Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
Trotz aller Suche finde ich nichts zu diesem Thema.
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Ursula Siebert schrieb:
Hallo, laut unserem Versicherungspartner sind wir zu einer Informationsveranstaltung für unsere Mitarbeiter zum neuen BRSG -Gesetz verpflichtet.
Trotz aller Suche finde ich nichts zu diesem Thema.
Zunächst muss in allen Praxen mit mind. 10 - zehn- ständig mit personenbez. Daten verarbeitenden Mitarbeitern ein/e Datenschutzbeauftragte/r - DSB - benannt werden, der/die nicht der/die PI sein darf.
Das galt bisher schon.
Neu dürfte die Datenschutzfolgeabschätzung - DSFA- sein, die zusätzlich, also bei weniger als 10 der gen. MA, zur Bestellung eines DSB führen kann. Was das ist, mußt Du bitte im Netz suchen.
Über das Thema müßten aber dieVerbände für PI's informieren.
Da mich das als Einzelkämpfer alles nicht juckt und keine Daten via Netz meine Praxis verlassen, halte ich die Füße still und kann ich nur begrenzt informieren., z. B. im rubrum / Überschrift / Titel.
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
Das Bundesdatenschutzgesetz - BDSG - wird aufgrund der Europäischen Datenschutzverordnung - DSGVO - überarbeitet. Daraus folgen für die Praxen neue Pflichten ab Ende Mai 2018. Dein Versicherungspartner wird Dich dazu näher informieren können, die verkammerten Berufe bekommen aus ihren Kammern dazu Infos.
Zunächst muss in allen Praxen mit mind. 10 - zehn- ständig mit personenbez. Daten verarbeitenden Mitarbeitern ein/e Datenschutzbeauftragte/r - DSB - benannt werden, der/die nicht der/die PI sein darf.
Das galt bisher schon.
Neu dürfte die Datenschutzfolgeabschätzung - DSFA- sein, die zusätzlich, also bei weniger als 10 der gen. MA, zur Bestellung eines DSB führen kann. Was das ist, mußt Du bitte im Netz suchen.
Über das Thema müßten aber dieVerbände für PI's informieren.
Da mich das als Einzelkämpfer alles nicht juckt und keine Daten via Netz meine Praxis verlassen, halte ich die Füße still und kann ich nur begrenzt informieren., z. B. im rubrum / Überschrift / Titel.
mfg hgb :sunglasses:
-> Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018: Änderungen in der bAV | Personal | Haufe
Sprich: Weil die Arbeitnehmer es alleine nicht gebacken bekommen sind die Arbeitgeber verpflichtet, ein dokumentiertes Rentenberatungsgespräch zu führen; eines in der Gruppe um die AN über ihre Rechte im Allgemeinen aufzuklären, ein individuelles um die persönliche Situation zu klären.
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Da ich inzwischen Rentner bin, bade ich die "Beratung" von damals bereits aus.
Meine aus versteuerten Gehältern gezahlten LV werden erneut bei Auszahlung anteilig versteuert.
Die LV durch Gehaltsumwandlung wird korrekt nachgelagert versteuert, nur die nachträglich beschlossenen Sozialabgaben zahle ich allein, obwohl in der Ansparphase die Höchstgrenze lange erreicht war.
Hätte ich meine Rentenverbesserung nicht anders geregelt, wäre ich heute schlechter dran, da ich immer noch meinen jugendlichen Fleiß abarbeite und das fünfte Kind im Studium finanziere.
Mein Rat an alle, die die eigene Rente verbessern wollen:
Riester ist das Einzige, was sich etwas rechnet, Vorsicht vor Versicherungsmodellen, da verdienen zuerst die Versicherungen Gleiches gilt für gemanagte Fonds. Bei Gehaltsumwandlungen an die nachträglichen Sozialabgaben in voller Höhe - also ohne AG-Anteil !! - denken. Das werden aber wohl eher die Vielverdiener machen, die ich unter angest. PT's wenig kenne.
Wer es kann, sollte Geld in Wohnraum stecken, Singlewohnungen, neue Wohnmodelle und bereutes Wohnen werden weiter benötigt.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Aha, danke für Deine Korrektur Papa.
Da ich inzwischen Rentner bin, bade ich die "Beratung" von damals bereits aus.
Meine aus versteuerten Gehältern gezahlten LV werden erneut bei Auszahlung anteilig versteuert.
Die LV durch Gehaltsumwandlung wird korrekt nachgelagert versteuert, nur die nachträglich beschlossenen Sozialabgaben zahle ich allein, obwohl in der Ansparphase die Höchstgrenze lange erreicht war.
Hätte ich meine Rentenverbesserung nicht anders geregelt, wäre ich heute schlechter dran, da ich immer noch meinen jugendlichen Fleiß abarbeite und das fünfte Kind im Studium finanziere.
Mein Rat an alle, die die eigene Rente verbessern wollen:
Riester ist das Einzige, was sich etwas rechnet, Vorsicht vor Versicherungsmodellen, da verdienen zuerst die Versicherungen Gleiches gilt für gemanagte Fonds. Bei Gehaltsumwandlungen an die nachträglichen Sozialabgaben in voller Höhe - also ohne AG-Anteil !! - denken. Das werden aber wohl eher die Vielverdiener machen, die ich unter angest. PT's wenig kenne.
Wer es kann, sollte Geld in Wohnraum stecken, Singlewohnungen, neue Wohnmodelle und bereutes Wohnen werden weiter benötigt.
mfg hgb :wink:
Das BDSG hast du gut zusammengefasst, hgb, es geht aber um's BRSG ;)
->
Sprich: Weil die Arbeitnehmer es alleine nicht gebacken bekommen sind die Arbeitgeber verpflichtet, ein dokumentiertes Rentenberatungsgespräch zu führen; eines in der Gruppe um die AN über ihre Rechte im Allgemeinen aufzuklären, ein individuelles um die persönliche Situation zu klären.
Das BRSG - so lese ich das - betrifft unmittelbar erst einmal die tarifgebundenen Partner, also wohl kaum einen der "kleinen" Selbständigen im Heilmittelbereich mit ein paar Angestellten; und sich freiwillig einem Tarifverbund anschließen wird doch keiner, oder?!?
D. h., es bleibt dem "kleinen" Arbeitgeber auch weiterhin überlassen, ob und in welcher Form er eine Zusatzversorgung ermöglicht und evtl. finanziell unterstützt.
Anmerkung: Eine Beratungspflicht für die ArbeitnehmerInnen hat im Zusammenhang mit dem BRSG vor allem auch die gesetzliche Rentenversicherung als neutrale Institution. Der Versicherungspartner von Ursula Siebert erfüllt das Kriterium der Neutralität sicherlich nicht.
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 17.3.18 20:23:
Das BDSG hast du gut zusammengefasst, hgb, es geht aber um's BRSG ;)
->
Sprich: Weil die Arbeitnehmer es alleine nicht gebacken bekommen sind die Arbeitgeber verpflichtet, ein dokumentiertes Rentenberatungsgespräch zu führen; eines in der Gruppe um die AN über ihre Rechte im Allgemeinen aufzuklären, ein individuelles um die persönliche Situation zu klären.
Das BRSG - so lese ich das - betrifft unmittelbar erst einmal die tarifgebundenen Partner, also wohl kaum einen der "kleinen" Selbständigen im Heilmittelbereich mit ein paar Angestellten; und sich freiwillig einem Tarifverbund anschließen wird doch keiner, oder?!?
D. h., es bleibt dem "kleinen" Arbeitgeber auch weiterhin überlassen, ob und in welcher Form er eine Zusatzversorgung ermöglicht und evtl. finanziell unterstützt.
Anmerkung: Eine Beratungspflicht für die ArbeitnehmerInnen hat im Zusammenhang mit dem BRSG vor allem auch die gesetzliche Rentenversicherung als neutrale Institution. Der Versicherungspartner von Ursula Siebert erfüllt das Kriterium der Neutralität sicherlich nicht.
Walli :hushed:
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Ursula Siebert schrieb:
Danke, das waren wichtige Hinweise!
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Papa Alpaka schrieb:
Das BDSG hast du gut zusammengefasst, hgb, es geht aber um's BRSG ;)
-> Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018: Änderungen in der bAV | Personal | Haufe
Sprich: Weil die Arbeitnehmer es alleine nicht gebacken bekommen sind die Arbeitgeber verpflichtet, ein dokumentiertes Rentenberatungsgespräch zu führen; eines in der Gruppe um die AN über ihre Rechte im Allgemeinen aufzuklären, ein individuelles um die persönliche Situation zu klären.
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