Wir bieten ab sofort eine spannende
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
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Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Ich hab ne Zahl im Kopf, finde aber die Quelle nicht mehr, Im RV der AOK BaWü bleibt diese Frage offen.
Ich benötige die Antwort wegen einer Ausfallrechnung für ne schäbige Patientin.
Grüße
Thomas
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ThomasA schrieb:
Wer weiß wie hoch die aktive Behandlungszeit bei D1 sein muß?
Ich hab ne Zahl im Kopf, finde aber die Quelle nicht mehr, Im RV der AOK BaWü bleibt diese Frage offen.
Ich benötige die Antwort wegen einer Ausfallrechnung für ne schäbige Patientin.
Grüße
Thomas
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therapeutin schrieb:
für Ausfallrechnung 60 min :wink:
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Kitane schrieb:
Wir stellen den gültigen Kassenpreis in Rechnung
Ist aber nicht die Antwort auf meine Frage...
Klar im Rahmenvertrag stehen 60 min Behandlungsdauer, dies impliziert aber auch passive Maßnahmen. Hab aber im Kopf, daß der überwiegende Teil (also >30min?) auf aktive Maßnahmen entfallen muß.
Ich finde aber die Quelle nicht mehr!
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Tempelritter schrieb:
davon aktiv KG oder MT oder KGG - min. 15Min. Behandlungszeit mit Therapeut
mit der Aussage läßt sich was anfangen!
Pat. verweigert mit Rückendeckung der AOK die Ausfallrechnung, da ich beim ersten Termin angeblich nur 40min ein Diagnosegespräch ohne Behandlung geführt habe, beim zweiten Termin nur 30 Minuten massiert hätte (Pat. wollte zu diesem Termin aber auch ausdrücklich nur ne Massage).
Zum berechneten 3.Termin erschien sie verließ aber nach 7 Minuten Wartezeit die Praxis wegen eines Folgetermins... :scream:
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ThomasA schrieb:
@Tempelritter
mit der Aussage läßt sich was anfangen!
Pat. verweigert mit Rückendeckung der AOK die Ausfallrechnung, da ich beim ersten Termin angeblich nur 40min ein Diagnosegespräch ohne Behandlung geführt habe, beim zweiten Termin nur 30 Minuten massiert hätte (Pat. wollte zu diesem Termin aber auch ausdrücklich nur ne Massage).
Zum berechneten 3.Termin erschien sie verließ aber nach 7 Minuten Wartezeit die Praxis wegen eines Folgetermins... :scream:
Danach müssen noch 2 sekund. HM folgen. Insgesamt 60 Min (mit evtl Nachruhe)
Anwesend sein musst du als PI dann zw. 15 und 25 Min
Ausfall kann nur der Gewinn berechnet werden, der sich aus 1 + 2 + 3 HM ergibt.
Beispiel du hättest KG gemacht mit 15,95 sowie WT mit 4,48 und ET mit 4,53 sind zusammen 24,96 x 45% Gewinn (wenn so errechnet) =
11,23 Euro !
mehr ist rechtlich nicht drin
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
mind ein primäres HM, Vorgabe Richtzeit HMR bzw. Leistungsbeschr. Was heißt zw. 15 und 25 Min
Danach müssen noch 2 sekund. HM folgen. Insgesamt 60 Min (mit evtl Nachruhe)
Anwesend sein musst du als PI dann zw. 15 und 25 Min
Ausfall kann nur der Gewinn berechnet werden, der sich aus 1 + 2 + 3 HM ergibt.
Beispiel du hättest KG gemacht mit 15,95 sowie WT mit 4,48 und ET mit 4,53 sind zusammen 24,96 x 45% Gewinn (wenn so errechnet) =
11,23 Euro !
mehr ist rechtlich nicht drin
stefan 302
@Tempelritter
mit der Aussage läßt sich was anfangen!
Pat. verweigert mit Rückendeckung der AOK die Ausfallrechnung, da ich beim ersten Termin angeblich nur 40min ein Diagnosegespräch ohne Behandlung geführt habe, beim zweiten Termin nur 30 Minuten massiert hätte (Pat. wollte zu diesem Termin aber auch ausdrücklich nur ne Massage).
Zum berechneten 3.Termin erschien sie verließ aber nach 7 Minuten Wartezeit die Praxis wegen eines Folgetermins... :scream:
D1 hat eine Regelbehandlungszeit von 60Min. inkl der Vor- und Nachbereitung der Behandlung. Es müssen drei oder mehr Maßnahmen der Physiotherapie in einem direkten zeitlichen Zusammenhang abgegeben werden, so der Rahmenvertrag AOK BaWü. - unmittelbar zusammenhängende Anwendung von mindestens drei Heilmitteln aus dem Bereich der aktiven Maßnahmen (KG, KG-Gerät oder MT) und passiven Maßnahmen (Massagen, thermotherapeutische Anwendungen oder elektrotherapeutische Anwendungen), davon mindestens 1 x Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder Krankengymnastik mit Gerät.
Die Leistung umfasst zusätzlich den Befund, die Aufklärung, die Behandlungseinwilligung zur Behandlung, die Erstellung des individuellen Behandlungsplans, so wie die Dokumentation. Da können schon mal die ersten 50Min. der ersten Behandlung draufgehen.
beim zweiten Termin nur 30 Minuten massiert hätte das kannst du durch deine Dokumentation sicher widerlegen.
Die Ausfallrechnung würde ich über 33,00 € schreiben, das ist die Vergütung die dir ausgefallen ist. Zahlt die Patientin ist gut, zahlt sie nicht würde ich es auf sich beruhen lassen, die Behandlung abbrechen und die Patientin zur unerwünschten Person erklären.
Bei einem Verfolgen der Ausfallrechnung vor Gericht, ist es leider so, dass das auf den tatsächlichen Ausfall runter gerechnet wird. Zu viel Wind um Nichts.
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Tempelritter schrieb:
ThomasA schrieb am 6.4.16 09:29:
@Tempelritter
mit der Aussage läßt sich was anfangen!
Pat. verweigert mit Rückendeckung der AOK die Ausfallrechnung, da ich beim ersten Termin angeblich nur 40min ein Diagnosegespräch ohne Behandlung geführt habe, beim zweiten Termin nur 30 Minuten massiert hätte (Pat. wollte zu diesem Termin aber auch ausdrücklich nur ne Massage).
Zum berechneten 3.Termin erschien sie verließ aber nach 7 Minuten Wartezeit die Praxis wegen eines Folgetermins... :scream:
D1 hat eine Regelbehandlungszeit von 60Min. inkl der Vor- und Nachbereitung der Behandlung. Es müssen drei oder mehr Maßnahmen der Physiotherapie in einem direkten zeitlichen Zusammenhang abgegeben werden, so der Rahmenvertrag AOK BaWü. - unmittelbar zusammenhängende Anwendung von mindestens drei Heilmitteln aus dem Bereich der aktiven Maßnahmen (KG, KG-Gerät oder MT) und passiven Maßnahmen (Massagen, thermotherapeutische Anwendungen oder elektrotherapeutische Anwendungen), davon mindestens 1 x Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder Krankengymnastik mit Gerät.
Die Leistung umfasst zusätzlich den Befund, die Aufklärung, die Behandlungseinwilligung zur Behandlung, die Erstellung des individuellen Behandlungsplans, so wie die Dokumentation. Da können schon mal die ersten 50Min. der ersten Behandlung draufgehen.
beim zweiten Termin nur 30 Minuten massiert hätte das kannst du durch deine Dokumentation sicher widerlegen.
Die Ausfallrechnung würde ich über 33,00 € schreiben, das ist die Vergütung die dir ausgefallen ist. Zahlt die Patientin ist gut, zahlt sie nicht würde ich es auf sich beruhen lassen, die Behandlung abbrechen und die Patientin zur unerwünschten Person erklären.
Bei einem Verfolgen der Ausfallrechnung vor Gericht, ist es leider so, dass das auf den tatsächlichen Ausfall runter gerechnet wird. Zu viel Wind um Nichts.
Die Patienten wollte beim 2.Termin ausdrücklich nur ne Massage (das können natürlich auch Weichteiltechniken aus der KG bzw. MT gewesen sein), hat somit auf weitere Maßnahmen freiwillig verzichtet.
Nach dem Abgang beim dritten Termin habe ich die Behandlung abgebrochen, Ausfallrechnung über 33,-€ ging raus, die Antwort mit ungerechtfertigter Ausfallrechnung lt. AOK-Auskunft kam dann per Einschreiben.
Für die Gegendarstellung bzw. Richtigstellung benötigte ich nun eben die klaren Vorgaben.
Daß diese Patientin zukünftig keine Termine mehr erhält versteht sich von selbst.
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ThomasA schrieb:
Ist doch eigentlich einfach, wenn man die Leistungsbeschreibung im RV mal genau lesen würde...
Die Patienten wollte beim 2.Termin ausdrücklich nur ne Massage (das können natürlich auch Weichteiltechniken aus der KG bzw. MT gewesen sein), hat somit auf weitere Maßnahmen freiwillig verzichtet.
Nach dem Abgang beim dritten Termin habe ich die Behandlung abgebrochen, Ausfallrechnung über 33,-€ ging raus, die Antwort mit ungerechtfertigter Ausfallrechnung lt. AOK-Auskunft kam dann per Einschreiben.
Für die Gegendarstellung bzw. Richtigstellung benötigte ich nun eben die klaren Vorgaben.
Daß diese Patientin zukünftig keine Termine mehr erhält versteht sich von selbst.
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RoFo schrieb:
Meiner Erfahrung nach halten sich die KK beim Thema Ausfallgebühr komplett raus.
Ist doch eigentlich einfach, wenn man die Leistungsbeschreibung im RV mal genau lesen würde...
Die Patienten wollte beim 2.Termin ausdrücklich nur ne Massage (das können natürlich auch Weichteiltechniken aus der KG bzw. MT gewesen sein), hat somit auf weitere Maßnahmen freiwillig verzichtet.
Nach dem Abgang beim dritten Termin habe ich die Behandlung abgebrochen, Ausfallrechnung über 33,-€ ging raus, die Antwort mit ungerechtfertigter Ausfallrechnung lt. AOK-Auskunft kam dann per Einschreiben.
Für die Gegendarstellung bzw. Richtigstellung benötigte ich nun eben die klaren Vorgaben.
Daß diese Patientin zukünftig keine Termine mehr erhält versteht sich von selbst.
die Vorgaben findest du im Rahmenvertrag, hier min. 3 Leistungen, davon min. KG oder MT oder KGG mit einer Regelbehandlungszeit von 60Min.. Was die Patientin will ist eine andere Sache, du kannst die Leistung, die Regelbehandlungszeit nur aus med. Gründen verkürzen.
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Tempelritter schrieb:
ThomasA schrieb am 6.4.16 23:08:
Ist doch eigentlich einfach, wenn man die Leistungsbeschreibung im RV mal genau lesen würde...
Die Patienten wollte beim 2.Termin ausdrücklich nur ne Massage (das können natürlich auch Weichteiltechniken aus der KG bzw. MT gewesen sein), hat somit auf weitere Maßnahmen freiwillig verzichtet.
Nach dem Abgang beim dritten Termin habe ich die Behandlung abgebrochen, Ausfallrechnung über 33,-€ ging raus, die Antwort mit ungerechtfertigter Ausfallrechnung lt. AOK-Auskunft kam dann per Einschreiben.
Für die Gegendarstellung bzw. Richtigstellung benötigte ich nun eben die klaren Vorgaben.
Daß diese Patientin zukünftig keine Termine mehr erhält versteht sich von selbst.
die Vorgaben findest du im Rahmenvertrag, hier min. 3 Leistungen, davon min. KG oder MT oder KGG mit einer Regelbehandlungszeit von 60Min.. Was die Patientin will ist eine andere Sache, du kannst die Leistung, die Regelbehandlungszeit nur aus med. Gründen verkürzen.
Was die Patientin will ist eine andere Sache, du kannst die Leistung, die Regelbehandlungszeit nur aus med. Gründen verkürzen.
Klar, dazu wird die Patientin dann auf der Bank fixiert... :blush:
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ThomasA schrieb:
Tempelritter schrieb am 7.4.16 07:37:
Was die Patientin will ist eine andere Sache, du kannst die Leistung, die Regelbehandlungszeit nur aus med. Gründen verkürzen.
Klar, dazu wird die Patientin dann auf der Bank fixiert... :blush:
1. Behandlung: Befund und "Probebehandlung" in der restl. Zeit. Unterschrift.
2. Beh.: 30 Min. Beh. "auf Wunsch" der Dame. Unterschrift.
3. Beh.: 7 Min Beh. wegen "Terminchaos" der Versicherten. Unterschrift.
4. Beh.: fand nicht statt, da alle Termin rausgenommen. :blush:
Wo ist hier der "Ausfall" ???
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HJS111 schrieb:
Verstehe die "Aufregung" gerade nicht:
1. Behandlung: Befund und "Probebehandlung" in der restl. Zeit. Unterschrift.
2. Beh.: 30 Min. Beh. "auf Wunsch" der Dame. Unterschrift.
3. Beh.: 7 Min Beh. wegen "Terminchaos" der Versicherten. Unterschrift.
4. Beh.: fand nicht statt, da alle Termin rausgenommen. :blush:
Wo ist hier der "Ausfall" ???
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RoFo schrieb:
Der Ausfall ist vermutlich bei 3.), da nur aus medizinischen Gründen abgebrochen werden darf.
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ThomasA schrieb:
Ich auch.
Ist aber nicht die Antwort auf meine Frage...
Klar im Rahmenvertrag stehen 60 min Behandlungsdauer, dies impliziert aber auch passive Maßnahmen. Hab aber im Kopf, daß der überwiegende Teil (also >30min?) auf aktive Maßnahmen entfallen muß.
Ich finde aber die Quelle nicht mehr!
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