Engagierte(r) Physiotherapeut(in)
zur Verstärkung unseres Teams
gesucht. Gerne können sich auch
Berufseinsteiger bewerben
Tätigkeitsbeginn ab 1. Quartal
2025 bzw. nach Rücksprache.
Vorzugsweise Vollzeit in
Festanstellung (aber auch Teilzeit
möglich).
Interesse an Trainingstherapie und
ganzheitlichem Behandlungskonzept
von Vorteil.
Aktive Mitarbeit in unserem
dazugehörigen Fitnessclub möglich
(wird bei Interesse geschult).
Unsere Einrichtung, Pro Health
Institut & Club (www.phi-...
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gesucht. Gerne können sich auch
Berufseinsteiger bewerben
Tätigkeitsbeginn ab 1. Quartal
2025 bzw. nach Rücksprache.
Vorzugsweise Vollzeit in
Festanstellung (aber auch Teilzeit
möglich).
Interesse an Trainingstherapie und
ganzheitlichem Behandlungskonzept
von Vorteil.
Aktive Mitarbeit in unserem
dazugehörigen Fitnessclub möglich
(wird bei Interesse geschult).
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Institut & Club (www.phi-...
Hintergrund ist folgender:
Ein neuer Kollege bei uns (Masseur und med. Bademeister) macht eigentlich nur die Wellnessmassagen in unserer Praxis. Durch den Ausfall zweier Kollegen ist bei uns nun ein personeller Engpass aufgetreten. Der Masseur überraschte mich nun, indem er sagte, er habe vor einigen Jahren die Ausbildungen in MT, KG-Gerät und ML belegen und mitmachen düfen, nur die Abschlüsse dazu hat er dann nicht mitgemacht (keine Prüfungen). Über die Kurse hat er jedoch Teilnahmezertifikate, die ich schon gesehen habe - alles soweit korrekt.
Frage:
Darf er dann für uns dennoch diese Leistungen an Privatpatienten erbringen? Denn das Wissen hat er ja, nur eben die Abschlüsse nicht und es sind auch nicht originäre "Masseur"-Fortbildungen (außer ML vielleicht). Dass das bei GKV-Patienten verboten ist, ist klar. bei Privatpatienten habe ich dazu jedoch noch keinen rechtlichen Passus gefunden, der das Behandeln untersagt, wenn man nicht die Abschlusszertifikate einer Technik vorweisen kann.
Bitte: Nicht diskutieren mit "unethisch" oder "dem Patienten wird dabei geschadet", sondern nur fachlich juristische Meinungen, die uns weiter bringen...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo! Sind Leistungen der Physiotherapie wie MT, ML und KG-Gerät etc. eigentlich auch ohne Abschluss bei Privatpatienten durchführbar?
Hintergrund ist folgender:
Ein neuer Kollege bei uns (Masseur und med. Bademeister) macht eigentlich nur die Wellnessmassagen in unserer Praxis. Durch den Ausfall zweier Kollegen ist bei uns nun ein personeller Engpass aufgetreten. Der Masseur überraschte mich nun, indem er sagte, er habe vor einigen Jahren die Ausbildungen in MT, KG-Gerät und ML belegen und mitmachen düfen, nur die Abschlüsse dazu hat er dann nicht mitgemacht (keine Prüfungen). Über die Kurse hat er jedoch Teilnahmezertifikate, die ich schon gesehen habe - alles soweit korrekt.
Frage:
Darf er dann für uns dennoch diese Leistungen an Privatpatienten erbringen? Denn das Wissen hat er ja, nur eben die Abschlüsse nicht und es sind auch nicht originäre "Masseur"-Fortbildungen (außer ML vielleicht). Dass das bei GKV-Patienten verboten ist, ist klar. bei Privatpatienten habe ich dazu jedoch noch keinen rechtlichen Passus gefunden, der das Behandeln untersagt, wenn man nicht die Abschlusszertifikate einer Technik vorweisen kann.
Bitte: Nicht diskutieren mit "unethisch" oder "dem Patienten wird dabei geschadet", sondern nur fachlich juristische Meinungen, die uns weiter bringen...
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ztzj schrieb:
Ja
Gibt es noch andere Einschätzungen zu der Thematik?
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Bis dato verlangte zumindest die Beihilfe, dass bei MT die Pflichtstunden erfüllt werden mussten, dann war es auch ohne Zertifikat kein Problem diese Behandlung legal abzurechnen.
Dies fällt nun bei allem weg, es dürfen neurologische Patienten ohne Abschlüsse behandelt werden wie auch MT oder Chirogymnastik.
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medaktiv77 schrieb:
Erst letztens gab es dazu einen Berich in der VPT Zeitschrift.
Bis dato verlangte zumindest die Beihilfe, dass bei MT die Pflichtstunden erfüllt werden mussten, dann war es auch ohne Zertifikat kein Problem diese Behandlung legal abzurechnen.
Dies fällt nun bei allem weg, es dürfen neurologische Patienten ohne Abschlüsse behandelt werden wie auch MT oder Chirogymnastik.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke medaktiv77, so einen Artikel/Bericht habe ich gesucht - ist dieser online evtl. einsehbar bzw. gibt es einen Link dazu?
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medaktiv77 schrieb:
Puh das weiss ich nicht ob der online ist. Kannst ja mal beim VPT direkt nachfragen
Erst letztens gab es dazu einen Berich in der VPT Zeitschrift.
Bis dato verlangte zumindest die Beihilfe, dass bei MT die Pflichtstunden erfüllt werden mussten, dann war es auch ohne Zertifikat kein Problem diese Behandlung legal abzurechnen.
Dies fällt nun bei allem weg, es dürfen neurologische Patienten ohne Abschlüsse behandelt werden wie auch MT oder Chirogymnastik.
das ist schon nicht mehr aktuell, die Beihilfe verlangt wie bisher MT und KG-ZNS Kurse, beides ohne Prüfung.
Hat sich die Fortbildungsmafia wieder durchgesetzt.
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morpheus-06 schrieb:
medaktiv77 schrieb am 5.10.14 12:13:
Erst letztens gab es dazu einen Berich in der VPT Zeitschrift.
Bis dato verlangte zumindest die Beihilfe, dass bei MT die Pflichtstunden erfüllt werden mussten, dann war es auch ohne Zertifikat kein Problem diese Behandlung legal abzurechnen.
Dies fällt nun bei allem weg, es dürfen neurologische Patienten ohne Abschlüsse behandelt werden wie auch MT oder Chirogymnastik.
das ist schon nicht mehr aktuell, die Beihilfe verlangt wie bisher MT und KG-ZNS Kurse, beides ohne Prüfung.
Hat sich die Fortbildungsmafia wieder durchgesetzt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Sieh an - okay, alles klar.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke Dir!
Gibt es noch andere Einschätzungen zu der Thematik?
Zunächst sah es so aus, als ob künftig keine Zusatzqualifikationen mehr für Zertifikatspositionen erforderlich wären. Das Bundesministerium des Innern hat dies allerdings mittlerweile mit einem Hinweisschreiben korrigiert. Danach kann davon ausgegangen werden, dass, obwohl die bisherigen redaktionellen Hinweise in dieser Sache gestrichen worden sind, nach wir vor die erforderlichen Weiterbildungen vorhanden sein sollen, damit der Beihilfeberechtigte diese Leistungen von seiner Beihilfestelle anerkannt bekommt. Das Schreiben des BMI kann beim VPT angefordert werden.
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gruss
uli
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rheuma schrieb:
soweit mir bekannt, forderte vor einigen jahren eine beihilfestelle sogar das zertifikat (beglaubigte fotokopie) über manuelle therapie über den patienten an, bevor die beihilfe bewilligt wurde. (hintergrund: die praxis und/oder der therapeut - damals FM - war der beihilfestelle bis dahin unbekannt gewesen).
gruss
uli
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medaktiv77 schrieb:
An Morpheus....stimmt......aber das war im Nachhinein...
Zunächst sah es so aus, als ob künftig keine Zusatzqualifikationen mehr für Zertifikatspositionen erforderlich wären. Das Bundesministerium des Innern hat dies allerdings mittlerweile mit einem Hinweisschreiben korrigiert. Danach kann davon ausgegangen werden, dass, obwohl die bisherigen redaktionellen Hinweise in dieser Sache gestrichen worden sind, nach wir vor die erforderlichen Weiterbildungen vorhanden sein sollen, damit der Beihilfeberechtigte diese Leistungen von seiner Beihilfestelle anerkannt bekommt. Das Schreiben des BMI kann beim VPT angefordert werden.
Oder orientieren die sich an der Beihilfe?
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Die Therapie "Muss" von einem "fortgebildeten" Therapeuten geleistet werden,
allerdings fehlen uns die Möglichkeiten das nachzuprüfen....
Des weiteren muss man die Fortbildungszertifikate nicht zur PKV schicken....
Jetzt wäre höchstens zu KLären wie das mit dem Patientenrechtegesetz aussieht.
Wenn ein Arzt / Therapeut zur Abgabe einer Leistung nicht qualifiziert ist, und bei der Behandlung etwas passiert,
dann wird davon ausgegangen, dass der ARzt /Therapeut einen Behandlungsfehler gemacht hat.
Dazu gibt es aber in diesem Fall noch keine Rechtsprechung...
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TheStonie schrieb:
Aussage von der PKV war bei uns folgende:
Die Therapie "Muss" von einem "fortgebildeten" Therapeuten geleistet werden,
allerdings fehlen uns die Möglichkeiten das nachzuprüfen....
Des weiteren muss man die Fortbildungszertifikate nicht zur PKV schicken....
Jetzt wäre höchstens zu KLären wie das mit dem Patientenrechtegesetz aussieht.
Wenn ein Arzt / Therapeut zur Abgabe einer Leistung nicht qualifiziert ist, und bei der Behandlung etwas passiert,
dann wird davon ausgegangen, dass der ARzt /Therapeut einen Behandlungsfehler gemacht hat.
Dazu gibt es aber in diesem Fall noch keine Rechtsprechung...
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Helmut Fromberger schrieb:
Und gerade deshalb ist es so wichtig, dass nicht nur die Berufsbezeichnung geschützt ist, sondern dass auch das ausüben unserer Tätigkeit geschützt wird.
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Jörg Jüttemann schrieb:
Und wie sieht das bei den PKV en aus? Dachte immer das ein Zertifikat auch hier von Nöten ist....
Oder orientieren die sich an der Beihilfe?
Es wurde vor Kurzem in den Medien darüber berichtet, dass die Leiterin eines Pflegedienstes zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Wie sich herausstellte, hat sie gegenüber den Kostenträgern Leistungen abgerechnet, für die ihre Mitarbeiterinnen nicht die erforderliche Zusatzqualifikation verfügten. Das Gericht stellte fest, dass die Aussicht auf höhere Einnahmen vor das Patientenwohl gestellt wurde. So ähnlich dürfte es sich ja bei Dir auch verhalten. :hushed:
Natürlich kann man sich fehlende eigene Qualifikation auch dadurch schönreden, dass man die Anbieter entsprechender Fortbildungen pauschal als "Fortbildungsmafia" verunglimpft. Sicher werden uns insbesondere von unseren eigenen Berufsverbänden viele Fortbildungen aufgezwungen, die inhaltlich lächerlich und völlig überflüssig sind (z.B. Rückenschul-Kursleiter :confused:). Für die von Dir aufgezählten Fobis gilt dies aber eher nicht, denn hier werden definitiv Inhalte vermittelt, die an keiner KG-Schule in diesem Umfang gelehrt werden. :unamused:
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ztzj schrieb:
Der Therapeut ist Qualifiziert . Es wurden nur keine Prüfungen gemacht. Das bestehen der Prüfung ist nur für die GKV Abrechnung wichtig.
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crz schrieb:
HAt er den nachweis erbracht=hat er das zertifikat in der hand dann ist er qualifiziert...hat er das zertifikat nicht ist er NICHT qualifiziert!!!
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ztzj schrieb:
Falsch. Aber netter Versuch!
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crz schrieb:
steht wo???
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
KG-Gerät-Kurs ist auch ohne Prüfung und abrechenbar über GKV, Beihilfe, Privatkassen... :wink:
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ztzj schrieb:
Und für Osteopathie reicht die Mitgliedschaft in einem Verband.
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MikeL schrieb:
...ob Du dies mit Deinem eigenen Gewissen vereinbaren kannst. Strenggenommen ist dies Betrug, wird aber von vielen naiven Physios eher locker gesehen. Anders sähe es vielleicht aus, wenn Du die Patienten jedes Mal vor Behandlungsbeginn darüber aufklären würdest, dass Du die erforderliche Qualifikation eigentlich nicht besitzt und sie es trotzdem vorziehen würden, lieber von Dir als von einem qualifizierten Kollegen behandelt zu werden. Ich denke aber mal, dass Du dies eher nicht vorhattest, gelle? :kissing_closed_eyes:
Es wurde vor Kurzem in den Medien darüber berichtet, dass die Leiterin eines Pflegedienstes zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Wie sich herausstellte, hat sie gegenüber den Kostenträgern Leistungen abgerechnet, für die ihre Mitarbeiterinnen nicht die erforderliche Zusatzqualifikation verfügten. Das Gericht stellte fest, dass die Aussicht auf höhere Einnahmen vor das Patientenwohl gestellt wurde. So ähnlich dürfte es sich ja bei Dir auch verhalten. :hushed:
Natürlich kann man sich fehlende eigene Qualifikation auch dadurch schönreden, dass man die Anbieter entsprechender Fortbildungen pauschal als "Fortbildungsmafia" verunglimpft. Sicher werden uns insbesondere von unseren eigenen Berufsverbänden viele Fortbildungen aufgezwungen, die inhaltlich lächerlich und völlig überflüssig sind (z.B. Rückenschul-Kursleiter :confused:). Für die von Dir aufgezählten Fobis gilt dies aber eher nicht, denn hier werden definitiv Inhalte vermittelt, die an keiner KG-Schule in diesem Umfang gelehrt werden. :unamused:
1. überlässt du einer person, die etliche fahrstunden absolviert hat, bislang noch keine fahrprüfung abgelegt hat, dein auto?
2. lässt du in einem rechtstreit dich vor gericht von jemandem vertreten, der 10 semester jura studiert hat, alle vorlesungen besucht hat, an allen übungen teilgenommen hat etc, das examen nicht gemacht hat, vertreten?
3. lässt du dich von einer person behandeln, die das physikum bestanden hat, danach 6 semester medizin studiert hat, an den vorgeschriebenen kursen teilgenommen hat, das staatsexamen nicht gemacht hat, behandeln?
4. würdest du als lehrer/in jem für deine kids akzeptieren, der/die an der hochschule fleissig alle kurse, vorlesungen udgl. besucht hat, doch
das examen nicht abgelegt hat?
das bestehen der obigen examina ist der nachweis, dass verstanden wurde, was gelehrt wurde. man kann an noch so viellen fobis udgl. teilgenommen haben, ohne von deren inhalt etwas kapiert zu haben!
das ist etwas anderes als die punkte sammelei durch teilnahme an fobis.
gruss
uli
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rheuma schrieb:
das ist ne .... frage! gegenfrage:
1. überlässt du einer person, die etliche fahrstunden absolviert hat, bislang noch keine fahrprüfung abgelegt hat, dein auto?
2. lässt du in einem rechtstreit dich vor gericht von jemandem vertreten, der 10 semester jura studiert hat, alle vorlesungen besucht hat, an allen übungen teilgenommen hat etc, das examen nicht gemacht hat, vertreten?
3. lässt du dich von einer person behandeln, die das physikum bestanden hat, danach 6 semester medizin studiert hat, an den vorgeschriebenen kursen teilgenommen hat, das staatsexamen nicht gemacht hat, behandeln?
4. würdest du als lehrer/in jem für deine kids akzeptieren, der/die an der hochschule fleissig alle kurse, vorlesungen udgl. besucht hat, doch
das examen nicht abgelegt hat?
das bestehen der obigen examina ist der nachweis, dass verstanden wurde, was gelehrt wurde. man kann an noch so viellen fobis udgl. teilgenommen haben, ohne von deren inhalt etwas kapiert zu haben!
das ist etwas anderes als die punkte sammelei durch teilnahme an fobis.
gruss
uli
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