Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
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Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
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Habt ihr schon mal einem AN Bildungsurlaub gewährt? (Niedersachsen)
Gibt es die Möglichkeit, sich da von irgendwem etwas erstatten zu lassen? Habe aus dem Bildungsgesetz darüber nichts herauslesen können...
Freue mich über Nachricht, die mir weiterhilft.
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Hase3205 schrieb:
Wer kann mir eben mal helfen?
Habt ihr schon mal einem AN Bildungsurlaub gewährt? (Niedersachsen)
Gibt es die Möglichkeit, sich da von irgendwem etwas erstatten zu lassen? Habe aus dem Bildungsgesetz darüber nichts herauslesen können...
Freue mich über Nachricht, die mir weiterhilft.
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Klauslogo schrieb:
Bildungsurlaub ist eine ganz tolle, gestenhafte Wohltatsschenkung der Politiker, die sie zu 100% zu Lasten der Arbeitgeber eingeführt haben ohne auch nur ein Stück Mitverantwortung zu übernhemen, wäre ja denkbar, dass man den in dieser Zeit weiterzuzahlenden Lohn, steuer und abgabenfrei stellt, aber nein: Vollkasko für den Staatshaushalt.
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mia73 schrieb:
Wüsste nicht, dass einem was erstattet wird.
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Klauslogo schrieb:
ähh diese zwei Tage Bildungsurlaub mußt du dann aber auf den gesetzlich zustehenden noch drauf packen - je nach Bundesland bedeutet dies u.U. 5+2 Tage (pro Jahr!), das würde ich mir gut überlegen, denn begrenzen darfst du den gesetzlichen Anspruch nicht...
Bildungsurlaub - Bildungsurlaub
Darin findest du z.B. auch folgende Einschränkungen:
"Bis zu 2 Tage betriebliche Fortbildung kann angerechnet werden.
In Betrieben bis 50 Beschäftigte Bildungsurlaub nur für 10 % der Beschäftigten p.a.
Kein Anspruch auf Bildungsurlaub in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten
Bei beruflicher Bildung: Arbeitgeber kann "einen wenigstens mittelbaren Vorteil ... " einfordern, d.h. einen Mindestbezug des Themas zur ausgeübten Tätigkeit."
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tom1350 schrieb:
Klaus hier findest du die länderspezifischen Regelungen:
Bildungsurlaub - Bildungsurlaub
Darin findest du z.B. auch folgende Einschränkungen:
"Bis zu 2 Tage betriebliche Fortbildung kann angerechnet werden.
In Betrieben bis 50 Beschäftigte Bildungsurlaub nur für 10 % der Beschäftigten p.a.
Kein Anspruch auf Bildungsurlaub in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten
Bei beruflicher Bildung: Arbeitgeber kann "einen wenigstens mittelbaren Vorteil ... " einfordern, d.h. einen Mindestbezug des Themas zur ausgeübten Tätigkeit."
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cople schrieb:
Richtig, die 2 Tage Bildungsurlaub bekommt sie zusätzlich zum Erholungsurlaub. Ich finde es richtig und wichtig, dass sich Mitarbeiter weiterbilden. Warum sollten sie das tun, wenn weder die Fobi vom AG übernommen noch Bildungsurlaub gewährt wird? Eine Fortbildungspflicht für Logopäden besteht nicht, es sei denn man ist fachlicher Leiter. In anderen Berufen ist eine Weiterbildung während der Arbeitszeit (bezahlt) üblich. Die Fobis der Heilmittelerbringer finden fast immer am Wochenende statt. Dafür gibt es bei mir eben den Ausgleich der 2 Tage Bildungsurlaub. Ich finde das nur gerecht.
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cople schrieb:
Ich habe es im Arbeitsvertrag verankert, dass der Mitarbeiterin 2 Tage Bildungsurlaub zustehen. Die Kosten für eine 2-tägige Weiterbildung übernehme ich auch. Möchte sie weitere Weiterbildungen machen, beteilige ich mich anteilig. Vor einem Jahr habe ich meiner Mitarbeiterin die Kosten für eine 5-tägige Fortbildung bezahlt. Es kommt einer Praxis zu Gute, wenn die Mitarbeiter gut weitergebildet sind.
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