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Hallo zusammen,
die Optica schickte mir heute die Absetzung eines Rezepts der BG Bau,
da dieser "im vorliegenden Fall in seiner Eigenschaft als Unternehmer zum Unfallzeitpunkt nicht zum Kreis der versicherten Personen gehörte ........... Bitte wenden Sie sich mit ihrer Rechnung direkt an Herrn XYZ"
Hattet ihr auch schon einen solchen Fall, wie kann man dies "heilen"
Wie soll ich herausbekommen, ob jemand, der mit BG-Rezept zu mir kommt,
als Berechtigter kommt.
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Danke im voraus
Nobert
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Hallo zusammen,
die Optica schickte mir heute die Absetzung eines Rezepts der BG Bau,
da dieser "im vorliegenden Fall in seiner Eigenschaft als Unternehmer zum Unfallzeitpunkt nicht zum Kreis der versicherten Personen gehörte ........... Bitte wenden Sie sich mit ihrer Rechnung direkt an Herrn XYZ"
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Wenn es neuer Patient ist frage ich nach Mitgliedschaft und wenn auf dem Rezept keine BG Adresse steht beim Patienten nach!Bei GKV Patienten lasse ich mir zu Beginn auch die Versichertenkarte zeigen!
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Wenn es neuer Patient ist frage ich nach Mitgliedschaft und wenn auf dem Rezept keine BG Adresse steht beim Patienten nach!Bei GKV Patienten lasse ich mir zu Beginn auch die Versichertenkarte zeigen!
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Schippi schrieb:
Wenn es neuer Patient ist frage ich nach Mitgliedschaft und wenn auf dem Rezept keine BG Adresse steht beim Patienten nach!Bei GKV Patienten lasse ich mir zu Beginn auch die Versichertenkarte zeigen!
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• ali
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GüSta schrieb:
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@Schippi Beides gibt Dir auch keine Sicherheit. Anyway bei gültigem Rezept und Unwissen von Dir müssen sich die Kostenträger drum kümmern....
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[mention]Schippi[/mention] Beides gibt Dir auch keine Sicherheit. Anyway bei gültigem Rezept und Unwissen von Dir müssen sich die Kostenträger drum kümmern....
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ali schrieb:
@Schippi Beides gibt Dir auch keine Sicherheit. Anyway bei gültigem Rezept und Unwissen von Dir müssen sich die Kostenträger drum kümmern....
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@GüSta Genau, die BG muss Zahlen. Mit der Begründung widersprechen und gleichzeitig mit Mahnung in Verzug setzen. Letzteres ist im Gegensatz zu den anderen GKV Kassen nämlich nötig.
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[mention]GüSta[/mention] Genau, die BG muss Zahlen. Mit der Begründung widersprechen und gleichzeitig mit Mahnung in Verzug setzen. Letzteres ist im Gegensatz zu den anderen GKV Kassen nämlich nötig.
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ali schrieb:
@GüSta Genau, die BG muss Zahlen. Mit der Begründung widersprechen und gleichzeitig mit Mahnung in Verzug setzen. Letzteres ist im Gegensatz zu den anderen GKV Kassen nämlich nötig.
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@ali Eine 100%Gewissheit gibt es nie im Leben,aber durch diesen Arbeitsweg hatte ich bisher noch nie Probleme!Danke für deine „konstruktive“ Antwort,auf die ich gerne verzichte
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[mention]ali[/mention] Eine 100%Gewissheit gibt es nie im Leben,aber durch diesen Arbeitsweg hatte ich bisher noch nie Probleme!Danke für deine „konstruktive“ Antwort,auf die ich gerne verzichte
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Schippi schrieb:
@ali Eine 100%Gewissheit gibt es nie im Leben,aber durch diesen Arbeitsweg hatte ich bisher noch nie Probleme!Danke für deine „konstruktive“ Antwort,auf die ich gerne verzichte
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@Schippi Antworte einfach nicht, andere Wissen meine in der Tat konstruktiven Antworten zu schätzen. In wie weit war DEINE Antwort für Nobert hilfreich? Besonders mit zwei "!". Wie geschrieben, die Kostenträger müssen sich drum kümmern, wir wir ein gültiges korrektes Rezept vor der Nase haben. Hatte auch schon das Widerspruchsvergnügen mit zwei AOKn obwohl ich die "gültigen" VK eingelesen hatte. So sind die Erfahrungen unterschiedlich.
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[mention]Schippi[/mention] Antworte einfach nicht, andere Wissen meine in der Tat konstruktiven Antworten zu schätzen. In wie weit war DEINE Antwort für Nobert hilfreich? Besonders mit zwei "!". Wie geschrieben, die Kostenträger müssen sich drum kümmern, wir wir ein gültiges korrektes Rezept vor der Nase haben. Hatte auch schon das Widerspruchsvergnügen mit zwei AOKn obwohl ich die "gültigen" VK eingelesen hatte. So sind die Erfahrungen unterschiedlich.
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ali schrieb:
@Schippi Antworte einfach nicht, andere Wissen meine in der Tat konstruktiven Antworten zu schätzen. In wie weit war DEINE Antwort für Nobert hilfreich? Besonders mit zwei "!". Wie geschrieben, die Kostenträger müssen sich drum kümmern, wir wir ein gültiges korrektes Rezept vor der Nase haben. Hatte auch schon das Widerspruchsvergnügen mit zwei AOKn obwohl ich die "gültigen" VK eingelesen hatte. So sind die Erfahrungen unterschiedlich.
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@ali tja Ali so ist nunmal mein empfinden!zum Glück ist deine Rechtschreibung auch nicht 100%,so tun wir uns alle nichts!Nobody ist Perfect!!!(3!!!)
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[mention]ali[/mention] tja Ali so ist nunmal mein empfinden!zum Glück ist deine Rechtschreibung auch nicht 100%,so tun wir uns alle nichts!Nobody ist Perfect!!!(3!!!)
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Schippi schrieb:
@ali tja Ali so ist nunmal mein empfinden!zum Glück ist deine Rechtschreibung auch nicht 100%,so tun wir uns alle nichts!Nobody ist Perfect!!!(3!!!)
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Alles nette Anworten aber leider alsch. Bitte lese die Antwort der BG: Der Patient war als Unternehmer nicht für sich selbst BG-Versichert. Nur bei unsere Berufe besteht eine Pflichtversicherung, bei andere Unternehmer nicht (da kann es ggf. eine freiwillige BG-Mitgliedschaft geben).
Aus diesem Grund ist der Patient als Privatpatient zu behandeln und bekommt auch er die Rechnung privat. Auch eine nachträgliche Änderung zu GKV (sollte er dort krankenversichert sein) geht nicht. Patient muss sich damit selbst auseindersetzen.
Der BG-Vertrag gilt nur für Pflichtversicherten und nur dann kann man sich auf dem Formular berufen. Dazu gibt es auch Rechtssprechung (habe ich nur nicht bei der Hand).
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Alles nette Anworten aber leider alsch. Bitte lese die Antwort der BG: Der Patient war als [b]Unternehmer[/b] nicht für sich selbst BG-Versichert. Nur bei unsere Berufe besteht eine Pflichtversicherung, bei andere Unternehmer nicht (da kann es ggf. eine freiwillige BG-Mitgliedschaft geben).
Aus diesem Grund ist der Patient als Privatpatient zu behandeln und bekommt auch er die Rechnung privat. Auch eine nachträgliche Änderung zu GKV (sollte er dort krankenversichert sein) geht nicht. Patient muss sich damit selbst auseindersetzen.
Der BG-Vertrag gilt nur für Pflichtversicherten und nur dann kann man sich auf dem Formular berufen. Dazu gibt es auch Rechtssprechung (habe ich nur nicht bei der Hand).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Alles nette Anworten aber leider alsch. Bitte lese die Antwort der BG: Der Patient war als Unternehmer nicht für sich selbst BG-Versichert. Nur bei unsere Berufe besteht eine Pflichtversicherung, bei andere Unternehmer nicht (da kann es ggf. eine freiwillige BG-Mitgliedschaft geben).
Aus diesem Grund ist der Patient als Privatpatient zu behandeln und bekommt auch er die Rechnung privat. Auch eine nachträgliche Änderung zu GKV (sollte er dort krankenversichert sein) geht nicht. Patient muss sich damit selbst auseindersetzen.
Der BG-Vertrag gilt nur für Pflichtversicherten und nur dann kann man sich auf dem Formular berufen. Dazu gibt es auch Rechtssprechung (habe ich nur nicht bei der Hand).
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@Lars van Ravenzwaaij oh Lars,wenn wir dich nicht hätten oder in Zukunft haben,was dann??Potientielle Nachfolger sind noch nicht in Sicht😂😂
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] oh Lars,wenn wir dich nicht hätten oder in Zukunft haben,was dann??Potientielle Nachfolger sind noch nicht in Sicht😂😂
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij oh Lars,wenn wir dich nicht hätten oder in Zukunft haben,was dann??Potientielle Nachfolger sind noch nicht in Sicht😂😂
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Entscheidend ist hier, ich zitiere den letzten Satz des §8 Abs. 5: „Auf Vertrauensschutz können sich Praxisinhabende nicht berufen, wenn sie zum Zeitpunkt der Annahme der Verordnung wussten</u>, daß die Ärztinnen oder Ärzte zur Verordnung nicht berechtigt waren.“
Ich gehe davon aus, daß Norbert nicht wußte, daß der ausstellende Arzt dazu nicht berechtigt war. Ob er evtl. Bedenken aus welchen Gründen auch immer hatte, ist aus seinem Beitrag nicht ersichtlich. Doch auch "Bedenken haben" reicht bei der klaren Vertragsformulierung meines Erachtens nicht aus. Ich würde in einem solchen Fall in ein Streitverfahren gehen.
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Entscheidend ist hier, ich zitiere den letzten Satz des §8 Abs. 5:
[i]„Auf Vertrauensschutz können sich Praxisinhabende nicht berufen, wenn sie zum [/i][b][i][u]Zeitpunkt der Annahme[/u][/i][/b][i] der Verordnung [/i][b][i][u]wussten</u>[/i][/b][i], daß die Ärztinnen oder Ärzte zur Verordnung nicht berechtigt waren.“[/i]
Ich gehe davon aus, daß Norbert nicht wußte, daß der ausstellende Arzt dazu nicht berechtigt war. Ob er evtl. Bedenken aus welchen Gründen auch immer hatte, ist aus seinem Beitrag nicht ersichtlich. Doch auch "Bedenken haben" reicht bei der klaren Vertragsformulierung meines Erachtens nicht aus. Ich würde in einem solchen Fall in ein Streitverfahren gehen.
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GüSta schrieb:
Entscheidend ist hier, ich zitiere den letzten Satz des §8 Abs. 5: „Auf Vertrauensschutz können sich Praxisinhabende nicht berufen, wenn sie zum Zeitpunkt der Annahme der Verordnung wussten</u>, daß die Ärztinnen oder Ärzte zur Verordnung nicht berechtigt waren.“
Ich gehe davon aus, daß Norbert nicht wußte, daß der ausstellende Arzt dazu nicht berechtigt war. Ob er evtl. Bedenken aus welchen Gründen auch immer hatte, ist aus seinem Beitrag nicht ersichtlich. Doch auch "Bedenken haben" reicht bei der klaren Vertragsformulierung meines Erachtens nicht aus. Ich würde in einem solchen Fall in ein Streitverfahren gehen.
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@GüSta Nö. Ich schreiben dem Patienten eine Rechnung. Er ist Unternehmer und kein angestellter oder sonstiger BG-Pflichtversicherter. Das sollte er selbst auch wissen.
Und wie gesagt, dazu gibt es schon Rechtsprechung, der die BG recht gibt.
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[mention]GüSta[/mention] Nö. Ich schreiben dem Patienten eine Rechnung. Er ist Unternehmer und kein angestellter oder sonstiger BG-Pflichtversicherter. Das sollte er selbst auch wissen.
Und wie gesagt, dazu gibt es schon Rechtsprechung, der die BG recht gibt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@GüSta Nö. Ich schreiben dem Patienten eine Rechnung. Er ist Unternehmer und kein angestellter oder sonstiger BG-Pflichtversicherter. Das sollte er selbst auch wissen.
Und wie gesagt, dazu gibt es schon Rechtsprechung, der die BG recht gibt.
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da dieser "im vorliegenden Fall in seiner Eigenschaft als Unternehmer zum Unfallzeitpunkt nicht zum Kreis der versicherten Personen gehörte ........... Bitte wenden Sie sich mit ihrer Rechnung direkt an Herrn XYZ"
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Schippi schrieb:
Wenn es neuer Patient ist frage ich nach Mitgliedschaft und wenn auf dem Rezept keine BG Adresse steht beim Patienten nach!Bei GKV Patienten lasse ich mir zu Beginn auch die Versichertenkarte zeigen!
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GüSta schrieb:
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ali schrieb:
@Schippi Beides gibt Dir auch keine Sicherheit. Anyway bei gültigem Rezept und Unwissen von Dir müssen sich die Kostenträger drum kümmern....
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@GüSta Genau, die BG muss Zahlen. Mit der Begründung widersprechen und gleichzeitig mit Mahnung in Verzug setzen. Letzteres ist im Gegensatz zu den anderen GKV Kassen nämlich nötig.
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Schippi schrieb:
@ali Eine 100%Gewissheit gibt es nie im Leben,aber durch diesen Arbeitsweg hatte ich bisher noch nie Probleme!Danke für deine „konstruktive“ Antwort,auf die ich gerne verzichte
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ali schrieb:
@Schippi Antworte einfach nicht, andere Wissen meine in der Tat konstruktiven Antworten zu schätzen. In wie weit war DEINE Antwort für Nobert hilfreich? Besonders mit zwei "!". Wie geschrieben, die Kostenträger müssen sich drum kümmern, wir wir ein gültiges korrektes Rezept vor der Nase haben. Hatte auch schon das Widerspruchsvergnügen mit zwei AOKn obwohl ich die "gültigen" VK eingelesen hatte. So sind die Erfahrungen unterschiedlich.
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Schippi schrieb:
@ali tja Ali so ist nunmal mein empfinden!zum Glück ist deine Rechtschreibung auch nicht 100%,so tun wir uns alle nichts!Nobody ist Perfect!!!(3!!!)
Aus diesem Grund ist der Patient als Privatpatient zu behandeln und bekommt auch er die Rechnung privat. Auch eine nachträgliche Änderung zu GKV (sollte er dort krankenversichert sein) geht nicht. Patient muss sich damit selbst auseindersetzen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Alles nette Anworten aber leider alsch. Bitte lese die Antwort der BG: Der Patient war als Unternehmer nicht für sich selbst BG-Versichert. Nur bei unsere Berufe besteht eine Pflichtversicherung, bei andere Unternehmer nicht (da kann es ggf. eine freiwillige BG-Mitgliedschaft geben).
Aus diesem Grund ist der Patient als Privatpatient zu behandeln und bekommt auch er die Rechnung privat. Auch eine nachträgliche Änderung zu GKV (sollte er dort krankenversichert sein) geht nicht. Patient muss sich damit selbst auseindersetzen.
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@Lars van Ravenzwaaij oh Lars,wenn wir dich nicht hätten oder in Zukunft haben,was dann??Potientielle Nachfolger sind noch nicht in Sicht😂😂
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ali schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Und warum gilt in diesem Falle nicht %8?
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@ali Wie oben geschrieben.
„Auf Vertrauensschutz können sich Praxisinhabende nicht berufen, wenn sie zum Zeitpunkt der Annahme der Verordnung wussten</u>, daß die Ärztinnen oder Ärzte zur Verordnung nicht berechtigt waren.“
Ich gehe davon aus, daß Norbert nicht wußte, daß der ausstellende Arzt dazu nicht berechtigt war. Ob er evtl. Bedenken aus welchen Gründen auch immer hatte, ist aus seinem Beitrag nicht ersichtlich. Doch auch "Bedenken haben" reicht bei der klaren Vertragsformulierung meines Erachtens nicht aus. Ich würde in einem solchen Fall in ein Streitverfahren gehen.
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Entscheidend ist hier, ich zitiere den letzten Satz des §8 Abs. 5:
„Auf Vertrauensschutz können sich Praxisinhabende nicht berufen, wenn sie zum Zeitpunkt der Annahme der Verordnung wussten</u>, daß die Ärztinnen oder Ärzte zur Verordnung nicht berechtigt waren.“
Ich gehe davon aus, daß Norbert nicht wußte, daß der ausstellende Arzt dazu nicht berechtigt war. Ob er evtl. Bedenken aus welchen Gründen auch immer hatte, ist aus seinem Beitrag nicht ersichtlich. Doch auch "Bedenken haben" reicht bei der klaren Vertragsformulierung meines Erachtens nicht aus. Ich würde in einem solchen Fall in ein Streitverfahren gehen.
Und wie gesagt, dazu gibt es schon Rechtsprechung, der die BG recht gibt.
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@GüSta Nö. Ich schreiben dem Patienten eine Rechnung. Er ist Unternehmer und kein angestellter oder sonstiger BG-Pflichtversicherter. Das sollte er selbst auch wissen.
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UW schrieb:
wer draufsteht zahlt- ganz einfach. MB durch Ra
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