Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
Ab 01.07. 18 gebe ich meine Praxis für Physiotherapie (alle Kassen) auf, ab 01.07.18 werde ich eine neue Praxis aufmachen, allerdings nur PRIVAT ( keine gesetzl. Kassen )
Muss ich weiterhin den Betrag zur BGW leisten ?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
kg2 schrieb:
Hallo ! Meine Frage :
Ab 01.07. 18 gebe ich meine Praxis für Physiotherapie (alle Kassen) auf, ab 01.07.18 werde ich eine neue Praxis aufmachen, allerdings nur PRIVAT ( keine gesetzl. Kassen )
Muss ich weiterhin den Betrag zur BGW leisten ?
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
JürgenK schrieb:
ja.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Leni C. schrieb:
Die BGW interessiert nicht ob du Kassen - oder Privatpatienten behandelst . Aber es geht doch um die Versicherung für deinen Arbeitsalltag . Wenn du z.B. auf dem Weg zur oder von der Praxis einen eigenen Unfall hast . Ist Arbeitsweg und du bist versichert . Oder es passiert dir in der Praxis ein Unfall .
Hallo ! Meine Frage :
Ab 01.07. 18 gebe ich meine Praxis für Physiotherapie (alle Kassen) auf, ab 01.07.18 werde ich eine neue Praxis aufmachen, allerdings nur PRIVAT ( keine gesetzl. Kassen )
Muss ich weiterhin den Betrag zur BGW leisten ?
Oh mann, als Praxisinhaber sollte man schon wissen, wozu und was eine BG ist ... ich kann's nicht fassen, so eine Frage hier zu lesen!
Gruß Evi
Gefällt mir
jetzt will ich eine Privatpraxis aufmachen und da wollte ich wissen, ob es auch Pflicht ist . Einfache Frage , oder ?
Wenn du es nicht fassen kannst , frage ich mich was man denn hier fragen darf. Auf solche Kommentare ist doch ........... !!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kg2 schrieb:
Hallo Evi, als ich mich selbständig gemacht habe mit Kassenzulassung, vor langer Zeit, war es Pflicht ( BG )
jetzt will ich eine Privatpraxis aufmachen und da wollte ich wissen, ob es auch Pflicht ist . Einfache Frage , oder ?
Wenn du es nicht fassen kannst , frage ich mich was man denn hier fragen darf. Auf solche Kommentare ist doch ........... !!
Wenn man ein Auto fahren kann, muss man es scheinbar auch reparieren und selbst bauen können.... :innocent: wer bitte hat dir sonst den Führerschein gegeben?
Schönes Wochenende
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kingkater schrieb:
Nix darf man fragen, man muss alles selber wissen. Habe auch ne Abfuhr bzgl. meiner Frage im anderen Thread bekommen :smile:
Wenn man ein Auto fahren kann, muss man es scheinbar auch reparieren und selbst bauen können.... :innocent: wer bitte hat dir sonst den Führerschein gegeben?
Schönes Wochenende
Ganz ruhig King Kater. Nicht gleich durchdrehen. Fäkalausdrücke helfen nicht und machen keine Freunde. Man kann von einem "Studierten" erwarten, dass er erst googelt und dann nur das fragt, was übrig bleibt. Keiner mag faule Patienten, keiner mag faule Fragesteller. Also mal hier
Link
lesen und vielleicht bleibt ja noch was, was man fragen muss.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Xela schrieb:
@kingkater
Ganz ruhig King Kater. Nicht gleich durchdrehen. Fäkalausdrücke helfen nicht und machen keine Freunde. Man kann von einem "Studierten" erwarten, dass er erst googelt und dann nur das fragt, was übrig bleibt. Keiner mag faule Patienten, keiner mag faule Fragesteller. Also mal hier
Link
lesen und vielleicht bleibt ja noch was, was man fragen muss.
Hallo Evi, als ich mich selbständig gemacht habe mit Kassenzulassung, vor langer Zeit, war es Pflicht ( BG )
jetzt will ich eine Privatpraxis aufmachen und da wollte ich wissen, ob es auch Pflicht ist . Einfache Frage , oder ?
Wenn du es nicht fassen kannst , frage ich mich was man denn hier fragen darf. Auf solche Kommentare ist doch ........... !!
Willst du wissen ob du für dich weiter Beiträge zur bg abführen musst ? Oder willst du wissen ob du weiter bg Patienten behandeln musst nach dem zweiten Text bin ich mir nicht mehr sicher was du meinst
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
a schubart schrieb:
kg2 schrieb am 11.5.18 09:15:
Hallo Evi, als ich mich selbständig gemacht habe mit Kassenzulassung, vor langer Zeit, war es Pflicht ( BG )
jetzt will ich eine Privatpraxis aufmachen und da wollte ich wissen, ob es auch Pflicht ist . Einfache Frage , oder ?
Wenn du es nicht fassen kannst , frage ich mich was man denn hier fragen darf. Auf solche Kommentare ist doch ........... !!
Willst du wissen ob du für dich weiter Beiträge zur bg abführen musst ? Oder willst du wissen ob du weiter bg Patienten behandeln musst nach dem zweiten Text bin ich mir nicht mehr sicher was du meinst
MfG
Klaus
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kg2 schrieb:
Meine Frage war, ob ich weiterhin BG Beiträge, in meiner neuen Praxis ohne Kassenzulassung, abführen muss ?
MfG
Klaus
Mir stellt sich die Frage, wie es dann nach einer Gründung weitergeht?
mfg + viel Erfolg hgb :wink:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
meine Antwort : JA natürlich! Siehe auch das hier auf der Titelseite beworbene Buch zur Praxisgründung. Es empfiehlt sich, so etwas frühzeitig zu lesen, wenn man / fau etwas nicht mehr weiß!
Mir stellt sich die Frage, wie es dann nach einer Gründung weitergeht?
mfg + viel Erfolg hgb :wink:
Als Heilpraktiker kannst du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen, solltest dir aber Gedanken machen wie du mit einem Ausfall umgehst:)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
SGB VII §2.9: Versichert Kraft Gesetzes in der BG sind Personen die selbstständig im Gesundheitswesen tätig sind.
Als Heilpraktiker kannst du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen, solltest dir aber Gedanken machen wie du mit einem Ausfall umgehst:)
aber:
SGB VII § 4 Abs. 3: Von der Versicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 sind frei selbständig tätige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Heilpraktiker und Apotheker.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
SGB VII § 2 Abs.1 9. :Kraft Gesetzes sind versichert ...... Personen, die selbständig oder unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind,
aber:
SGB VII § 4 Abs. 3: Von der Versicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 sind frei selbständig tätige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Heilpraktiker und Apotheker.
mfg hgb :wink:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
...darunter falle ich auch, kann aber nur die freiwillige Mitgleidschaft ohne Kosten - solange niemend gegen Entgelt für mich / meine Praxis arbeitet - dringend empfehlen!
mfg hgb :wink:
Vielen DANK !!
Grüße
Klaus
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kg2 schrieb:
Somit ist meine Frage beantwortet
Vielen DANK !!
Grüße
Klaus
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nicolas Neumann schrieb:
Die Freiwillige BG-Versicherung gilt dann auch für die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie?
Die Freiwillige BG-Versicherung gilt dann auch für die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie?
Die freiwillige BG-Versicherung gilt nur für den HP / sHP. Für PT ist eine Pflicht, für PT mit HP oder mit sHP ist es eine freiwillige Sache die man kündigen kann.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
Nicolas Neumann schrieb am 2.12.18 10:43:
Die Freiwillige BG-Versicherung gilt dann auch für die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie?
Die freiwillige BG-Versicherung gilt nur für den HP / sHP. Für PT ist eine Pflicht, für PT mit HP oder mit sHP ist es eine freiwillige Sache die man kündigen kann.
hgb schreibt noch dass die freiwillige Mitgliedschaft für HP kostenlos ist?
Betrifft das auch den sektoralen HP?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nicolas Neumann schrieb:
Danke :thumbsdown:
hgb schreibt noch dass die freiwillige Mitgliedschaft für HP kostenlos ist?
Betrifft das auch den sektoralen HP?
Danke :thumbsdown:
hgb schreibt noch dass die freiwillige Mitgliedschaft für HP kostenlos ist?
Betrifft das auch den sektoralen HP?
Vertraue nie auf Informationen aus Foren/Gruppen ohne zusätzliche Absicherung.
Der HP auch sHP ist nicht kostenlos, es ist ein freiwillige Mitgliedschaft in der BGW. Ein aktuelles Schreiben der BGW habe ich gerade vor mir liegen,Tarif 07, Gefahrenklasse 4,38.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
Nicolas Neumann schrieb am 2.12.18 11:27:
Danke :thumbsdown:
hgb schreibt noch dass die freiwillige Mitgliedschaft für HP kostenlos ist?
Betrifft das auch den sektoralen HP?
Vertraue nie auf Informationen aus Foren/Gruppen ohne zusätzliche Absicherung.
Der HP auch sHP ist nicht kostenlos, es ist ein freiwillige Mitgliedschaft in der BGW. Ein aktuelles Schreiben der BGW habe ich gerade vor mir liegen,Tarif 07, Gefahrenklasse 4,38.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JRK schrieb:
Die Basis Mitgliedschaft in der BGW kostet ca. 170 Euro p.a. Der Betrag wird nachträglich fürs vergangene Jahr berechnet. Das Ganze ist steuerlich absetzbar. Mir persönlich wäre es zu riskant ohne Versicherung zu sein, die Risiken während meiner Berufsausübung und während meinen damit verbundenen Fahrtzeiten versichert. Im Ernstfall könnte sich meine KK querstellen, wenn rauskommt, dass ich als sHP vor allem auf Rezeptbasis mein Einkommen erwirtschaftet habe. Denn dann arbeite ich ja als Physio und nicht als HP (und bin auch rentenversicherungspflichtig). Ob allerdings dann im Ernstfall die BGW auch wirklich zahlt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Die lassens oft auf ne Klage ankommen und die Sozialgerichte sind eh überlastet, sprich, das dauert Jahre und das weiß die BGW.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Evemarie Kaiser schrieb:
kg2 schrieb am 10.5.18 12:52:
Hallo ! Meine Frage :
Ab 01.07. 18 gebe ich meine Praxis für Physiotherapie (alle Kassen) auf, ab 01.07.18 werde ich eine neue Praxis aufmachen, allerdings nur PRIVAT ( keine gesetzl. Kassen )
Muss ich weiterhin den Betrag zur BGW leisten ?
Oh mann, als Praxisinhaber sollte man schon wissen, wozu und was eine BG ist ... ich kann's nicht fassen, so eine Frage hier zu lesen!
Gruß Evi
Mein Profilbild bearbeiten