Wir suchen für unsere Praxis in
Pforzheim Kollegen*innen in Voll-
und oder Teilzeit.
Wir zahlen einen Willkommens-/
Wechselbonus. Bieten individuelle
und somit flexible Arbeitszeiten,
mind. 30 Tage Urlaub, jährliche
Gehaltserhöhungen,
Umsatzbeteiligung ,
Fortbildungskostenübernahme sowie
ein Jobrad sind möglich.
Wir freuen uns auf DEINE
persönliche oder elektronische
Bewerbung !
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ich möchte gerne gegen Ende des Jahres eine 450€-Kraft im Laden haben die sich um Büro und Rezeption kümmert. Natürlich gehe ich damit erstmal zum Steuerberater und lasse mich beraten. Aber damit ich da nicht völlig planlos aufschlage wollte ich wissen wie ihr das so macht, was für Kosten außer den 450€ anfallen und was man sonst noch so beachten muß. Gibt es einen Unterschied ob man als 450€ Kraft im Gewerbe oder (wie bei uns) bei einem Freiberufler arbeitet?
Was passiert wenn die Stunden die für einen 450er notwendig sind nicht erreicht werden? Was kann man am Ende absetzen?
Danke für eure Meinungen und Tips.
Grüße, Klonkrieger
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Klonkrieger schrieb:
Hallöle wieder
ich möchte gerne gegen Ende des Jahres eine 450€-Kraft im Laden haben die sich um Büro und Rezeption kümmert. Natürlich gehe ich damit erstmal zum Steuerberater und lasse mich beraten. Aber damit ich da nicht völlig planlos aufschlage wollte ich wissen wie ihr das so macht, was für Kosten außer den 450€ anfallen und was man sonst noch so beachten muß. Gibt es einen Unterschied ob man als 450€ Kraft im Gewerbe oder (wie bei uns) bei einem Freiberufler arbeitet?
Was passiert wenn die Stunden die für einen 450er notwendig sind nicht erreicht werden? Was kann man am Ende absetzen?
Danke für eure Meinungen und Tips.
Grüße, Klonkrieger
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Wie Leni schreibt: neben den BG-Kosten fallen ca. 30% Steuerpauschalen an, aber: es gibt ein kleines Fenster, in dem du die €450 überschreitest aber weniger Gesamtkosten hast (der Vorteil für dich ist klar. Wirkung für deine Bürokraft: es bleibt etwas weniger Netto übrig aber! es entsteht ein vollwertiger Krankenversicherungsanspruch inkl. Krankengeld).
Ob jemand für einen Freiberufler oder Gewerbetreibenden tätig ist macht im Arbeits- und Steuerrecht keinerlei Unterschied - aber du kannst mit gutem Beispiel vorangehen und den Minijobber mit allen Rechten und Gleichbehandlungen ausstatten wie du es auch für eine Vollzeitkraft tust: Lohnfortzahlung im Urlaub, "krank" wird nicht von der Arbeitszeit abgezogen, Arbeitszeiten werden wenn möglich spätestens einen Monat vorher bekannt gegeben [spar dir den Stress - wenn sich Arbeitszeiten einpendeln die für dich und deine Bürokraft "passen", behalte die solange bei wie sie passen...] :)
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Papa Alpaka schrieb:
"Absetzen" (gewinnmindernd geltend machen) kannst du alle Kosten die in Verbindung mit der Angestellten anfallen - die direkten Lohnkosten, steuerfreie Sachbezüge, Arbeitsmaterialien (die Details geht der Steuerberater mit dir durch - das können auch, "Nettolohnoptimierung", ein Diensthandy 'auch zur privaten Nutzung' sein, ein PC, für's Home Office auch eine anteilige Bezuschussung des Internetanschlusses daheim CAVE: Datenschutz&Geheimniswahrung!, ein Dienstfahrrad oder -wagen um in's Büro zu kommen. Und viele andere schöne Dinge ;))
Wie Leni schreibt: neben den BG-Kosten fallen ca. 30% Steuerpauschalen an, aber: es gibt ein kleines Fenster, in dem du die €450 überschreitest aber weniger Gesamtkosten hast (der Vorteil für dich ist klar. Wirkung für deine Bürokraft: es bleibt etwas weniger Netto übrig aber! es entsteht ein vollwertiger Krankenversicherungsanspruch inkl. Krankengeld).
Ob jemand für einen Freiberufler oder Gewerbetreibenden tätig ist macht im Arbeits- und Steuerrecht keinerlei Unterschied - aber du kannst mit gutem Beispiel vorangehen und den Minijobber mit allen Rechten und Gleichbehandlungen ausstatten wie du es auch für eine Vollzeitkraft tust: Lohnfortzahlung im Urlaub, "krank" wird nicht von der Arbeitszeit abgezogen, Arbeitszeiten werden wenn möglich spätestens einen Monat vorher bekannt gegeben [spar dir den Stress - wenn sich Arbeitszeiten einpendeln die für dich und deine Bürokraft "passen", behalte die solange bei wie sie passen...] :)
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Leni C. schrieb:
Du kannst auf alles , was bis 450 € gezahlt wird , ca. 30 % draufrechnen . Plus BG etc . Das sind alles Betriebskosten und zählen zu den Kosten für die Praxis . Also absetzbar . Wenn die Stunden nicht erreicht werden zahlst du halt entsprechend weniger wenn du das so vereinbart hast . Es gibt keinen Unterschied bei 450 € - Kräften .
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C. DBO schrieb:
Die Thekenkraft ist für uns unerlässlich. Sie bringt zwar in direkter Weise monetär nichts ein, nimmt aber den Therapeuten sehr viel Arbeit ab, repräsentiert die Praxen nach aussen und pflegt eine gute Kommunikation mit Verordnern, Patienten und anderen Beteiligten. Ausserdem übernimmt sie Aufgaben für den QM Bereich. Insofern sorgt sie dafür, dass Therapeuten mehr Zeit für Therapien haben und erhöht so in indirekter Weise den Umsatz.
Wichtig ist, in der Stellenbeschreibung gleich die Karten auf den Tisch zu legen. Ich habe das lustig mit einem Augenzwinkern gemacht und nach einer guten Fee gesucht, die vom Kaffeekochen über das Toilettenputzen, Botengänge bis zur Terminorga und Abrechnungszuarbeit alles erledigt - dann bewerben sich auch nur diejenigen, die sich nicht zu schade sind, auch mal den Putzlappen zu schwingen.
Ich kann es euch nur empfehlen!
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Anja E schrieb:
Wir möchten auf unsere Rezeptionskräfte niemals mehr verzichten - die sind jeden Cent wert.
Wichtig ist, in der Stellenbeschreibung gleich die Karten auf den Tisch zu legen. Ich habe das lustig mit einem Augenzwinkern gemacht und nach einer guten Fee gesucht, die vom Kaffeekochen über das Toilettenputzen, Botengänge bis zur Terminorga und Abrechnungszuarbeit alles erledigt - dann bewerben sich auch nur diejenigen, die sich nicht zu schade sind, auch mal den Putzlappen zu schwingen.
Ich kann es euch nur empfehlen!
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Horatio72 schrieb:
Die ersten 3 Jahre ohne, nun NIE WIEDER OHNE. Hält mir den Rücken frei und das was ich dadurch mehr arbeiten kann und auch an Freizeit dazu gewinne ist mit den 450 Euro nicht zu bezahlen.
Im Einzelnen :
2 % Lohnsteuer pauschal
15% AG Anteil DRV
3,7% AN Anteil DRV. Fällt weg, wenn AN das beim AG beantragt.
Krankenkassenbeitrag kann ebenfalls wegfallen, wenn AN privat versichert ist oder freiwillig pflichtversichert zum Höchstbeitrag.
Im besten Fall also nur 17% Lohnnebenkosten.
Thekenkräfte sind bei einem 20 Minuten Takt unabdingbar. Bei einem 30 Minuten Takt arbeitet man noch häufig ohne Thekenkraft.
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JRK schrieb:
Die Lohnnebenkosten einer 450 Euro Kraft hängt von deren Versicherungsstatus ab.
Im Einzelnen :
2 % Lohnsteuer pauschal
15% AG Anteil DRV
3,7% AN Anteil DRV. Fällt weg, wenn AN das beim AG beantragt.
Krankenkassenbeitrag kann ebenfalls wegfallen, wenn AN privat versichert ist oder freiwillig pflichtversichert zum Höchstbeitrag.
Im besten Fall also nur 17% Lohnnebenkosten.
Thekenkräfte sind bei einem 20 Minuten Takt unabdingbar. Bei einem 30 Minuten Takt arbeitet man noch häufig ohne Thekenkraft.
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JRK schrieb:
Nachschlag: Die Beiträge zur DRV können auch wegfallen (Pensionäre, etc.). Die DRV weiß da besser Bescheid. Einfach zum Hörer greifen.
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Klonkrieger schrieb:
Vielen Dank für eure Infos.Frage noch: Habt ihr Rezeptionskräfte oder schmeißen die Therapeuten diesen Bereich zwischen den Behandlungen? Ich meine ein Therapeut verdient ja seinen Lohn (hoffentlich) durch die Behandlung am Pat. Die Thekenkraft ja eher nicht unbedingt - oder sehe ich das falsch?
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