Du möchtest Dich persönlich und
fachlich weiterentwickeln und Dich
als Therapeut abheben?
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Medizin?
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Über uns:
Wir sind ein 7-köpfiges Team,
dessen oberste Priorität es ist,
unseren Patienten professionell und
mit Freude in interdisziplinärer
Zusammenarbeit zu vers...
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therapeutin schrieb:
nun ist es mir auch passiert,die DDG hat mir eine komplette Rechnung zurückgeschickt,weil es nicht nach Nummern sortiert war...habe genauso abgerechnet wie seit 15 Jahren und auf einmal wollen sie es sortiert haben :confused:
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therapeutin schrieb:
DDG ist Abrechnungscenter der Barmer
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Im aktuellen VdEK Rahmenvertrag, Stand 2013, ist die Sortierung unter dem Punkt "Abrechnung" genau wie gefordert vertraglich beschrieben.
MfG :)
Im aktuellen VdEK Rahmenvertrag, Stand 2013, ist die Sortierung unter dem Punkt "Abrechnung" genau wie gefordert vertraglich beschrieben.
MfG :)
Steht auch so in den tech. Voraussetzungen zur MLA, also korrekt. Entweder abweisen oder mit 5% Aufschlag annehmen. Auch das steht in den § zur MLA.
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Tempelritter schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 8.8.19 11:27:
Im aktuellen VdEK Rahmenvertrag, Stand 2013, ist die Sortierung unter dem Punkt "Abrechnung" genau wie gefordert vertraglich beschrieben.
MfG :)
Steht auch so in den tech. Voraussetzungen zur MLA, also korrekt. Entweder abweisen oder mit 5% Aufschlag annehmen. Auch das steht in den § zur MLA.
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FFGG schrieb:
Sorry, was ist hier DDG?
Nachzulesen unter § 4 Abs 2
Link
Freu dich, dass sie dir bisher die Arbeit abgenommen haben.
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Andreas Nickel schrieb:
So sind die Regeln (für alle GKVen) mindestens seit 2006
Nachzulesen unter § 4 Abs 2
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Freu dich, dass sie dir bisher die Arbeit abgenommen haben.
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therapeutin schrieb:
ne ist einfach die Sortierung...
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Jan Herrmann schrieb:
Wer schickt den Verordnungen mit Tackernadeln zur Abrechnungstelle? Da würde ich auch böse Briefe schreiben.
ne ist einfach die Sortierung...
Was ist so schlimm am Sortieren?
Und überhaupt: Nur weil Du 15 Jahre ohne Führerschein, stets betrunken und immer zu schnell ohne Probleme und unbehelligt Auto gefahren bist, kannst Du Dich nicht dann beschweren wenn Dich die Polizei nach 15 Jahren da raus holt, oder?
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Jan Herrmann schrieb:
therapeutin schrieb am 8.8.19 12:38:
ne ist einfach die Sortierung...
Was ist so schlimm am Sortieren?
Und überhaupt: Nur weil Du 15 Jahre ohne Führerschein, stets betrunken und immer zu schnell ohne Probleme und unbehelligt Auto gefahren bist, kannst Du Dich nicht dann beschweren wenn Dich die Polizei nach 15 Jahren da raus holt, oder?
LG
Monika
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mosaik schrieb:
Jetzt bin ich mal neugierig: wie verschickst Du die drei gefaxten Rezept Änderungen nebst der AOK Genehmigung sowie der 2.ten Seite zusätzlich zu den 3 weiteren Seiten Unterschriften ( 11. bis 36. Unterschrift) zusammenhängend am Rezept?
LG
Monika
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Jan Herrmann schrieb:
Faxe gibt's bei uns nicht, ebenso Genehmigungen, zum Glück. Aber ansonsten alles schön nacheinander zu der Belegnummer, sonst könnte man alles gar nicht so schick als Stapel einscannen. Sowohl als auch bei der Abrechnungszentralen. Dann ist aufsteigend die nächste Belegnummer dran. Wir waren vor der Selbstabrechnung bei der optica und da war es Tabu irgendetwas zusammenzutackern. Ich bin bisher davon ausgegangen, daß wäre eine allgemeine Forderung. Sinn würde sie ja machen.
Zusätzlich zum Begleitzettel für die Urbelege liegt ein weiteres Blatt bei auf dem die jeweils abgerechneten Patienten mit allen wichtigen Rechnungsbeträgen untereinander aufgelistet sind, also die eigentliche Rechnung mit Einzel - und Gesamtsumme der Forderung.
Und genau in der Reihenfolge liegen auch die Rezepte im Kuvert.
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mbone schrieb:
Die Doppelblattrezepte tackere ich sehr wohl nach dem Taxieren und Scannen wieder zusammen.
Zusätzlich zum Begleitzettel für die Urbelege liegt ein weiteres Blatt bei auf dem die jeweils abgerechneten Patienten mit allen wichtigen Rechnungsbeträgen untereinander aufgelistet sind, also die eigentliche Rechnung mit Einzel - und Gesamtsumme der Forderung.
Und genau in der Reihenfolge liegen auch die Rezepte im Kuvert.
Deshalb müssen die Abrechnungsstellen oder Kassen sodann den ersten Arbeitsgang vornehmen: also enttackern, schliesslich wird alles eingescannt.
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webpt schrieb:
....Die Doppelblattrezepte tackere ich sehr wohl nach dem Taxieren und Scannen wieder zusammen.....
Deshalb müssen die Abrechnungsstellen oder Kassen sodann den ersten Arbeitsgang vornehmen: also enttackern, schliesslich wird alles eingescannt.
Habe schon diverse Originalunterlagen mit getackerten "Löchern" zurückbekommen.
Und die so zusammengetackerten Unterlagen lassen sich ganz leicht voneinander lösen.
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Break schrieb:
Es gibt doch klammerlose Tacker. Verwenden die Abrechnungzentren auch.
Habe schon diverse Originalunterlagen mit getackerten "Löchern" zurückbekommen.
Und die so zusammengetackerten Unterlagen lassen sich ganz leicht voneinander lösen.
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therapeutin schrieb:
nur so zur Info....es waren 2 Verordnungen nicht in der richtigen Reihenfolge :kissing_closed_eyes:
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Jan Herrmann schrieb:
2 von 2?
dann hatten Sie bei mir ja schon mehr zu finden. Es waren doppelt soviele Rezepte, ganze 4 Stück.
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Anke F schrieb:
Hallo
dann hatten Sie bei mir ja schon mehr zu finden. Es waren doppelt soviele Rezepte, ganze 4 Stück.
nur so zur Info....es waren 2 Verordnungen nicht in der richtigen Reihenfolge :kissing_closed_eyes:
Das ist interessant - wie können 2 Rezepte unsortiert sein.... :point_up:
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302er schrieb:
therapeutin schrieb am 13.8.19 12:01:
nur so zur Info....es waren 2 Verordnungen nicht in der richtigen Reihenfolge :kissing_closed_eyes:
Das ist interessant - wie können 2 Rezepte unsortiert sein.... :point_up:
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Jan Herrmann schrieb:
Die Reihenfolge soll ja aufsteigend sein, also: 2 vor 1, statt 1 vor 2
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Jan Herrmann schrieb:
Lies noch mal genau nach. Hatte einen ähnlichen Fall, da ging es um das 1. Sortierkriterium. 1. Sortierkriterium ist die IK-Nummer und dann als 2. die Belegnummer. Durch das Zusammengehen der Barmer mit der Deutschen BKK 2017 fing das Problem an, da somit verschiedene IKs auf der gleichen Rechnung waren.
Mir haben Sie letzten Monat einen Brief geschickt, nachdem sie letztmalig aus Kulanzgründen eine unsortierte Abrechnung annehmen würden.
Habe massiv interveniert, da die Sortierung bei uns durch Sortierung, Kontrolle und Gegenkontrolle geht. Somit hätten 3 Leute Mist bauen müssen.
Das Problem ist, dass Du nichts dagegen machen kannst. Wenn dort die arme Fritte, die die Tackernadeln rausholt, ein Rezept falsch wieder einsortiert( de facto oder angeblich) ist es für die DDG falsch sortiert, auch wenn Du keinen Fehler gemacht hast.
Du bist dann in der Beweispflicht, dass Du richtig sortiert hast ( bei uns noch rel. gut, da viele Kontrollen). Aber die DDG hat erst mal einen Monat Zahlungsaufschub erwirkt. Denn ich kann mir kaum vorstellen, dass die DDG die angebliche Unsortiertheit direkt am Tage des Posteingangs bemerkt hat, sondern erst am 15 Tag, dann zurückschickt, Du nochmal neu sortierst, wieder einschickst, womit ein neues Zahlungsziel definiert wird.
Wehren kann man sich nur durch einen massiven Shitstorm und sammeln dieser Fälle, so dass man irgendwann ein Muster aufzeigen kann.
LG
Monika
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Mit einer Abrechnungsstelle wäre das nicht passiert!
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Eberhard schrieb:
Darf ich´s vielleicht bemerken, oder vielleicht nicht. Ich machs jetzt einfach mal:
Mit einer Abrechnungsstelle wäre das nicht passiert!
Deine Aussage macht es allerdings noch perfider: An die Großen traut sich die DDG nicht.
Liebe Grüße
Monika, seit 18 Jahren Selbstabrechner
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mosaik schrieb:
Vielleicht ja, vielleicht nein.
Deine Aussage macht es allerdings noch perfider: An die Großen traut sich die DDG nicht.
Liebe Grüße
Monika, seit 18 Jahren Selbstabrechner
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mosaik schrieb:
Scheint die nächste Verzögerungstaktik der DDG zu sein.
Mir haben Sie letzten Monat einen Brief geschickt, nachdem sie letztmalig aus Kulanzgründen eine unsortierte Abrechnung annehmen würden.
Habe massiv interveniert, da die Sortierung bei uns durch Sortierung, Kontrolle und Gegenkontrolle geht. Somit hätten 3 Leute Mist bauen müssen.
Das Problem ist, dass Du nichts dagegen machen kannst. Wenn dort die arme Fritte, die die Tackernadeln rausholt, ein Rezept falsch wieder einsortiert( de facto oder angeblich) ist es für die DDG falsch sortiert, auch wenn Du keinen Fehler gemacht hast.
Du bist dann in der Beweispflicht, dass Du richtig sortiert hast ( bei uns noch rel. gut, da viele Kontrollen). Aber die DDG hat erst mal einen Monat Zahlungsaufschub erwirkt. Denn ich kann mir kaum vorstellen, dass die DDG die angebliche Unsortiertheit direkt am Tage des Posteingangs bemerkt hat, sondern erst am 15 Tag, dann zurückschickt, Du nochmal neu sortierst, wieder einschickst, womit ein neues Zahlungsziel definiert wird.
Wehren kann man sich nur durch einen massiven Shitstorm und sammeln dieser Fälle, so dass man irgendwann ein Muster aufzeigen kann.
LG
Monika
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