Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
wenn ein MA (Physio) nach Bildungsurlaub fragt, muss ich ihm den genehmigen, richtig?
Bekomme ich dafür von irgendwo einen Lohnausgleich?
Wer kann mir bei dieser Frage weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Hase3205 schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
wenn ein MA (Physio) nach Bildungsurlaub fragt, muss ich ihm den genehmigen, richtig?
Bekomme ich dafür von irgendwo einen Lohnausgleich?
Wer kann mir bei dieser Frage weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus!
Weiteres dazu findest du im Bildungszeitgesetz für dein Bundesland, da könnte es je nach BL Abweichungen geben.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
bei unter 10 AN kann das abgelehnt werden. Einen Lohnausgleich gibt es nicht.
Weiteres dazu findest du im Bildungszeitgesetz für dein Bundesland, da könnte es je nach BL Abweichungen geben.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
REHA am Kreuz schrieb:
Im Bildungsfreistellungsgesetz/ Bildungszeitgesetz o.ä. (das heißt nicht überall gleich) des betreffenden Bundeslandes nachsehen und zunächst Betriebsgröße (Mitarbeiterzahl) prüfen + danach die anderen Anspruchsvoraussetzungen (z.B. Dauer der Betriebszugehörigkeit, Art der Weiterbildung ...). Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, muss Freistellung gewährt werden. Die Kosten der Freistellung trägt der AG.
Mein Profilbild bearbeiten