WIR SUCHEN schnellstmöglich einen
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
therapeutische Schwerpunkt im
Bereich Neurologie.
Du arbeitest im Team mit
vielschichtigem KnowHow, indem du
dich entwickeln und eigene Ideen
einbringen kannst." Ihr entwickelt
gemeinsam passende...
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
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Du arbeitest im Team mit
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nach reiflicher Überlegung werde ich nun mit meiner Praxis (Osteopraxis als PT und HP), die nun neun Jahre im eigenen Haus war, in eine Geschäftsimmobilie im gleichen Ort ziehen.
Darin befinden sich zwei größere Schaufenster, die blickdicht beklebt werden sollen, auf einem davon auch alle relevanten Infos zur Praxis (Praxis Name, Schwerpunkte, Telefonnummer). Die Praxis hatte bislang keine Kassenzulassung und ich möchte auch in Zukunft keine haben.
Nun habe ich mir die Frage gestellt, gibt es bezüglich der Außenwerbung Auflagen, außer den aktuellen des Heilmittelwerbegesetzes?
Danke schön schon einmal und LG
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Physio0785 schrieb:
Hallo zusammen,
nach reiflicher Überlegung werde ich nun mit meiner Praxis (Osteopraxis als PT und HP), die nun neun Jahre im eigenen Haus war, in eine Geschäftsimmobilie im gleichen Ort ziehen.
Darin befinden sich zwei größere Schaufenster, die blickdicht beklebt werden sollen, auf einem davon auch alle relevanten Infos zur Praxis (Praxis Name, Schwerpunkte, Telefonnummer). Die Praxis hatte bislang keine Kassenzulassung und ich möchte auch in Zukunft keine haben.
Nun habe ich mir die Frage gestellt, gibt es bezüglich der Außenwerbung Auflagen, außer den aktuellen des Heilmittelwerbegesetzes?
Danke schön schon einmal und LG
Wir haben hier Genehmigungspflicht ab einem halben Meter Werbefläche, d.h. wir müssen gelegentlich auf 2x 100x49cm ausweichen ;)
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Bauamt usw. s. Papa Alpaka
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Bernie schrieb:
Falls Du in einem Heilpraktiker - Verband Mitglied bist, gelten für dich noch zusätzlich die Bestimmungen der HP-Berufsordnung (aber nur dann!). Ist aber eher ein zahnlosser Tiger ......
Bauamt usw. s. Papa Alpaka
So, jetzt muss ich mich trotzdem noch kurz auskotzen...
Der Anruf beim Bauamt brachte mir zwar bezüglich der Folierung Klarheit, ansonsten aber nur Ärger. Es gibt nämlich so wunderbare Verordnungen in diesem wunderbaren Land, die verlangen, dass für eine Immobilie, auch wenn diese schon eine genehmigte Gewerbefläche vorweist, weiterhin ein Nutzungsänderungsantrag von einer Gewerbe- in eine Praxisfläche erfolgen muss.
Ja wo gibts denn bitte sowas :scream:
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Physio0785 schrieb:
Danke erst einmal für die Antworten.
So, jetzt muss ich mich trotzdem noch kurz auskotzen...
Der Anruf beim Bauamt brachte mir zwar bezüglich der Folierung Klarheit, ansonsten aber nur Ärger. Es gibt nämlich so wunderbare Verordnungen in diesem wunderbaren Land, die verlangen, dass für eine Immobilie, auch wenn diese schon eine genehmigte Gewerbefläche vorweist, weiterhin ein Nutzungsänderungsantrag von einer Gewerbe- in eine Praxisfläche erfolgen muss.
Ja wo gibts denn bitte sowas :scream:
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Bernie schrieb:
Sei froh, dass Du das jetzt weißt. Wäre das später entdeckt worden, wirds teurer. Was sagt denn Dein Vermieter dazu?
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eim schrieb:
Nun als Praxis betreibst du ja kein Gewerbe und mußt somit KEINE Gewerbesteuer zahlen und daher dürfte die Umbenennung nur eine Formsache sein
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Papa Alpaka schrieb:
Die Außengestaltung von Fassaden (dazu zählt auch die blickdichte Folierung von Fensterflächen) obliegt der Kommune, d.h. einfach kurz im Bauamt anrufen oder vorbeigehen und dir die Satzung erklären lassen.
Wir haben hier Genehmigungspflicht ab einem halben Meter Werbefläche, d.h. wir müssen gelegentlich auf 2x 100x49cm ausweichen ;)
Das mit der Formsache stimmt so bei uns leider nicht ganz. Komplett neuer Bauantrag, mit allem was so dazu gehört... :rage:
Also wenn man in diesem Land keine Probleme hat, macht man sich welche...
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--> Das hat nichts mit Steuerrecht zu tun, sondern mit Baurecht.
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Bernie schrieb:
"Nun als Praxis betreibst du ja kein Gewerbe und mußt somit KEINE Gewerbesteuer"
--> Das hat nichts mit Steuerrecht zu tun, sondern mit Baurecht.
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Physio0785 schrieb:
Der Vermieter kümmert sich darum.
Das mit der Formsache stimmt so bei uns leider nicht ganz. Komplett neuer Bauantrag, mit allem was so dazu gehört... :rage:
Also wenn man in diesem Land keine Probleme hat, macht man sich welche...
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