Bereit für eine erfüllende
Karriere in der Physiotherapie?
Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
Arbeit zu einer Leidenschaft wird.
Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
Heimat, die auf Respekt,
Zusammenarbeit und Wertschätzung
basiert.
Über uns:
Wir sind ein vielseitiges
Therapie/Praxishaus, das sich auf
Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Heute kam eine Patientin mit einem MT-Rezept und die Kästchen Hausbesuch und Therapiebericht sind überhaupt nicht angekreuzt. Hatte so etwas bisher noch nie wird das Rezept trotzdem vergütet alles andere passt. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
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Wenn nichts angekreuzt ist wird das als "Nein" gewertet.
... oder je nach ARZ als nicht vorhandene Pflichtangabe. Mit der Konsequenz das zunächst die Zahlung der Verordnung verweigert wird.
Ich würde die Kreuze nachtragen lassen. Nach dem Motto:
Vorsicht ist besser als Nachsicht :sunglasses:
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NorbArt schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 8.6.19 01:20:
Wenn nichts angekreuzt ist wird das als "Nein" gewertet.
... oder je nach ARZ als nicht vorhandene Pflichtangabe. Mit der Konsequenz das zunächst die Zahlung der Verordnung verweigert wird.
Ich würde die Kreuze nachtragen lassen. Nach dem Motto:
Vorsicht ist besser als Nachsicht :sunglasses:
Bei der durchschnittlichen Wartezeit auf einen Termin sollten alle diese Zeit leicht haben.
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Fuzziguzzi schrieb:
.... :unamused:.....wenn die Kassen doch so kleinlich und genau sind sollte man diese Rezepte mit den fehlenden Kreuzen den Kassen zur Genehmigung vorlegen, und den Patienten den Sachverhalt genau erklären.
Bei der durchschnittlichen Wartezeit auf einen Termin sollten alle diese Zeit leicht haben.
.... :unamused:.....wenn die Kassen doch so kleinlich und genau sind sollte man diese Rezepte mit den fehlenden Kreuzen den Kassen zur Genehmigung vorlegen, und den Patienten den Sachverhalt genau erklären.
Bei der durchschnittlichen Wartezeit auf einen Termin sollten alle diese Zeit leicht haben.
Bei dem ganzen bürokratischen Aufwand den die formale Prüfung und Herstellung der Konformität von GKV-Verordnungen sowieso schon verursacht kann ich auf die zu erwartenden Anrufe und Diskussionen mit KV-Mitarbeitern gerne verzichten.
Wer verstehen möchte wieso eine solche vorgeschlagene Aktion rein gar nichts bringen kann, dem sei diese Lektüre empfohlen:
BSG, Urteil vom 13.09.2011 - B 1 KR 23/10 R - openJur
:rage:
Bei allen berechtigten Zweifeln an der Sinnhaftigkeit des ganzen Formalbremmboriums auf den VOs, aufgrund des obigen Urteils kommen wir aus der Nummer ohne explizite Rechtsänderung des Gesetzgebers nicht heraus.
Wer auf sein sauer verdientes Honorar, und sei es nur temporär, nicht verzichten will, stellt jegliche Mängel an den VOs sofort ab.
Seit wir dies konsequent handhaben ist unsere Rückläuferqoute auf ca. 2 Promille gesunken und davon sind dann noch 1/3 unberechtigte Kürzungen.
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NorbArt schrieb:
Fuzziguzzi schrieb am 9.6.19 12:18:
.... :unamused:.....wenn die Kassen doch so kleinlich und genau sind sollte man diese Rezepte mit den fehlenden Kreuzen den Kassen zur Genehmigung vorlegen, und den Patienten den Sachverhalt genau erklären.
Bei der durchschnittlichen Wartezeit auf einen Termin sollten alle diese Zeit leicht haben.
Bei dem ganzen bürokratischen Aufwand den die formale Prüfung und Herstellung der Konformität von GKV-Verordnungen sowieso schon verursacht kann ich auf die zu erwartenden Anrufe und Diskussionen mit KV-Mitarbeitern gerne verzichten.
Wer verstehen möchte wieso eine solche vorgeschlagene Aktion rein gar nichts bringen kann, dem sei diese Lektüre empfohlen:
BSG, Urteil vom 13.09.2011 - B 1 KR 23/10 R - openJur
:rage:
Bei allen berechtigten Zweifeln an der Sinnhaftigkeit des ganzen Formalbremmboriums auf den VOs, aufgrund des obigen Urteils kommen wir aus der Nummer ohne explizite Rechtsänderung des Gesetzgebers nicht heraus.
Wer auf sein sauer verdientes Honorar, und sei es nur temporär, nicht verzichten will, stellt jegliche Mängel an den VOs sofort ab.
Seit wir dies konsequent handhaben ist unsere Rückläuferqoute auf ca. 2 Promille gesunken und davon sind dann noch 1/3 unberechtigte Kürzungen.
.... :unamused:.....wenn die Kassen doch so kleinlich und genau sind sollte man diese Rezepte mit den fehlenden Kreuzen den Kassen zur Genehmigung vorlegen, und den Patienten den Sachverhalt genau erklären.
Bei der durchschnittlichen Wartezeit auf einen Termin sollten alle diese Zeit leicht haben.
Bei dem ganzen bürokratischen Aufwand den die formale Prüfung und Herstellung der Konformität von GKV-Verordnungen sowieso schon verursacht kann ich auf die zu erwartenden Anrufe und Diskussionen mit KV-Mitarbeitern gerne verzichten.
Wer verstehen möchte wieso eine solche vorgeschlagene Aktion rein gar nichts bringen kann, dem sei diese Lektüre empfohlen:
:rage:
Bei allen berechtigten Zweifeln an der Sinnhaftigkeit des ganzen Formalbremmboriums auf den VOs, aufgrund des obigen Urteils kommen wir aus der Nummer ohne explizite Rechtsänderung des Gesetzgebers nicht heraus.
Wer auf sein sauer verdientes Honorar, und sei es nur temporär, nicht verzichten will, stellt jegliche Mängel an den VOs sofort ab.
Seit wir dies konsequent handhaben ist unsere Rückläuferqoute auf ca. 2 Promille gesunken und davon sind dann noch 1/3 unberechtigte Kürzungen.
:thumbsdown: das Gleiche bei uns 2-3 Absetzungen pro Jahr, meist unberechtigt.
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Tempelritter schrieb:
NorbArt schrieb am 10.6.19 09:48:
Fuzziguzzi schrieb am 9.6.19 12:18:
.... :unamused:.....wenn die Kassen doch so kleinlich und genau sind sollte man diese Rezepte mit den fehlenden Kreuzen den Kassen zur Genehmigung vorlegen, und den Patienten den Sachverhalt genau erklären.
Bei der durchschnittlichen Wartezeit auf einen Termin sollten alle diese Zeit leicht haben.
Bei dem ganzen bürokratischen Aufwand den die formale Prüfung und Herstellung der Konformität von GKV-Verordnungen sowieso schon verursacht kann ich auf die zu erwartenden Anrufe und Diskussionen mit KV-Mitarbeitern gerne verzichten.
Wer verstehen möchte wieso eine solche vorgeschlagene Aktion rein gar nichts bringen kann, dem sei diese Lektüre empfohlen:
:rage:
Bei allen berechtigten Zweifeln an der Sinnhaftigkeit des ganzen Formalbremmboriums auf den VOs, aufgrund des obigen Urteils kommen wir aus der Nummer ohne explizite Rechtsänderung des Gesetzgebers nicht heraus.
Wer auf sein sauer verdientes Honorar, und sei es nur temporär, nicht verzichten will, stellt jegliche Mängel an den VOs sofort ab.
Seit wir dies konsequent handhaben ist unsere Rückläuferqoute auf ca. 2 Promille gesunken und davon sind dann noch 1/3 unberechtigte Kürzungen.
:thumbsdown: das Gleiche bei uns 2-3 Absetzungen pro Jahr, meist unberechtigt.
... oder je nach ARZ als nicht vorhandene Pflichtangabe. Mit der Konsequenz das zunächst die Zahlung der Verordnung verweigert wird.
Ich würde die Kreuze nachtragen lassen. Nach dem Motto:
Vorsicht ist besser als Nachsicht :sunglasses:
Kann sich ja nur um das HB Kästel handeln...hab dies bezüglich noch keine Absetzung kassiert, falls ja würd ich noch mal genau sondieren, ob DAS eine Pflichtangabe ist...
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ali schrieb:
NorbArt schrieb am 9.6.19 11:59:
... oder je nach ARZ als nicht vorhandene Pflichtangabe. Mit der Konsequenz das zunächst die Zahlung der Verordnung verweigert wird.
Ich würde die Kreuze nachtragen lassen. Nach dem Motto:
Vorsicht ist besser als Nachsicht :sunglasses:
Kann sich ja nur um das HB Kästel handeln...hab dies bezüglich noch keine Absetzung kassiert, falls ja würd ich noch mal genau sondieren, ob DAS eine Pflichtangabe ist...
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Neuling schrieb:
Die Kasse freut sich doch, wenn HB nicht in Rechnung gestellt wird. Rein inhaltlich hat es ja mit Diagnose und dgl nix zu tun, also irrelevant.
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Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Wenn nichts angekreuzt ist wird das als "Nein" gewertet.
Und - AT - dieses Thema wurde derart vielfach besprochen und die Frage kann auch eigentlich nicht sein, selbst wenn es der erste Arbeitstag wäre - ich bewundere die Physiokollegen, sich dem so stoisch und geduldig nochmal anzunehmen. Aber besser gefragt als kein Geld bekommen.
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Ja, ja schon richtig. Aber der Arbeitsaufwand wird nicht vergütet. Und der ist bei immer noch fortbestehender hoher Fehlerquote enorm. (...)
Der Arbeitsaufwand wird mit der Leistung vergütet, für die Leistung steht dir ein Zeitfenster von 15-25min (KG/MT) zur Verfügung. Das du die VOs prüfen musst kann dir schmecken oder nicht, ungeprüft bist du diejenige die das eigene Ausfallrisiko erhöht - ist die Korrektur einfach steht dir mehr Zeit für das zur Verfügung was du machen willst, ist die Korrektur zeitaufwändig kannst du halt nicht mehr so viel Zeit in die Behandlung stecken...
(Und respektlose Ärztinnen ... wie es in den Wald hineinschallt: manche Ärzte besucht man gerne mit einem Stapel VOs, zu anderen Ärzten schickt man lieber die Versicherten persönlich, keine Behandlung ohne gültige VO...)
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Papa Alpaka schrieb:
S. Vogt schrieb am 10.6.19 13:29:
Ja, ja schon richtig. Aber der Arbeitsaufwand wird nicht vergütet. Und der ist bei immer noch fortbestehender hoher Fehlerquote enorm. (...)
Der Arbeitsaufwand wird mit der Leistung vergütet, für die Leistung steht dir ein Zeitfenster von 15-25min (KG/MT) zur Verfügung. Das du die VOs prüfen musst kann dir schmecken oder nicht, ungeprüft bist du diejenige die das eigene Ausfallrisiko erhöht - ist die Korrektur einfach steht dir mehr Zeit für das zur Verfügung was du machen willst, ist die Korrektur zeitaufwändig kannst du halt nicht mehr so viel Zeit in die Behandlung stecken...
(Und respektlose Ärztinnen ... wie es in den Wald hineinschallt: manche Ärzte besucht man gerne mit einem Stapel VOs, zu anderen Ärzten schickt man lieber die Versicherten persönlich, keine Behandlung ohne gültige VO...)
Welcher Aufwand?
Das sollte nicht unser Problem sein, die Pläne sind voll und es gibt eine recht lange Wartezeit auf einen Termin incl. Fachkräftemangel und der Patient kommt mit einem laut GKV ungültigen Rezept also entweder zurück zum Doc oder zur Genehmigung zur jeweiligen Kasse.
Also wo ist das Problem?
Es hilft nur hart zu bleiben zu klagen oder viel besser den Patienten mit einem lt GKV ungültigen Rezept einfach nicht annehmen.
Der Patient ist Versicherungsnehmer der GKV und wenn er mit den Leistungen seiner Versicherung unzufrieden ist muss er sich mit seiner Versicherung herumärgern und nicht wir. Wir sind in der glücklichen Lage genug Patienten zu haben und der Fachkräftemangel wird noch zunehmen.
Viel Glück
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Fuzziguzzi schrieb:
:unamused: ...der Aufwand wird nicht vergütet?
Welcher Aufwand?
Das sollte nicht unser Problem sein, die Pläne sind voll und es gibt eine recht lange Wartezeit auf einen Termin incl. Fachkräftemangel und der Patient kommt mit einem laut GKV ungültigen Rezept also entweder zurück zum Doc oder zur Genehmigung zur jeweiligen Kasse.
Also wo ist das Problem?
Es hilft nur hart zu bleiben zu klagen oder viel besser den Patienten mit einem lt GKV ungültigen Rezept einfach nicht annehmen.
Der Patient ist Versicherungsnehmer der GKV und wenn er mit den Leistungen seiner Versicherung unzufrieden ist muss er sich mit seiner Versicherung herumärgern und nicht wir. Wir sind in der glücklichen Lage genug Patienten zu haben und der Fachkräftemangel wird noch zunehmen.
Viel Glück
:unamused: ...der Aufwand wird nicht vergütet?
Welcher Aufwand?
Das sollte nicht unser Problem sein, die Pläne sind voll und es gibt eine recht lange Wartezeit auf einen Termin incl. Fachkräftemangel und der Patient kommt mit einem laut GKV ungültigen Rezept also entweder zurück zum Doc oder zur Genehmigung zur jeweiligen Kasse.
Also wo ist das Problem?
Es hilft nur hart zu bleiben zu klagen oder viel besser den Patienten mit einem lt GKV ungültigen Rezept einfach nicht annehmen.
Der Patient ist Versicherungsnehmer der GKV und wenn er mit den Leistungen seiner Versicherung unzufrieden ist muss er sich mit seiner Versicherung herumärgern und nicht wir. Wir sind in der glücklichen Lage genug Patienten zu haben und der Fachkräftemangel wird noch zunehmen.
Viel Glück
:thumbsdown: :thumbsdown: :thumbsdown: Deutlicher kann man es nicht ausdrücken. Wäre zu begrüßen wenn sich das alle Physio`s als Leitlinie auf die Fahne schreiben
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PhysioDino schrieb:
Fuzziguzzi schrieb am 10.6.19 19:04:
:unamused: ...der Aufwand wird nicht vergütet?
Welcher Aufwand?
Das sollte nicht unser Problem sein, die Pläne sind voll und es gibt eine recht lange Wartezeit auf einen Termin incl. Fachkräftemangel und der Patient kommt mit einem laut GKV ungültigen Rezept also entweder zurück zum Doc oder zur Genehmigung zur jeweiligen Kasse.
Also wo ist das Problem?
Es hilft nur hart zu bleiben zu klagen oder viel besser den Patienten mit einem lt GKV ungültigen Rezept einfach nicht annehmen.
Der Patient ist Versicherungsnehmer der GKV und wenn er mit den Leistungen seiner Versicherung unzufrieden ist muss er sich mit seiner Versicherung herumärgern und nicht wir. Wir sind in der glücklichen Lage genug Patienten zu haben und der Fachkräftemangel wird noch zunehmen.
Viel Glück
:thumbsdown: :thumbsdown: :thumbsdown: Deutlicher kann man es nicht ausdrücken. Wäre zu begrüßen wenn sich das alle Physio`s als Leitlinie auf die Fahne schreiben
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Problem beschreiben
S. Vogt schrieb:
Ja, ja schon richtig. Aber der Arbeitsaufwand wird nicht vergütet. Und der ist bei immer noch fortbestehender hoher Fehlerquote enorm. Wurde bereits besprochen. Außerdem fehlt mir der Respekt der ärztlichen Kolleginnen, wenn ich das Rezept wie einen Putzlappen vor die Füße geworfen bekomme. Egal, was draufsteht, - Dein Bier....
Und - AT - dieses Thema wurde derart vielfach besprochen und die Frage kann auch eigentlich nicht sein, selbst wenn es der erste Arbeitstag wäre - ich bewundere die Physiokollegen, sich dem so stoisch und geduldig nochmal anzunehmen. Aber besser gefragt als kein Geld bekommen.
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