Renommierte Praxis für
Physiotherapie und Osteopathie
sucht einen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Voll-oder Teilzeit zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wir bieten Ihnen die Chance Ihre
fachlichen Qualifikationen in einer
modernen und hervorragend
organisierten Praxis zu erweitern
und Teil eines ambitionierten Teams
zu werden. Zu den hervorragenden
Rahmenbedingungen gehören u.a.
eine überdurchschnittliche
Bezahlung, 30/60-Minuten
Arbeitstakt, interne Fortbildungen,
Teammeetings und Fortbildungsz...
Physiotherapie und Osteopathie
sucht einen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Voll-oder Teilzeit zum
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Wir bieten Ihnen die Chance Ihre
fachlichen Qualifikationen in einer
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organisierten Praxis zu erweitern
und Teil eines ambitionierten Teams
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Bezahlung, 30/60-Minuten
Arbeitstakt, interne Fortbildungen,
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ich habe Heute eine Anfrage einer möglichen neuen Mitarbeiterin bekommen .......sie möchte nur Hausbesuche für unsere Praxis tätigen und dann pro Patient bezahlt werden. Möchte keinen Urlaub und auch sonst nichts....hätte sie seit Jahren schon in einer anderen Praxis so gemacht.
Kennt das jemand? Geht das dann nicht Richtung freie Mitarbeit oder Scheinselbständigkeit? Was muss ich beachten?
Danke im Voraus für eure Antworten
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Einem Freien Mitarbeiter würde ich nur nach Statusfeststellung durch die BfA Aufträge vermitteln.
Und was sie seit Jahren in einer anderen Praxis gemacht hat, sollte Deine Praxis erst einmal sekundär interessieren. Denn im Zweifel hast Du die Schwierigkeiten der Scheinselbständigkeit mit den finanziellen Konsequenzen am Hals und nicht die andere Praxis.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
MIt: "möchte keinen Urlaub" ist ein Angestelltenverhältnis bereits ausgeschlossen.
Einem Freien Mitarbeiter würde ich nur nach Statusfeststellung durch die BfA Aufträge vermitteln.
Und was sie seit Jahren in einer anderen Praxis gemacht hat, sollte Deine Praxis erst einmal sekundär interessieren. Denn im Zweifel hast Du die Schwierigkeiten der Scheinselbständigkeit mit den finanziellen Konsequenzen am Hals und nicht die andere Praxis.
Viele Grüße
Monika
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Wonderwoman schrieb:
Sowas geht nur, wenn sie vollkommen selbstständig ist. Als regulärer Arbeitgeber kannst Du weder Mindesturlaub noch Lohnfortzahlung bei Krankheit anderweitig aushebeln. Also Vorsicht und einen wasserdichten Vertrag machen. Auf KEINEN Fall als reguläre Arbeitnehmerin einstellen.
So hatte ich das auch gedacht!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Herzlichen Dank ab euch Beide.
So hatte ich das auch gedacht!
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kollegen,
ich habe Heute eine Anfrage einer möglichen neuen Mitarbeiterin bekommen .......sie möchte nur Hausbesuche für unsere Praxis tätigen und dann pro Patient bezahlt werden. Möchte keinen Urlaub und auch sonst nichts....hätte sie seit Jahren schon in einer anderen Praxis so gemacht.
Kennt das jemand? Geht das dann nicht Richtung freie Mitarbeit oder Scheinselbständigkeit? Was muss ich beachten?
Danke im Voraus für eure Antworten
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