Die Physio Company sucht für den
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
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müssen und Ihre Arbeitszeit
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ich gebe einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge und der Hauptteil ist eine Entgeltumwandlung. Nun meine Frage: ein MA ist seit fast 6 Monaten in Krankheit. Wie verhält es sich mit der Einzahlung der betrieblichen Altersvorsorge? Es wird ja kein Entgelt gezahlt und somit kann ja eigentlich nichts umgewandelt werden? Der Beitrag wird aber per Lastschrift eingezogen und ja nicht vom Lohnkonto des MA. Der Versicherungsunternehmer sagt, man kann nicht pausieren, ich muss weiterzahlen. Im Internet habe ich gelesen, dass man solange bis der MA wieder da ist, pausieren kann. Ich weiß, ich hätte schon eher daran denken müssen, aber es wird immer abgebucht und irgendwie ist es mir durch die Lappen gegangen, da nachzuforschen. Weiß jemand da was? Wie gesagt, laut Google finde ich pausieren, aber warum sagt der Versicherungsunternehmer das Gegenteil?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@schlumpi22 Diese Frage sollte dein Steuerberater rechtssicher beantworten können. Wie du korrekt sagtest: "Wo kein Gehalt, dort keine Gehaltsumwandlung". Auf eine Auskunft der Versicherung würde ich mich nicht verlassen.
ich würde meinen das es weiter geht mit der Zahlung......solange der MA.noch auf deiner Gehaltsliste steht bzw.noch bei dir angstellt ist .Da es sich ja wohl um eine betriebliche Altersvorsorge handelt.Der Mitarbeiter gehört ja wohl noch dem Betrieb an,oder ? Wäre jetzt meine Erklärung ;-(
Aber ich bin nicht so schlau wie der Prof. LvR.
Grüße
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Michael Woelky schrieb:
Moin alle Miteinander,
ich würde meinen das es weiter geht mit der Zahlung......solange der MA.noch auf deiner Gehaltsliste steht bzw.noch bei dir angstellt ist .Da es sich ja wohl um eine betriebliche Altersvorsorge handelt.Der Mitarbeiter gehört ja wohl noch dem Betrieb an,oder ? Wäre jetzt meine Erklärung ;-(
Aber ich bin nicht so schlau wie der Prof. LvR.
Grüße
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Michael Woelky Das würde ich ähnlich sehen, aber nur dann, wenn die BA eine reine Zusatzleistung des AG wäre. Hier aber reden wir von Gehaltsumwandlung, daher mein Hinweis den Steuerberater zu fragen. 🤔
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schlumpi22 schrieb:
Hallo,
ich gebe einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge und der Hauptteil ist eine Entgeltumwandlung. Nun meine Frage: ein MA ist seit fast 6 Monaten in Krankheit. Wie verhält es sich mit der Einzahlung der betrieblichen Altersvorsorge? Es wird ja kein Entgelt gezahlt und somit kann ja eigentlich nichts umgewandelt werden? Der Beitrag wird aber per Lastschrift eingezogen und ja nicht vom Lohnkonto des MA. Der Versicherungsunternehmer sagt, man kann nicht pausieren, ich muss weiterzahlen. Im Internet habe ich gelesen, dass man solange bis der MA wieder da ist, pausieren kann. Ich weiß, ich hätte schon eher daran denken müssen, aber es wird immer abgebucht und irgendwie ist es mir durch die Lappen gegangen, da nachzuforschen. Weiß jemand da was? Wie gesagt, laut Google finde ich pausieren, aber warum sagt der Versicherungsunternehmer das Gegenteil?
a) die Zahlungen werden ausgesetzt, dementsprechend zahlt auch der AG nichts. b) die Beiträge werden vom AN privat aus dem Krankengeld in voller Höhe oder reduziert weitergezahlt dann bleibt der AG auch in der Pflicht. In den meisten Fällen werden die Beiträge vom AN ausgesetzt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Das passt dann zu meine Gedanke, dass der AG nicht verpflichtet ist weiter zu zahlen. Nur hat @schlumpi22 wohl offensichtlich verschlafen, das Ganze zeitnah zu klären. 😬
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schlumpi22 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ja, das ist wirklich meine Schuld. Aber daran habe ich überhaupt nicht gedacht.... aber die Aussage der Versicherungsmaklerin finde ich dann umso mehr daneben, dass sie sagt, es geht nicht ...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@schlumpi22 Das ist wie mit alle andere "Berater". Es gibt nur eine Handvoll die wirklich ihre Arbeit gut machen. 🤬 In diesem Fall: Versicherungsmaklerin in die Wind schießen. 🥱
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mechanicus schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Es gibt nur eine Handvoll die wirklich ihre Arbeit gut machen. 🤬 In diesem Fall: Versicherungsmaklerin in die Wind schießen. 🥱 Dann bleiben aber irgend wann keine mehr übrig ... stuck_out_tongue
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Olaf Seifert schrieb:
Ich habe mal mit meinem Versicherungsmakler gesprochen. Der Arbeitnehmer hat 3 Möglichkeiten.
a) die Zahlungen werden ausgesetzt, dementsprechend zahlt auch der AG nichts. b) die Beiträge werden vom AN privat aus dem Krankengeld in voller Höhe oder reduziert weitergezahlt dann bleibt der AG auch in der Pflicht. In den meisten Fällen werden die Beiträge vom AN ausgesetzt.
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