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Wie gestaltet sich die dann uns auferlegte Budgetierung?
Ich meine, ich kann die Ärzte zu 100% verstehen, wenn sie dann ausschliesslich auf dieses Instrument zurückgreifen, erleichtert es Ihnen doch das Leben sehr (keine Diskussionen mit dem Patienten und keine Regressangst). Der Schwarze Peter ist nun uns zugeschoben worden. Wir dürfen auf der einen Seite keine Diagnosen stellen. Somit ist es uns nicht möglich, den ICD 10 so zu bestimmen (gerade Chroniker haben vielfach eine weitere Diagnose im Bereich der langfristigen Heilmittel), dass er auch demnächst Budget neutral ist. Auf der anderen Seite müssen wir unsere Arbeit begrenzen und können nicht so arbeiten, wie es vielleicht angezeigt ist.
Gerade in der Kindertherapie ist die Therapiedauer länger. Es gibt Studien, die besagen, dass jeder investierte Euro sich später zehnfach auszahlt. Für den therapeutischen Bereich bedeutet das, dass etliche Kinder wegen unserer Arbeit nicht auf Förderschulen gehen müssen, sondern ein Regelleben führen können. Diese Querverbindung zur Wirtschaft (ebenso die schnellere Wiedereingliederung in die Arbeitswelt bei orthopädisch/chirurgischen Behandlungen) wird allerdings nirgendwo dargestellt. Und nun sollen wir diese, unsere Arbeit selber beschränken?
Auf die Antworten bin ich gespannt.
Viele Grüße
Monika
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Rahmenverträge und Blankoverordnung: Gesetzgeber verlängert Fristen
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tom1350 schrieb:
„Die Frist für die Umsetzung der bundeseinheitlichen Rahmenverträge ist vom 1. Juli 2020 auf den 1. Oktober 2020 verlängert worden. Jene zur Vereinbarung von Indikationslisten für die Blankoverordnung wurde vom 15. November 2020 auf den 15. März 2021 verschoben."
Rahmenverträge und Blankoverordnung: Gesetzgeber verlängert Fristen
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Danke für die Antwort. Jedoch ist es somit nur ein um ein halbes Jahr aufgeschobenes Problem.
Viele Grüße
Monika
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tom1350 schrieb:
Da steht ja was von Indikationslisten. Die eigentliche Umsetzung, könnte ich mir vorstellen, dauert nochmal etwas.
Die zuzahlungspflichtigen Patienten werden schon vor dem Therapiebeginn wissen wollen, was es sie am Ende kostet und was sie sich leisten können / wollen. Den Eigenanteil gab es, soweit ich das richtig verfolgt habe, in den beiden durchgeführten Modellvorhaben nicht.
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Jytte schrieb:
Ich bin auch gespannt, wie sich das Vorhaben der Blankoverordnung entwickelt und was am Ende, wann auch immer das sein wird, dabei rauskommt.
Die zuzahlungspflichtigen Patienten werden schon vor dem Therapiebeginn wissen wollen, was es sie am Ende kostet und was sie sich leisten können / wollen. Den Eigenanteil gab es, soweit ich das richtig verfolgt habe, in den beiden durchgeführten Modellvorhaben nicht.
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mosaik schrieb:
Ab Oktober haben die Ärzte ja nun die Möglichkeit der Blankoverordnung. Umliegende Ärzte haben mir bereits signalisiert, dass sie ab demnächst dann fast ausschliesslich über diese Möglichkeit verordnen werden, da sie somit aus der Budgetierung draussen sind ( O Ton eines Arztes: dann kann ich endlich jedem Patienten eine Verordnung ohne Diskussion und Feilscherei ausstellen).
Wie gestaltet sich die dann uns auferlegte Budgetierung?
Ich meine, ich kann die Ärzte zu 100% verstehen, wenn sie dann ausschliesslich auf dieses Instrument zurückgreifen, erleichtert es Ihnen doch das Leben sehr (keine Diskussionen mit dem Patienten und keine Regressangst). Der Schwarze Peter ist nun uns zugeschoben worden. Wir dürfen auf der einen Seite keine Diagnosen stellen. Somit ist es uns nicht möglich, den ICD 10 so zu bestimmen (gerade Chroniker haben vielfach eine weitere Diagnose im Bereich der langfristigen Heilmittel), dass er auch demnächst Budget neutral ist. Auf der anderen Seite müssen wir unsere Arbeit begrenzen und können nicht so arbeiten, wie es vielleicht angezeigt ist.
Gerade in der Kindertherapie ist die Therapiedauer länger. Es gibt Studien, die besagen, dass jeder investierte Euro sich später zehnfach auszahlt. Für den therapeutischen Bereich bedeutet das, dass etliche Kinder wegen unserer Arbeit nicht auf Förderschulen gehen müssen, sondern ein Regelleben führen können. Diese Querverbindung zur Wirtschaft (ebenso die schnellere Wiedereingliederung in die Arbeitswelt bei orthopädisch/chirurgischen Behandlungen) wird allerdings nirgendwo dargestellt. Und nun sollen wir diese, unsere Arbeit selber beschränken?
Auf die Antworten bin ich gespannt.
Viele Grüße
Monika
Wie Budgetverantwortlichkeit geregelt wird ist bis jetzt wohl nach wie vor unklar.
Bin auch gespannt was dabei rauskommt.
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mbone schrieb:
Die Blankoverordnung kommt nicht vor März 2021
Wie Budgetverantwortlichkeit geregelt wird ist bis jetzt wohl nach wie vor unklar.
Bin auch gespannt was dabei rauskommt.
Das wird ein Rohrkrepierer, es sei denn, der Arzt ist nicht mehr in der Verantwortung. Wenn dann der einzelne Physio sich jedoch damit seine Umsätze frisiert, ist die Blankoverordnung auch schnell wieder weg. Oder besser noch, du kannst machen was du willst, aber nur zur festgelegten Kleinstvergütung.
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Herbert schrieb:
Als Mediziner würde ich keine Blankoverordnung mit dem unbekannten Wert X ausstellen, wenn ich im Nachgang eine Budgetverantwortlichkeit hätte.
Das wird ein Rohrkrepierer, es sei denn, der Arzt ist nicht mehr in der Verantwortung. Wenn dann der einzelne Physio sich jedoch damit seine Umsätze frisiert, ist die Blankoverordnung auch schnell wieder weg. Oder besser noch, du kannst machen was du willst, aber nur zur festgelegten Kleinstvergütung.
Ein Zeitrahmen - der mit einer fixen Summe bezahlt wird.
Die notwendige Art der Therapie bestimme ich dann selbst (mach ich im Prinzip jetzt auch schon aber eben oft auch zu meinen Ungunsten....)
Allein schon bei der praktischen Umsetzung gäbe es große Probleme wenn es nach dem herkömmlichen Modell ginge. Wie soll ich mit einem Patienten vernünftig Termine vereinbaren wenn ich im Voraus überhaupt überschauen kann wieviel Zeit ich für Ihn / Sie aufwenden muß ?
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mbone schrieb:
Im Grunde macht eine Blankoverordnung nur Sinn wenn es keine Zertifikatsleistungen mehr gäbe so wie das bei der Ergotherapie und der Logopädie ist.
Ein Zeitrahmen - der mit einer fixen Summe bezahlt wird.
Die notwendige Art der Therapie bestimme ich dann selbst (mach ich im Prinzip jetzt auch schon aber eben oft auch zu meinen Ungunsten....)
Allein schon bei der praktischen Umsetzung gäbe es große Probleme wenn es nach dem herkömmlichen Modell ginge. Wie soll ich mit einem Patienten vernünftig Termine vereinbaren wenn ich im Voraus überhaupt überschauen kann wieviel Zeit ich für Ihn / Sie aufwenden muß ?
stimme dir zu, es bräuchte nur mehr eine Verordnungsgröße, nämlich die Zeit.
Die Kassen bräuchten nur mehr 30 oder 60 Minuten vergüten, was der Therapeut in dieser Zeit macht ist ihm überlassen.
60 Minuten BehZeit: 90 Euro
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idefix- schrieb:
@mbone
stimme dir zu, es bräuchte nur mehr eine Verordnungsgröße, nämlich die Zeit.
Die Kassen bräuchten nur mehr 30 oder 60 Minuten vergüten, was der Therapeut in dieser Zeit macht ist ihm überlassen.
60 Minuten BehZeit: 90 Euro
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