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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Confina_ Berufshaftpflicht ohne Rezept

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Neues Thema
Confina_ Berufshaftpflicht ohne Rezept
Es gibt 10 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
18.09.2014 20:26
Hallo,

hat jemand Erfahrung mit der confina Versicherung?
Diese versichern wohl auch 'Behandlungen ohne Rezept'. Sprich, wenn ich eigenmächtig eine MT mache und es zu 'Schäden' kommt, springt die Versicherung dafür ein.

Ist das nun ein Ersatz für den sektoralen Heilpraktiker? Ich glaube beim kleinen HP sind alle Leistungen umsatzsteuerfrei. Ist dies dann auch so?

Grüße und schönen Feierabend....
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Hallo, hat jemand Erfahrung mit der confina Versicherung? Diese versichern wohl auch 'Behandlungen ohne Rezept'. Sprich, wenn ich eigenmächtig eine MT mache und es zu 'Schäden' kommt, springt die Versicherung dafür ein. Ist das nun ein Ersatz für den sektoralen Heilpraktiker? Ich glaube beim kleinen HP sind alle Leistungen umsatzsteuerfrei. Ist dies dann auch so? Grüße und schönen Feierabend....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,

hat jemand Erfahrung mit der confina Versicherung?
Diese versichern wohl auch 'Behandlungen ohne Rezept'. Sprich, wenn ich eigenmächtig eine MT mache und es zu 'Schäden' kommt, springt die Versicherung dafür ein.

Ist das nun ein Ersatz für den sektoralen Heilpraktiker? Ich glaube beim kleinen HP sind alle Leistungen umsatzsteuerfrei. Ist dies dann auch so?

Grüße und schönen Feierabend....

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michael933
18.09.2014 21:16
Deine Frage impliziert, dass man sich über eine Versicherung gegen die Umsatzsteuer versichern könnte...

Ist die Frage ernst gemeint?
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Deine Frage impliziert, dass man sich über eine Versicherung gegen die Umsatzsteuer versichern könnte... Ist die Frage ernst gemeint?
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Anonymer Teilnehmer
19.09.2014 07:43
Das bedeutet also, diese Versicherung ist nonsens, da ich ohne Verordnung nicht arbeiten darf.

Warum gibt es dann dieses Angebot????
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Das bedeutet also, diese Versicherung ist nonsens, da ich ohne Verordnung nicht arbeiten darf. Warum gibt es dann dieses Angebot????
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Das bedeutet also, diese Versicherung ist nonsens, da ich ohne Verordnung nicht arbeiten darf.

Warum gibt es dann dieses Angebot????

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Tempelritter
19.09.2014 07:47
dieses Angebot hat fast jede Berufshaftpflichtversicherung, ein Masseur darf auch ohne ärztliche Verordnung tätig werden. Der PT darf nur als sektoraler Heilpraktiker ausserhalb der ärztlichen Verordnung tätig werden, ausser er beschränkt sich auf Wellness oder Primärprävention.
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dieses Angebot hat fast jede Berufshaftpflichtversicherung, ein Masseur darf auch ohne ärztliche Verordnung tätig werden. Der PT darf nur als sektoraler Heilpraktiker ausserhalb der ärztlichen Verordnung tätig werden, ausser er beschränkt sich auf Wellness oder Primärprävention.
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Tempelritter schrieb:

dieses Angebot hat fast jede Berufshaftpflichtversicherung, ein Masseur darf auch ohne ärztliche Verordnung tätig werden. Der PT darf nur als sektoraler Heilpraktiker ausserhalb der ärztlichen Verordnung tätig werden, ausser er beschränkt sich auf Wellness oder Primärprävention.

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Eberhard
19.09.2014 17:55
Masseure haben den FC. Vielleicht sind die gemeint mit diesem Angebot.

Meine Versicherung zeigte sich einst sehr verwundert, weil sie gar nicht wusste, das es Therapeuten gibt, denen es nicht erlaubt ist, frei zu therapieren. Auch heute noch ist bei denen sowohl als auch versichert. Ein Versicherungsvertreter riet mir in dieser Frage den Ball ganz flach zu halten.
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Masseure haben den FC. Vielleicht sind die gemeint mit diesem Angebot. Meine Versicherung zeigte sich einst sehr verwundert, weil sie gar nicht wusste, das es Therapeuten gibt, denen es nicht erlaubt ist, frei zu therapieren. Auch heute noch ist bei denen sowohl als auch versichert. Ein Versicherungsvertreter riet mir in dieser Frage den Ball ganz flach zu halten.
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Eberhard schrieb:

Masseure haben den FC. Vielleicht sind die gemeint mit diesem Angebot.

Meine Versicherung zeigte sich einst sehr verwundert, weil sie gar nicht wusste, das es Therapeuten gibt, denen es nicht erlaubt ist, frei zu therapieren. Auch heute noch ist bei denen sowohl als auch versichert. Ein Versicherungsvertreter riet mir in dieser Frage den Ball ganz flach zu halten.

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Papa Alpaka
19.09.2014 19:07
aus dem Angebot

[...] Leider sind Tätigkeiten und Behandlungen, die ohne ausdrückliche ärztliche Verordnung (also Rezept) durchgeführt werden, meist in "normalen" Berufshaftpflichtversicherungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In der Vergangenheit traten leider schon mehrfach bei einigen Mitgliedern des PHYSIO DEUTSCHLAND Landesverband Baden-Württemberg e.V genau solche Schadenfälle auf bei denen kein Rezept vorlag und die Versicherung die Leistung verweigerte.

[...]

Leistungen inklusive [u.a.]

Behandlung ohne Rezept
Erweiterter Straf-Rechtsschutz und Internetrisiko
[...]


Ein Schelm wer Böses dabei denkt, aber eine Versicherung die mir ausdrücklich erklärt sie würde Behandlungen die gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen decken und gleichzeitig mit einem erweiterten Straf-Rechtsschutz wirbt...
...die fordert förmlich dazu auf das Kleingedruckte sehr genau zu studieren.
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[zitat][b]aus dem Angebot[/b] [...] Leider sind Tätigkeiten und Behandlungen, die ohne ausdrückliche ärztliche Verordnung (also Rezept) durchgeführt werden, meist in "normalen" Berufshaftpflichtversicherungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In der Vergangenheit traten leider schon mehrfach bei einigen Mitgliedern des PHYSIO DEUTSCHLAND Landesverband Baden-Württemberg e.V genau solche Schadenfälle auf bei denen kein Rezept vorlag und die Versicherung die Leistung verweigerte. [...] Leistungen inklusive [u.a.] Behandlung ohne Rezept Erweiterter Straf-Rechtsschutz und Internetrisiko [...][/zitat] Ein Schelm wer Böses dabei denkt, aber eine Versicherung die mir ausdrücklich erklärt sie würde Behandlungen die gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen decken und gleichzeitig mit einem erweiterten Straf-Rechtsschutz wirbt... ...die fordert förmlich dazu auf das Kleingedruckte sehr genau zu studieren.
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Papa Alpaka schrieb:

aus dem Angebot

[...] Leider sind Tätigkeiten und Behandlungen, die ohne ausdrückliche ärztliche Verordnung (also Rezept) durchgeführt werden, meist in "normalen" Berufshaftpflichtversicherungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In der Vergangenheit traten leider schon mehrfach bei einigen Mitgliedern des PHYSIO DEUTSCHLAND Landesverband Baden-Württemberg e.V genau solche Schadenfälle auf bei denen kein Rezept vorlag und die Versicherung die Leistung verweigerte.

[...]

Leistungen inklusive [u.a.]

Behandlung ohne Rezept
Erweiterter Straf-Rechtsschutz und Internetrisiko
[...]


Ein Schelm wer Böses dabei denkt, aber eine Versicherung die mir ausdrücklich erklärt sie würde Behandlungen die gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen decken und gleichzeitig mit einem erweiterten Straf-Rechtsschutz wirbt...
...die fordert förmlich dazu auf das Kleingedruckte sehr genau zu studieren.

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michael933 schrieb:

Deine Frage impliziert, dass man sich über eine Versicherung gegen die Umsatzsteuer versichern könnte...

Ist die Frage ernst gemeint?

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Papa Alpaka
19.09.2014 06:58
> Ist das nun ein Ersatz für den sektoralen Heilpraktiker?

Nein. Kommt es durch nictverordnete MT zu einer Gesundheitsschädigung deines Opfers kannst du nach wie vor wegen Körperverletzung (Vorsatz) belangt und deine Zulassung zum Führen der Berufsbezeichnung "Physiotherapeut" verlieren.

Eine Haftpflichtversicherung springt immer dann (finanziell) ein wenn du Mist gebaut hast und haften sollst - abhängig vom dir angebotenen Vertrag vermutlich für die finanziellen Kosten der Weiterversorgung deines missglückten Patienten.

Um mit einem Versicherungsvertrag die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde zu erlangen musst du noch abwarten bis TTIP durchgewunken ist - dann wendet sich dein Versicherungskonzern sicherlich gern in deinem Namen an die Investitionsschutzschiedsstelle und lässt geltendes Recht aus wirtschaftlichen Interessen aushebeln.
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> Ist das nun ein Ersatz für den sektoralen Heilpraktiker? Nein. Kommt es durch nictverordnete MT zu einer Gesundheitsschädigung deines Opfers kannst du nach wie vor wegen Körperverletzung (Vorsatz) belangt und deine Zulassung zum Führen der Berufsbezeichnung "Physiotherapeut" verlieren. Eine Haftpflichtversicherung springt immer dann (finanziell) ein wenn du Mist gebaut hast und haften sollst - abhängig vom dir angebotenen Vertrag vermutlich für die finanziellen Kosten der Weiterversorgung deines missglückten Patienten. Um mit einem Versicherungsvertrag die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde zu erlangen musst du noch abwarten bis TTIP durchgewunken ist - dann wendet sich dein Versicherungskonzern sicherlich gern in deinem Namen an die Investitionsschutzschiedsstelle und lässt geltendes Recht aus wirtschaftlichen Interessen aushebeln.
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Papa Alpaka schrieb:

> Ist das nun ein Ersatz für den sektoralen Heilpraktiker?

Nein. Kommt es durch nictverordnete MT zu einer Gesundheitsschädigung deines Opfers kannst du nach wie vor wegen Körperverletzung (Vorsatz) belangt und deine Zulassung zum Führen der Berufsbezeichnung "Physiotherapeut" verlieren.

Eine Haftpflichtversicherung springt immer dann (finanziell) ein wenn du Mist gebaut hast und haften sollst - abhängig vom dir angebotenen Vertrag vermutlich für die finanziellen Kosten der Weiterversorgung deines missglückten Patienten.

Um mit einem Versicherungsvertrag die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde zu erlangen musst du noch abwarten bis TTIP durchgewunken ist - dann wendet sich dein Versicherungskonzern sicherlich gern in deinem Namen an die Investitionsschutzschiedsstelle und lässt geltendes Recht aus wirtschaftlichen Interessen aushebeln.

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Anonymer Teilnehmer
19.09.2014 07:49
nun ja, es wird als neues Modell vorgestellt.
Behandlungen ohne Rezept als erster Punkt!
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nun ja, es wird als neues Modell vorgestellt. Behandlungen ohne Rezept als erster Punkt!
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Tempelritter
19.09.2014 07:58
Anonymer Teilnehmer schrieb am 19.9.14 07:49:
nun ja, es wird als neues Modell vorgestellt.
Behandlungen ohne Rezept als erster Punkt!


hast du einen Link. Hier könnte auch der sektorale HP gemeint sein, dieser ist nicht in jeder PT-Berufshaftpflichtversicherung enthalten. Wenn nicht, mit allem was die werben, setzt nicht die aktuelle Rechtslage ausser Kraft.
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 19.9.14 07:49: nun ja, es wird als neues Modell vorgestellt. Behandlungen ohne Rezept als erster Punkt![/zitat] hast du einen Link. Hier könnte auch der sektorale HP gemeint sein, dieser ist nicht in jeder PT-Berufshaftpflichtversicherung enthalten. Wenn nicht, mit allem was die werben, setzt nicht die aktuelle Rechtslage ausser Kraft.
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Tempelritter schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 19.9.14 07:49:
nun ja, es wird als neues Modell vorgestellt.
Behandlungen ohne Rezept als erster Punkt!


hast du einen Link. Hier könnte auch der sektorale HP gemeint sein, dieser ist nicht in jeder PT-Berufshaftpflichtversicherung enthalten. Wenn nicht, mit allem was die werben, setzt nicht die aktuelle Rechtslage ausser Kraft.

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Anonymer Teilnehmer
19.09.2014 08:25
Klar:
Berufshaftpflichtversicherung - Spezial-Konzept, Spezial-Schutz für Physiotherapeuten des PHYSIO Deutschland Verbandes
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Klar: http://www.confina.de/berufshaftpflichtversicherung-physio-deutschland-2
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Klar:
Berufshaftpflichtversicherung - Spezial-Konzept, Spezial-Schutz für Physiotherapeuten des PHYSIO Deutschland Verbandes

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

nun ja, es wird als neues Modell vorgestellt.
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