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uns: baum@horster-reha-zentrum.de
Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
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1) Man muss 2 Jahre Erfahrung in einer BG zugelassenen Praxis gesammelt haben. Wie weise ich auf Nachfrage der BG nach , ob die Praxis, in der ich gearbeitet habe wirklich BG zugelassen ist/war? Nachdem ja keine extra Zulassung erteilt wird und man durch seine Unterschrift auf dem Rezept bestätigt, dass man alles erfüllt. Theoretisch müsste die BG ja dann auch den früheren Arbeitgeber überprüfen, ob dieser zugelassen war - und wiederum dessen AG, usw.
Oder was ist wenn der frühere AG nicht mehr existiert.
2) Laut BG Vertrag dürfen nur Therapeuten BG Patienten behandeln, die die Voraussetzungen erfüllen. Wie soll ich überhaupt in einer Praxis die Erfahrung von mindestens 20 UV-Behandlungen erlangen, wenn ich solche Patienten eigentlich gar nicht behandeln darf?
3) Wie wird überprüft, ob ich wirklich die Mindestanzahl an Behandlungen durchgeführt habe. Wird das beim früheren AG nachgeprüft, ob die Behandlungen tatsächlich geleistet wurden, wenn dieser dem AN das bestätigt hat?
Bei mir verhält sich das mit den Erfahrungszeiten so:
Ich habe 26 Monate in zugelassenen BG-Praxen ( laut Aussage der AG ) in Vollzeit gearbeitet. Zusätzlich habe ich 19 Monate im selben Zeitraum auf 450€ Basis ebenfalls in Praxis mit BG-Zulassung gearbeitet. In dieser Praxis habe ich die Mindestanzahl an Behandlungen durchgeführt und habe eine Bestätigung vom AG darüber. Darf ich nun in meiner eigenen Praxis BG-Patienten annehmen? Ich meine ja, und tue dies auch - vielleicht habt Ihr eine andere Meinung. Aber grundlegend habe ich die 2 jährige Berufserfahrung und Erfahrung mit UV-Patienten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe die vorherige Diskussion zur BG-Zulassung verfolgt, und dennoch stellen sich mir zwei/drei Fragen:
1) Man muss 2 Jahre Erfahrung in einer BG zugelassenen Praxis gesammelt haben. Wie weise ich auf Nachfrage der BG nach , ob die Praxis, in der ich gearbeitet habe wirklich BG zugelassen ist/war? Nachdem ja keine extra Zulassung erteilt wird und man durch seine Unterschrift auf dem Rezept bestätigt, dass man alles erfüllt. Theoretisch müsste die BG ja dann auch den früheren Arbeitgeber überprüfen, ob dieser zugelassen war - und wiederum dessen AG, usw.
Oder was ist wenn der frühere AG nicht mehr existiert.
2) Laut BG Vertrag dürfen nur Therapeuten BG Patienten behandeln, die die Voraussetzungen erfüllen. Wie soll ich überhaupt in einer Praxis die Erfahrung von mindestens 20 UV-Behandlungen erlangen, wenn ich solche Patienten eigentlich gar nicht behandeln darf?
3) Wie wird überprüft, ob ich wirklich die Mindestanzahl an Behandlungen durchgeführt habe. Wird das beim früheren AG nachgeprüft, ob die Behandlungen tatsächlich geleistet wurden, wenn dieser dem AN das bestätigt hat?
Bei mir verhält sich das mit den Erfahrungszeiten so:
Ich habe 26 Monate in zugelassenen BG-Praxen ( laut Aussage der AG ) in Vollzeit gearbeitet. Zusätzlich habe ich 19 Monate im selben Zeitraum auf 450€ Basis ebenfalls in Praxis mit BG-Zulassung gearbeitet. In dieser Praxis habe ich die Mindestanzahl an Behandlungen durchgeführt und habe eine Bestätigung vom AG darüber. Darf ich nun in meiner eigenen Praxis BG-Patienten annehmen? Ich meine ja, und tue dies auch - vielleicht habt Ihr eine andere Meinung. Aber grundlegend habe ich die 2 jährige Berufserfahrung und Erfahrung mit UV-Patienten
Wozu ein neuer Tread?
Ist doch nur unübersichtlich! !
Stelle diese Fragen dem BG Hauptverband.
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RoFo schrieb:
https://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/zulassung-fuer-bg-erfuellt/16/141295/141344#msg-141344
Wozu ein neuer Tread?
Ist doch nur unübersichtlich! !
Stelle diese Fragen dem BG Hauptverband.
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