Die Physio Company sucht für den
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
muss denn bei einer GmbH & Co KG der Geschäftsführer, der jedoch kein Physiotherapeut ist, und nur wenige Stunden pro Woche Buchalterisch tätig ist, an die BGW Beiträge bezahlen? Der Geschäftsführer ist bei seinem Hauptberuf bereits in einer anderen BG Pflichtversichert.
Ist die BGW dann überhaupt die richtige BG?
Wer kann da helfen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
muss denn bei einer GmbH & Co KG der Geschäftsführer, der jedoch kein Physiotherapeut ist, und nur wenige Stunden pro Woche Buchalterisch tätig ist, an die BGW Beiträge bezahlen? Der Geschäftsführer ist bei seinem Hauptberuf bereits in einer anderen BG Pflichtversichert.
Ist die BGW dann überhaupt die richtige BG?
Wer kann da helfen?
ICH nehme an, dass der GF der KG auch GF der GmbH ist.
Es sollte ein Feststellung bei der Clearingsstelle der DRV gemacht werden, ob der GF als "normaler" AN oder als selbständig eingestuft wird.
Wenn er Mehrheitsgesellschafter der GMbH ist, sollte der GF selbständig sein.
Wenn er selbständig ist, sollte keine BG-Pflicht bestehen.
Aber dafür besser einen Fachmann (Steuerberater) fragen oder auch stumpf bei der BG anfragen.
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TheStonie schrieb:
Arbeitnehmer = Pflichtversichert
ICH nehme an, dass der GF der KG auch GF der GmbH ist.
Es sollte ein Feststellung bei der Clearingsstelle der DRV gemacht werden, ob der GF als "normaler" AN oder als selbständig eingestuft wird.
Wenn er Mehrheitsgesellschafter der GMbH ist, sollte der GF selbständig sein.
Wenn er selbständig ist, sollte keine BG-Pflicht bestehen.
Aber dafür besser einen Fachmann (Steuerberater) fragen oder auch stumpf bei der BG anfragen.
Er war lediglich Praxisinhaber, hat weder dort gearbeitet, noch für die Praxis gearbeitet. Lt. BG mußte er trotzdem den vollen Beitrag zahlen
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die neue schrieb:
mein Mann (völlig andere Branche), dem ich für wenige Monate die Praxis überschrieben hatte (ich war in dieser Zeit Fachliche Leitung) mußte - obwohl er nie einen Fuß in die Praxis gesetzt hatte, in der BGW den Pflichtbeitrag zahlen.
Er war lediglich Praxisinhaber, hat weder dort gearbeitet, noch für die Praxis gearbeitet. Lt. BG mußte er trotzdem den vollen Beitrag zahlen
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