ab sofort, jedoch bis spätestens
Anfang Januar 25 suchen wir eine/n
freundliche/n, engagierte/n
Physiotherapeuten,-therapeutin,
20-40 Std pro Woche (wenn
gewünscht auch weniger),
möglichst mit Manueller Therapie-
und/oder Lymphdrainage-Ausbildung.
Wir bieten eine vielseitige,
selbstständige, vertrauensvolle
und wertgeschätzte Arbeit in einem
lange bestehenden, fröhlichem
Team, flexible Arbeitszeit,
30-Minuten-Takt, gute Bezahlung (je
nach Qualifikation bis zu
26,00€/Stunde), Heiligaben...
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Die DDG setzt uns eine Verordnung ab, weil das Ausstellungsdatum vom Arzt geändert wurde und es ab da an innerhalb von 14 Tagen (und nicht 28) hätte begonnen werden müssen. Ist das richtig?
Vielen Dank für euere Antworten.
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Der "dringender Behandlungsbedarf" kann nur vom Arzt mit Datum und Unterschrift aufgehoben werden. Das muss zwingend vor der Abrechnung erfolgen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Ist "dringender Behandlungsbedarf" angekreuzt? Wenn ja, ist das laut BRV richtig.
Der "dringender Behandlungsbedarf" kann nur vom Arzt mit Datum und Unterschrift aufgehoben werden. Das muss zwingend vor der Abrechnung erfolgen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielleicht ist das an mir vorbeigegangen...
Die DDG setzt uns eine Verordnung ab, weil das Ausstellungsdatum vom Arzt geändert wurde und es ab da an innerhalb von 14 Tagen (und nicht 28) hätte begonnen werden müssen. Ist das richtig?
Vielen Dank für euere Antworten.
Die schreiben als Begründung: "Ab Verordnungsdatum 01.08.2021 muss spätestens 28 Kalendertage nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden...bla, bla, bla...Für Verordnungen mit einem Ausstellungsdatum bis zum 31.07.2021 soll die Behandlung spätestens 14 Tage nach Ausstellung der Verordnung bzw. lt. ärztl. Terminvorgabe begonnen werden, bla, bla, bla..."
Die Verordnung ist von Juli bzw. August DIESEN Jahres...
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Ursprüngliches Aussstellungsdatum - > durchgestrichen &
Geändertes Ausstellungsdatum &
Datum der Änderung (auch wenn es das Gleiche ist wie das Geänderte Ausstellungsdatum) &
Unterschrift Arzt
Wenn das alles korrekt, dann Widerspruch mit 40,- € Strafgebühr.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Ist das geänderte Datum mit ein zusätzliches Datum neben der Unterschrift versehen?
Ursprüngliches Aussstellungsdatum - > durchgestrichen &
Geändertes Ausstellungsdatum &
Datum der Änderung (auch wenn es das Gleiche ist wie das Geänderte Ausstellungsdatum) &
Unterschrift Arzt
Wenn das alles korrekt, dann Widerspruch mit 40,- € Strafgebühr.
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JürgenK schrieb:
hm..Juli welches Jahr ???
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK
JürgenK schrieb am 13.12.2023 19:15 Uhr:hm..Juli welches Jahr ??? Brauchst du vielleicht eine neue Brille? nerd_face Steht doch deutlich da.
Das ursprüngliche Ausstellungsdatum wurde mit dem Arztstempel überstempelt face_with_rolling_eyes.
Das Datum der Änderung fehlt, aber m.E. haben die das ja nicht beim Ablehnungsgrund als ursächlich aufgeführt…
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Vielen Dank für deine Antwort.
Das ursprüngliche Ausstellungsdatum wurde mit dem Arztstempel überstempelt face_with_rolling_eyes.
Das Datum der Änderung fehlt, aber m.E. haben die das ja nicht beim Ablehnungsgrund als ursächlich aufgeführt…
BTW, ein Arztstempel ist nicht notwendig. Der BRV verlangt nur eine Datumsangabe (der Änderung) und eine Arztunterschrift.
Und ja, an dieser Stelle ist das zusätzliche Änderungsdatum grober bürokratischen Unfug aber leider so vorgeschrieben. Muss man nur irgendwie versuchen den Ärzte das klar zu machen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Das ist aber typisch für die DDG. Die haben nur bestimmt Text-Bausteine. Und die passen des Öfteren nicht. Auch unsere Verwaltungskräfte rätseln bei der DDG oft genug herum.
BTW, ein Arztstempel ist nicht notwendig. Der BRV verlangt nur eine Datumsangabe (der Änderung) und eine Arztunterschrift.
Und ja, an dieser Stelle ist das zusätzliche Änderungsdatum grober bürokratischen Unfug aber leider so vorgeschrieben. Muss man nur irgendwie versuchen den Ärzte das klar zu machen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ist nicht angekreuzt.
Die schreiben als Begründung: "Ab Verordnungsdatum 01.08.2021 muss spätestens 28 Kalendertage nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden...bla, bla, bla...Für Verordnungen mit einem Ausstellungsdatum bis zum 31.07.2021 soll die Behandlung spätestens 14 Tage nach Ausstellung der Verordnung bzw. lt. ärztl. Terminvorgabe begonnen werden, bla, bla, bla..."
Die Verordnung ist von Juli bzw. August DIESEN Jahres...
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