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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig DGUV Patienten

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
DGUV Patienten
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Stefanie Mueller
11.12.2013 10:27
Sorry, bitte nicht lachen, aber ich stehe etwas auf dem Schlauch. Sehe ich das richtig, dass man in einer "normalen" PT Praxis keine DGUV Patienten annehmen und abrechnen darf?
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Sorry, bitte nicht lachen, aber ich stehe etwas auf dem Schlauch. Sehe ich das richtig, dass man in einer "normalen" PT Praxis keine DGUV Patienten annehmen und abrechnen darf?
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Stefanie Mueller schrieb:

Sorry, bitte nicht lachen, aber ich stehe etwas auf dem Schlauch. Sehe ich das richtig, dass man in einer "normalen" PT Praxis keine DGUV Patienten annehmen und abrechnen darf?

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Wonderwoman
11.12.2013 11:05
Was ist eine "normale" Praxis?
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Was ist eine "normale" Praxis?
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Stefanie Mueller
11.12.2013 12:35
Sorry, Praxis mit Bobath,PNF, Bobath Kinder, MT und MLD. Kein KGG.
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Sorry, Praxis mit Bobath,PNF, Bobath Kinder, MT und MLD. Kein KGG.
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Stefanie Mueller schrieb:

Sorry, Praxis mit Bobath,PNF, Bobath Kinder, MT und MLD. Kein KGG.

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Wonderwoman
11.12.2013 14:20
Du musst eine eigene Zulassung der BG haben (wie bei den Kassen).
Die wollen eine Bescheinigung haben, dass Du vorher schon BG-Patienten behandelt hast.
Bei mir gab es (vor Jahren) ein Formular, wo mir die der PI, wo ich Freie war, dieses bescheinigt hat.
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Du musst eine eigene Zulassung der BG haben (wie bei den Kassen). Die wollen eine Bescheinigung haben, dass Du vorher schon BG-Patienten behandelt hast. Bei mir gab es (vor Jahren) ein Formular, wo mir die der PI, wo ich Freie war, dieses bescheinigt hat.
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Wonderwoman schrieb:

Du musst eine eigene Zulassung der BG haben (wie bei den Kassen).
Die wollen eine Bescheinigung haben, dass Du vorher schon BG-Patienten behandelt hast.
Bei mir gab es (vor Jahren) ein Formular, wo mir die der PI, wo ich Freie war, dieses bescheinigt hat.

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morpheus-06
11.12.2013 14:27
Die BG vergibt seit Jahren keine Zulassung mehr -> BG-Vertrag
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Die BG vergibt seit Jahren keine Zulassung mehr -> BG-Vertrag
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morpheus-06 schrieb:

Die BG vergibt seit Jahren keine Zulassung mehr -> BG-Vertrag

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Stefanie Mueller
11.12.2013 14:46
Ok, danke. Habe mir schon so was gedacht. Dann kann ich das Thema BG bei der Zulassung vernachlässigen.
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Ok, danke. Habe mir schon so was gedacht. Dann kann ich das Thema BG bei der Zulassung vernachlässigen.
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Stefanie Mueller schrieb:

Ok, danke. Habe mir schon so was gedacht. Dann kann ich das Thema BG bei der Zulassung vernachlässigen.

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morpheus-06
11.12.2013 14:50
schau dir den BG Vertrag an, da steht alles drin.
http://www.physio.de/zulassung/RV-BG-01.01.2007.htm

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schau dir den BG Vertrag an, da steht alles drin. http://www.physio.de/zulassung/RV-BG-01.01.2007.htm
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morpheus-06 schrieb:

schau dir den BG Vertrag an, da steht alles drin.
http://www.physio.de/zulassung/RV-BG-01.01.2007.htm

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Stefanie Mueller
11.12.2013 14:52
Danke dir. :blush:
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Danke dir. :blush:
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Stefanie Mueller schrieb:

Danke dir. :blush:

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Wonderwoman
11.12.2013 14:52
deshalb "(vor Jahren)" :wink:
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Wonderwoman schrieb:

deshalb "(vor Jahren)" :wink:

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Wonderwoman schrieb:

Was ist eine "normale" Praxis?

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Rike2501
11.12.2013 12:52
Was ist denn DGUV ?? Sind das Patienten der gesetzlichen Unfallversicherungen?
Wenn du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllst kannst du diese Patienten natürlich auch behandeln.
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Was ist denn DGUV ?? Sind das Patienten der gesetzlichen Unfallversicherungen? Wenn du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllst kannst du diese Patienten natürlich auch behandeln.
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SGBV
11.12.2013 20:51
Die offiziellen Abkürzungen der Kostenträger sollte man kennen: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV



[bearbeitet am 11.12.13 21:03]
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Die offiziellen Abkürzungen der Kostenträger sollte man kennen: http://www.dguv.de/de/index.jsp [bearbeitet am 11.12.13 21:03]
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SGBV schrieb:

Die offiziellen Abkürzungen der Kostenträger sollte man kennen: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV



[bearbeitet am 11.12.13 21:03]

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Rike2501 schrieb:

Was ist denn DGUV ?? Sind das Patienten der gesetzlichen Unfallversicherungen?
Wenn du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllst kannst du diese Patienten natürlich auch behandeln.



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