftlich gegeben? Wenn ja, dann kannst Du Dich darauf berufen - wenn nicht ... Vorsicht! (im eigenen Interesse!)
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die neue schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 19.12.19 20:44:
Hi wieder. Laut meinem Rentenberater kann ich mich (auf Antrag) als Angehöriger der Heilberufe befreien lassen für ca 3 Jahre da ich ja anfangs vermutlich nicht so viel über haben werde und erstmal sehen muß wie es läuft. Danach, wenn wieder mehr Geld/Gewinn in der Kasse ist, kann ich wieder in die Pflichtversicherung einsteigen, meine Zeiten laufen weiter und alles ist gut. Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung usw habe ich in dieser Zeit voll.
DAS ist meiner Meinung nach nicht korrekt (oder es ist neu!!). Du kannst in den ersten 3 Jahren Deiner Selbständigkeit auf Antrag den halben Regelbeitrag zahlen - so kenne ich es. Hat Dir die obige Information jemand offiziell von der DRV schriftlich gegeben? Wenn ja, dann kannst Du Dich darauf berufen - wenn nicht ... Vorsicht! (im eigenen Interesse!)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja. Direkt vom RV-Berater. Hab sogar mehrmals nachgefragt! Tatsächlich habe ich einen Bescheid hier in dem steht daß ich Versicherungsfrei sein kann und sobald mein regelmäßiges Einkommen(Gewinn?) nicht hoch ist, also in der Gründer Phase in der man oft alles was man verdient in die Praxis stecken muss ,ich versicherungsfreiheit beantragen kann.
Ihr Beitragssatz basiert auf dem aktuellen Beitragssatz (derzeit 18,6%) und der Bezugsgröße, die jährlich für West und Ost neu festgelegt wird. Sind Sie Künstler oder Publizist zahlt die Künstlersozialkasse jeweils die Hälfte Ihres Beitrags.
Halber Regelbeitrag für Einsteiger
Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre nach dem Jahr der Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit können Sie sich für den so genannten halben Regelbeitrag entscheiden. Er beträgt in diesem Jahr in den alten Bundesländern 289,70 Euro und 266,91 Euro in den neuen Bundesländern.
Regelbeitrag
Sie können ohne Rücksicht auf Ihr Arbeitseinkommen den vollen Regelbeitrag zahlen. Er beträgt aktuell monatlich 579,39 Euro in den alten und 533,82 Euro in den neuen Bundesländern.
Einkommensgerechter Beitrag
Sie können auch niedrigere oder höhere Beiträge als den Regelbeitrag zahlen, wenn Sie ein abweichendes Arbeitseinkommen anhand des letzten Einkommensteuerbescheides nachweisen.
Quelle DRV
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viento schrieb:
DRV - FAQs - Selbstständige
Ihr Beitragssatz basiert auf dem aktuellen Beitragssatz (derzeit 18,6%) und der Bezugsgröße, die jährlich für West und Ost neu festgelegt wird. Sind Sie Künstler oder Publizist zahlt die Künstlersozialkasse jeweils die Hälfte Ihres Beitrags.
Halber Regelbeitrag für Einsteiger
Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre nach dem Jahr der Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit können Sie sich für den so genannten halben Regelbeitrag entscheiden. Er beträgt in diesem Jahr in den alten Bundesländern 289,70 Euro und 266,91 Euro in den neuen Bundesländern.
Regelbeitrag
Sie können ohne Rücksicht auf Ihr Arbeitseinkommen den vollen Regelbeitrag zahlen. Er beträgt aktuell monatlich 579,39 Euro in den alten und 533,82 Euro in den neuen Bundesländern.
Einkommensgerechter Beitrag
Sie können auch niedrigere oder höhere Beiträge als den Regelbeitrag zahlen, wenn Sie ein abweichendes Arbeitseinkommen anhand des letzten Einkommensteuerbescheides nachweisen.
Quelle DRV
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viento schrieb:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok. verstanden Dann hat mir der RV-Berater was nicht ganz richtiges erzählt. Ich glaube aber meinte ich bin im ersten Jahr unter 450€ Gewinn und daher versicherungsbefreit und wenn der Gewinn drüber geht (was ja irgendwann der Fall sein wird) steigt man wieder in die Pflichtversicherung ein. KAnn man das theoretisch so machen? Wobei ich mir aber nicht vorstellen kann daß man so wenig Gewinn selbst im ersten Jahr hat...
Wobei ich mir aber nicht vorstellen kann daß man so wenig Gewinn selbst im ersten Jahr hat...
Haben Sie sich denn mal mit den Dingen von Einnahmen Ausgaben Überschuss befasst, wenn Sie diese Sache verstanden haben, dann wissen Sie auch, wie Sie mit dem Wort Gewinn umgehen müssen. Gern hilft das hier oft empfohlene Buch "Die eigene Praxis"
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viento schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.12.19 08:02:
Wobei ich mir aber nicht vorstellen kann daß man so wenig Gewinn selbst im ersten Jahr hat...
Haben Sie sich denn mal mit den Dingen von Einnahmen Ausgaben Überschuss befasst, wenn Sie diese Sache verstanden haben, dann wissen Sie auch, wie Sie mit dem Wort Gewinn umgehen müssen. Gern hilft das hier oft empfohlene Buch "Die eigene Praxis"
Gruß Clemens
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Clemens S. schrieb:
Grundsätzlich ist die Rentenversicherung keine Pflichtversicherung. Allerdings ist sie für angestellte Teil der Sozialversicherung und somit Pflicht. Selbständige können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das geht ganz einfach mit einem Formular - mehr dazu hier: Link Denke aber daran, dass du dann für deine Altersvorsorge selber zuständig bist. Deine bereits eingezahlten Beiträge zur RV verlierst du nicht - dein Anspruch bleibt erhalten. Du kannst, so wie du es bereits vorgeschlagen hast, die Zahlungen an die RV zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen!
Gruß Clemens
Grundsätzlich ist die Rentenversicherung keine Pflichtversicherung. .....
.....
Gruß Clemens
Falsch!
Physiotherapeuten sind RVpflichtig!
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RoFo schrieb:
Clemens S. schrieb am 21.2.20 11:15:
Grundsätzlich ist die Rentenversicherung keine Pflichtversicherung. .....
.....
Gruß Clemens
Falsch!
Physiotherapeuten sind RVpflichtig!
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Inche schrieb:
Geh mal vor Ort zum Rentenberater.Ich zahle Einkommensabhängig Aktuell übr dem Regelsatz.
Ab einem Angestellten, der mehr als 450 Euro verdient könnte man sich befreien lassen.
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knorzi schrieb:
Du kannst für das Gründungsjahr und die 3 drauffolgende Jahre den halben Beitragssatz zahlen. Der liegt bei ca. 290 Euro pro Monat derzeit.
Ab einem Angestellten, der mehr als 450 Euro verdient könnte man sich befreien lassen.
Wenn ein Inhaber einen Mitarbeiter auf 451€ einstellt (oder mehr), kann er sich doch von der rv Pflicht befreien lassen - richtig? Kann er dann jederzeit wieder in die gesetzliche Rentenversicherung einsteigen?
Gruß
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Tempelritter schrieb:
Ja und ja.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo nochmal
Wenn ein Inhaber einen Mitarbeiter auf 451€ einstellt (oder mehr), kann er sich doch von der rv Pflicht befreien lassen - richtig? Kann er dann jederzeit wieder in die gesetzliche Rentenversicherung einsteigen?
Gruß
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