Auf diesem Weg suchen wir Dich als
Masseur, Krankengymnast oder
Physiotherapeut zur Mitarbeit in
unserer außergewönlichen Praxis
in Voll- oder Teilzeit.
Du kannst Dich in unserer Praxis
austoben, hier haben wir einen 20
Minuten Rhythmus, eine ganztags
besetzte Rezeption, sonnige
Behandlungsräume und einen großen
KG- und Geräteraum. Wir bieten die
neuesten, effektiven Therapiefomen
an und arbeiten mit Geräten, die
Dir die Arbeit erleichtern.
Warum solltest Du bei uns arbeiten
wollen?
Ei...
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Warum solltest Du bei uns arbeiten
wollen?
Ei...
bei mir hat sich eine Masseurin beworben, welche in KG-Techniken geprüft worden ist. Darf sie einfache Krankengymnastik durchführen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
bei mir hat sich eine Masseurin beworben, welche in KG-Techniken geprüft worden ist. Darf sie einfache Krankengymnastik durchführen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Grundsätzlich NEIN, da berufsfremde Tätigkeit. Kann seitens der überwachenden Gesundheitsbehörden strafbewährt untersagt werden.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Die Tätigkeit "KG-Technik" ist vom Gesetz nicht geschützt.
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alobar schrieb:
stimt, trotzdem darf der Masseur nur massieren und keine KG techniken anwenden, ob er das kann oder nicht ist zweitrangig, Du darfst ja auch keine tüvplaketet an dein auto kleben, obwohl du vielleicht der beste Autoinstanthalter bist! Gesezte sind eben da, damit keiner zu schaden kommt. so die theorie.
Die TÜV Plakette steht hier für die GKV Zulassung.
Wer das Auto repariert, also der beste Autoinstandhalter oder der KFZ Meister ist nicht relevant.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Danke für dieses tolle Beispiel.
Die TÜV Plakette steht hier für die GKV Zulassung.
Wer das Auto repariert, also der beste Autoinstandhalter oder der KFZ Meister ist nicht relevant.
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alobar schrieb:
so sieht es aus! und wenn der / die Masseur/in sich die ausbildung zur KG gönnt, dann darf sie/er es ja dann auch tun...
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morpheus-06 schrieb:
es gibt auch Masseure die MT und KG-ZNS (PNF) abgeben dürfen.
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KB32 schrieb:
Wenn du Kassenzulassung hast, mußt du ja eh jeden mit allen Fobis melden und dann schreiben die ja, was wer jeweils behandeln darf; da würd ich das doch einfach im Vorfeld schonmal über die KK schriftlich abklären, schließlich ist das die Instanz die alles entscheidet (ob uns das immer passt oder nicht). In dem Fall würd ich das auf jeden Fall tun, denn ein Masseur, der nicht nachqualifiziert ist als Physio, ist kein KG und es gibt schließlich noch keine Wochenendfobi KG (oder?! :confused:)
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Eberhard schrieb:
Natürlich darf ein Masseur noch andere Therapieformen wie Wärme- und Kältetherapien, Extensionen, Elektrotherapien und Übungsbehandlungen, als nur Massagen abgeben.
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alobar schrieb:
aber eben keine KG.
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Eberhard schrieb:
Habe ich was von KG geschrieben?
soweit verordnet.....
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neocortex666 schrieb:
aber er darf übungsbehandlungen durchführen *g*
soweit verordnet.....
soweit verordnet.....
Natürlich soweit verordnet!
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Eberhard schrieb:
.....aber er darf übungsbehandlungen durchführen *g*
soweit verordnet.....
Natürlich soweit verordnet!
das leben ist sowas von kompliziert aber hier kommt echt eine Steigerung!
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alobar schrieb:
die frage war ja nicht, was darf ein Masseur, sondern explizid: Darf Masseur KG durchführen?
das leben ist sowas von kompliziert aber hier kommt echt eine Steigerung!
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Ramona Völlkopf schrieb:
Nicht an Kassenpatienten.
Was ist "einfache KG" ??
Hein
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kvet schrieb:
Irgendwann dürfen die Masseure auch KGs machen! Was bleibt den Krankenkassen auch anderes übrig!
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alobar schrieb:
wenn auf der HMV KG steht, heist das KG und eben nicht KG-Techniken.
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ZVPHB schrieb:
´Bewegungsübungen´und ´KG-Techniken´ haben zum großen Teil gleiche Abläufe ! :sunglasses:
Was ist "einfache KG" ??
Hein
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