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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig BG Zulassung als Privatpraxis

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Neues Thema
BG Zulassung als Privatpraxis
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Anonymer Teilnehmer
07.02.2021 15:10
Guten Tag Ich möchte meine Kassenzulassung zurückgeben und eine Privatpraxis in den gleichen Räumlichkeiten führen.Gibt es eine Möglichkeit, die BG Rezepte weiter abzurechnen, kennt sich da jemand aus?Habe einige Langzeitpatienten, die ich gerne weiterbehandeln würde, da sie kaum Möglichkeit haben woanders unterzukommen (HB) ?
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Guten Tag Ich möchte meine Kassenzulassung zurückgeben und eine Privatpraxis in den gleichen Räumlichkeiten führen.Gibt es eine Möglichkeit, die BG Rezepte weiter abzurechnen, kennt sich da jemand aus?Habe einige Langzeitpatienten, die ich gerne weiterbehandeln würde, da sie kaum Möglichkeit haben woanders unterzukommen (HB) ?
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Antje Schröder-Ernst
19.04.2021 10:02
Hallo, ich wollte mal nachfragen, ob du mittlerweile Antworten zu deiner Frage gefunden hast? (Kann man BG Rezepte generell als Privatpraxis abrechnen?) Herzlichen Dank und lG.
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Hallo, ich wollte mal nachfragen, ob du mittlerweile Antworten zu deiner Frage gefunden hast? (Kann man BG Rezepte generell als Privatpraxis abrechnen?) Herzlichen Dank und lG.
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Antje Schröder-Ernst schrieb:

Hallo, ich wollte mal nachfragen, ob du mittlerweile Antworten zu deiner Frage gefunden hast? (Kann man BG Rezepte generell als Privatpraxis abrechnen?) Herzlichen Dank und lG.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Guten Tag Ich möchte meine Kassenzulassung zurückgeben und eine Privatpraxis in den gleichen Räumlichkeiten führen.Gibt es eine Möglichkeit, die BG Rezepte weiter abzurechnen, kennt sich da jemand aus?Habe einige Langzeitpatienten, die ich gerne weiterbehandeln würde, da sie kaum Möglichkeit haben woanders unterzukommen (HB) ?

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Bernie
07.02.2021 17:00
https://www.physio.de/zulassung/RV-BG-01.01.2007-01.php#Zulassung
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Bernie schrieb:

https://www.physio.de/zulassung/RV-BG-01.01.2007-01.php#Zulassung

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Anonymer Teilnehmer
07.02.2021 21:27
Danke, das hatte ich schon mal gelesen, dachte evtl gibt es Sonderregelungen, Einzelfälle oder so etwas! Weil nach Vertrag braucht man die Kassenzulassung, obwohl man ich ja an Räumlichkeiten (es geht ja um HB) und Qualifikation ( bleibt auch der selbe Therapeut) nichts ändere!
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Danke, das hatte ich schon mal gelesen, dachte evtl gibt es Sonderregelungen, Einzelfälle oder so etwas! Weil nach Vertrag braucht man die Kassenzulassung, obwohl man ich ja an Räumlichkeiten (es geht ja um HB) und Qualifikation ( bleibt auch der selbe Therapeut) nichts ändere!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Danke, das hatte ich schon mal gelesen, dachte evtl gibt es Sonderregelungen, Einzelfälle oder so etwas! Weil nach Vertrag braucht man die Kassenzulassung, obwohl man ich ja an Räumlichkeiten (es geht ja um HB) und Qualifikation ( bleibt auch der selbe Therapeut) nichts ändere!

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Bernie
08.02.2021 17:41
"Weil nach Vertrag braucht man die Kassenzulassung"
Wo steht das?
BTW: Warum fragst Du nicht einfach die BG?

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• physiobogen
"Weil nach Vertrag braucht man die Kassenzulassung" Wo steht das? BTW: Warum fragst Du nicht einfach die BG?
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Bernie schrieb:

"Weil nach Vertrag braucht man die Kassenzulassung"
Wo steht das?
BTW: Warum fragst Du nicht einfach die BG?

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Marcus Kreinberg
19.04.2021 13:33
Hallo zusammen,
ich habe exakt dieselbe Situation und bin gerade im Klärungsprozeß mit der DGUV. Man bekommt keine klare Aussage. Es wird immer wieder auf die, sehr schwammig formulierte, Vereinbarung vom 01.01.2007 verwiesen. Mehr gibt es nicht.
Ich lasse es drauf ankommen.
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Hallo zusammen, ich habe exakt dieselbe Situation und bin gerade im Klärungsprozeß mit der DGUV. Man bekommt keine klare Aussage. Es wird immer wieder auf die, sehr schwammig formulierte, Vereinbarung vom 01.01.2007 verwiesen. Mehr gibt es nicht. Ich lasse es drauf ankommen.
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Marcus Kreinberg schrieb:

Hallo zusammen,
ich habe exakt dieselbe Situation und bin gerade im Klärungsprozeß mit der DGUV. Man bekommt keine klare Aussage. Es wird immer wieder auf die, sehr schwammig formulierte, Vereinbarung vom 01.01.2007 verwiesen. Mehr gibt es nicht.
Ich lasse es drauf ankommen.

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Bernie
19.04.2021 15:05
Es ist doch ganz einfach. Nach §2 Abs. 2 der Vereinbarung vom 01.01.2007 musst Du die "Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß § 124 Abs. 4 SGB V zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen nach §124 Abs. 2 SGB V für Leistungserbringer von Heilmitteln, die als Dienstleistung an Versicherte abgegeben werden" in der jeweils gültigen Fassung." erfüllen. Aber Du benötigst KEINE Kassenzulassung! Die Zulassung für die BG wiederum erfolgt automatisch, wenn Du o.g. erfüllst und ein Rezept der BG annimmst. Dies musst Du selbst kontrollieren und gewährleisten. Erfüllst Du sie nicht und rechnest dennoch mit der BG ab, begehst Du eine Straftat (§ 263 StGB).
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• Antje Schröder-Ernst
Es ist doch ganz einfach. Nach §2 Abs. 2 der Vereinbarung vom 01.01.2007 musst Du die "Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß [b] § 124 Abs. 4 SGB V[/b] zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen nach [b] §124 Abs. 2 SGB V[/b] für Leistungserbringer von Heilmitteln, die als Dienstleistung an Versicherte abgegeben werden" in der jeweils gültigen Fassung." erfüllen. Aber Du benötigst KEINE Kassenzulassung! Die Zulassung für die BG wiederum erfolgt automatisch, wenn Du o.g. erfüllst und ein Rezept der BG annimmst. Dies musst Du selbst kontrollieren und gewährleisten. Erfüllst Du sie nicht und rechnest dennoch mit der BG ab, begehst Du eine Straftat (§ 263 StGB).
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Bernie schrieb:

Es ist doch ganz einfach. Nach §2 Abs. 2 der Vereinbarung vom 01.01.2007 musst Du die "Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß § 124 Abs. 4 SGB V zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen nach §124 Abs. 2 SGB V für Leistungserbringer von Heilmitteln, die als Dienstleistung an Versicherte abgegeben werden" in der jeweils gültigen Fassung." erfüllen. Aber Du benötigst KEINE Kassenzulassung! Die Zulassung für die BG wiederum erfolgt automatisch, wenn Du o.g. erfüllst und ein Rezept der BG annimmst. Dies musst Du selbst kontrollieren und gewährleisten. Erfüllst Du sie nicht und rechnest dennoch mit der BG ab, begehst Du eine Straftat (§ 263 StGB).



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