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ich habe Post von der BG erhalten, dass ich einen Zuschlag für 2022 zu zahlen habe. Ich habe einen Mitarbeiter, der sich den Arm beim Hausbesuch verletzte. Eigentlich wurde es als kein BG-Unfall eingestuft im Krankenhaus vor einem Jahr und normal von der Krankenkasse übernommen. Nun kommt aber der Brief zum Zuschlag. Ich hatte über 10 Jahre keine Betriebsunfälle und bei einer Verletzung (Sehnenabriss - aber sehr wahrscheinlich mit Vorbelastung, daher ja damals Ablehnung der BG) dann gleich der Zuschlag?
Hatte das jemand schon einmal?
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Da der Unfall während der Durchführung eines HBs passierte, ist es per Definition ein Arbeitsunfall (da während der Arbeitszeit).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@schlumpi22 Ja, nach einem Arbeitsunfall zahlt man im Jahr darauf einmalig einen Zuschlag. Haben wir auch schon gehabt. Allerdings muss der Unfall dann auch seitens der BG als Arbeitsunfall eingestuft sein.
Da der Unfall während der Durchführung eines HBs passierte, ist es per Definition ein Arbeitsunfall (da während der Arbeitszeit).
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schlumpi22 schrieb:
Hallo,
ich habe Post von der BG erhalten, dass ich einen Zuschlag für 2022 zu zahlen habe. Ich habe einen Mitarbeiter, der sich den Arm beim Hausbesuch verletzte. Eigentlich wurde es als kein BG-Unfall eingestuft im Krankenhaus vor einem Jahr und normal von der Krankenkasse übernommen. Nun kommt aber der Brief zum Zuschlag. Ich hatte über 10 Jahre keine Betriebsunfälle und bei einer Verletzung (Sehnenabriss - aber sehr wahrscheinlich mit Vorbelastung, daher ja damals Ablehnung der BG) dann gleich der Zuschlag?
Hatte das jemand schon einmal?
Und mit welcher Begründung ist es als NICHTBG eingestuft worden? Der Unfall war doch während der Arbeit oder nicht?
Und wie hoch ist der Zuschlag?
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schlumpi22 schrieb:
Wortlaut: Die Anlage beinhaltet die Betriebsstätte, in der sich der Versicherungsfall ereignete, den Namen des Versicherten, den Tag sowie den Zuschlagsbetrag für diesen Fall. (100,-). Ja, war während der Arbeit
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@schlumpi22 Kommt hin mit der 100,- Euronen.
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schlumpi22 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij auch wenn es nicht als BG-Unfall dann eingestuft wurde?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@schlumpi22 Es MUSS als BG-Unfall eingestuft worden sein, sonst würdest du den Beitragszuschlag nicht bekommen. Was führt dich zu der Annahme, dass es kein BG-Unfall war?
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schlumpi22 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij da der MA das sagte, dass es gleich beim Krankenhausaufenthalt von der Bg abgelehnt wurde und dann alles über die Krankenkasse lief
Sie prüft erst, nachdem du als AG den Unfall gemeldet hast. Möglicherweise auch weil die GKV die BG im Regress genommen hat, sollte die Erstabrechnung tatsächlich durch die GKV geschehen sein. Und die BG hat es hier dadurch offensichtlich als BG-Fall eingestuft.
Siehe: DGUV: Verfahren
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@schlumpi22 Das glaube ich nicht. Die BG lehnt nicht direkt beim KH-Aufenthalt ab. Kann sie gar auch nicht, da die erste Einschätzung durch den Unfall-Arzt geschieht.
Sie prüft erst, nachdem du als AG den Unfall gemeldet hast. Möglicherweise auch weil die GKV die BG im Regress genommen hat, sollte die Erstabrechnung tatsächlich durch die GKV geschehen sein. Und die BG hat es hier dadurch offensichtlich als BG-Fall eingestuft.
Siehe: DGUV: Verfahren
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schlumpi22 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij hm, ich werde da nochmal nachfragen. Denn auch die ganzen Maßnahmen anschließend sind über die Krankenkasse gelaufen. Ich habe von der BG auch nichts vorher erhalten zu dem Unfall. Ist wie gesagt jetzt ein Jahr her. Und da laut AN schon vorher Probleme mit dem Arm gab, wurde es halt gleich von der BG abgelehnt. Nach der OP war auch der Befund, dass es schon ältere Strukturveränderungen waren...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@schlumpi22 Okay, bei dieser zusätzlichen Info würde ich auch sagen, dass es kein BG-Unfall ist. Dann würde ich offiziell Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Es müsste auf dem Bescheid vermerkt sein, wie genau du Widerspruch einlegen kannst.
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massu schrieb:
Verstehe nicht, du musst einen Zuschlag als „Strafe“ zahlen, weil dein MA sich während der Arbeit verletzt hat?
Und mit welcher Begründung ist es als NICHTBG eingestuft worden? Der Unfall war doch während der Arbeit oder nicht?
Und wie hoch ist der Zuschlag?
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schlumpi22 schrieb:
Nein, es steht richtig Unfall im Brief
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Sabine Rabbel schrieb:
Hat das möglicherweise mit dem Unfall gar nichts zu tun, sondern damit, daß die BGen inzwischen den Beitrag nicht mehr nach Ablauf des Jahres, sondern als Vorschuss anfordern? Der endgültige Beitrag wird dann erst im nächsten Jahr abgerechnet und dann kann es zu Erstattungen oder Nachberechnungen kommen - beides schon erlebt, allerdings in beiden Fällen unter fünf Euro.
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therapeutin schrieb:
ich bin jedes Jahr erstaunt,dass wir in einem so gefährlichen Beruf arbeiten,laut Einordnung der BGthinking_face
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