Wir sind eine moderne Physiotherapie- und Osteopathiepraxis in Villingen-Schwenningen mit computergestützter Trainingstherapie und suchen Verstärkung ab sofort in Teil- oder Vollzeit.
Ich bin letztes Jahr(august 22) positiv an corona erkrankt(ohne Symptome) und habe meine Praxis(Einzelpraxis) eine Woche geschlossen gehabt!
Im Oktober 22 habe ich auf gut Glück beim Amt für soziale Dienste einen Antrag auf Verdienstausfall gestellt.Jetzt im August 2023 erhielt ich einen (für mich) positiven Bescheid!Es hat zwar fast ein Jahr gedauert aber Geduld(ohne schriftl./telefonische Nachfrage beim Amt) hat sich doch ausgezahlt!Super!Ich freue mich!
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• Leni C.
• Ladyfee
Ich bin letztes Jahr(august 22) positiv an corona erkrankt(ohne Symptome) und habe meine Praxis(Einzelpraxis) eine Woche geschlossen gehabt!
Im Oktober 22 habe ich auf gut Glück beim Amt für soziale Dienste einen Antrag auf Verdienstausfall gestellt.Jetzt im August 2023 erhielt ich einen (für mich) positiven Bescheid!Es hat zwar fast ein Jahr gedauert aber Geduld(ohne schriftl./telefonische Nachfrage beim Amt) hat sich doch ausgezahlt!Super!Ich freue mich!
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Würdest Du noch verraten, was für einen Antrag erforderlich war? Z. B. eine ärztliche Bescheinigung? Und bist Du selbst erst 2 Monate später darauf gekommen, einen Antrag zu stellen? Wie lang ist dies rückwirkend möglich? Danke vorab!!!
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Würdest Du noch verraten, was für einen Antrag erforderlich war? Z. B. eine ärztliche Bescheinigung? Und bist Du selbst erst 2 Monate später darauf gekommen, einen Antrag zu stellen? Wie lang ist dies rückwirkend möglich? Danke vorab!!!
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tinki schrieb:
Würdest Du noch verraten, was für einen Antrag erforderlich war? Z. B. eine ärztliche Bescheinigung? Und bist Du selbst erst 2 Monate später darauf gekommen, einen Antrag zu stellen? Wie lang ist dies rückwirkend möglich? Danke vorab!!!
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@tinki wie lange rückwirkend bin ich mir nicht sicher,ich glaube zwei Jahre!Ich hatte einfach mal gegoogelt (Verdienstausfall Selbständige)!Es steht beim Antrag genau drin was eingereicht werden muss,u.a. natürlich Bescheinigung der Erkrankung
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• tinki
[mention]tinki[/mention] wie lange rückwirkend bin ich mir nicht sicher,ich glaube zwei Jahre!Ich hatte einfach mal gegoogelt (Verdienstausfall Selbständige)!Es steht beim Antrag genau drin was eingereicht werden muss,u.a. natürlich Bescheinigung der Erkrankung
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Schippi schrieb:
@tinki wie lange rückwirkend bin ich mir nicht sicher,ich glaube zwei Jahre!Ich hatte einfach mal gegoogelt (Verdienstausfall Selbständige)!Es steht beim Antrag genau drin was eingereicht werden muss,u.a. natürlich Bescheinigung der Erkrankung
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Kannst du mir sagen was auf dem Bescheid steht bezüglich vorläufig oder ob dies dann nochmal überprüft wird wenn du deine Steuer für das Jahr 2022 vorliegen hast? Ich hätte auch Anspruch habe aber bisher keinen Antrag gestellt da ich auch die Soforthilfe zwei Jahre später zurückzahlen musste. Ich möchte gar nichts beantragen wo ich im Nachhinein wieder geprüft werde und dann ggf. zurückzahlen muss. Woran wird auf dem Bescheid festgemacht ob man zurückzahlen muss? Vlt heißt es ja wenn der Umsatz des Jahres 2022 am Ende auch so hoch war wie 2021 muss man zurückzahlen oder sowas. Dann spare ich mir den Antrag :)
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Kannst du mir sagen was auf dem Bescheid steht bezüglich vorläufig oder ob dies dann nochmal überprüft wird wenn du deine Steuer für das Jahr 2022 vorliegen hast? Ich hätte auch Anspruch habe aber bisher keinen Antrag gestellt da ich auch die Soforthilfe zwei Jahre später zurückzahlen musste. Ich möchte gar nichts beantragen wo ich im Nachhinein wieder geprüft werde und dann ggf. zurückzahlen muss. Woran wird auf dem Bescheid festgemacht ob man zurückzahlen muss? Vlt heißt es ja wenn der Umsatz des Jahres 2022 am Ende auch so hoch war wie 2021 muss man zurückzahlen oder sowas. Dann spare ich mir den Antrag :)
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hanni265 schrieb:
Kannst du mir sagen was auf dem Bescheid steht bezüglich vorläufig oder ob dies dann nochmal überprüft wird wenn du deine Steuer für das Jahr 2022 vorliegen hast? Ich hätte auch Anspruch habe aber bisher keinen Antrag gestellt da ich auch die Soforthilfe zwei Jahre später zurückzahlen musste. Ich möchte gar nichts beantragen wo ich im Nachhinein wieder geprüft werde und dann ggf. zurückzahlen muss. Woran wird auf dem Bescheid festgemacht ob man zurückzahlen muss? Vlt heißt es ja wenn der Umsatz des Jahres 2022 am Ende auch so hoch war wie 2021 muss man zurückzahlen oder sowas. Dann spare ich mir den Antrag :)
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@hanni265
Die Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG ist (bezüglich Covid-19 war) steuerfrei nach § 3 Nr. 25 EStG und ist auch nicht zurück zu zahlen.
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• JürgenK
[mention]hanni265[/mention]
Die Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG ist (bezüglich Covid-19 war) steuerfrei nach § 3 Nr. 25 EStG und ist auch nicht zurück zu zahlen.
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GüSta schrieb:
@hanni265
Die Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG ist (bezüglich Covid-19 war) steuerfrei nach § 3 Nr. 25 EStG und ist auch nicht zurück zu zahlen.
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Schippi schrieb:
Ich bin letztes Jahr(august 22) positiv an corona erkrankt(ohne Symptome) und habe meine Praxis(Einzelpraxis) eine Woche geschlossen gehabt!
Im Oktober 22 habe ich auf gut Glück beim Amt für soziale Dienste einen Antrag auf Verdienstausfall gestellt.Jetzt im August 2023 erhielt ich einen (für mich) positiven Bescheid!Es hat zwar fast ein Jahr gedauert aber Geduld(ohne schriftl./telefonische Nachfrage beim Amt) hat sich doch ausgezahlt!Super!Ich freue mich!
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Geld das man nicht erwartet ist doch Klasse . Gratuliere . Und ich habe es abgespeichert , daß man dort auch Anträge stellen kann . Wußte ich so nicht . Danke für den Hinweis .
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• MikeL
• Papa Alpaka
Geld das man nicht erwartet ist doch Klasse . Gratuliere . Und ich habe es abgespeichert , daß man dort auch Anträge stellen kann . Wußte ich so nicht . Danke für den Hinweis .
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Leni C. schrieb:
Geld das man nicht erwartet ist doch Klasse . Gratuliere . Und ich habe es abgespeichert , daß man dort auch Anträge stellen kann . Wußte ich so nicht . Danke für den Hinweis .
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Im Oktober 22 habe ich auf gut Glück beim Amt für soziale Dienste einen Antrag auf Verdienstausfall gestellt.Jetzt im August 2023 erhielt ich einen (für mich) positiven Bescheid!Es hat zwar fast ein Jahr gedauert aber Geduld(ohne schriftl./telefonische Nachfrage beim Amt) hat sich doch ausgezahlt!Super!Ich freue mich!
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tinki schrieb:
Würdest Du noch verraten, was für einen Antrag erforderlich war? Z. B. eine ärztliche Bescheinigung? Und bist Du selbst erst 2 Monate später darauf gekommen, einen Antrag zu stellen? Wie lang ist dies rückwirkend möglich? Danke vorab!!!
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Schippi schrieb:
@tinki wie lange rückwirkend bin ich mir nicht sicher,ich glaube zwei Jahre!Ich hatte einfach mal gegoogelt (Verdienstausfall Selbständige)!Es steht beim Antrag genau drin was eingereicht werden muss,u.a. natürlich Bescheinigung der Erkrankung
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tinki schrieb:
@Schippi Danke!
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hanni265 schrieb:
Kannst du mir sagen was auf dem Bescheid steht bezüglich vorläufig oder ob dies dann nochmal überprüft wird wenn du deine Steuer für das Jahr 2022 vorliegen hast? Ich hätte auch Anspruch habe aber bisher keinen Antrag gestellt da ich auch die Soforthilfe zwei Jahre später zurückzahlen musste. Ich möchte gar nichts beantragen wo ich im Nachhinein wieder geprüft werde und dann ggf. zurückzahlen muss. Woran wird auf dem Bescheid festgemacht ob man zurückzahlen muss? Vlt heißt es ja wenn der Umsatz des Jahres 2022 am Ende auch so hoch war wie 2021 muss man zurückzahlen oder sowas. Dann spare ich mir den Antrag :)
Die Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG ist (bezüglich Covid-19 war) steuerfrei nach § 3 Nr. 25 EStG und ist auch nicht zurück zu zahlen.
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GüSta schrieb:
@hanni265
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Schippi schrieb:
Ich bin letztes Jahr(august 22) positiv an corona erkrankt(ohne Symptome) und habe meine Praxis(Einzelpraxis) eine Woche geschlossen gehabt!
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Leni C. schrieb:
Geld das man nicht erwartet ist doch Klasse . Gratuliere . Und ich habe es abgespeichert , daß man dort auch Anträge stellen kann . Wußte ich so nicht . Danke für den Hinweis .
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