ID: 1500_000857
Vitos Herborn bildet gemeinsam mit
Vitos Weil-Lahn einen
Regionalverbund unter dem Dach des
Vitos Konzerns. Unsere Kernaufgabe
ist die Behandlung von Erwachsenen,
Kindern und Jugendlichen in
psychiatrischen, psychosomatischen
und somatischen Fachkliniken. Wir
bieten unseren Patienten ambulante,
stationäre, tagesklinische sowie
stationsäquivalente psychiatrische
Behandlung in ihrem gewohnten
Lebensumfeld als Alternative zur
vollstationären Behandlung an.
Zur Verstärkung un...
Vitos Herborn bildet gemeinsam mit
Vitos Weil-Lahn einen
Regionalverbund unter dem Dach des
Vitos Konzerns. Unsere Kernaufgabe
ist die Behandlung von Erwachsenen,
Kindern und Jugendlichen in
psychiatrischen, psychosomatischen
und somatischen Fachkliniken. Wir
bieten unseren Patienten ambulante,
stationäre, tagesklinische sowie
stationsäquivalente psychiatrische
Behandlung in ihrem gewohnten
Lebensumfeld als Alternative zur
vollstationären Behandlung an.
Zur Verstärkung un...
ich habe eine Frage bezüglich eines Mitarbeiters. Ihm wurde die Brille bei einem Hausbesuch von einem Patienten während der KG-ZNS von der Nase "geschlagen" und ist dabei kaputt gegangen. Ist das in der Betriebshaftpflicht mitversichert?
Ich habe noch nicht nachgefragt, da mir das nicht bekannt ist. Oder ist der Mitarbeiter dafür selbst verantwortlich?
VG
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schlumpi22 schrieb:
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich eines Mitarbeiters. Ihm wurde die Brille bei einem Hausbesuch von einem Patienten während der KG-ZNS von der Nase "geschlagen" und ist dabei kaputt gegangen. Ist das in der Betriebshaftpflicht mitversichert?
Ich habe noch nicht nachgefragt, da mir das nicht bekannt ist. Oder ist der Mitarbeiter dafür selbst verantwortlich?
VG
Demnach wäre die Haftpflichtversicherung des Patienten leistungspflichtig. Einfach bei der eigenen Versicherung nachfragen, wer die Reparatur zahlen muss.
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tinki schrieb:
Kann Dir aus eigener Erfahrung zustimmen! Haftpflicht des Verursachers...seehhr zähes Vorgehen...gutes Gelingen!
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LogoMijo schrieb:
Ich denke, es gilt das VerursacherInnenprinzip.
Demnach wäre die Haftpflichtversicherung des Patienten leistungspflichtig. Einfach bei der eigenen Versicherung nachfragen, wer die Reparatur zahlen muss.
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