Wir sind eine moderne Physiotherapie- und Osteopathiepraxis in Villingen-Schwenningen mit computergestützter Trainingstherapie und suchen Verstärkung ab sofort in Teil- oder Vollzeit.
ich bin PI, mein AN behandelt seit langem einen Pat. mit MLD 60 sowie ärztlich verordnet. Der Pat. hat jetzt Wunden bekommen und es tritt die Lymphflüssigkeit aus den Wunden aus. Der Patient beschwert sich jetzt, dass die MLD die Ursache dafür ist. Der AN hat auch nach der MLD dem Patienten die Strümpfe auch wieder angezogen, obwohl die Kompression nicht verschrieben war!Ist es problematisch?
Muss ich als PI etwas unternehmen bzw. Versicherung darüber informieren?
Vielen Dank!
1
Gefällt mir
Hallo,
ich bin PI, mein AN behandelt seit langem einen Pat. mit MLD 60 sowie ärztlich verordnet. Der Pat. hat jetzt Wunden bekommen und es tritt die Lymphflüssigkeit aus den Wunden aus. Der Patient beschwert sich jetzt, dass die MLD die Ursache dafür ist. Der AN hat auch nach der MLD dem Patienten die Strümpfe auch wieder angezogen, obwohl die Kompression nicht verschrieben war!Ist es problematisch?
Muss ich als PI etwas unternehmen bzw. Versicherung darüber informieren?
Vielen Dank!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich bin PI, mein AN behandelt seit langem einen Pat. mit MLD 60 sowie ärztlich verordnet. Der Pat. hat jetzt Wunden bekommen und es tritt die Lymphflüssigkeit aus den Wunden aus. Der Patient beschwert sich jetzt, dass die MLD die Ursache dafür ist. Der AN hat auch nach der MLD dem Patienten die Strümpfe auch wieder angezogen, obwohl die Kompression nicht verschrieben war!Ist es problematisch?
Muss ich als PI etwas unternehmen bzw. Versicherung darüber informieren?
Vielen Dank!
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Das Autreten des Wassers ist ein Zeichen dafür, daß die Lymphlast nicht genügend abgeführt werden kann (übers Lymphsystem), somit bilden sich kleine Öffnungen an der Haut, wo es tröpfchenweise austritt (falls es denn so aussieht bei dem Pat.).
Dein AN sollte dir die sache aus seiner Sicht erklären (du bist kein MLD-Therapeut, oder) und die notwendige Doku machen! So seit ihr erstmal safe. Wozu Versicherung anrufen - ist denn ein schaden eingetreten? Klagt der Patient gegen euch? Meistens kann man - wenn es in Ruhe erklärt wird - einiges aus der Welt schaffen.
Die Strümpfe würde ich nicht mehr anziehen!!! Hat der Patient schon mal eine Wundrose gehabt? Jedenfalls sind die Minimaldefekte der Haut, aus denen das Wasser kommt, eine Infektionsquelle und sollten - wenn überhaupt durch euch (ist ja nicht verordnet) - mittels saugfähiger Auflage und ggf. Kompressionswickeln versorgt werden. Kann dir dein AN aber auch alles erklären. Aber fürs wickeln habt ihr keine VO.
Ursache und weiteres Vorgehen beim Arzt abklären lassen, solange nur MLD nach VO (Handschuhe anziehen! damit Pat. keine Infekton bekommt). Patient nach vorheriger Aussprache mit AN aufklären/erklären.
Eine Klage ist m.E. unwahrscheinlich, da er ja aktuell keinen Schaden hat...
1
Gefällt mir
Das Autreten des Wassers ist ein Zeichen dafür, daß die Lymphlast nicht genügend abgeführt werden kann (übers Lymphsystem), somit bilden sich kleine Öffnungen an der Haut, wo es tröpfchenweise austritt (falls es denn so aussieht bei dem Pat.).
Dein AN sollte dir die sache aus seiner Sicht erklären (du bist kein MLD-Therapeut, oder) und die notwendige Doku machen! So seit ihr erstmal safe. Wozu Versicherung anrufen - ist denn ein schaden eingetreten? Klagt der Patient gegen euch? Meistens kann man - wenn es in Ruhe erklärt wird - einiges aus der Welt schaffen.
Die Strümpfe würde ich nicht mehr anziehen!!! Hat der Patient schon mal eine Wundrose gehabt? Jedenfalls sind die Minimaldefekte der Haut, aus denen das Wasser kommt, eine Infektionsquelle und sollten - wenn überhaupt durch euch (ist ja nicht verordnet) - mittels saugfähiger Auflage und ggf. Kompressionswickeln versorgt werden. Kann dir dein AN aber auch alles erklären. Aber fürs wickeln habt ihr keine VO.
Ursache und weiteres Vorgehen beim Arzt abklären lassen, solange nur MLD nach VO (Handschuhe anziehen! damit Pat. keine Infekton bekommt). Patient nach vorheriger Aussprache mit AN aufklären/erklären.
Eine Klage ist m.E. unwahrscheinlich, da er ja aktuell keinen Schaden hat...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Neuling schrieb:
Das Autreten des Wassers ist ein Zeichen dafür, daß die Lymphlast nicht genügend abgeführt werden kann (übers Lymphsystem), somit bilden sich kleine Öffnungen an der Haut, wo es tröpfchenweise austritt (falls es denn so aussieht bei dem Pat.).
Dein AN sollte dir die sache aus seiner Sicht erklären (du bist kein MLD-Therapeut, oder) und die notwendige Doku machen! So seit ihr erstmal safe. Wozu Versicherung anrufen - ist denn ein schaden eingetreten? Klagt der Patient gegen euch? Meistens kann man - wenn es in Ruhe erklärt wird - einiges aus der Welt schaffen.
Die Strümpfe würde ich nicht mehr anziehen!!! Hat der Patient schon mal eine Wundrose gehabt? Jedenfalls sind die Minimaldefekte der Haut, aus denen das Wasser kommt, eine Infektionsquelle und sollten - wenn überhaupt durch euch (ist ja nicht verordnet) - mittels saugfähiger Auflage und ggf. Kompressionswickeln versorgt werden. Kann dir dein AN aber auch alles erklären. Aber fürs wickeln habt ihr keine VO.
Ursache und weiteres Vorgehen beim Arzt abklären lassen, solange nur MLD nach VO (Handschuhe anziehen! damit Pat. keine Infekton bekommt). Patient nach vorheriger Aussprache mit AN aufklären/erklären.
Eine Klage ist m.E. unwahrscheinlich, da er ja aktuell keinen Schaden hat...
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer schrieb am 4.3.19 19:30:
[...]Der AN hat auch nach der MLD dem Patienten die Strümpfe auch wieder angezogen, obwohl die Kompression nicht verschrieben war!Ist es problematisch?
Die Hilfe beim Anziehen von Strümpfen - hier wohl Kompressionsstrümpfen - stellt ja auf keinen Fall eine abrechnungsfähige Kompressionsbandagierung (!) dar. Dagegen ist die Hilfe zum Anziehen von (auch Kompressions-) Strümpfen sogar Pflichtleistung unserer Therapie - siehe "Leistungsbeschreibung" (Anlage 1 Rahmenvertrag VdEK) unter Punkt 4: "Zur jeweiligen Maßnahme zählt die ggf. erforderliche Hilfe beim Aus- und Ankleiden".
Muss ich als PI etwas unternehmen bzw. Versicherung darüber informieren?
Du kannst mit dem Patienten direkt Kontakt aufnehmen und ihn mit deiner (professionellen) Meinung "beraten". Ansonsten würde ich eher abwarten, ob daraus tatsächlich ein Versicherungsfall wird und erst dann deine Berufshaftpflicht einschalten.
Gruß
Nora
1
Gefällt mir
[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 4.3.19 19:30:
[...]Der AN hat auch nach der MLD dem Patienten die Strümpfe auch wieder angezogen, obwohl die Kompression nicht verschrieben war!Ist es problematisch?[/zitat]
Die Hilfe beim Anziehen von Strümpfen - hier wohl Kompressionsstrümpfen - stellt ja auf keinen Fall eine abrechnungsfähige Kompressionsbandagierung (!) dar. Dagegen ist die Hilfe zum Anziehen von (auch Kompressions-) Strümpfen sogar Pflichtleistung unserer Therapie - siehe "Leistungsbeschreibung" (Anlage 1 Rahmenvertrag VdEK) unter Punkt 4: "Zur jeweiligen Maßnahme zählt die ggf. erforderliche Hilfe beim Aus- und Ankleiden".
[zitat]Muss ich als PI etwas unternehmen bzw. Versicherung darüber informieren?[/zitat]
Du kannst mit dem Patienten direkt Kontakt aufnehmen und ihn mit deiner (professionellen) Meinung "beraten". Ansonsten würde ich eher abwarten, ob daraus tatsächlich ein Versicherungsfall wird und erst dann deine Berufshaftpflicht einschalten.
Gruß
Nora
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Nora Weber schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 4.3.19 19:30:
[...]Der AN hat auch nach der MLD dem Patienten die Strümpfe auch wieder angezogen, obwohl die Kompression nicht verschrieben war!Ist es problematisch?
Die Hilfe beim Anziehen von Strümpfen - hier wohl Kompressionsstrümpfen - stellt ja auf keinen Fall eine abrechnungsfähige Kompressionsbandagierung (!) dar. Dagegen ist die Hilfe zum Anziehen von (auch Kompressions-) Strümpfen sogar Pflichtleistung unserer Therapie - siehe "Leistungsbeschreibung" (Anlage 1 Rahmenvertrag VdEK) unter Punkt 4: "Zur jeweiligen Maßnahme zählt die ggf. erforderliche Hilfe beim Aus- und Ankleiden".
Muss ich als PI etwas unternehmen bzw. Versicherung darüber informieren?
Du kannst mit dem Patienten direkt Kontakt aufnehmen und ihn mit deiner (professionellen) Meinung "beraten". Ansonsten würde ich eher abwarten, ob daraus tatsächlich ein Versicherungsfall wird und erst dann deine Berufshaftpflicht einschalten.
Gruß
Nora
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Hallo mab,
wenn solche Form der Beschwerde kommt - Ursache sei die Behandlung - sofort die Haftpflicht informieren. Die berät zu einem Anwalt etc. Keine eigenen Erklärungen an den Pat. geben, da reitet man sich sehr schnell weiter rein!! :thumbsdown:
Der einzige Hinweis an den Pat.: Wir haben es unserer Haftpflicht gemeldet. Aus der Abwehr eines Anspruchs entsteht noch kein versicherungsrechtlicher Schadensfall, es wird zwar so nummiert, aber nicht gezählt! Also dazu aufpassen!!
Der Pat. muß sich entscheiden, ob er klagen will. Eine kostenlose Schlichtung gibt es in diesem Falle - PT - nicht, anders als bei Ärzten. Dort lassen aber immer weniger Ärzte dieses Verfahren zu.
Unter diesen Aspekten kann ich auch nur empfehlen, die Behandlung umgehend zu beenden, dies ist reiner Selbstschutz für die Praxis und den AN. :point_up:
MfG hgb :wink:
2
Gefällt mir
• M0nique
• logoU
Hallo mab,
wenn solche Form der Beschwerde kommt - Ursache sei die Behandlung - [b]sofort[/b] die Haftpflicht informieren. Die berät zu einem Anwalt etc. [b]Keine eigenen Erklärungen an den Pat. geben[/b], da reitet man sich sehr schnell weiter rein!! :thumbsdown:
Der einzige Hinweis an den Pat.: Wir haben es unserer Haftpflicht gemeldet. Aus der Abwehr eines Anspruchs entsteht noch kein versicherungsrechtlicher Schadensfall, es wird zwar so nummiert, aber nicht gezählt! Also dazu aufpassen!!
Der Pat. muß sich entscheiden, ob er klagen will. Eine kostenlose Schlichtung gibt es in diesem Falle - PT - nicht, anders als bei Ärzten. Dort lassen aber immer weniger Ärzte dieses Verfahren zu.
Unter diesen Aspekten kann ich auch nur empfehlen, die Behandlung [b]umgehend[/b] zu beenden, dies ist reiner Selbstschutz für die Praxis und den AN. :point_up:
MfG hgb :wink:
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Keine Panik, dieses Symptom ist nicht so selten bei LÖ Stad. II - III. Desinfizieren, manuell komprimieren (bei mir dann auch ohne Verordnung), dokumentieren. Außerdem natürlich den Patienten in Ruhe aufklären und Rücksprache mit verordnendem Arzt.
Wahrscheinlich ist hier eine "Entstauungsphase" angezeigt.
fr. Gr. karin-maria
1
Gefällt mir
Keine Panik, dieses Symptom ist nicht so selten bei LÖ Stad. II - III. Desinfizieren, manuell komprimieren (bei mir dann auch ohne Verordnung), dokumentieren. Außerdem natürlich den Patienten in Ruhe aufklären und Rücksprache mit verordnendem Arzt.
Wahrscheinlich ist hier eine "Entstauungsphase" angezeigt.
fr. Gr. karin-maria
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
karin-maria schrieb:
Keine Panik, dieses Symptom ist nicht so selten bei LÖ Stad. II - III. Desinfizieren, manuell komprimieren (bei mir dann auch ohne Verordnung), dokumentieren. Außerdem natürlich den Patienten in Ruhe aufklären und Rücksprache mit verordnendem Arzt.
Wahrscheinlich ist hier eine "Entstauungsphase" angezeigt.
fr. Gr. karin-maria
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
.. das hat mit Panik wenig zu tun.
Der Pat. stellt Ursachenzusammenhänge her. Wenn es dann nicht zum gewünschten Erfolg trotz professioneller Aufklärung und Therapie kommt, ist das nächste Arguement der Vertuschung schon da.
PI und AN sollten gegen solche "Beschwerden" geschützt werden, das ist meine Intention auf Grund meiner Erfahrung mit Kunstfehler- bzw. Haftpflichtschäden. Weniger die eigenen, als die erlebten.
Der verordnende Arzt sollte informiert werden, aber selbst wenn der den Pat. beruhigt, ist man nicht sicher! (Die stecken alle unter einer Decke!)
mfg hgb :wink:
1
Gefällt mir
• Bernie
.. das hat mit Panik wenig zu tun.
Der Pat. stellt Ursachenzusammenhänge her. Wenn es dann nicht zum gewünschten Erfolg trotz professioneller Aufklärung und Therapie kommt, ist das nächste Arguement der Vertuschung schon da.
PI und AN sollten gegen solche "Beschwerden" geschützt werden, das ist meine Intention auf Grund meiner Erfahrung mit Kunstfehler- bzw. Haftpflichtschäden. Weniger die eigenen, als die erlebten.
Der verordnende Arzt sollte informiert werden, aber selbst wenn der den Pat. beruhigt, ist man nicht sicher! (Die stecken alle unter einer Decke!)
mfg hgb :wink:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
.. das hat mit Panik wenig zu tun.
Der Pat. stellt Ursachenzusammenhänge her. Wenn es dann nicht zum gewünschten Erfolg trotz professioneller Aufklärung und Therapie kommt, ist das nächste Arguement der Vertuschung schon da.
PI und AN sollten gegen solche "Beschwerden" geschützt werden, das ist meine Intention auf Grund meiner Erfahrung mit Kunstfehler- bzw. Haftpflichtschäden. Weniger die eigenen, als die erlebten.
Der verordnende Arzt sollte informiert werden, aber selbst wenn der den Pat. beruhigt, ist man nicht sicher! (Die stecken alle unter einer Decke!)
mfg hgb :wink:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
hgb schrieb:
Hallo mab,
wenn solche Form der Beschwerde kommt - Ursache sei die Behandlung - sofort die Haftpflicht informieren. Die berät zu einem Anwalt etc. Keine eigenen Erklärungen an den Pat. geben, da reitet man sich sehr schnell weiter rein!! :thumbsdown:
Der einzige Hinweis an den Pat.: Wir haben es unserer Haftpflicht gemeldet. Aus der Abwehr eines Anspruchs entsteht noch kein versicherungsrechtlicher Schadensfall, es wird zwar so nummiert, aber nicht gezählt! Also dazu aufpassen!!
Der Pat. muß sich entscheiden, ob er klagen will. Eine kostenlose Schlichtung gibt es in diesem Falle - PT - nicht, anders als bei Ärzten. Dort lassen aber immer weniger Ärzte dieses Verfahren zu.
Unter diesen Aspekten kann ich auch nur empfehlen, die Behandlung umgehend zu beenden, dies ist reiner Selbstschutz für die Praxis und den AN. :point_up:
MfG hgb :wink:
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Immer wieder lustig, was wir alles schaffen sollen in den paar Minuten Behandlung in der Woche!! Wenn es besser wird, war es der Tipp der Nachbarin oder das Hausmittelchen und wenn es schlechter wird, war es der Physio..
1
Gefällt mir
• Bernie
Immer wieder lustig, was wir alles schaffen sollen in den paar Minuten Behandlung in der Woche!! Wenn es besser wird, war es der Tipp der Nachbarin oder das Hausmittelchen und wenn es schlechter wird, war es der Physio..
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
McMiki schrieb:
Immer wieder lustig, was wir alles schaffen sollen in den paar Minuten Behandlung in der Woche!! Wenn es besser wird, war es der Tipp der Nachbarin oder das Hausmittelchen und wenn es schlechter wird, war es der Physio..
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Bei mir hat eine zu fest (für den Zustand) und nicht einheitlich angelegte Bandage durch Fachmenschen zu zwei offenen Stellen am Bein geführt (zunächst Flüssigkeitsblasen). Nach dem ersten Panikanfall (war mitten im Umzug),in längerer Prozedur erfolgreich behandelt und dann als Erfahrung abgehakt. Mir wäre es lieber gewesen, die Praxis hätte mich darin begleitet, als sichtlich ein schlechtes Gewissen zu haben und mich damit allein zu lassen.
Es ist offensichtlich ein langjähriger Patient. Je nach dem welche Qualität die "Beschuldigungen" haben, kann man es ja auch gemeinsam angehen und schauen, ob etwas verändert werden muss oder den Patienten zu einem veränderten Verhalten hinführen. Das würde ich unter therapeutischem Umgang verstehen. Das muss nicht gleich vors Gericht.
1
Gefällt mir
• RoFo
Bei mir hat eine zu fest (für den Zustand) und nicht einheitlich angelegte Bandage durch Fachmenschen zu zwei offenen Stellen am Bein geführt (zunächst Flüssigkeitsblasen). Nach dem ersten Panikanfall (war mitten im Umzug),in längerer Prozedur erfolgreich behandelt und dann als Erfahrung abgehakt. Mir wäre es lieber gewesen, die Praxis hätte mich darin begleitet, als sichtlich ein schlechtes Gewissen zu haben und mich damit allein zu lassen.
Es ist offensichtlich ein langjähriger Patient. Je nach dem welche Qualität die "Beschuldigungen" haben, kann man es ja auch gemeinsam angehen und schauen, ob etwas verändert werden muss oder den Patienten zu einem veränderten Verhalten hinführen. Das würde ich unter therapeutischem Umgang verstehen. Das muss nicht gleich vors Gericht.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
S. Vogt schrieb:
Bei mir hat eine zu fest (für den Zustand) und nicht einheitlich angelegte Bandage durch Fachmenschen zu zwei offenen Stellen am Bein geführt (zunächst Flüssigkeitsblasen). Nach dem ersten Panikanfall (war mitten im Umzug),in längerer Prozedur erfolgreich behandelt und dann als Erfahrung abgehakt. Mir wäre es lieber gewesen, die Praxis hätte mich darin begleitet, als sichtlich ein schlechtes Gewissen zu haben und mich damit allein zu lassen.
Es ist offensichtlich ein langjähriger Patient. Je nach dem welche Qualität die "Beschuldigungen" haben, kann man es ja auch gemeinsam angehen und schauen, ob etwas verändert werden muss oder den Patienten zu einem veränderten Verhalten hinführen. Das würde ich unter therapeutischem Umgang verstehen. Das muss nicht gleich vors Gericht.
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Gegen was will er dich anzeigen?
Gegen deine Arbeit?
Wie häufig ist die Therapie den verordnet?
Dann soll er sich 168 Stunden/Woche verordnen lassen, denn soviel Stunden hat die Woche. Du bist doch nicht dran schuld, wenn sein Körper nicht mitmacht. Wie verhält der Patient sich denn? Macht er Kompressionssport? Legt er die Beine hoch?
1
Gefällt mir
Gegen was will er dich anzeigen?
Gegen deine Arbeit?
Wie häufig ist die Therapie den verordnet?
Dann soll er sich 168 Stunden/Woche verordnen lassen, denn soviel Stunden hat die Woche. Du bist doch nicht dran schuld, wenn sein Körper nicht mitmacht. Wie verhält der Patient sich denn? Macht er Kompressionssport? Legt er die Beine hoch?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Andreas Bock schrieb:
Gegen was will er dich anzeigen?
Gegen deine Arbeit?
Wie häufig ist die Therapie den verordnet?
Dann soll er sich 168 Stunden/Woche verordnen lassen, denn soviel Stunden hat die Woche. Du bist doch nicht dran schuld, wenn sein Körper nicht mitmacht. Wie verhält der Patient sich denn? Macht er Kompressionssport? Legt er die Beine hoch?
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
leider ist es meist so, daß von mab's Themen ins Forum gebracht werden und dann kommt nichts mehr. Die primäre Frage war, ob es etwas z. B. mit der Versicherung zu veranlassen gibt.
Es ist also zwischen den medizinischen Vorschlägen und denen zum Ablauf dieses Verfahrens - der Pat. hat eine Beschuldigung erhoben! - zu unterscheiden. Ob es dabei zu einem Gerichtsverfahren kommt, steht nichtmehr in der Hand der Behandler bzw. des fragenden PI's. Aus meiner Erfahrung (über Jahrzehnte) kann ich nur meinen bereits gemachten Rat wiederholen.
Ob sich hier mab noch einmal meldet, vermag ich nicht zu prognostizieren, aus dem Bauch heraus eher nicht.
Solange keine Beschuldigung erhoben wird, kann man gern mit den gemachten Vorschklägen arbeiten, aber bitte nichtmehr danach. Meist geht das nach hinten los!
mfg hgb :wink:
1
Gefällt mir
Hallo @Karin-maria,
leider ist es meist so, daß von mab's Themen ins Forum gebracht werden und dann kommt nichts mehr. Die primäre Frage war, ob es etwas z. B. mit der Versicherung zu veranlassen gibt.
Es ist also zwischen den medizinischen Vorschlägen und denen zum Ablauf dieses Verfahrens - der Pat. hat eine Beschuldigung erhoben! - zu unterscheiden. Ob es dabei zu einem Gerichtsverfahren kommt, steht nichtmehr in der Hand der Behandler bzw. des fragenden PI's. Aus meiner Erfahrung (über Jahrzehnte) kann ich nur meinen bereits gemachten Rat wiederholen.
Ob sich hier mab noch einmal meldet, vermag ich nicht zu prognostizieren, aus dem Bauch heraus eher nicht.
Solange keine Beschuldigung erhoben wird, kann man gern mit den gemachten Vorschklägen arbeiten, aber bitte nichtmehr danach. Meist geht das nach hinten los!
mfg hgb :wink:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
Hallo @Karin-maria,
leider ist es meist so, daß von mab's Themen ins Forum gebracht werden und dann kommt nichts mehr. Die primäre Frage war, ob es etwas z. B. mit der Versicherung zu veranlassen gibt.
Es ist also zwischen den medizinischen Vorschlägen und denen zum Ablauf dieses Verfahrens - der Pat. hat eine Beschuldigung erhoben! - zu unterscheiden. Ob es dabei zu einem Gerichtsverfahren kommt, steht nichtmehr in der Hand der Behandler bzw. des fragenden PI's. Aus meiner Erfahrung (über Jahrzehnte) kann ich nur meinen bereits gemachten Rat wiederholen.
Ob sich hier mab noch einmal meldet, vermag ich nicht zu prognostizieren, aus dem Bauch heraus eher nicht.
Solange keine Beschuldigung erhoben wird, kann man gern mit den gemachten Vorschklägen arbeiten, aber bitte nichtmehr danach. Meist geht das nach hinten los!
mfg hgb :wink:
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
leider ist es meist so, daß von mab's Themen ins Forum gebracht werden und dann kommt nichts mehr. Die primäre Frage war, ob es etwas z. B. mit der Versicherung zu veranlassen gibt.
Es ist also zwischen den medizinischen Vorschlägen und denen zum Ablauf dieses Verfahrens - der Pat. hat eine Beschuldigung erhoben! - zu unterscheiden. Ob es dabei zu einem Gerichtsverfahren kommt, steht nichtmehr in der Hand der Behandler bzw. des fragenden PI's. Aus meiner Erfahrung (über Jahrzehnte) kann ich nur meinen bereits gemachten Rat wiederholen.
Ob sich hier mab noch einmal meldet, vermag ich nicht zu prognostizieren, aus dem Bauch heraus eher nicht.
Solange keine Beschuldigung erhoben wird, kann man gern mit den gemachten Vorschklägen arbeiten, aber bitte nichtmehr danach. Meist geht das nach hinten los!
mfg hgb :wink:
Ich gehe davon aus, dass du aufgrund deiner ärztlichen, nicht aufgrund deiner physiotherapeutischen Erfahrung berichtest.
Ich denke, dass es durchaus einen gewaltigen Unterschied macht, ob ein Arzt od ein Physio beschuldigt wird.
Trotzdem finde ich deine Hinweise sehr wichtig und hilfreich!
1
Gefällt mir
[zitat]hgb schrieb am 5.3.19 23:25:
Hallo @Karin-maria,
leider ist es meist so, daß von mab's Themen ins Forum gebracht werden und dann kommt nichts mehr. Die primäre Frage war, ob es etwas z. B. mit der Versicherung zu veranlassen gibt.
Es ist also zwischen den medizinischen Vorschlägen und denen zum Ablauf dieses Verfahrens - der Pat. hat eine Beschuldigung erhoben! - zu unterscheiden. Ob es dabei zu einem Gerichtsverfahren kommt, steht nichtmehr in der Hand der Behandler bzw. des fragenden PI's. Aus meiner Erfahrung (über Jahrzehnte) kann ich nur meinen bereits gemachten Rat wiederholen.
Ob sich hier mab noch einmal meldet, vermag ich nicht zu prognostizieren, aus dem Bauch heraus eher nicht.
Solange keine Beschuldigung erhoben wird, kann man gern mit den gemachten Vorschklägen arbeiten, aber bitte nichtmehr danach. Meist geht das nach hinten los!
mfg hgb :wink: [/zitat]
Ich gehe davon aus, dass du aufgrund deiner ärztlichen, nicht aufgrund deiner physiotherapeutischen Erfahrung berichtest.
Ich denke, dass es durchaus einen gewaltigen Unterschied macht, ob ein Arzt od ein Physio beschuldigt wird.
Trotzdem finde ich deine Hinweise sehr wichtig und hilfreich!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
hgb schrieb am 5.3.19 23:25:
Hallo @Karin-maria,
leider ist es meist so, daß von mab's Themen ins Forum gebracht werden und dann kommt nichts mehr. Die primäre Frage war, ob es etwas z. B. mit der Versicherung zu veranlassen gibt.
Es ist also zwischen den medizinischen Vorschlägen und denen zum Ablauf dieses Verfahrens - der Pat. hat eine Beschuldigung erhoben! - zu unterscheiden. Ob es dabei zu einem Gerichtsverfahren kommt, steht nichtmehr in der Hand der Behandler bzw. des fragenden PI's. Aus meiner Erfahrung (über Jahrzehnte) kann ich nur meinen bereits gemachten Rat wiederholen.
Ob sich hier mab noch einmal meldet, vermag ich nicht zu prognostizieren, aus dem Bauch heraus eher nicht.
Solange keine Beschuldigung erhoben wird, kann man gern mit den gemachten Vorschklägen arbeiten, aber bitte nichtmehr danach. Meist geht das nach hinten los!
mfg hgb :wink:
Ich gehe davon aus, dass du aufgrund deiner ärztlichen, nicht aufgrund deiner physiotherapeutischen Erfahrung berichtest.
Ich denke, dass es durchaus einen gewaltigen Unterschied macht, ob ein Arzt od ein Physio beschuldigt wird.
Trotzdem finde ich deine Hinweise sehr wichtig und hilfreich!
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
"Der Patient beschwert sich jetzt, dass die MLD die Ursache dafür ist. "
Wenn der Patient die Ursachen kennt, ist er schlauer als sein Arzt und Therapeut. Solche Patienten geleitet man augenblicklich ins Freie mit dem dokumentierten Hinweis, einen ärztlichen und einen anwaltlichen Spezialisten aufzusuchen. Da kann ein Gutmenschphysio nur Fehler machen. Mut zum Tschüss-sagen ist allererste Wahl.
1
Gefällt mir
"Der Patient beschwert sich jetzt, dass die MLD die Ursache dafür ist. "
Wenn der Patient die Ursachen [b]kennt[/b], ist er schlauer als sein Arzt und Therapeut. Solche Patienten geleitet man augenblicklich ins Freie mit dem dokumentierten Hinweis, einen ärztlichen und einen anwaltlichen Spezialisten aufzusuchen. Da kann ein Gutmenschphysio nur Fehler machen. Mut zum Tschüss-sagen ist allererste Wahl.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Xela schrieb:
"Der Patient beschwert sich jetzt, dass die MLD die Ursache dafür ist. "
Wenn der Patient die Ursachen kennt, ist er schlauer als sein Arzt und Therapeut. Solche Patienten geleitet man augenblicklich ins Freie mit dem dokumentierten Hinweis, einen ärztlichen und einen anwaltlichen Spezialisten aufzusuchen. Da kann ein Gutmenschphysio nur Fehler machen. Mut zum Tschüss-sagen ist allererste Wahl.
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Der Patient dein Feind und blöde ist er auch noch? Warum soll der Patient nicht recht haben mit seiner Vermutung? Das kann doch richtig sein und die Behandlung muss verändert werden. Physiotherapeuten machen keine Fehler? Vielleicht wurde tatsächlich etwas versäumt. Physiotherapeuten müssen nichts aus Fehlern lernen? Solange es kein chronischer Prozesshansel ist - die gibt es natürlich auch - muss man doch nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Das ist extrem unprofessionell und hat mit dem leider als Schimpfwort eingesetzten "Gutmenschen" nichts zu tun.
Danke an Neuling, an Nora Weber und karin-maria für die angemessenen Hinweise. Wie soll man sich von Therapeuten behandeln lassen, wenn man solche Reaktionen befürchten muss, wie oben beschrieben?
1
Gefällt mir
Der Patient dein Feind und blöde ist er auch noch? Warum soll der Patient nicht recht haben mit seiner Vermutung? Das kann doch richtig sein und die Behandlung muss verändert werden. Physiotherapeuten machen keine Fehler? Vielleicht wurde tatsächlich etwas versäumt. Physiotherapeuten müssen nichts aus Fehlern lernen? Solange es kein chronischer Prozesshansel ist - die gibt es natürlich auch - muss man doch nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Das ist extrem unprofessionell und hat mit dem leider als Schimpfwort eingesetzten "Gutmenschen" nichts zu tun.
Danke an Neuling, an Nora Weber und karin-maria für die angemessenen Hinweise. Wie soll man sich von Therapeuten behandeln lassen, wenn man solche Reaktionen befürchten muss, wie oben beschrieben?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
S. Vogt schrieb:
Der Patient dein Feind und blöde ist er auch noch? Warum soll der Patient nicht recht haben mit seiner Vermutung? Das kann doch richtig sein und die Behandlung muss verändert werden. Physiotherapeuten machen keine Fehler? Vielleicht wurde tatsächlich etwas versäumt. Physiotherapeuten müssen nichts aus Fehlern lernen? Solange es kein chronischer Prozesshansel ist - die gibt es natürlich auch - muss man doch nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Das ist extrem unprofessionell und hat mit dem leider als Schimpfwort eingesetzten "Gutmenschen" nichts zu tun.
Danke an Neuling, an Nora Weber und karin-maria für die angemessenen Hinweise. Wie soll man sich von Therapeuten behandeln lassen, wenn man solche Reaktionen befürchten muss, wie oben beschrieben?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
karin-maria schrieb:
Gerne wüsste ich jetzt von Anonymus, ob ihm mit diesen Beiträgen geholfen wurde!?
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ich bin PI, mein AN behandelt seit langem einen Pat. mit MLD 60 sowie ärztlich verordnet. Der Pat. hat jetzt Wunden bekommen und es tritt die Lymphflüssigkeit aus den Wunden aus. Der Patient beschwert sich jetzt, dass die MLD die Ursache dafür ist. Der AN hat auch nach der MLD dem Patienten die Strümpfe auch wieder angezogen, obwohl die Kompression nicht verschrieben war!Ist es problematisch?
Muss ich als PI etwas unternehmen bzw. Versicherung darüber informieren?
Vielen Dank!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich bin PI, mein AN behandelt seit langem einen Pat. mit MLD 60 sowie ärztlich verordnet. Der Pat. hat jetzt Wunden bekommen und es tritt die Lymphflüssigkeit aus den Wunden aus. Der Patient beschwert sich jetzt, dass die MLD die Ursache dafür ist. Der AN hat auch nach der MLD dem Patienten die Strümpfe auch wieder angezogen, obwohl die Kompression nicht verschrieben war!Ist es problematisch?
Muss ich als PI etwas unternehmen bzw. Versicherung darüber informieren?
Vielen Dank!
Dein AN sollte dir die sache aus seiner Sicht erklären (du bist kein MLD-Therapeut, oder) und die notwendige Doku machen! So seit ihr erstmal safe. Wozu Versicherung anrufen - ist denn ein schaden eingetreten? Klagt der Patient gegen euch? Meistens kann man - wenn es in Ruhe erklärt wird - einiges aus der Welt schaffen.
Die Strümpfe würde ich nicht mehr anziehen!!! Hat der Patient schon mal eine Wundrose gehabt? Jedenfalls sind die Minimaldefekte der Haut, aus denen das Wasser kommt, eine Infektionsquelle und sollten - wenn überhaupt durch euch (ist ja nicht verordnet) - mittels saugfähiger Auflage und ggf. Kompressionswickeln versorgt werden. Kann dir dein AN aber auch alles erklären. Aber fürs wickeln habt ihr keine VO.
Ursache und weiteres Vorgehen beim Arzt abklären lassen, solange nur MLD nach VO (Handschuhe anziehen! damit Pat. keine Infekton bekommt). Patient nach vorheriger Aussprache mit AN aufklären/erklären.
Eine Klage ist m.E. unwahrscheinlich, da er ja aktuell keinen Schaden hat...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Neuling schrieb:
Das Autreten des Wassers ist ein Zeichen dafür, daß die Lymphlast nicht genügend abgeführt werden kann (übers Lymphsystem), somit bilden sich kleine Öffnungen an der Haut, wo es tröpfchenweise austritt (falls es denn so aussieht bei dem Pat.).
Dein AN sollte dir die sache aus seiner Sicht erklären (du bist kein MLD-Therapeut, oder) und die notwendige Doku machen! So seit ihr erstmal safe. Wozu Versicherung anrufen - ist denn ein schaden eingetreten? Klagt der Patient gegen euch? Meistens kann man - wenn es in Ruhe erklärt wird - einiges aus der Welt schaffen.
Die Strümpfe würde ich nicht mehr anziehen!!! Hat der Patient schon mal eine Wundrose gehabt? Jedenfalls sind die Minimaldefekte der Haut, aus denen das Wasser kommt, eine Infektionsquelle und sollten - wenn überhaupt durch euch (ist ja nicht verordnet) - mittels saugfähiger Auflage und ggf. Kompressionswickeln versorgt werden. Kann dir dein AN aber auch alles erklären. Aber fürs wickeln habt ihr keine VO.
Ursache und weiteres Vorgehen beim Arzt abklären lassen, solange nur MLD nach VO (Handschuhe anziehen! damit Pat. keine Infekton bekommt). Patient nach vorheriger Aussprache mit AN aufklären/erklären.
Eine Klage ist m.E. unwahrscheinlich, da er ja aktuell keinen Schaden hat...
[...]Der AN hat auch nach der MLD dem Patienten die Strümpfe auch wieder angezogen, obwohl die Kompression nicht verschrieben war!Ist es problematisch?
Die Hilfe beim Anziehen von Strümpfen - hier wohl Kompressionsstrümpfen - stellt ja auf keinen Fall eine abrechnungsfähige Kompressionsbandagierung (!) dar. Dagegen ist die Hilfe zum Anziehen von (auch Kompressions-) Strümpfen sogar Pflichtleistung unserer Therapie - siehe "Leistungsbeschreibung" (Anlage 1 Rahmenvertrag VdEK) unter Punkt 4: "Zur jeweiligen Maßnahme zählt die ggf. erforderliche Hilfe beim Aus- und Ankleiden".
Du kannst mit dem Patienten direkt Kontakt aufnehmen und ihn mit deiner (professionellen) Meinung "beraten". Ansonsten würde ich eher abwarten, ob daraus tatsächlich ein Versicherungsfall wird und erst dann deine Berufshaftpflicht einschalten.
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Nora Weber schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 4.3.19 19:30:
Muss ich als PI etwas unternehmen bzw. Versicherung darüber informieren?
[...]Der AN hat auch nach der MLD dem Patienten die Strümpfe auch wieder angezogen, obwohl die Kompression nicht verschrieben war!Ist es problematisch?
Die Hilfe beim Anziehen von Strümpfen - hier wohl Kompressionsstrümpfen - stellt ja auf keinen Fall eine abrechnungsfähige Kompressionsbandagierung (!) dar. Dagegen ist die Hilfe zum Anziehen von (auch Kompressions-) Strümpfen sogar Pflichtleistung unserer Therapie - siehe "Leistungsbeschreibung" (Anlage 1 Rahmenvertrag VdEK) unter Punkt 4: "Zur jeweiligen Maßnahme zählt die ggf. erforderliche Hilfe beim Aus- und Ankleiden".
Du kannst mit dem Patienten direkt Kontakt aufnehmen und ihn mit deiner (professionellen) Meinung "beraten". Ansonsten würde ich eher abwarten, ob daraus tatsächlich ein Versicherungsfall wird und erst dann deine Berufshaftpflicht einschalten.
Gruß
Nora
wenn solche Form der Beschwerde kommt - Ursache sei die Behandlung - sofort die Haftpflicht informieren. Die berät zu einem Anwalt etc. Keine eigenen Erklärungen an den Pat. geben, da reitet man sich sehr schnell weiter rein!! :thumbsdown:
Der einzige Hinweis an den Pat.: Wir haben es unserer Haftpflicht gemeldet. Aus der Abwehr eines Anspruchs entsteht noch kein versicherungsrechtlicher Schadensfall, es wird zwar so nummiert, aber nicht gezählt! Also dazu aufpassen!!
Der Pat. muß sich entscheiden, ob er klagen will. Eine kostenlose Schlichtung gibt es in diesem Falle - PT - nicht, anders als bei Ärzten. Dort lassen aber immer weniger Ärzte dieses Verfahren zu.
Unter diesen Aspekten kann ich auch nur empfehlen, die Behandlung umgehend zu beenden, dies ist reiner Selbstschutz für die Praxis und den AN. :point_up:
MfG hgb :wink:
Gefällt mir
Wahrscheinlich ist hier eine "Entstauungsphase" angezeigt.
fr. Gr. karin-maria
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
karin-maria schrieb:
Keine Panik, dieses Symptom ist nicht so selten bei LÖ Stad. II - III. Desinfizieren, manuell komprimieren (bei mir dann auch ohne Verordnung), dokumentieren. Außerdem natürlich den Patienten in Ruhe aufklären und Rücksprache mit verordnendem Arzt.
Wahrscheinlich ist hier eine "Entstauungsphase" angezeigt.
fr. Gr. karin-maria
Der Pat. stellt Ursachenzusammenhänge her. Wenn es dann nicht zum gewünschten Erfolg trotz professioneller Aufklärung und Therapie kommt, ist das nächste Arguement der Vertuschung schon da.
PI und AN sollten gegen solche "Beschwerden" geschützt werden, das ist meine Intention auf Grund meiner Erfahrung mit Kunstfehler- bzw. Haftpflichtschäden. Weniger die eigenen, als die erlebten.
Der verordnende Arzt sollte informiert werden, aber selbst wenn der den Pat. beruhigt, ist man nicht sicher! (Die stecken alle unter einer Decke!)
mfg hgb :wink:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
.. das hat mit Panik wenig zu tun.
Der Pat. stellt Ursachenzusammenhänge her. Wenn es dann nicht zum gewünschten Erfolg trotz professioneller Aufklärung und Therapie kommt, ist das nächste Arguement der Vertuschung schon da.
PI und AN sollten gegen solche "Beschwerden" geschützt werden, das ist meine Intention auf Grund meiner Erfahrung mit Kunstfehler- bzw. Haftpflichtschäden. Weniger die eigenen, als die erlebten.
Der verordnende Arzt sollte informiert werden, aber selbst wenn der den Pat. beruhigt, ist man nicht sicher! (Die stecken alle unter einer Decke!)
mfg hgb :wink:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
hgb schrieb:
Hallo mab,
wenn solche Form der Beschwerde kommt - Ursache sei die Behandlung - sofort die Haftpflicht informieren. Die berät zu einem Anwalt etc. Keine eigenen Erklärungen an den Pat. geben, da reitet man sich sehr schnell weiter rein!! :thumbsdown:
Der einzige Hinweis an den Pat.: Wir haben es unserer Haftpflicht gemeldet. Aus der Abwehr eines Anspruchs entsteht noch kein versicherungsrechtlicher Schadensfall, es wird zwar so nummiert, aber nicht gezählt! Also dazu aufpassen!!
Der Pat. muß sich entscheiden, ob er klagen will. Eine kostenlose Schlichtung gibt es in diesem Falle - PT - nicht, anders als bei Ärzten. Dort lassen aber immer weniger Ärzte dieses Verfahren zu.
Unter diesen Aspekten kann ich auch nur empfehlen, die Behandlung umgehend zu beenden, dies ist reiner Selbstschutz für die Praxis und den AN. :point_up:
MfG hgb :wink:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
McMiki schrieb:
Immer wieder lustig, was wir alles schaffen sollen in den paar Minuten Behandlung in der Woche!! Wenn es besser wird, war es der Tipp der Nachbarin oder das Hausmittelchen und wenn es schlechter wird, war es der Physio..
Es ist offensichtlich ein langjähriger Patient. Je nach dem welche Qualität die "Beschuldigungen" haben, kann man es ja auch gemeinsam angehen und schauen, ob etwas verändert werden muss oder den Patienten zu einem veränderten Verhalten hinführen. Das würde ich unter therapeutischem Umgang verstehen. Das muss nicht gleich vors Gericht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
S. Vogt schrieb:
Bei mir hat eine zu fest (für den Zustand) und nicht einheitlich angelegte Bandage durch Fachmenschen zu zwei offenen Stellen am Bein geführt (zunächst Flüssigkeitsblasen). Nach dem ersten Panikanfall (war mitten im Umzug),in längerer Prozedur erfolgreich behandelt und dann als Erfahrung abgehakt. Mir wäre es lieber gewesen, die Praxis hätte mich darin begleitet, als sichtlich ein schlechtes Gewissen zu haben und mich damit allein zu lassen.
Es ist offensichtlich ein langjähriger Patient. Je nach dem welche Qualität die "Beschuldigungen" haben, kann man es ja auch gemeinsam angehen und schauen, ob etwas verändert werden muss oder den Patienten zu einem veränderten Verhalten hinführen. Das würde ich unter therapeutischem Umgang verstehen. Das muss nicht gleich vors Gericht.
Gegen deine Arbeit?
Wie häufig ist die Therapie den verordnet?
Dann soll er sich 168 Stunden/Woche verordnen lassen, denn soviel Stunden hat die Woche. Du bist doch nicht dran schuld, wenn sein Körper nicht mitmacht. Wie verhält der Patient sich denn? Macht er Kompressionssport? Legt er die Beine hoch?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Andreas Bock schrieb:
Gegen was will er dich anzeigen?
Gegen deine Arbeit?
Wie häufig ist die Therapie den verordnet?
Dann soll er sich 168 Stunden/Woche verordnen lassen, denn soviel Stunden hat die Woche. Du bist doch nicht dran schuld, wenn sein Körper nicht mitmacht. Wie verhält der Patient sich denn? Macht er Kompressionssport? Legt er die Beine hoch?
Gefällt mir
leider ist es meist so, daß von mab's Themen ins Forum gebracht werden und dann kommt nichts mehr. Die primäre Frage war, ob es etwas z. B. mit der Versicherung zu veranlassen gibt.
Es ist also zwischen den medizinischen Vorschlägen und denen zum Ablauf dieses Verfahrens - der Pat. hat eine Beschuldigung erhoben! - zu unterscheiden. Ob es dabei zu einem Gerichtsverfahren kommt, steht nichtmehr in der Hand der Behandler bzw. des fragenden PI's. Aus meiner Erfahrung (über Jahrzehnte) kann ich nur meinen bereits gemachten Rat wiederholen.
Ob sich hier mab noch einmal meldet, vermag ich nicht zu prognostizieren, aus dem Bauch heraus eher nicht.
Solange keine Beschuldigung erhoben wird, kann man gern mit den gemachten Vorschklägen arbeiten, aber bitte nichtmehr danach. Meist geht das nach hinten los!
mfg hgb :wink:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
Hallo @Karin-maria,
leider ist es meist so, daß von mab's Themen ins Forum gebracht werden und dann kommt nichts mehr. Die primäre Frage war, ob es etwas z. B. mit der Versicherung zu veranlassen gibt.
Es ist also zwischen den medizinischen Vorschlägen und denen zum Ablauf dieses Verfahrens - der Pat. hat eine Beschuldigung erhoben! - zu unterscheiden. Ob es dabei zu einem Gerichtsverfahren kommt, steht nichtmehr in der Hand der Behandler bzw. des fragenden PI's. Aus meiner Erfahrung (über Jahrzehnte) kann ich nur meinen bereits gemachten Rat wiederholen.
Ob sich hier mab noch einmal meldet, vermag ich nicht zu prognostizieren, aus dem Bauch heraus eher nicht.
Solange keine Beschuldigung erhoben wird, kann man gern mit den gemachten Vorschklägen arbeiten, aber bitte nichtmehr danach. Meist geht das nach hinten los!
mfg hgb :wink:
Hallo @Karin-maria,
leider ist es meist so, daß von mab's Themen ins Forum gebracht werden und dann kommt nichts mehr. Die primäre Frage war, ob es etwas z. B. mit der Versicherung zu veranlassen gibt.
Es ist also zwischen den medizinischen Vorschlägen und denen zum Ablauf dieses Verfahrens - der Pat. hat eine Beschuldigung erhoben! - zu unterscheiden. Ob es dabei zu einem Gerichtsverfahren kommt, steht nichtmehr in der Hand der Behandler bzw. des fragenden PI's. Aus meiner Erfahrung (über Jahrzehnte) kann ich nur meinen bereits gemachten Rat wiederholen.
Ob sich hier mab noch einmal meldet, vermag ich nicht zu prognostizieren, aus dem Bauch heraus eher nicht.
Solange keine Beschuldigung erhoben wird, kann man gern mit den gemachten Vorschklägen arbeiten, aber bitte nichtmehr danach. Meist geht das nach hinten los!
mfg hgb :wink:
Ich gehe davon aus, dass du aufgrund deiner ärztlichen, nicht aufgrund deiner physiotherapeutischen Erfahrung berichtest.
Ich denke, dass es durchaus einen gewaltigen Unterschied macht, ob ein Arzt od ein Physio beschuldigt wird.
Trotzdem finde ich deine Hinweise sehr wichtig und hilfreich!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
hgb schrieb am 5.3.19 23:25:
Hallo @Karin-maria,
leider ist es meist so, daß von mab's Themen ins Forum gebracht werden und dann kommt nichts mehr. Die primäre Frage war, ob es etwas z. B. mit der Versicherung zu veranlassen gibt.
Es ist also zwischen den medizinischen Vorschlägen und denen zum Ablauf dieses Verfahrens - der Pat. hat eine Beschuldigung erhoben! - zu unterscheiden. Ob es dabei zu einem Gerichtsverfahren kommt, steht nichtmehr in der Hand der Behandler bzw. des fragenden PI's. Aus meiner Erfahrung (über Jahrzehnte) kann ich nur meinen bereits gemachten Rat wiederholen.
Ob sich hier mab noch einmal meldet, vermag ich nicht zu prognostizieren, aus dem Bauch heraus eher nicht.
Solange keine Beschuldigung erhoben wird, kann man gern mit den gemachten Vorschklägen arbeiten, aber bitte nichtmehr danach. Meist geht das nach hinten los!
mfg hgb :wink:
Ich gehe davon aus, dass du aufgrund deiner ärztlichen, nicht aufgrund deiner physiotherapeutischen Erfahrung berichtest.
Ich denke, dass es durchaus einen gewaltigen Unterschied macht, ob ein Arzt od ein Physio beschuldigt wird.
Trotzdem finde ich deine Hinweise sehr wichtig und hilfreich!
Wenn der Patient die Ursachen kennt, ist er schlauer als sein Arzt und Therapeut. Solche Patienten geleitet man augenblicklich ins Freie mit dem dokumentierten Hinweis, einen ärztlichen und einen anwaltlichen Spezialisten aufzusuchen. Da kann ein Gutmenschphysio nur Fehler machen. Mut zum Tschüss-sagen ist allererste Wahl.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Xela schrieb:
"Der Patient beschwert sich jetzt, dass die MLD die Ursache dafür ist. "
Wenn der Patient die Ursachen kennt, ist er schlauer als sein Arzt und Therapeut. Solche Patienten geleitet man augenblicklich ins Freie mit dem dokumentierten Hinweis, einen ärztlichen und einen anwaltlichen Spezialisten aufzusuchen. Da kann ein Gutmenschphysio nur Fehler machen. Mut zum Tschüss-sagen ist allererste Wahl.
Danke an Neuling, an Nora Weber und karin-maria für die angemessenen Hinweise. Wie soll man sich von Therapeuten behandeln lassen, wenn man solche Reaktionen befürchten muss, wie oben beschrieben?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
S. Vogt schrieb:
Der Patient dein Feind und blöde ist er auch noch? Warum soll der Patient nicht recht haben mit seiner Vermutung? Das kann doch richtig sein und die Behandlung muss verändert werden. Physiotherapeuten machen keine Fehler? Vielleicht wurde tatsächlich etwas versäumt. Physiotherapeuten müssen nichts aus Fehlern lernen? Solange es kein chronischer Prozesshansel ist - die gibt es natürlich auch - muss man doch nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Das ist extrem unprofessionell und hat mit dem leider als Schimpfwort eingesetzten "Gutmenschen" nichts zu tun.
Danke an Neuling, an Nora Weber und karin-maria für die angemessenen Hinweise. Wie soll man sich von Therapeuten behandeln lassen, wenn man solche Reaktionen befürchten muss, wie oben beschrieben?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
karin-maria schrieb:
Gerne wüsste ich jetzt von Anonymus, ob ihm mit diesen Beiträgen geholfen wurde!?
Mein Profilbild bearbeiten