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Dank für Eure Unterstützung.
Gruß Stefan
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Stefan schrieb:
Hallo. wie geht ihr mit dem Thema um; Pat. nimmt Termin nicht wahr. Wie stellt ihr es in Rechnung, gibt es dafür ein rechtssicheres Formular?
Dank für Eure Unterstützung.
Gruß Stefan
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PTP Gernold Peters schrieb:
Die Zuzahlung übernimmt die Kasse bei säumigen Pat. Habe bis jetzt keine Probleme gehabt.Habe auch die Kasse darauf hingewiesen,das der Pat. Termine unentschuldigt gefehlt hat und die Kasse veranlasst dieses Angelegenheit zu klären,meist mit Erfolg.
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therapeutin schrieb:
das bedeutet,sie bezahlen dir auch die ausgefallenen Termine?
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Wonderwoman schrieb:
Wie sah diese Klärung aus?
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Andreas216 schrieb:
Das Formular etnwirfst du selber...und wir nehmen 10 Euro, wenn jemand unentschuldigt fehlt...
kleiner Finger gereicht und Du bist erpressbar, denk an U - Boote
den Patienten verliert man so oder so und wir sind immer wieder die Bösen,
wie bereits gemeint " Einzelfallentscheidung" ist angesagt
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metin 53 schrieb:
Rechnungen in Höhe der Krankenkassen Vergütungsregelung stellen wenn nicht 24 Stunden vorher Termin abgesagt ist.
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Harri schrieb:
Und was machst Du, wenn der Patient nicht bezahlt?
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Fuzziguzzi schrieb:
Das ist der selbe Weg den man bei allen säumigen Zahlern geht.
Wir kassieren bar. Wenn nicht gezahlt wird, dann nie wieder Termine bei uns.
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Wonderwoman schrieb:
Das ist nicht so einfach... lies mein ACHTUNG-Beitrag.
Wir kassieren bar. Wenn nicht gezahlt wird, dann nie wieder Termine bei uns.
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Norbert Meyer schrieb:
Nach Situation, auf keinen Fall "großzügiges" Unterschreiben gestatten, die Ohren lang ziehen, wenn ................
kleiner Finger gereicht und Du bist erpressbar, denk an U - Boote
den Patienten verliert man so oder so und wir sind immer wieder die Bösen,
wie bereits gemeint " Einzelfallentscheidung" ist angesagt
Kulanz wird i.d.R. gezeigt, wenn das zu ersten mal passiert (sonst müssten wir bei Terminierungsfehlern oder kurzfristigen Absagen auch den Patienten entschädigen) oder wenn es sich um höhere Gewalt handelt (Unfall, Krankheit etc.) aber auch dieses nicht unbegrenzt, um nicht auf "Ausredenweltmeister" reinzufallen. Gruß S.
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Ansonsten muss dieser separat in Verzug gesetzt werden!!!! Die 30-Tage-Regel aus dem BGB greift hier nicht, weil es sich nicht um eine Leistung handelt, die wir in Rechnung stellen, sondern dies als Schadenersatz gewertet wird. Laut BGH und Palandt erstreckt sich der BGB-Paragraph jedoch nicht auf Schadenersatz.
In Verzug kann nur gesetzt werden, wenn das In-Verzug-setzende Schreiben NACHWEISLICH an den Schuldner zugestellt wird. Dies kann nur durch Boten geschehen. Einschreiben und Fax mit Sendenachweis reichen nicht aus.
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Wonderwoman schrieb:
Aber ACHTUNG... den Patienten den Ausfall immer bar in der Praxis bezahlen lassen.
Ansonsten muss dieser separat in Verzug gesetzt werden!!!! Die 30-Tage-Regel aus dem BGB greift hier nicht, weil es sich nicht um eine Leistung handelt, die wir in Rechnung stellen, sondern dies als Schadenersatz gewertet wird. Laut BGH und Palandt erstreckt sich der BGB-Paragraph jedoch nicht auf Schadenersatz.
In Verzug kann nur gesetzt werden, wenn das In-Verzug-setzende Schreiben NACHWEISLICH an den Schuldner zugestellt wird. Dies kann nur durch Boten geschehen. Einschreiben und Fax mit Sendenachweis reichen nicht aus.
Mit allem anderem schließe ich mich an meinem Vorgänger Sheakespeare an so wird es bei uns auch gemacht!!! :sunglasses:
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Be 123 schrieb:
Nach den Richtlinien - KK zahlt nur die Bahandlung nicht die Termine die ausfallen - d.h. bei einer Prüfung der Krankenkassen kann man dann schon ärger kriegen - von daher stellt sich die Frage mit der Unterschrift auf dem Rezept nicht.
Mit allem anderem schließe ich mich an meinem Vorgänger Sheakespeare an so wird es bei uns auch gemacht!!! :sunglasses:
vielen Dank für Deinen hilfreichen Beitrag. Der von Dir beschriebene exakte Verlust ist dann exakt die Summe, die die Kasse dafür zhalen würde. Ist das korrekt, oder werden hier noch weiter Kosten eingerechnet? Ich danke für Deine Antwort,
Gruß Stefan
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Stefan schrieb:
Hallo Shakespeare,
vielen Dank für Deinen hilfreichen Beitrag. Der von Dir beschriebene exakte Verlust ist dann exakt die Summe, die die Kasse dafür zhalen würde. Ist das korrekt, oder werden hier noch weiter Kosten eingerechnet? Ich danke für Deine Antwort,
Gruß Stefan
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Wonderwoman schrieb:
Ja. Und Nein bei weiteren Kosten. :wink:
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don schrieb:
Wasn das für ein Quatsch??? Was hat die KK damit zu tun. Die KK bekommt eine Rechnung über erbrachte Leistungen, nicht mehr und nicht weniger. Meine AGB´s sind meine AGB´s und die erkennt der Patient bei seiner ersten Anmeldung mit sener Unterschrift unter selbigen an! Was bitte hat die KK damit zu tun.
Wir müssen viel lernen, die Lehrgänge sind teuer, aber einige von uns haben immer noch ein schlechtes Gewissen, wenn Sie eine Ausfallrechung schreiben.
Wir müssen lernen, dass wir ein solide Dienstleistung zur Verfügung stellen und diese ist auch was wert. :sunglasses:
Alter betriebschaftlicher Spruch: Was nicht kostet ist nichts wert.
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Ralf H. schrieb:
Ich habe nach zörgern auch damit angefangen. Das hat auch etwas mit Erziehung der Patienten zu tun. Wir tun uns immer schwer mit solchen Sachen. Keiner Weiß, wieviel Arbeit in unseren Leistungen steckt. Unsere Gewinnspanne ist pro Behandlung ja auch so gewaltig :anguished: .
Wir müssen viel lernen, die Lehrgänge sind teuer, aber einige von uns haben immer noch ein schlechtes Gewissen, wenn Sie eine Ausfallrechung schreiben.
Wir müssen lernen, dass wir ein solide Dienstleistung zur Verfügung stellen und diese ist auch was wert. :sunglasses:
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Shakespeare schrieb:
Vor Behandlungsbeginn sollte man den Patienten einen Vertrag z.B. im Rahmen eines Anmeldeformulars unterschreiben lassen dass einen entsprechenden Passus enthält (Behandlung wird privat in Rechnung gestellt, wenn nicht oder nicht rechtzeitig z.B. 24 Std. oder spätestens am Vortag bis XX-Uhr abgesagt wurde). Mit der Unterschrift akzeptiert der Patient die AGB der Praxis. In Rechnung gestellt wird exakt der Verlust der sich aus der jeweiligen Verordnung ergibt. Pauschalen sind juristisch problematisch.
Kulanz wird i.d.R. gezeigt, wenn das zu ersten mal passiert (sonst müssten wir bei Terminierungsfehlern oder kurzfristigen Absagen auch den Patienten entschädigen) oder wenn es sich um höhere Gewalt handelt (Unfall, Krankheit etc.) aber auch dieses nicht unbegrenzt, um nicht auf "Ausredenweltmeister" reinzufallen. Gruß S.
Habe seit ca. 2 Jahren eine Praxis und beschäftige mich auch oft mit solchen Themen
Ich nehme mir die Zeit die Patienten vor Beginn der Behandlung ganz genau darüber aufzuklären wie meine Geschäftsbedingungen sind und lasse mir das auch unterschreiben. Termine müssen 24 h vorher abgesagt werden (egal aus welchem Grund) zu spät abgesagte Termine werden pauschal mit 15€/ 20 Min. Termin in Rechnung gestellt und können dann nachgeholt werden. Bei PKV wird der Termin ganz normal auf die Rechnung gesetzt.
Das ganze klappt auch wirklich gut. Viel Erfolg :)
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Rekes schrieb:
Hallo Stefan,
Habe seit ca. 2 Jahren eine Praxis und beschäftige mich auch oft mit solchen Themen
Ich nehme mir die Zeit die Patienten vor Beginn der Behandlung ganz genau darüber aufzuklären wie meine Geschäftsbedingungen sind und lasse mir das auch unterschreiben. Termine müssen 24 h vorher abgesagt werden (egal aus welchem Grund) zu spät abgesagte Termine werden pauschal mit 15€/ 20 Min. Termin in Rechnung gestellt und können dann nachgeholt werden. Bei PKV wird der Termin ganz normal auf die Rechnung gesetzt.
Das ganze klappt auch wirklich gut. Viel Erfolg :)
Kennen wir doch alle von Urlaubsreisen, oder
wir können nicht antreten, wir müssen trotzdem zahlen
höchstens wir haben eine Reiserücktrittsversicherung
meine patienten haben leider keine behandlungsversäumversicherung.
bei uns zahlen patienten immer wenn sie ihren termin zu spät absagen oder versäumen.
gleich aus welchem grund.... ok tod und notoperation schließe ich aus
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Wenn er nicht mehr erscheint, erhält er Ausfallrechnung, bisher zwei mal mit Inkasso erfolgreich betrieben. Natürlich wende ich diese Regel mit Augenmass an, aber ehrlich: nirgendwo wird man mehr belogen als bei verpassten Terminen!! Als ein privater nicht gezahlt hat, schrieb ich ihm, daß er, falls er die Summe nicht auf eine Summe bezahlen könne, dürfe er sich vertrauensvoll an uns wg Ratenzahlung wenden. 2 Tage später war das Geld auf dem Konto :smile:
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Alfred Kramer schrieb:
Steht bei uns im Anmeldeformular, das der Patient unterschreibt.
Wenn er nicht mehr erscheint, erhält er Ausfallrechnung, bisher zwei mal mit Inkasso erfolgreich betrieben. Natürlich wende ich diese Regel mit Augenmass an, aber ehrlich: nirgendwo wird man mehr belogen als bei verpassten Terminen!! Als ein privater nicht gezahlt hat, schrieb ich ihm, daß er, falls er die Summe nicht auf eine Summe bezahlen könne, dürfe er sich vertrauensvoll an uns wg Ratenzahlung wenden. 2 Tage später war das Geld auf dem Konto :smile:
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robsen38 schrieb:
bei uns wird auf § 615 BGB verwiesen. Wir haben ein BGB an der Rezeption ausliegen, und wir verstossen nicht gegen geltendes Recht. Drum lieber Patient mußt du den Ausfall bezahlen wenn du später als 24 stunden vor Therapiebeginn abgesagt hast und wir den Termin nicht anders vergeben konnten.
Kennen wir doch alle von Urlaubsreisen, oder
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