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Oberschwaben

Wir sind eine Praxis für
Physiotherapie in Aulendorf mit
einem Team von aktuell vier
Physiotherapeuten-/innen und suchen
Verstärkung zum 01.10.2026.
Die Lage der Praxis ist mitten in
Oberschwaben.
Die Praxis ist seit vielen Jahren
etabliert und bietet ein angenehmes
und kollegiales
Arbeitsklima sowie flexible
Arbeitszeiten.
Die Arbeitsbereiche umfassen
Orthopädie, Chirurgie, Neurologie
sowie MTT/KGG.
Weitere Infos unter der Website
www.physiopraxis-bucher.de

Bei Interesse stehen folg...
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Kalle1
Vor 7 Monaten
Hallo muss mir bei einem Wechsel eines Praxisprogramms die alte Firma die dort über meine Patienten gesammelten Daten kostenlos überlassen oder kann er dafür ein Honorar verlangen ?
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Hallo muss mir bei einem Wechsel eines Praxisprogramms die alte Firma die dort über meine Patienten gesammelten Daten kostenlos überlassen oder kann er dafür ein Honorar verlangen ?
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Kalle1 schrieb:

Hallo muss mir bei einem Wechsel eines Praxisprogramms die alte Firma die dort über meine Patienten gesammelten Daten kostenlos überlassen oder kann er dafür ein Honorar verlangen ?

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mechanicus
Vor 6 Monaten
Kommt drauf an.
Kundenbeziehungen sind Bestandteil des Firmenwerts, der mit veräußert werden kann. Hier kommt es auf die vertragliche Gestaltung an. Voraussetzung für die Nutzung ist das Einverständnis der Patienten.
Ist die neue Firma Rechtsnachfolger, entfällt das.
Bei einem Wechsel nur des Praxisprogramms in der eigenen Praxiis ist das ohne weiteres ok.
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Kommt drauf an. Kundenbeziehungen sind Bestandteil des Firmenwerts, der mit veräußert werden kann. Hier kommt es auf die vertragliche Gestaltung an. Voraussetzung für die Nutzung ist das Einverständnis der Patienten. Ist die neue Firma Rechtsnachfolger, entfällt das. Bei einem Wechsel nur des Praxisprogramms in der eigenen Praxiis ist das ohne weiteres ok.
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mechanicus schrieb:

Kommt drauf an.
Kundenbeziehungen sind Bestandteil des Firmenwerts, der mit veräußert werden kann. Hier kommt es auf die vertragliche Gestaltung an. Voraussetzung für die Nutzung ist das Einverständnis der Patienten.
Ist die neue Firma Rechtsnachfolger, entfällt das.
Bei einem Wechsel nur des Praxisprogramms in der eigenen Praxiis ist das ohne weiteres ok.



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