Zur Unterstützung unseres Teams in
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
ich bekomme in letzter Zeit immer wieder Emails wegen eines Datenschutzbeauftragten. Das man einen braucht und es ansonsten eine Strafe geben würde, wenn man diesen nicht hat. Natürlich wird auch angeboten für ein Entgelt diesen Dienst an dritte abzugeben. HAbt ihr davon schon gehört? Speziell für den Bereich Rehasport?
Danke!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich bekomme in letzter Zeit immer wieder Emails wegen eines Datenschutzbeauftragten. Das man einen braucht und es ansonsten eine Strafe geben würde, wenn man diesen nicht hat. Natürlich wird auch angeboten für ein Entgelt diesen Dienst an dritte abzugeben. HAbt ihr davon schon gehört? Speziell für den Bereich Rehasport?
Danke!
Alternativ kann man auch jemanden ausbilden lassen, gute Kurse kosten aber auch ca. 5000-6000€...danach fallen aber nicht mehr Kosten an!!
Gefällt mir
Hatte Kontakt mit dem Landesdatenveauftragten RLP. Datenschutzbeauftragter ist erst ab einer Praxisgröße von neuen Mitarbeitern oder bei einer Praxisgemeinschaft. Was einen natürlich nicht von der Pflicht des Datenschutzes entbindet. Hier gibt es seriöse Anbieter die diese einmalige Einrichtung anbieten und dabei die Kirche im Dorf lassen beziehungsweise die Praxisgröße mit einbeziehen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Udo schrieb:
Das stimmt so nicht! Verallgemeinerung!
Hatte Kontakt mit dem Landesdatenveauftragten RLP. Datenschutzbeauftragter ist erst ab einer Praxisgröße von neuen Mitarbeitern oder bei einer Praxisgemeinschaft. Was einen natürlich nicht von der Pflicht des Datenschutzes entbindet. Hier gibt es seriöse Anbieter die diese einmalige Einrichtung anbieten und dabei die Kirche im Dorf lassen beziehungsweise die Praxisgröße mit einbeziehen.
Das stimmt so nicht! Verallgemeinerung!
[...]
Das stimmt so nicht! Verallgemeinerung!
Wo kein Hahn, da kein Richter (oder so).
Grundlage ist das Bundesdatenschutzgesetz, §4f Abs. 1 Satz 5 [1]:
[...] Soweit nicht-öffentliche Stellen [...] personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung [...] automatisiert verarbeiten, haben sie unabhängig von der Anzahl der mit der automatisierten Verarbeitung beschäftigten Personen einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen.
(der sächsische Datenschutzbeauftragte ist übrigens der Meinung das diese Formulierung durchaus auch auf Kleinbetriebe wie die branchenübliche Physiotherapiepraxis oder Apotheke abzielt)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Udo schrieb am 4.11.17 09:32:
Papa Alpaka schrieb am 24.8.17 22:02:
BDSG §4f Abs. 1 Satz 5
Das stimmt so nicht! Verallgemeinerung!
[...]
Das stimmt so nicht! Verallgemeinerung!
Wo kein Hahn, da kein Richter (oder so).
Grundlage ist das Bundesdatenschutzgesetz, §4f Abs. 1 Satz 5 [1]:
[...] Soweit nicht-öffentliche Stellen [...] personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung [...] automatisiert verarbeiten, haben sie unabhängig von der Anzahl der mit der automatisierten Verarbeitung beschäftigten Personen einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen.
(der sächsische Datenschutzbeauftragte ist übrigens der Meinung das diese Formulierung durchaus auch auf Kleinbetriebe wie die branchenübliche Physiotherapiepraxis oder Apotheke abzielt)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Udo schrieb:
Ich hab jedenfalls schriftlich von meinem Datenschutzbeauftragten Rheinland-Pfalz dass ich keinen eigenen Datenschutzbeauftragten für die Praxis benötige. Das zählt jetzt erst mal für mich. Und wie ich das hier in irgend einem Beitrag gelesen habe sieht der bayerische Datenschutzbeauftragte das genauso.
Im Fall des Falles macht es einen erheblichen Unterschied ob jemand mutwillig auf die Bestellung eines DSB verzichtet hat oder die zuständige Landesdatenschutzbehörde um eine Einschätzung der Lage gebeten hat ;)
(Das ganze kostet dann ein paar Minuten um das Schreiben aufzusetzen, 70ct Porto, 4ct für den Briefumschlag, 4ct für's Blatt Papier und 2ct Druckerbetriebskosten. Danach wisst ihr ob ihr tausend Euro in die Hand nehmen müsst oder nur selbst einmal kritisch die eigenen Prozesse betrachten braucht ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
...ich habe absolut nichts dagegen wenn du auf Grundlage der professionellen Einschätzung deines LDSB auf einen eigenen Datenschutzbeauftragten verzichten kannst. Und ich freue mich auch für die Kollegen in Bayern, die das ebenfalls können. Vor dem Hi tergrund der öffentlichen Forderungen des sächsischen LDSB würde ich den Kollegen in seinem Zuständigkeitsbereich aber dringend empfehlen eine gesonderte schriftliche Stellungnahme anzufordern.
Im Fall des Falles macht es einen erheblichen Unterschied ob jemand mutwillig auf die Bestellung eines DSB verzichtet hat oder die zuständige Landesdatenschutzbehörde um eine Einschätzung der Lage gebeten hat ;)
(Das ganze kostet dann ein paar Minuten um das Schreiben aufzusetzen, 70ct Porto, 4ct für den Briefumschlag, 4ct für's Blatt Papier und 2ct Druckerbetriebskosten. Danach wisst ihr ob ihr tausend Euro in die Hand nehmen müsst oder nur selbst einmal kritisch die eigenen Prozesse betrachten braucht ;)
es gab auch FM in der Physiotherapie..angeblich alles offiziell abgesegnet und dann kam die Prüfung...erkundige dich mal bei Herrn D. Benjamin Alt..als Anwalt sieht man das aus dem praktischen Blickwinkel, und der sieht leider anders aus..also bitte keine Gerüchte in die Welt setzen die überhaupt nicht den Tatsachen entsprechen!!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
McMiki schrieb:
Gefährliches Halbwissen Udo,
es gab auch FM in der Physiotherapie..angeblich alles offiziell abgesegnet und dann kam die Prüfung...erkundige dich mal bei Herrn D. Benjamin Alt..als Anwalt sieht man das aus dem praktischen Blickwinkel, und der sieht leider anders aus..also bitte keine Gerüchte in die Welt setzen die überhaupt nicht den Tatsachen entsprechen!!!
(Das ganze kostet dann ein paar Minuten um das Schreiben aufzusetzen, 70ct Porto, 4ct für den Briefumschlag, 4ct für's Blatt Papier und 2ct Druckerbetriebskosten. Danach wisst ihr ob ihr tausend Euro in die Hand nehmen müsst oder nur selbst einmal kritisch die eigenen Prozesse betrachten braucht ;)
Was allerdings nicht heißt das man keine datenschutzrechtliche Verfahren anwenden muss. Man braucht trotzdem:
- Verfahrensverzeichnis (hier werden z.B. Alle Programme aufgeführt mit denen man Daten verarbeitet)
- Verträge für Auftragsdatenverarbeitung, mit allen Firmen mit denen oder über die man Daten austauscht (nicht mit den einzelnen Krankenkassen)
- Vorlägen zur Zustimmung der Datenerhebung
- Datenschutzbelehrung der MItarbeiter
Nur mal so das wichtigste.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Udo schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 4.11.17 11:43:
(Das ganze kostet dann ein paar Minuten um das Schreiben aufzusetzen, 70ct Porto, 4ct für den Briefumschlag, 4ct für's Blatt Papier und 2ct Druckerbetriebskosten. Danach wisst ihr ob ihr tausend Euro in die Hand nehmen müsst oder nur selbst einmal kritisch die eigenen Prozesse betrachten braucht ;)
Was allerdings nicht heißt das man keine datenschutzrechtliche Verfahren anwenden muss. Man braucht trotzdem:
- Verfahrensverzeichnis (hier werden z.B. Alle Programme aufgeführt mit denen man Daten verarbeitet)
- Verträge für Auftragsdatenverarbeitung, mit allen Firmen mit denen oder über die man Daten austauscht (nicht mit den einzelnen Krankenkassen)
- Vorlägen zur Zustimmung der Datenerhebung
- Datenschutzbelehrung der MItarbeiter
Nur mal so das wichtigste.
du solltest deine Homepage mal überarbeiten...wenn dir jemand etwas Böses will, kann er dich von jetzt auf gleich abmahnen lassen...Aussagen wie z.B.: "Optimal ist im Schlingentisch eine Entlastung der LWS bzw. HWS bei akuter Bandscheibensymptomatik."...ist ein Heilversprechen im Zusammenhang mit einer ganz klaren Methode..also guter Rat (an den anscheinend Allwissenden)...änder sowas, ansonsten kann es teuer werden!!!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
McMiki schrieb:
By the way Udo,
du solltest deine Homepage mal überarbeiten...wenn dir jemand etwas Böses will, kann er dich von jetzt auf gleich abmahnen lassen...Aussagen wie z.B.: "Optimal ist im Schlingentisch eine Entlastung der LWS bzw. HWS bei akuter Bandscheibensymptomatik."...ist ein Heilversprechen im Zusammenhang mit einer ganz klaren Methode..also guter Rat (an den anscheinend Allwissenden)...änder sowas, ansonsten kann es teuer werden!!!!
Ich habe bei uns in der Praxis die Thematik.
Das Buch : Handbuch Datenschutz und Datensicherheit im Gesundheits und Sozialwesen ist fachlich gut. Mit Downloads für alles mögliche
Lg
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
a schubart schrieb:
Eigentlich ist es auch egal ob du offiziell nen Datenschutzbeauftragten hast oder nicht. Wenn dich ab ab Juni 2018.irgendwer meldet oder ähnliches dann ist es sinnvoll jemanden in der Praxis zu haben der sich um die nicht unerhebliche Dokumentation gekümmert hat. Unabhängig von der Geschäfts Leitung. Weil den Datenschutz muss man unabhängig von Praxis größe eh einhalten.
Ich habe bei uns in der Praxis die Thematik.
Das Buch : Handbuch Datenschutz und Datensicherheit im Gesundheits und Sozialwesen ist fachlich gut. Mit Downloads für alles mögliche
Lg
Glückwunsch! Du bist der erste auf meiner ignorieren-Liste
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Udo schrieb:
Interessant! Erst scheinbar nicht alles lesen, dann Äpfel mit Birnen vergleichen .... von anderen Aussagen mal ganz abgesehen.
Glückwunsch! Du bist der erste auf meiner ignorieren-Liste
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
McMiki schrieb:
Das täuscht nicht darüber hinweg, dass du dich strafbar machst!! War ja nur ein gut gemeinter Rat!!! Vielleicht ist der Datenschutz dann nur das kleinste Problem..
Das betrifft den gesamten Gesundheitsbereich, Krankenhäuser, (fast) ALLE Praxen in denen personenbezogene/sensible Daten verarbeitet werden - deshalb informieren !!!
Bußgelder bis zu 20.000.000,-€ sind möglich und der Abschreckungseffekt ist gewünscht - soll sich jeder selbst dabei denken, was das heißt...
Rezeption, Hausbesuche, Dokumentationen, Datenverarbeitung, Zugriffsberechtigungen, Löschung von Daten, Software, nur einige Posten die mir ganz spontan einfallen, die überprüfungsrelevat sein könnten.
Ach wie wäre es mit einer neuen Fortbildung diesbezüglich, da sind die Rechtsanwälte gefragt...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kraxel schrieb:
Lasst Euch gesagt sein, es wird sich ab Mai 2018 einiges gravierend ändern!
Das betrifft den gesamten Gesundheitsbereich, Krankenhäuser, (fast) ALLE Praxen in denen personenbezogene/sensible Daten verarbeitet werden - deshalb informieren !!!
Bußgelder bis zu 20.000.000,-€ sind möglich und der Abschreckungseffekt ist gewünscht - soll sich jeder selbst dabei denken, was das heißt...
Rezeption, Hausbesuche, Dokumentationen, Datenverarbeitung, Zugriffsberechtigungen, Löschung von Daten, Software, nur einige Posten die mir ganz spontan einfallen, die überprüfungsrelevat sein könnten.
Ach wie wäre es mit einer neuen Fortbildung diesbezüglich, da sind die Rechtsanwälte gefragt...
idefix- Mehr als 2000 Beiträge (2473) Re: Datenschutzbeauftragter 28.9.17 10:03
(3)
Liebe Kollegen,
hier die Antwort des Landesamtes für Datenschutz Bayern von heute Morgen
wir haben Ihre Email vom 27.09.2017 erhalten. Wir bitten Sie, bei weiteren Fragen zu diesem Sachverhalt das oben aufgeführte Aktenzeichen mit anzugeben.
Soweit Sie nach der Zulässigkeit eines Faxversandes an Ärzte fragen, ist dies eigentlich nicht der nach dem Stand der Technik geeignete Weg, Gesundheitsdaten auszutauschen, da die Leitungen nicht verschlüsselt sind. Dennoch wird der Faxversand gerade im Gesundheitswesen schon jahrelang toleriert, da die Anbieter dem Telekommunikationsgeheimnis unterliegen und sich strafbar machen, wenn sie die Inhalte auswerten. An dieser Praxis wird sich auch mit der ab Mai 2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) nichts ändern. Dennoch sollten beim Faxversand weitere Fehlerquellen möglichst ausgeschlossen werden, wir weisen in diesem Zusammenhang auf Ziff. 16.6 unseres Tätigkeitsberichts 2015/16 (abrufbar unter Link) hin. Sollten Sie eine sicherere digitale Alternative ins Auge fassen wollen, wäre es denkbar über entsprechend verschlüsselte Emails oder Emailanhänge zu kommunizieren, vgl. dazu Ziff. 16.4 unseres Tätigkeitsberichts 2015/16.
Sie müssen nach unserer Einschätzung keinen Datenschutzbeauftragten bestellen. Die DS-GVO sieht zwar bei einer regelmäßigen umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (dazu zählen auch die von Ihnen verarbeiteten Gesundheitsdaten) eine Bestellpflicht vor, wir sehen bei einer Physiotherapiepraxis nach der DS-GVO in der Regel dennoch keine Bestellpflicht für einen Datenschutzbeauftragten allein wegen umfangreicher Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten. Es war von der DS-GVO wohl nicht gewollt, dass jede kleine Physiotherapiepraxis oder jede kleine Apotheke einen Datenschutzbeauftragten braucht (siehe auch die vergleichbare Bewertung zur Datenschutz-Folgenabschätzung in ErwGr. 91 Satz 4 zu Art. 35 Abs. 3 lit. b DS-GVO sowie Nr. 2.1.3 des WP 243 der Art. 29-Gruppe unter Link bzw. Link).
Das Bundesdatenschutzgesetz-neu wird wie bisher eine Bestellpflicht ab zehn Personen die regelmäßig mit der Datenverarbeitung zu tun haben vorsehen. Weil wir bisher bei der 10-Beschäftigten-Grenze auch den Arzt, Apotheker, Steuerberater, Rechtsanwalt usw. als Chef der Praxis/Kanzlei mitgezählt haben (nach der BDSG-Änderung zur DSB-Bestellpflicht im Jahre 2006 mit Ersetzung der Begrifflichkeit "beschäftige Arbeitnehmer" durch "beschäftigte Personen", wie auch manche andere Aufsichtsbehörden), würde aber nach BDSG-aktuell sowie BDSG-neu ein DSB ab 9 Mitarbeitern nötig sein. Auch daraus ergibt sich für Ihre Praxis also keine Bestellpflicht.
In Ihrer Anfrage ist uns noch aufgefallen, dass Sie die Abrechnungsdaten per verschlüsselter Email versenden. Dazu erlauben Sie uns noch den Hinweis auf Ziff. 16.4 unseres Tätigkeitsberichts 2015/16. Wir empfehlen Ihnen dringend zu überprüfen, ob die Verschlüsselung die dort geschilderten Voraussetzungen erfüllt.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Kraml
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
Was meint ihr jetzt dazu?
Ich werde mir wohl keinen Datenschutzbeauftragten zulegen :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
idefix- schrieb:
@McMiki
idefix- Mehr als 2000 Beiträge (2473) Re: Datenschutzbeauftragter 28.9.17 10:03
(3)
Liebe Kollegen,
hier die Antwort des Landesamtes für Datenschutz Bayern von heute Morgen
wir haben Ihre Email vom 27.09.2017 erhalten. Wir bitten Sie, bei weiteren Fragen zu diesem Sachverhalt das oben aufgeführte Aktenzeichen mit anzugeben.
Soweit Sie nach der Zulässigkeit eines Faxversandes an Ärzte fragen, ist dies eigentlich nicht der nach dem Stand der Technik geeignete Weg, Gesundheitsdaten auszutauschen, da die Leitungen nicht verschlüsselt sind. Dennoch wird der Faxversand gerade im Gesundheitswesen schon jahrelang toleriert, da die Anbieter dem Telekommunikationsgeheimnis unterliegen und sich strafbar machen, wenn sie die Inhalte auswerten. An dieser Praxis wird sich auch mit der ab Mai 2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) nichts ändern. Dennoch sollten beim Faxversand weitere Fehlerquellen möglichst ausgeschlossen werden, wir weisen in diesem Zusammenhang auf Ziff. 16.6 unseres Tätigkeitsberichts 2015/16 (abrufbar unter Link) hin. Sollten Sie eine sicherere digitale Alternative ins Auge fassen wollen, wäre es denkbar über entsprechend verschlüsselte Emails oder Emailanhänge zu kommunizieren, vgl. dazu Ziff. 16.4 unseres Tätigkeitsberichts 2015/16.
Sie müssen nach unserer Einschätzung keinen Datenschutzbeauftragten bestellen. Die DS-GVO sieht zwar bei einer regelmäßigen umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (dazu zählen auch die von Ihnen verarbeiteten Gesundheitsdaten) eine Bestellpflicht vor, wir sehen bei einer Physiotherapiepraxis nach der DS-GVO in der Regel dennoch keine Bestellpflicht für einen Datenschutzbeauftragten allein wegen umfangreicher Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten. Es war von der DS-GVO wohl nicht gewollt, dass jede kleine Physiotherapiepraxis oder jede kleine Apotheke einen Datenschutzbeauftragten braucht (siehe auch die vergleichbare Bewertung zur Datenschutz-Folgenabschätzung in ErwGr. 91 Satz 4 zu Art. 35 Abs. 3 lit. b DS-GVO sowie Nr. 2.1.3 des WP 243 der Art. 29-Gruppe unter Link bzw. Link).
Das Bundesdatenschutzgesetz-neu wird wie bisher eine Bestellpflicht ab zehn Personen die regelmäßig mit der Datenverarbeitung zu tun haben vorsehen. Weil wir bisher bei der 10-Beschäftigten-Grenze auch den Arzt, Apotheker, Steuerberater, Rechtsanwalt usw. als Chef der Praxis/Kanzlei mitgezählt haben (nach der BDSG-Änderung zur DSB-Bestellpflicht im Jahre 2006 mit Ersetzung der Begrifflichkeit "beschäftige Arbeitnehmer" durch "beschäftigte Personen", wie auch manche andere Aufsichtsbehörden), würde aber nach BDSG-aktuell sowie BDSG-neu ein DSB ab 9 Mitarbeitern nötig sein. Auch daraus ergibt sich für Ihre Praxis also keine Bestellpflicht.
In Ihrer Anfrage ist uns noch aufgefallen, dass Sie die Abrechnungsdaten per verschlüsselter Email versenden. Dazu erlauben Sie uns noch den Hinweis auf Ziff. 16.4 unseres Tätigkeitsberichts 2015/16. Wir empfehlen Ihnen dringend zu überprüfen, ob die Verschlüsselung die dort geschilderten Voraussetzungen erfüllt.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Kraml
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
Was meint ihr jetzt dazu?
Ich werde mir wohl keinen Datenschutzbeauftragten zulegen :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Udo schrieb:
Eine ähnlich lautendes Schreiben hat mir auch der Datenschutzbeautragte RheinlandPfalz zukommen lassen.
Die Organisation der elektronischen Abrechnung samt Verschlüsselung überlasse ich dem GKV-Spitzenverband, wenn ich dessen Anforderungen erfülle, erfülle ich quasi per Gesetz den hier nötigen Datenschutz :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
...und damit ist alles in Butter wenn ihr grundsätzlich Datenschutz und -sparsamkeit im Blick habt; im weiteren Sinne auch die Sicherheit eurer PCs im Ganzen (das ganze Krankenhäuser lahmgelegt werden können weil jemand einen eMail-Anhang öffnet ist sehr, sehr peinlich -- sollte aber dazu führen das ihr euren ITler fragt ob sowas bei euch passieren kann ;)).
Die Organisation der elektronischen Abrechnung samt Verschlüsselung überlasse ich dem GKV-Spitzenverband, wenn ich dessen Anforderungen erfülle, erfülle ich quasi per Gesetz den hier nötigen Datenschutz :)
Das der Datenschutzbeauftragte aus RLP das so sieht wie Frau Kraml als Juristin vom bayrischen Landesamt für Datenschutz ist erfreulich für uns.
Trotzdem bin ich gespannt, wie die Umsetzung des Gesetzes von statten gehen soll....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kraxel schrieb:
Die Länder haben sicherlich gewisse Modulierungsmöglichkeiten für das neue Datenschutzgesetz, so ist es in dem Gesetz schließlich auch formuliert. Wie weit diese gehen, dass war mir bisher nicht bekannt.
Das der Datenschutzbeauftragte aus RLP das so sieht wie Frau Kraml als Juristin vom bayrischen Landesamt für Datenschutz ist erfreulich für uns.
Trotzdem bin ich gespannt, wie die Umsetzung des Gesetzes von statten gehen soll....
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
McMiki schrieb:
Ab Ende Mai 2018 ist ein Datenschutzbeauftragter für jede Praxis Pflicht..Strafe zwischen 50.000€ und 2 Mio.!!! Kosten liegen im 1. Jahr zwischen 3000-6000€...danach ca. 2000-3000€ jedes Jahr!!
Alternativ kann man auch jemanden ausbilden lassen, gute Kurse kosten aber auch ca. 5000-6000€...danach fallen aber nicht mehr Kosten an!!
ganz viel zum Lesen ....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Susulo schrieb:
https://www.physio.de/forum5/recht-steuern/datenschutzbeauftragter/25/138758/page=1
ganz viel zum Lesen ....
interessant ist auch wer die Kosten dafür zu tragen hat.
Sollten diese Zusatzkosten eventuell in den aktuellen Gebührenerhöhungen bereits eingepreist sein?
Bisher habe ich von den Berufsvereinen noch keine Info darüber, dass sie diese Kosten überhaupt auf dem Schirm haben.
mfg mocca
Gefällt mir
Wer sich allerdings bisher schon immer Gedanken diesbezüglich gemacht hat, für den wird sich nicht sehr viel ändern. Wer bisher großzügig damit umgegangen ist, der könnte ganz gewaltig auf die Nase fallen, denn die Bußgelder haben sich drastisch erhöht - das tut dann richtig weh.
Für das Thema EU-DSVGO gibt es aber sicherlich kostenlose Beratungen für alle Kollegen von den Verbänden, bzw von deren Rechtsabteilungen, vielleicht als Flyer oder digital als PDF-Datei zum Runterladen auch für Nichtmitglieder. Das sollte eigentlich inzwischen schon angelaufen sein, denn die Fragen beschäftigen inzwischen sehr viele Physios.
Dann jetzt aber mal in die Pötte kommen, sonst wird das wieder nix.....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kraxel schrieb:
Es gibt in der Auslegung der neuen Vorgaben definitiv bei Juristen unterschiedliche Aussagen. Die Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten ist im Gesetz klar geregelt und gilt auch dann, wenn kein Datenschutzbeauftragter nach der neuen Verordnung bestellt werden muss.
Wer sich allerdings bisher schon immer Gedanken diesbezüglich gemacht hat, für den wird sich nicht sehr viel ändern. Wer bisher großzügig damit umgegangen ist, der könnte ganz gewaltig auf die Nase fallen, denn die Bußgelder haben sich drastisch erhöht - das tut dann richtig weh.
Für das Thema EU-DSVGO gibt es aber sicherlich kostenlose Beratungen für alle Kollegen von den Verbänden, bzw von deren Rechtsabteilungen, vielleicht als Flyer oder digital als PDF-Datei zum Runterladen auch für Nichtmitglieder. Das sollte eigentlich inzwischen schon angelaufen sein, denn die Fragen beschäftigen inzwischen sehr viele Physios.
Dann jetzt aber mal in die Pötte kommen, sonst wird das wieder nix.....
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
mocca schrieb:
hallo,
interessant ist auch wer die Kosten dafür zu tragen hat.
Sollten diese Zusatzkosten eventuell in den aktuellen Gebührenerhöhungen bereits eingepreist sein?
Bisher habe ich von den Berufsvereinen noch keine Info darüber, dass sie diese Kosten überhaupt auf dem Schirm haben.
mfg mocca
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
Meine Anfrage beim Datenschutzbeauftragten meines Landes, hat das gleiche Ergebnis gebracht wie bei idefix. Für meine Praxis ist ein Datenschutzbeauftragter nicht notwendig.
Gefällt mir
Tempelritter, wieviele Angestellte sind bei Dir beschäftigt?
Drei AN
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Kraxel schrieb am 13.11.17 19:19:
Tempelritter, wieviele Angestellte sind bei Dir beschäftigt?
Drei AN
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Kraxel schrieb:
Tempelritter, wieviele Angestellte sind bei Dir beschäftigt?
Die haben doch Rechtsabteilungen, schlafen die ...???
Gefällt mir
Zum Thema EU-DSGVO bzw. BDSG(neu) bei den Verbänden auf deren Internetpräsenz Null-Information für uns!
Die haben doch Rechtsabteilungen, schlafen die ...???
Das ist auch noch zu früh und würde nur für mehr Verunsicherung sorgen. Lass die Datenschutzbeauftragten das erst mal bundeweit umsetzen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Kraxel schrieb am 23.11.17 06:39:
Zum Thema EU-DSGVO bzw. BDSG(neu) bei den Verbänden auf deren Internetpräsenz Null-Information für uns!
Die haben doch Rechtsabteilungen, schlafen die ...???
Das ist auch noch zu früh und würde nur für mehr Verunsicherung sorgen. Lass die Datenschutzbeauftragten das erst mal bundeweit umsetzen.
Ohne diesen Zustand wäre unsere Juristische Klasse ja fast beschäftigungslos, also warten wir noch ein wenig ab, wie es umgesetzt wird. Unsere Laieninterpretationen erhöhen meist nur den Blutdruck.
Ein paar Gedanken zum Thema sollte sich unabhängig davon jeder schon mal nachen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
Bei Gesetzen, Verordnungen und Verträgen gibt es immer einen Gestaltungs- und Auslegungsraum. Und manche Dinge stehen geschrieben und werden kollektiv ignoriert.
Ohne diesen Zustand wäre unsere Juristische Klasse ja fast beschäftigungslos, also warten wir noch ein wenig ab, wie es umgesetzt wird. Unsere Laieninterpretationen erhöhen meist nur den Blutdruck.
Ein paar Gedanken zum Thema sollte sich unabhängig davon jeder schon mal nachen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
Nachtrag: Seh grad, dass sich ein hier angesehener Anwalt auf seiner HP mit Flyer als Datenschutzbeauftragter andingt...was ich in der derzeitigen Phase ein bissle .... finde...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kraxel schrieb:
oder er weiß etwas, was du (noch) nicht weißt.... :unamused:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Kraxel schrieb:
Zum Thema EU-DSGVO bzw. BDSG(neu) bei den Verbänden auf deren Internetpräsenz Null-Information für uns!
Die haben doch Rechtsabteilungen, schlafen die ...???
Mein Profilbild bearbeiten