Zur Verstärkung unseres Teams der
Ludwig Fresenius Schulen in
Landshut suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt in
Vollzeit mit 20 Wochenstunden
eine:n:
Lehrkraft für Physiotherapie
(m/w/d)
Was Sie erwartet:
-Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung des Unterrichts nach
der Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung in der
Physiotherapie
-Erstellung und Bewertung von
Leistungskontrollen
-Betreuung der Schüler während
der Ausbildung in Theorie und
Praxis sowie im Praktikum
-Klass...
Ludwig Fresenius Schulen in
Landshut suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt in
Vollzeit mit 20 Wochenstunden
eine:n:
Lehrkraft für Physiotherapie
(m/w/d)
Was Sie erwartet:
-Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung des Unterrichts nach
der Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung in der
Physiotherapie
-Erstellung und Bewertung von
Leistungskontrollen
-Betreuung der Schüler während
der Ausbildung in Theorie und
Praxis sowie im Praktikum
-Klass...
ich möchte meiner Angestellten ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Reicht ein formloses Schreiben? Was beinhaltet dieses bzw. wohin muss ich es noch weiterleiten und was muss meine MA damit machen (Krankenkasse).
Geht auch ein Beschäftigungsverbot mit Stundenverkürzung, d.h. Reduzierung der bisherigen Wochenstunden oder darf dies nur der Arzt?
Der Arzt stellt es allerdings nicht aus...
Danke!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich möchte meiner Angestellten ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Reicht ein formloses Schreiben? Was beinhaltet dieses bzw. wohin muss ich es noch weiterleiten und was muss meine MA damit machen (Krankenkasse).
Geht auch ein Beschäftigungsverbot mit Stundenverkürzung, d.h. Reduzierung der bisherigen Wochenstunden oder darf dies nur der Arzt?
Der Arzt stellt es allerdings nicht aus...
Danke!
Ablauf ist eigentlich so:
1. Ausfüllen des Formulars: "Mitteilung über Beschäftigung einer werdenden Mutter"
2. dann die "Gefährdungsbeurteilung nach der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz"
3. sendest diese beiden Vordrucke nach Rücksprache mit der Gewerbeaufsicht dann dort hin
4. danach stellst du dann der Mitarbeiterin ein formloses Schreiben aus, wie und in welchem Umfang genau das BV ausgeprochen wird.
Hier noch exemplarisch die Internetseite der Gewerbeaufsicht in Niedersachsen: Ratgeber zum Thema Mutterschutz | Nds. Gewerbeaufsicht
Der Arzt kann nur ein BV ausstellen, wenn die Schwangere gesundheitliche Probleme hat (heißt individuelles Beschäftigungsverbot). Du kannst als Arbeitgeber ein BV aussprechen (heißt generelles Beschäftigungsverbot), wenn die Schwangere bzw. das Neugeborene Schaden durch die Beschäftigung in deinem Betrieb nehmen können. Du kannst deine Mitarbeiterin anderweitig einsetzen oder auch nur teilweise von der Arbeit freistellen, alles kein Problem (auch wenn es generelles Beschäftigungsverbot heißt). Erkundige dich dafür bei der Gewerbeaufsicht. Den Lohn zahlst du weiterhin an deine Mitarbeiterin und bekommst diesen über die Umlage U2 dann erstattet.
Ansonsten bemühe noch mal die Suche, ich habe in den letzten Tagen häufiger Antworten zu diesem Thema hier gegeben. Vielleicht ist noch etwas interessantes für dich dabei. Ich musste mich leider zwangsweise sehr aktuell mit der ganzen Geschichte beschäftigen und wurde von A nach B geschickt und keiner wusste Bescheid, aber nun weiß ich es :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die ausführliche Antwort :blush:
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Kursy schrieb:
Informiere dich bei der Gewerbeaufsicht deines jeweiligen Bundeslandes. Dort findest du alles was du brauchst.
Ablauf ist eigentlich so:
1. Ausfüllen des Formulars: "Mitteilung über Beschäftigung einer werdenden Mutter"
2. dann die "Gefährdungsbeurteilung nach der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz"
3. sendest diese beiden Vordrucke nach Rücksprache mit der Gewerbeaufsicht dann dort hin
4. danach stellst du dann der Mitarbeiterin ein formloses Schreiben aus, wie und in welchem Umfang genau das BV ausgeprochen wird.
Hier noch exemplarisch die Internetseite der Gewerbeaufsicht in Niedersachsen: Ratgeber zum Thema Mutterschutz | Nds. Gewerbeaufsicht
Der Arzt kann nur ein BV ausstellen, wenn die Schwangere gesundheitliche Probleme hat (heißt individuelles Beschäftigungsverbot). Du kannst als Arbeitgeber ein BV aussprechen (heißt generelles Beschäftigungsverbot), wenn die Schwangere bzw. das Neugeborene Schaden durch die Beschäftigung in deinem Betrieb nehmen können. Du kannst deine Mitarbeiterin anderweitig einsetzen oder auch nur teilweise von der Arbeit freistellen, alles kein Problem (auch wenn es generelles Beschäftigungsverbot heißt). Erkundige dich dafür bei der Gewerbeaufsicht. Den Lohn zahlst du weiterhin an deine Mitarbeiterin und bekommst diesen über die Umlage U2 dann erstattet.
Ansonsten bemühe noch mal die Suche, ich habe in den letzten Tagen häufiger Antworten zu diesem Thema hier gegeben. Vielleicht ist noch etwas interessantes für dich dabei. Ich musste mich leider zwangsweise sehr aktuell mit der ganzen Geschichte beschäftigen und wurde von A nach B geschickt und keiner wusste Bescheid, aber nun weiß ich es :)
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